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--- Unangenehme Post im Briefkasten..! Nach 10 Wochen widerruft meine Zulassungsstelle mein Kennzeichen! (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=43330)


Geschrieben von Road_King_2013 am 18.07.2013 um 23:49:

wütend Unangenehme Post im Briefkasten..! Nach 10 Wochen widerruft meine Zulassungsstelle mein Kennzeichen!

Hallo zusammen,

der Amtsleiter meiner Zulassungsstelle scheint ein wenig unausgelastet zu sein!
-smile
Heute steckte von ihm ein Schreiben im Briefkasten, wo er mir mitteilt, dass er die mir Mitte April erteilte Ausnahmegenehmigung für ein kurzes Kennzeichen mit Engschrift widerruft!
Als Begründung gib er an, dass der TÜV das erstellte Gutachten für mein Mopped zurückgezogen hat!??
Ich müsste nun auf meine Kosten mein Mopped umkennzeichnen....!?!
-smile
Ich habe ja schon von einiger Amtswillkür gehört...! Aber so was...!
Und kann der TÜV denn einfach Wochen später ein regulär erstelltes + teuer bezahltes Gutachten zurückziehen?
Ich muss mich doch auf ein einmal erstelltes + amtlich anerkanntes Gutachten verlassen können!
Wenn ich z.B für eine spezielle Reifengröße ein TÜV-Gutachten erhalte, mir dann für viel Geld den Schlappen und eine neue Felge bestelle, kann es doch nicht sein, dass nach 10 Wochen das Gutachten zurückgezogen wird!?

Wie ist denn da eure Einschätzung?

Gruss

Nico


Geschrieben von trilex am 19.07.2013 um 00:11:

möglicherweise Recheck vom KBA.

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Wer Zeit zu verlieren hat sollte versuchen Zeit zu gewinnen.


Geschrieben von NT-Tom am 19.07.2013 um 00:11:

tja , da kann dann wohl doch nicht sein, was nicht sein darf Augen rollen

habbich letztens auch erfahren dürfen - Tüv schickt mich zum landratsamt - landratsamt schickt mich zum tüv ..... usw

3 Tage und einige wartestunden später hatte ich doch eine klitzekleine änderrung eingetragen bekommen


Geschrieben von Dooderino am 19.07.2013 um 00:18:

Klingt ohne weitere Infos erstmal recht fishy, würd mal Rechtsbeirat einholen, sofern ein Rechtsschutz eintritt.


Geschrieben von Crack Baby am 19.07.2013 um 00:22:

Da wiehert der Amtsschimmel aber mal wieder ganz laut...

Zum Glück haben wir keine anderen Sorgen in diesem Kackland. Baby

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*rülps*


Geschrieben von NT-Tom am 19.07.2013 um 00:24:

hihiihi

mich hat das landratsamt mal ( unter strafandrohung ) antanzen lassen - damit meine kW eintragung im brief nach unten korrigiert wird - wegen leistungs/gewicht

grund waren die leergeräumten porsche carreras S oder RD zweitakter rennsemmeln - viel leistung - wenig gewicht

bis ich denen mal vorgerechnet habe das bei der berechnung meiner 400 kg evo ein minus vor der leistungs/gewicht berechnung steht

hab also zuviel gewicht bei zuwenig leistung - haben sich tatsächlich bei mir entschuldigt und ich durft wieder weiterfahren - aber erst mit zwangsvorführung oder stillegung drohen Augen rollen


Geschrieben von Harald8100 am 19.07.2013 um 06:30:

Ich wollte an meine Bob auch ein Kennzeichen mit einem Buchstaben und zwei Zahlen. Die heimische Zulassungsstelle hat es mir sogar reserviert. Dort wo ich die Bob dann zugelassen habe, hat man mir dann erklärt das es Dreierkombinationen aus Buchstaben und Zahlen nur noch gibt wenn die Nummer schon auf das Moped so zugelassen ist (Bestandsschutz). Neue Zulassungen mit neuem Kennzeichen gibts so nicht mehr. Ich hab lange mit der Lady diskutiert, leider ohne Erfolg. Sie hat mir da schon erklärt, dass sie mir die Nummer gern gibt, ich aber mit Sicherheit dann vom KBA angeschrieben werde und das ändern muss - auf meine Kosten. Ich hab dann halt in den sauren Apfel gebissen und mir ne Viererkombination genommen.

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Geschrieben von akida am 19.07.2013 um 07:07:

Das Schreiben der Zulassungsstelle müsste rein rechtlich ein Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung sein. Soll heißen, du hast vier Wochen Zeit, dagegen Widerspruch einzulegen. Das solltest du auch erstmal tun. Denn der Widerspruch bewirkt, dass das "Schreiben" erstmal nicht bestandskräftig wird und eine aufschiebende Wirkung eintritt. Eine Begründung zum Widerspruch kannst du, wenn du mehr Klarheit zur Zurückziehung des TÜV-Gutachtens hast, nachschieben.

Die Begründung, dass der TÜV das Gutachten zurückzieht, sollte jetzt in den Fokus rücken. Evtl. lässt sich ja für den Einzelfall (dein Fall) doch noch was machen.

