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--- Seitliche Kennzeichenhalter eintragen ??? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=31528)


Geschrieben von macmarkus am 01.02.2017 um 18:32:

so, jetzt muss ich mal dampf ablassen ...

habe 2015 beim "freundlichen" meinen erste hauptuntersuchung mit dem originalen seitlichen kennzeichenhalter machen lassen.
der dekramann hat wohl etwas gezickt, aber ich hab die plakette bekommen.

jetzt ist meine zweite hauptuntersuchung fällig, mein "freundlicher" rief mich diesbezüglich an und teilte mir mit, dass der dekramann auf keinen fall die plakette ausstellt, da der halter klappbar ist und die leuchte keine e-nummer aufweist.

also ist eine teure umbaumaßnahme nebst neuer leuchte erforderlich und eine teure einzelabnahme durch einen tüvmann.

ich könnte platzen. scheißladen, scheißbehörden, scheißwillkür.


Geschrieben von -Blacksteel- am 01.02.2017 um 19:24:

Ist halt nicht zugelassen, Punkt!
Originalhalter dran, TÜV machen und wieder umbauen oder nen zugelassenen dranbauen. Gibt ja genug "ordnungsgemäße"......

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von niniobravo am 01.02.2017 um 21:23:

Hallo ich habe den beim TÜV eintragen lassen bei einer Wide Glide. Wenn es was bringt kann ich dir eine Kopie meines Briefs schicken. Über die original nummernschildleuchte habe ich für den TÜV so led streifen vom Louis  drübergeklebt.
Der originale klappbare hält alle notwendigen Winkel ein. Der Klappmechanismus ist zum Vorteil für Fußgänger da der eben einklappt wenn jemand gestreift wird. Man spart sich die  Abweiserstrebe. Und trotz Klappmechanismus ist das Nummernschild ja fest mit dem Moped verbunden. Das waren meine Argumente :-)
meld dich per PN falls eine Kopie hilft.
grüsse
Roland 
 


Geschrieben von Mondeo am 01.02.2017 um 23:05:

Spätestens bei Stop durch die Polimanzei ist es egal ob das der TÜV abgesegnet hat. Es ist und bleibt nicht zulässig. Der Kennzeichenhalter muß feststehend sein.


Geschrieben von niniobravo am 02.02.2017 um 08:31:

Ist nicht korrekt. StVZO 10 (5) spricht nur von fest verbunden.
 


Geschrieben von macmarkus am 02.02.2017 um 08:36:

vielen dank, das ist sehr nett.
am morgigen freitag soll die abnahme erfolgen ... ich melde mich gegebenenfalls bei dir, wenn nötig.

herzliche grüße
​​​​​​​markus


Geschrieben von -Blacksteel- am 02.02.2017 um 09:33:

zum zitierten Beitrag Zitat von niniobravo
Ist nicht korrekt. StVZO 10 (5) spricht nur von fest verbunden.

Interessiert bei Fahrzeugen mit EG Zulassung nicht. Hier gilt Richtline 93/94/EWG in Verbindung mit Richtlinie 70/222/EWG

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von Chribo am 02.02.2017 um 09:43:

zum zitierten Beitrag Zitat von Zündstoff
Dass der klappbar war, war beiden Prüfern !!!, die sich die Sache angeschaut haben scheißegal.

Das fanden die sogar "interessant" Freude

Ich habe ihn mir (sicherheitshalber) eintragen lassen, weil die Leuchte kein E-Zeichen hat.

Und genau das haben sie dann auch eingetragen

"... original seitlicher Kennzeichenhalter mit Beleuchtung ohne E-Kennzeichnung ..."

Der neue Besitzer ... auch hier im Forum unterwegs ... wird's bestätigen Augenzwinkern

Der TÜV-Mann vorher beim Händler wollte ihn auch nur wegen der Leuchte nicht eintragen.

