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Geschrieben von Mondeo am 05.02.2020 um 11:57:

Müßten großes Grinsen


Geschrieben von Dr.Big am 05.02.2020 um 14:50:

Also, nach 51 a StVZO sind seitliche Rückstrahler für Kfz - außer Pkw - mit einer Länge von mehr sls 6 Meter vorgeschrieben.
Von Krädern steht da nix, außer es zulässig ist, welche dran zu machen ... dann müssen sie aber den Vorschriften entsprechen.

Wo steht, dass die seitlichen Rückstrahler ab 2014 für Kräder vorgeschrieben sind?


Geschrieben von Frejus am 05.02.2020 um 15:09:

Am leichtesten bekommst du die Reflektoren mit Zahnseide ab !Freude

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Sommer, Sonne, Kaktus


Geschrieben von HeikoJ am 05.02.2020 um 15:25:

zum zitierten Beitrag Zitat von Dr.Big
Wo steht, dass die seitlichen Rückstrahler ab 2014 für Kräder vorgeschrieben sind?

ECE R 53 

Regelung Nr. 53 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) —
Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L3 hinsichtlich des
Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen
Einschließlich des gesamten gültigen Textes bis:
Ergänzung 13 zur Änderungsserie 01 — Tag des Inkrafttretens: 28. Oktober 2011
Ergänzung 14 zur Änderungsserie 01 — Tag des Inkrafttretens: 15. Juli 2013

18.6.2013 Amtsblatt der Europäischen L 166/63 DE
...
5.14. Jedes zur Genehmigung nach dieser Regelung vorgeführte Fahrzeug muss mit folgenden Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen ausgerüstet sein:
5.14.1. Scheinwerfer für Fernlicht (Absatz 6.1);
5.14.2. Scheinwerfer für Abblendlicht (Absatz 6.2);
5.14.3. Fahrtrichtungsanzeiger (Absatz 6.3);
5.14.4. Bremsleuchte (Absatz 6.4);
5.14.5. Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen (Absatz 6.5);
5.14.6. Begrenzungsleuchte (Absatz 6.6);
5.14.7. Schlussleuchte (Absatz 6.7);
5.14.8. hinterer, nicht dreieckiger Rückstrahler (Absatz 6.cool;
5.14.9. seitliche, nicht dreieckige Rückstrahler (Absatz 6.12).
5.15. Es kann zusätzlich mit folgenden Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen ausgerüstet sein:
5.15.1. Warnblinklicht (siehe Absatz 6.9);
5.15.2. Nebelleuchten;
5.15.2.1. vorn (Absatz 6.10);
5.15.2.2. hinten (Absatz 6.11);
...

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von Moos am 05.02.2020 um 17:27:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
5.14.9. seitliche, nicht dreieckige Rückstrahler (Absatz 6.12).

Bedeutet dann das einer pro Seite reicht, oder sagt 6.12 noch was anderes aus?
 

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Moos

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Geschrieben von Pmr am 05.02.2020 um 18:13:

einer je seite

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Ich bin dann mal weg, um mich zu finden. Sollte ich zurückkommen, bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte ich soll hier warten, bis ich zurück bin!


Geschrieben von Rene D. am 05.02.2020 um 18:38:

Einer pro Seite reicht laut der damaligen Aussage meines Händlers.

Da die seitlich hinten angebrachten Rückstrahler eventuell durch nachträglich angebrachte Taschen/Koffer verdeckt werden können montiert HD zusätzlich noch welche vorne an der Gabel.

Gruß,
René


Geschrieben von Moos am 05.02.2020 um 19:01:

Dann könnten sie die hinteren aber gleich weg lassen. großes Grinsen
Denke das ist amerikanischen Vorgaben geschuldet und wird bei allen Fzg. gleich gemacht.

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Geschrieben von HeikoJ am 05.02.2020 um 23:20:

zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
Bedeutet dann das einer pro Seite reicht, oder sagt 6.12 noch was anderes aus?

6.12. SEITLICHE, NICHT DREIECKIGE RÜCKSTRAHLER
6.12.1. Anzahl je Seite
Einer oder zwei.
6.12.2. Anbau
Keine besondere Vorschrift.
6.12.3. Anordnung
6.12.3.1. an der Seite des Fahrzeugs.
6.12.3.2. In der Höhe: mindestens 300 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.
6.12.3.3. in Längsrichtung: derart, dass sie unter normalen Umständen nicht durch die Kleidung des Fahrzeugführers oder des Beifahrers verdeckt werden.
6.12.4. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel β = 30 ° nach vorn und nach hinten.
Vertikalwinkel α = 15 ° über und unter der Horizontalen.
Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe des Rückstrahlers kleiner als 750 mm ist.
6.12.5. Ausrichtung
Die Bezugsachse der Rückstrahler muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs verlaufen und nach außen ausgerichtet sein. Die vorderen seitlichen Rückstrahler dürfen mit dem Lenkeinschlag mitschwenken.

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