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Geschrieben von gv66 am 19.07.2013 um 07:15:

zum zitierten Beitrag Zitat von Harald8100
Ich wollte an meine Bob auch ein Kennzeichen mit einem Buchstaben und zwei Zahlen. Die heimische Zulassungsstelle hat es mir sogar reserviert. Dort wo ich die Bob dann zugelassen habe, hat man mir dann erklärt das es Dreierkombinationen aus Buchstaben und Zahlen nur noch gibt wenn die Nummer schon auf das Moped so zugelassen ist (Bestandsschutz). Neue Zulassungen mit neuem Kennzeichen gibts so nicht mehr. Ich hab lange mit der Lady diskutiert, leider ohne Erfolg. Sie hat mir da schon erklärt, dass sie mir die Nummer gern gibt, ich aber mit Sicherheit dann vom KBA angeschrieben werde und das ändern muss - auf meine Kosten. Ich hab dann halt in den sauren Apfel gebissen und mir ne Viererkombination genommen.

Moin Moin
Bei uns gab es so ein Zulassungsverbot für kurze Kennzeichen auch vor ca. 3 Jahren.
Dieses Verbot galt allerdings nur für neuzugelassene PKW, LKW usw. und nicht für Motorräder.
Dieser Blödsinn ist dann allerdings nach einem Jahr wieder abgeschafft worden und ich konnte meinen PKW (natürlich auf eigene Kosten) wieder auf "kurz" umkennzeichnen.
Gruß Guido


Und Nico
Es hat natürlich auch schon Gutachten gegeben die später auf Grund von Tests oder Unfallhäufung zurück gezogen wurden. z.B. die Rammbügel an Geländewagen, die jetzt Personenschutzbügel heissen.


Geschrieben von Road_King_2013 am 19.07.2013 um 07:38:

Das es vor der Mopped-Anmeldung mit einem gewünschten Kennzeichen Probleme, oder eben keine Zustimmung geben kann, verstehe ich ja noch!
-smile
Aber, dass man mir nach 10 Wochen mein erteiltes Kennzeichen für ungültig erklärt, und ich dann wohl auch wegen neuer Buchstaben/Zahlenkombination einen weiteren Eintrag im Brief habe, sorgt bei mir für grenzenloses Unverständnis!

Gruss

Nico


Geschrieben von Scrull am 19.07.2013 um 08:07:

Das ist der Hammer

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Do not Dream, rotes Gesicht unglücklich

do it fröhlich fröhlich Freude

Feel your Hair in the Wind, Freude Freude

is not the Mosquitoes in your Eyes unglücklich unglücklich


Geschrieben von blackwilli am 19.07.2013 um 10:03:

Ich weiß jetzt nicht, welche Kombination Nico auf seinem Kennzeichen hat, aber meines Wissens ist es seit der neuen KFZ-Zulassungsverordnung, die auch die kleinen Schilder 18x20 mit den kleineren Ziffern eingeführt hat, nur zulässig, 4-stellige Ziffern-Kombinationen zu vergeben. Kombinationen mit nur 2-3 Ziffern sind für Kurzkennzeichen frei zu halten, die aber ausschließlich für Fahrzeuge vergeben werden dürfen, an denen partout kein anderes Kennzeichen paßt.

Sollte die Zulassungsstelle nun dem Nico ein solches Kennzeichen ausgeteilt haben, obwohl sie das nach der Zulassungsverordnung eigentlich nicht gedurft hätten, müssen sie nach meinem Empfinden nun auch alle Kosten für eine eventuelle Umkennzeichnung tragen. Ich würde mal einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht fragen.


Geschrieben von schmacko am 19.07.2013 um 10:09:

Hat zwar nicht unbedingt was mit Motorrad zu tun aber gestern
ist vor mir ein Audi Q7 gefahren.
Der hatte ein Super Mini kleines Kennzeichen - mit Ortskennzeichen (2 Buchstaben) und dann Q 7
also XX- Q7.
Ich hab mir noch gedacht, welche Beziehungen man wohl haben muss um so ein Kennzeichen
zu bekommen.
Gibt es den Q7 schon so lange, dass man hier von Bestandskennzeichen sprechen kann?

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Ralf


Geschrieben von nogard am 19.07.2013 um 10:28:

Wahrscheinlich ein US-Import mit einer kleinen Kennzeichen-Mulde. Hab ich sogar in München schon einige Ami-Karren gesehen, die über ein extrem kurzes Kennzeichen verfügen.


Geschrieben von voccmoccer am 19.07.2013 um 11:36:

Ja, den Q7 gibt es schon so lange.
Es reicht, wenn man das Fahrzeug VOR der Umstrukturierung vorletzes Jahr zugelassen hat.
Ich habe direkt davor mein Kennzeichen geändert. Von 6 auf 5 Stellen, weil ich ein Langkennzeichen haben wollte. Das ist jetzt meins. Wenn ich ein anderes Moped mit meinem Kennzeichen anmelden will, dann kann ich es mitnehmen. Auf Auto oder Moped.
Die Größe vom Schild ist dagegen nicht mehr Möglich.
Bei uns gibt es viele Harleys mit 125er Kennzeichen. Auch Neue. Die gehen immer zu einem Bestimmten Typen bei der Zulassung und feddisch. Da ich den aber nicht leiden kann (und er nur bestimmten Leuten das gibt) werde ich wohl nie ein kleines Kennzeichen besitzen. Ausser an meiner 80er. HaaHaaaaa

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sers sagt locker, der voccmoccer