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--- Seitliche Kennzeichenhalter eintragen ??? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=31528)
zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
dass hier noch
die alte Größe für Motorradkennzeichen angewandt wird
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Die bis 2011 gegolten hat, abgesehen davon kannst du bei meinem Post bezüglich §10 Fahrzeugzulassungsverordnung sehen das darin immer noch auf 93/94/EWG referenziert wird.
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten
Stammtisch in Münster/NRW
zum zitierten Beitrag Zitat von BerndT
Dieser Schrieb fasst es ganz gut zusammen:
http://up.picr.de/29843792qb.pdf
Das einzig schwammige darin ist der Satz, "Nachweis über ausreichende Festigkeit für die Halterung (Dauerfestigkeit)", da diese Aussage mit keiner Gesetzesquelle (z.B. EWG- bzw. EU-Gesetz) belegt wird.
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Aber vermutlich alles Geschmacksache
Gute Fahrt!
zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
Da soll einer noch durchblicken.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
zum zitierten Beitrag Zitat von enrico
Ich frag mich grad, ob die Werbetafeln diverser Hersteller/Versichererer/Fußballvereine etc...
diese Nachweise über Dauerfestigkeit nachweisen können?
Sehen zumindest schonmal sehr stabil und massiv aus.
Bei einem V8 sicher 1000km haltbar.
Aw:
Warum???
Sind beide explizit außer Kraft gesetzt!.
Ich verstehe die ganze Hektik einfach nicht. Ich habe den originalen HD seitlichen Halter verbaut. Und war schon in 3 Kontrollen. Null Probleme!! Klappbar ist er allerdings nicht mehr. Habe die Feder durch ein Drehteil ersetzt. Theoretisch kann ich das Kennzeichen auch direkt an den Fender schrauben........,oder mittels Kabelbinder sonst wohin solange ich die Sichtbarkeit, Maße etc einhalte.
Die Buzzelei ist selber ziemlich unsicher. Bei einer der Kontrollen bin ich in den VW Bus eingestiegen mit der Bitte mir zu zeigen, dass mein Halter nicht Zulässig wäre......Nix kam dabei raus.... Bin dann weiter gefahren.
Gesendet von meinem FRD-L09 mit Tapatalk
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welcome to the real world
zum zitierten Beitrag Zitat von proficiat07
Theoretisch kann ich das Kennzeichen auch direkt an den Fender schrauben........,oder mittels Kabelbinder sonst wohin solange ich die Sichtbarkeit, Maße etc einhalte.
Dieser Beitrag (ab Minute 11:00) zeigt es sehr deutlich, die Eintragung des SKZH interessiert keinen, Gesetzeskonform muss er sein.
Ich denke eine besser geschulte Kradstaffel als die, die während der Harley Days unterwegs ist, findet man im Alltag kaum.
"3 Schritte zurück, 1 Schritt zur Seite, Ergebnis: die Haltereigenschaft ist nicht erkennbar"-> wieder was gelernt.
Hier wird seitens der Beamten sogar mit dem Begriff "Kennzeichenmissbrauch" (immerhin eine Straftat) hantiert, harter Tobak!
hier 'n Auszug
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meggs (der Badener aus 'm Pott)
20cm Abstand zum Boden reicht, mehreren Schriftstücken zufolge.
Wo hast du das Schreiben mit den 30cm her?
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Aber vermutlich alles Geschmacksache
Gute Fahrt!
Ist aber schon sehr alt von 1958 da hat sich doch schon einiges geändert.