Beim TÜV selbst haben die beiden Sachverständigen (die ihren Namen in diesem Falle wohl verdienen)

das Mopped einfach in einen dunklen Nebenraum geschoben,

... festgestellt, dass das Krnnzeichen bei Dunkelheit gut erkennbar ist ... "et voila" großes Grinsen

Hallo,

habe den HD klappbaren auch auf der Shovel.
In der US-Ebucht für eine kleine Hand voll Dollars geschossen.
Die LED habe ich gegen eine Gleiche mit E-Prüfzeichen ausgetauscht.

Gibt es für den Halter ein  Prüfbericht ?
Hat jemand so einen  und könnte eine Copy  bzw. Pdf  zu Verfügung stellen ?ß

Danke im Voraus  und Geuß

Chribo

 


Geschrieben von bestes-ht am 02.02.2017 um 11:30:

  Beleuchtung mit e-Nummer verbauen, wird dir bei einer Kontrolle im "Feld" notwendig sein. Klappmechanismus mechanisch verriegeln, Loch bohren + Schraube durch, sollte das Problem lösen. In welchem Bundesland wohnst du?

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von macmarkus am 03.02.2017 um 06:18:

rheinland-pfalz, nähe koblenz


Geschrieben von v2devil am 03.02.2017 um 09:52:

gerade hier in KO solltest du eigentlich keine Probs haben mit solchen Dingen; aber ne Leuchte ohne e-Kennzeichnung zu verbauen grenzt schon an Dummheit. Sorry.

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Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil großes Grinsen


Geschrieben von macmarkus am 04.02.2017 um 19:19:

dass die leuchte keine e-nummer hat(te), wusste ich bei meinem kauf in österreich nicht. mit meiner dummheit kann ich von daher gut leben. großes Grinsen

gerade nachgefragt: plakette ist wohl erteilt, halter demnach abgenommen? ... auf die kosten bin ich gespannt, und ob ein neues lämpchen verbaut ist, auch.


Geschrieben von Websucht am 05.02.2017 um 16:08:

zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Es ist und bleibt nicht zulässig. Der Kennzeichenhalter muß feststehend sein.

Glaube ich auch nicht, es gibt auch Anhänger mit klappbaren Kennzeichen wie z.B. "Stema WOM"

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Rasen ist etwas für Gärtner, Geniesser bevorzugen Kurven...
Schon ein winziger Buchstabendreher kann eine komplette Signatur urinieren !


Geschrieben von Sticki1 am 06.02.2017 um 08:28:

Den seitlichen us Halter hatte ich an der dyna auch und vom tüv eingetragen. Da ist es dann auch egal ob die beleuchtung eine e nr hat. Es wird bei der abnahme geprüft ob die Beleuchtung dass kennzeichen ausleuchtet und ob der Winkel passt um das Kennzeichen auch von schräg seitlich sehen zu können. Dass es klappbar ist wird hier nicht negativ bewertet. 
Wenn die schraube fest angezogen ist klappt es sowieso nur sehr schwer. 
Es handelt sich also um eine Sonderabnahme mit anderen Voraussetzungen. 

Und was mich echt nervt ist das negative schizophrene getue hier wegen Polizeikontrollen.wenn das teil eingetragen ist ,in der regel als original Harley Davidson KennzeichenHalter seitlich mit Beleuchtung, dann interessiert das keinen  cop .mal so als hinweis von einem.Baby
 


Geschrieben von apo kalüze am 14.02.2018 um 19:02:

zum zitierten Beitrag Zitat von macmarkus
dass die leuchte keine e-nummer hat(te), wusste ich bei meinem kauf in österreich nicht. mit meiner dummheit kann ich von daher gut leben. großes Grinsen

gerade nachgefragt: plakette ist wohl erteilt, halter demnach abgenommen? ... auf die kosten bin ich gespannt, und ob ein neues lämpchen verbaut ist, auch.

Der Beitrag ist nun ja schon etwas älter, da ich mir aber auch den us-Halter geholt habe, wollte ich mal wissen, ob die Eintragung/ Abnahme so geklappt hat? Blieb die Beleuchtung ohne E-Zeichen oder musste die gewechselt werden. Wurde die Klappfunktion arretiert oder konnte er klappbar bleiben? War kürzlich beim HD-Händler und der sagte mir, dass solche Eintragungen der Vergangenheit angehören und heute nicht mehr vollzogen werden.