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Geschrieben von Moos am 05.06.2021 um 21:51:

Bevor ich mir neue original Tüten fürn heiden Geld kaufen würde, wäre eher ein vernünftiger Zubehörauspuff meine Wahl. Klappe scheidet bei Dir wohl aus weil offen zu laut und anders ist sie sinnlos, da ist ein günstigerer normaler Auspuff besser.

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Geschrieben von Loffio am 26.06.2021 um 13:03:

Auspuffalternativen für SG ab BJ 2021

Moin!

Gibt es Endtöpfe die super klingen und Bestand vor der Rennleitung und dem TÜV haben?
Suche nach Alternativen, da ich nicht unbedingt um die 2.500 € für J&H oder ähnliches ausgeben wollte.
Wie gesagt für FSLB ab Baujahr 2021.


Geschrieben von Texaner am 26.06.2021 um 14:02:

Auspuffalternativen für SG ab BJ 2021

Super klingen? Dann brauchst du ne Klappenanlage. Da führt imho nichts dran vorbei.

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Geschrieben von Döppi am 26.06.2021 um 23:37:

Für 2021 ger Euro 5 Modelle gibt es bisher keinerlei Auspufftöpfe außer Kesstech und Jekill&Hyde.

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Geschrieben von Juwa am 09.07.2021 um 17:36:

Hey,eine Frage in der Runde. Hab eine fxlrs bj.20,Wo steht es im Gesetz das man ein elektronische Klappenauspuff haben muss und nicht ein manuelle Klappenauspuff (MCJ) zb.erlaubt ist,obwohl es eine EG/ABE hat.Habe nichts gefunden.


Geschrieben von derherrliche am 10.07.2021 um 08:17:

Aktuelle Euro-Norm.

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Geschrieben von Mondeo am 10.07.2021 um 08:57:

Gibts überhaupt einen manuell verstellbaren der das kann. Die Teile waren sowieso für die Füße. Da nur im Stand und nicht während der Fahrt umstellbar!


Geschrieben von Moos am 10.07.2021 um 16:01:

zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Da nur im Stand und nicht während der Fahrt umstellbar!

Ach ja, schon von Penzl und MCJ gehört?

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Geschrieben von Moos am 10.07.2021 um 16:02:

zum zitierten Beitrag Zitat von Juwa
Hey,eine Frage in der Runde. Hab eine fxlrs bj.20,Wo steht es im Gesetz das man ein elektronische Klappenauspuff haben muss und nicht ein manuelle Klappenauspuff (MCJ) zb.erlaubt ist,obwohl es eine EG/ABE hat.Habe nichts gefunden.

Das wird wohl in er Euro 4 Norm drin stehen, wenn ab da manuelle klappenanlagen nicht mehr erlaubt sind. Die kannst im I-Net suchen und den betreffenden Teil lesen.
Evt. sucht es Dir ja der @HeikoJ raus, der weis sicherlich wo das steht. großes Grinsen

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Geschrieben von HeikoJ am 11.07.2021 um 14:12:

zum zitierten Beitrag Zitat von Juwa
Hey,eine Frage in der Runde. Hab eine fxlrs bj.20,Wo steht es im Gesetz das man ein elektronische Klappenauspuff haben muss und nicht ein manuelle Klappenauspuff (MCJ) zb.erlaubt ist,obwohl es eine EG/ABE hat.Habe nichts gefunden.

Natürlich ist der erlaubt, sofern der Schalldämpfer für die Montage an einem Euro 4 Motorrad homologiert ist und sofern du ab einer Geschwindigkeit von 1 km/h die Klappen schließt und geschlossen läßt (galt auch schon für Euro 3). Und solange die Betätigungseinrichtung der Klappen nicht während der Fahrt verstellbar ist. Zum Beispiel bei Montage UNTER dem Sitz. Bei Euro 3 dürfte die Klappenverstellung noch ein einer beliebigen Stelle mit Ausnahme des Lenkers montiert sein. Wenn du also sicher bist das bei einer Standgeräuschmessung mit geöffneten Klappen, weil du ja schlecht bei einer Kontrolle sagen kannst "Moment, ich möchte vor der Messung eben die Klappen zumachen", das geforderte Standgeräusch einhälst, kein Problem mit einer mechanischen Anlage.

zu Klappenverbot (manuell betätigt), Punkt c ist der Wesentliche dabei:
VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2013

Artikel 19
Verbot von Abschalteinrichtungen
Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Sicherheit und die elektromagnetische Verträglichkeit beeinträchtigen oder die Wirkung der OBD-Systeme, der Schalldämpfung oder der Schadstoffemissionsminderungssysteme reduzieren, sind verboten. Ein Konstruktionselement gilt nicht als Abschalteinrichtung, wenn eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a) wenn die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten;
b) wenn die Einrichtung nicht länger arbeitet, als zum Anlassen des Motors erforderlich ist;
c) wenn die Betriebsbedingungen in einem wesentlichen Umfang in die Prüfverfahren einbezogen wurden, mittels derer festgestellt wird, ob das Fahrzeug den Anforderungen dieser Verordnung und den gemäß dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten entspricht.

Die Vorschriften gelten seit dem 1.1.2020 für neue Fahrzeugtypen und seit 1.1.2021 für bestehende Fahrzeugtypen auch für Austauschschalldämpfer (UN-ECE 92):
VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2013
Zeitplan für die Anwendung dieser Verordnung auf die Typgenehmigug
UN-ECE-Regelungen Nr. 9, 41, 63, 92 und damit verbundene neue, von der Kommission nach dem Regelungsverfahren vorgeschlagene Grenzwerte

Seit Euro 5 dürfen Austauschschalldämpfer in KEINEM Betriebszustand mehr als 3db von der Lautstärke der Originalanlage abweichen.

