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Geschrieben von HeikoJ am 08.07.2019 um 18:55:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
dass hier noch
die alte Größe für Motorradkennzeichen angewandt wird

Die bis 2011 gegolten hat, abgesehen davon kannst du bei meinem Post bezüglich §10 Fahrzeugzulassungsverordnung sehen das darin immer noch auf 93/94/EWG referenziert wird. Für Deutschland ist diese also noch anzuwenden. Abgesehen davon hat sich, bis auf die Kennzeichengröße an den Anbauvorschriften für Kennzeichen nichts geändert.

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von Schimmy am 09.07.2019 um 08:57:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Die bis 2011 gegolten hat, abgesehen davon kannst du bei meinem Post bezüglich §10 Fahrzeugzulassungsverordnung sehen das darin immer noch auf 93/94/EWG referenziert wird.

....die aber auch schon lange durch die Richtlinie 2009/62 EG ersetzt wurde, welche wiederum auch schon außer Kraft gesetzt und durch
die Verordnung 168/2013 des Europäischen Parlaments vom 15.01.2013 ersetzt wurde, in der aber so gar nix zu diesem Thema steht. unglücklich

Da soll einer noch durchblicken......Baby


Greetz  Jo

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Stammtisch in Münster/NRW


Geschrieben von enrico am 09.07.2019 um 21:26:

zum zitierten Beitrag Zitat von BerndT
Dieser Schrieb fasst es ganz gut zusammen:

http://up.picr.de/29843792qb.pdf

Das einzig schwammige darin ist der Satz, "Nachweis über ausreichende Festigkeit für die Halterung (Dauerfestigkeit)", da diese Aussage mit keiner Gesetzesquelle (z.B. EWG- bzw. EU-Gesetz) belegt wird.

Ich frag mich grad, ob die Werbetafeln diverser Hersteller/Versichererer/Fußballvereine etc...
diese Nachweise über Dauerfestigkeit nachweisen können? 

Sehen zumindest schonmal sehr stabil und massiv aus.
Bei einem V8 sicher 1000km haltbar.großes Grinsen

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​​​​​​Gute Fahrt!cool

 


Geschrieben von HeikoJ am 09.07.2019 um 22:11:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
Da soll einer noch durchblicken.

Ist doch ganz einfach:

In VO 168/2013 steht im Anhang II unter Punkt C 13 das zur EU-Typgenehmigung eine Regelung zur "Anbringungsstelle Kennzeichen" notwendig ist und verweist dort auf Artikel 18. Dieser besagt in Abschnitt 3 das entsprechende Rechtsakte erlassen werden (sollen).
In Artikel  81 wird 2009/62/EG explizit außer Kraft gesetzt, damit tritt, solange es keine andere Verordnung  zur Anbringungsstelle des Kennzeichens gibt, automatisch wieder 93/94/EWG in Kraft.

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Geschrieben von BerndT am 09.07.2019 um 22:33:

zum zitierten Beitrag Zitat von enrico

Ich frag mich grad, ob die Werbetafeln diverser Hersteller/Versichererer/Fußballvereine etc...
diese Nachweise über Dauerfestigkeit nachweisen können? 

Sehen zumindest schonmal sehr stabil und massiv aus.
Bei einem V8 sicher 1000km haltbar.großes Grinsen

Damit wären wir wieder bei den von mir schon erwähnten Kofferträgern, da kräht kein Hahn nach ABE, Dauerfestigkeit oder Begutachtung. Ist es schlimmer einen Kennzeichenhalter auf der Autobahn zu verlieren oder in die Speichen zu bekommen als eine Kofferhalterung? Auf diese Diskrepanz bin ich gestoßen nachdem ich meinen seitlichen Kennzeichenhalter montiert habe und feststellen musste, dass meine Seitentasche inkl. Halter, außen in fast einer Linie mit dem Kennzeichenhalter absteht.
Mir schoss kurz in den Kopf, muss ich die Tasche jetzt auch eintragen lassen? Mein Gott, wo ist das Dauerfestigkeitsgutachten für den Taschenhalter hin? So weit haben sie mich schon gebracht... Baby


Geschrieben von proficiat07 am 09.07.2019 um 22:57:

Aw:

Warum???
Sind beide explizit außer Kraft gesetzt!.
Ich verstehe die ganze Hektik einfach nicht. Ich habe den originalen HD seitlichen Halter verbaut. Und war schon in 3 Kontrollen. Null Probleme!! Klappbar ist er allerdings nicht mehr. Habe die Feder durch ein Drehteil ersetzt. Theoretisch kann ich das Kennzeichen auch direkt an den Fender schrauben........,oder mittels Kabelbinder sonst wohin solange ich die Sichtbarkeit, Maße etc einhalte.
Die Buzzelei ist selber ziemlich unsicher. Bei einer der Kontrollen bin ich in den VW Bus eingestiegen mit der Bitte mir zu zeigen, dass mein Halter nicht Zulässig wäre......Nix kam dabei raus.... Bin dann weiter gefahren.





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Geschrieben von BerndT am 10.07.2019 um 08:07:

zum zitierten Beitrag Zitat von proficiat07
Theoretisch kann ich das Kennzeichen auch direkt an den Fender schrauben........,oder mittels Kabelbinder sonst wohin solange ich die Sichtbarkeit, Maße etc einhalte.

So sieht's aus, theoretisch könnte ich das Ding ja auch direkt an die Sissybar nageln, ohne dass ich für diese dann sämtliche Gutachten benötige.

Ich denke dass die Unsicherheit daher rührt, weil der Anblick eines seitl. angebrachten Kennzeichens so ungewöhnlich für manchen Ordnungshüter ist, dass er unwillkürlich denkt dass da etwas nicht stimmt. Fordert man dann Fakten warum das so nicht in Ordnung sei, kommt nur heiße Luft. Die Argumentation warum der KZH im Gegensatz zu meinem Taschenhalter bzw. meiner Sissybar eine Sonderlocke darstellt dürfte von der Gegenseite unbeantwortet bleiben...

Sei es wie es sei, ich denke dass ich in den sauren Apfel beiße und lasse mir den KZH (wie schon bei meiner LS650 damals) eintragen, zumal mich das Ding nur 50€ gekostet hat, eine Nummer ist von Haus aus eh schon drin. Ich bin dann bei einer Kontrolle einfach schneller wieder on the road, ohne viel blah und blupp...


Geschrieben von BerndT am 10.08.2019 um 21:44:

Dieser Beitrag (ab Minute 11:00) zeigt es sehr deutlich, die Eintragung des SKZH interessiert keinen, Gesetzeskonform muss er sein.

Ich denke eine besser geschulte Kradstaffel als die, die während der Harley Days unterwegs ist, findet man im Alltag kaum.

"3 Schritte zurück, 1 Schritt zur Seite, Ergebnis: die Haltereigenschaft ist nicht erkennbar"-> wieder was gelernt. cool

Hier wird seitens der Beamten sogar mit dem Begriff "Kennzeichenmissbrauch" (immerhin eine Straftat) hantiert, harter Tobak!

 


Geschrieben von meggs am 10.08.2019 um 23:40:

hier 'n Auszug

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Geschrieben von enrico am 11.08.2019 um 02:30:

20cm Abstand zum Boden reicht, mehreren Schriftstücken zufolge.
Wo hast du das Schreiben mit den 30cm her?

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Geschrieben von Dragon am 15.08.2019 um 08:30:

Ist aber schon sehr alt von 1958 da hat sich doch schon einiges geändert.