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--- Seitliche Kennzeichenhalter eintragen ??? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=31528)
so, jetzt muss ich mal dampf ablassen ...
habe 2015 beim "freundlichen" meinen erste hauptuntersuchung mit dem originalen seitlichen kennzeichenhalter machen lassen.
der dekramann hat wohl etwas gezickt, aber ich hab die plakette bekommen.
jetzt ist meine zweite hauptuntersuchung fällig, mein "freundlicher" rief mich diesbezüglich an und teilte mir mit, dass der dekramann auf keinen fall die plakette ausstellt, da der halter klappbar ist und die leuchte keine e-nummer aufweist.
also ist eine teure umbaumaßnahme nebst neuer leuchte erforderlich und eine teure einzelabnahme durch einen tüvmann.
ich könnte platzen. scheißladen, scheißbehörden, scheißwillkür.
Ist halt nicht zugelassen, Punkt!
Originalhalter dran, TÜV machen und wieder umbauen oder nen zugelassenen dranbauen. Gibt ja genug "ordnungsgemäße"......
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Gruß
Dirk
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Hallo ich habe den beim TÜV eintragen lassen bei einer Wide Glide. Wenn es was bringt kann ich dir eine Kopie meines Briefs schicken. Über die original nummernschildleuchte habe ich für den TÜV so led streifen vom Louis drübergeklebt.
Der originale klappbare hält alle notwendigen Winkel ein. Der Klappmechanismus ist zum Vorteil für Fußgänger da der eben einklappt wenn jemand gestreift wird. Man spart sich die Abweiserstrebe. Und trotz Klappmechanismus ist das Nummernschild ja fest mit dem Moped verbunden. Das waren meine Argumente :-)
meld dich per PN falls eine Kopie hilft.
grüsse
Roland
Spätestens bei Stop durch die Polimanzei ist es egal ob das der TÜV abgesegnet hat. Es ist und bleibt nicht zulässig. Der Kennzeichenhalter muß feststehend sein.
Ist nicht korrekt. StVZO 10 (5) spricht nur von fest verbunden.
vielen dank, das ist sehr nett.
am morgigen freitag soll die abnahme erfolgen ... ich melde mich gegebenenfalls bei dir, wenn nötig.
herzliche grüße
markus
zum zitierten Beitrag Zitat von niniobravo
Ist nicht korrekt. StVZO 10 (5) spricht nur von fest verbunden.
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Gruß
Dirk
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zum zitierten Beitrag Zitat von Zündstoff
Dass der klappbar war, war beiden Prüfern !!!, die sich die Sache angeschaut haben scheißegal.
Das fanden die sogar "interessant"
Ich habe ihn mir (sicherheitshalber) eintragen lassen, weil die Leuchte kein E-Zeichen hat.
Und genau das haben sie dann auch eingetragen
"... original seitlicher Kennzeichenhalter mit Beleuchtung ohne E-Kennzeichnung ..."
Der neue Besitzer ... auch hier im Forum unterwegs ... wird's bestätigen
Der TÜV-Mann vorher beim Händler wollte ihn auch nur wegen der Leuchte nicht eintragen.
Beim TÜV selbst haben die beiden Sachverständigen (die ihren Namen in diesem Falle wohl verdienen)
das Mopped einfach in einen dunklen Nebenraum geschoben,
... festgestellt, dass das Krnnzeichen bei Dunkelheit gut erkennbar ist ... "et voila"
Beleuchtung mit e-Nummer verbauen, wird dir bei einer Kontrolle im "Feld" notwendig sein. Klappmechanismus mechanisch verriegeln, Loch bohren + Schraube durch, sollte das Problem lösen. In welchem Bundesland wohnst du?
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....
rheinland-pfalz, nähe koblenz
gerade hier in KO solltest du eigentlich keine Probs haben mit solchen Dingen; aber ne Leuchte ohne e-Kennzeichnung zu verbauen grenzt schon an Dummheit. Sorry.
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Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil
dass die leuchte keine e-nummer hat(te), wusste ich bei meinem kauf in österreich nicht. mit meiner dummheit kann ich von daher gut leben.
gerade nachgefragt: plakette ist wohl erteilt, halter demnach abgenommen? ... auf die kosten bin ich gespannt, und ob ein neues lämpchen verbaut ist, auch.
zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Es ist und bleibt nicht zulässig. Der Kennzeichenhalter muß feststehend sein.
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Rasen ist etwas für Gärtner, Geniesser bevorzugen Kurven...
Schon ein winziger Buchstabendreher kann eine komplette Signatur urinieren !
Den seitlichen us Halter hatte ich an der dyna auch und vom tüv eingetragen. Da ist es dann auch egal ob die beleuchtung eine e nr hat. Es wird bei der abnahme geprüft ob die Beleuchtung dass kennzeichen ausleuchtet und ob der Winkel passt um das Kennzeichen auch von schräg seitlich sehen zu können. Dass es klappbar ist wird hier nicht negativ bewertet.
Wenn die schraube fest angezogen ist klappt es sowieso nur sehr schwer.
Es handelt sich also um eine Sonderabnahme mit anderen Voraussetzungen.
Und was mich echt nervt ist das negative schizophrene getue hier wegen Polizeikontrollen.wenn das teil eingetragen ist ,in der regel als original Harley Davidson KennzeichenHalter seitlich mit Beleuchtung, dann interessiert das keinen cop .mal so als hinweis von einem.
zum zitierten Beitrag Zitat von macmarkus
dass die leuchte keine e-nummer hat(te), wusste ich bei meinem kauf in österreich nicht. mit meiner dummheit kann ich von daher gut leben.
gerade nachgefragt: plakette ist wohl erteilt, halter demnach abgenommen? ... auf die kosten bin ich gespannt, und ob ein neues lämpchen verbaut ist, auch.