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--- Gutachten NLC Airboxcover ?!? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=42054)


Geschrieben von El Chabo am 05.06.2013 um 21:45:

Text Gutachten NLC Airboxcover ?!?

Hy Jungs !

Habe mir vor kurzem bei eBay ein "AIRBOXCOVER" bestellt. Jetzt habe ich bei NLC geschaut und gesehen das es Optisch gleich mit dem Airboxcover VR 40740 ist. Würde es gerne eintragen nur leider brauch ich dazu ein Gutachten. NLC hab ich schon angeschrieben die geben es nur raus wenn es auch von Ihnen ist. Hat zufällig noch wer ein Gutachten rum liegen? Es muss nicht genau das selbe sein. Hauptsache ein Gutachten wo ich dem TÜV vorlegen kann.


Geschrieben von ZAPPA am 06.06.2013 um 04:34:

Sowas kann man eintragen lassen? Man lernt immer noch dazu. Ich würd mich da nicht weiter drum kümmern und bin mir sicher dem TÜV ist das wurscht. Ist was anderes wenn du aus GFK nen Frontfender oder nen Heckbürzel hast wo die Sicherheit ne Rolle spielt..
Gruß vom Zappa
PS: Beim TÜV hilft es mir immer ein rosa Tütü zu tragen, da achtet niemand mehr auf meine diversen illegalen Umbauten:-)

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Geschrieben von Defcon am 06.06.2013 um 05:58:

El Chabo was willste denn mit nem Gutachten das interessiert keinen Prüfer was du für ne Airboxcover verbaut hast solange man sich nicht dran verletzen kann , so mit Stacheldraht umwickelt fröhlich

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Geschrieben von xseadog am 06.06.2013 um 07:49:

Ich hatte das NLC-Airboxcover VR 40740 vor geraumer Zeit auch mal "verbaut"; hab deshalb das Gutachten noch zu Hause rumliegen. Wenn Du es wirklich noch benötigst, stelle ich es Dir gerne zur Verfügung.
Schliesse mich aber den Vorrednern an; Umbauten dieser Art interessiert nicht so wirklich jemanden und ich bezweifel, das der TI TA TÜV in solchen Fällen zwischen Original und Umbau unterscheiden kann...


Geschrieben von turbo am 06.06.2013 um 12:05:

das ist ein materialgutachten. Sagt aber gar nichts über den gebrauch im öffentlichen strassenverkehr aus. Es bescheinigt lediglich die festigkeiten die den anforderungen entsprechen könnten. Im prinzip wie ne Kunststoffflasche auf der der aufdruck PET steht. Heist auch nicht, das sie für das lebensmittel darin besonders geeignet ist.
Muss nichts eingetragen werden. Läuft unter kosmetische cover.

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Geschrieben von Blaubär am 06.06.2013 um 19:36:

Zitat von turbo
Muss nichts eingetragen werden. Läuft unter kosmetische cover.

Freude

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Geschrieben von El Chabo am 10.06.2013 um 12:35:

So für das Airboxcover hab ich nun ein Gutachten.
Hat noch wer eins für einen Front fender :-D


Geschrieben von Lampi am 10.06.2013 um 13:54:

Junge du hast Probleme...........

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Jetzt oder Nie !!!


Geschrieben von Defcon am 10.06.2013 um 14:13:

Sag mal willst du uns hier vereimern ???

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Geschrieben von A-ROD am 10.06.2013 um 14:34:

Sag mal willst du uns hier vereimern ???


wenn er gleich nach einem Gutachten für seinen neuen Sitzbezug fragt, bin ich mir sicher.... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von El Chabo am 10.06.2013 um 16:13:

zum zitierten Beitrag Zitat von A-ROD
Sag mal willst du uns hier vereimern ???


wenn er gleich nach einem Gutachten für seinen neuen Sitzbezug fragt, bin ich mir sicher.... fröhlich fröhlich fröhlich

Ja bitte das auch .... Baby


Geschrieben von roso am 10.06.2013 um 21:01:

.....laß dich nicht beirren, das sind veränderungen am aufbau, schau dass Du den krempel eingetragen bekommst.

gruß roso


Geschrieben von Blaubär am 10.06.2013 um 21:54:

Radabdeckung - ja.
Airboxcover - nein!

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Geschrieben von El Chabo am 10.06.2013 um 22:05:

Ja mein TÜV Fritze ist ein bekannter von mir. Der war teilweise bei den ganzen umbauten dabei und der möchte nun auch die Papiere haben zum eintragen. Wenn es nach mir gehen würde, dann würde ich nichts eintragen


Geschrieben von Defcon am 11.06.2013 um 06:39:

Dein Bekannter beim Tüv nimmt es wohl sehr genau großes Grinsen

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