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Geschrieben von holgiundben am 12.07.2021 um 06:30:

Also, ich habe hier eine Frage speziell zu Harley, Auspuff in Österreich. Wie passt das eingetragene Standgeräusch der  SB zu den Lautstärkebeschränkungen. Entschuldigt, aber ich kenne nur das tolerante Österreich, Kärnten von 2017. würde mir aber kein Bike kaufen das aus dieser Lautstärkebeschränkung rausfällt. Das Fahrgefühl ist wichtiger für mich als der Auspufflärm. Und macht euch nichts vor, der Klappenauspuff reizt wegen der offenen Klappe.

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Geschrieben von bios4 am 12.07.2021 um 07:50:

zum zitierten Beitrag Zitat von holgiundben
Also, ich habe hier eine Frage speziell zu Harley, Auspuff in Österreich. Wie passt das eingetragene Standgeräusch der  SB zu den Lautstärkebeschränkungen. Entschuldigt, aber ich kenne nur das tolerante Österreich, Kärnten von 2017. würde mir aber kein Bike kaufen das aus dieser Lautstärkebeschränkung rausfällt. Das Fahrgefühl ist wichtiger für mich als der Auspufflärm. Und macht euch nichts vor, der Klappenauspuff reizt wegen der offenen Klappe.

@holgiundben - hab deine Frage aus dem alten thread hierher verschoben, da es nicht zum Thema passte...

Was genau meinst du aber?

Die/eine Street Bob ist in Österreich zum Verkehr zugelassen - erfüllt also die landesweit gültigen gesetzlichen Vorgaben.
Oder geht es dir um die lokalen Beschränkungen wie in Tirol?

Legal darf man manuelle Klappenauspuffe ohnehin nur geschlossen fahren.
Und so (geschlossen) werden diese so homologiert, dass sie die Serien-Lautstärke nicht zu übersteigen...

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LG Mike


Geschrieben von holgiundben am 12.07.2021 um 09:00:

Ja genau, dass meinte ich, wie verhält es sich in Österreich bei lokalen Sperrungen. Klappe zu, mit nicht geeichter App gemessen liege ich über der angegebenen Lautstärke im Schein. Wie verhalten sich die Schutzmänner in Tirol. Zur Zeit habe ich nur Erfahrungen mit Kärnten gemacht, dort  nur positive als Motorradtourist. Aber wie schon geschrieben, dass war 2017. 
Geplant war/ist im September die Bikeweek. Jetzt die Überlegung auf eigener Achse oder doch lieber auf Anhänger und dort die Touren starten .
Bei uns in Niedersachsen gibt es Sondereinheiten, die kontrollieren beliebte Strecken und das kann sehr unangenehm werden. Ich hatte den Klassiker, LuFi eingetragen, Auspuff per ABE. 
Antwort Hersteller frag deinen Sachverständigen ob er das eintragen muß. Die Kontrolleinheit spricht von Gefälligkeitseintragung. 
Hier versaut es einem nur das Wochenende. In Österreich wäre es der Urlaub. Daher mein Interesse.

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Geschrieben von bios4 am 12.07.2021 um 09:15:

Pauschal kann dir vermutlich niemand eine Antwort geben...

Es kann 100 Mal gut gehen, und beim 101. Mal "erwischt" es einen.
Oder aber du wirst gleich beim allerersten Mal rausgezogen und kontrolliert.

Den Prüfzug der jeweiligen Landesregierungen gibt es bei uns auch - wenn du in eine solche Kontrolle gerätst wird also auch hierzulande alles geprüft und gemessen.
Wann und wo die stehen ist natürlich nicht bekannt.

Ich persönlich habe in acht Jahren mit der Harley bisher keine einzige Kontrolle gehabt.
Weder in Österreich, noch irgendwo sonst wo ich mit der Karre war (Dolomiten, Sardinien, Schweiz, Slowenien, Tschechien, Bayern).

Die Dyna bin ich (in Österreich) am Anfang immer und überall mit offener Penzl gefahren (Ausnahme: in Wohnsiedlungen bzw. wenn ich abends/in der Nacht unterwegs war).
Man kann auch mit offenen Klappen einigermaßen sozialverträglich fahren - vielleicht hatte ich deshalb nie Probleme.

"Am Anfang" hab ich deshalb geschrieben, weil mir die ganz offene Penzl in den letzten beiden Saisonen schon meistens zu laut war.
D.h. ich war da hauptsächlich nur mehr "halb offen" oder sogar geschlossen unterwegs.

Long story short: ich an deiner Stelle würde auf jeden Fall auf eigener Achse zur Bikeweek fahren!
Die lokal beschränkten Strecken würde ich um sicherzugehen meiden, wenn das einen (kleinen) Umweg bedeutet wär mir das egal ("der Weg ist das Ziel").

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LG Mike


Geschrieben von holgiundben am 12.07.2021 um 09:23:

Wir reden hier von gut 1000 km. Auch wenn die Anfahrt 2 geteilt und große Streckenabschnitte auf der BAB, dann noch in Österreich auf Teilstrecken achten, die Maps, H-D App nicht erkennen,. Das wird schwierig. Mal schauen.
Der Sachverständige meines Vertrauens ist 3 Wochen im Urlaub, mal schauen was er so empfiehlt in Bezug LuFi und Auspuff.
Werde berichten wenn ich zu einer Entscheidung gekommen bin.

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