Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Modelllinien (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=17)
-- Sportster (Evolution 883 / 1100 / 1200) (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=6)
--- Deutliches "Klappern" bei Erschütterungen (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=50981)


Geschrieben von Guzzilla am 03.08.2014 um 01:03:

Na, das sind die Bremsbeläg smile

Da wird der Schrauber die Haltebleche nach gebogen haben Augenzwinkern


Gruß aus Düsseldorf

__________________
Hauptsache eine läuft!


Geschrieben von robmaison am 27.03.2017 um 10:37:

Hallo Männers,

müsste den Thread nochmal ausgraben und euch um Hilfe bitten.

Da die Sonne sich ja wieder blicken lässt, habe ich die ersten Kilometer für dieses Jahr auf der 48 '16 runtergespult. Leider vernehme ich neuerdings auch ein deutliches Klappern aus dem vorderen Bereich, begleitet von einem metallischen Schlag den ich auch bis zu den Händen wahrnehme.

Ich habe natürlich alle Befestigungen überprüft und dann einfach bei ausgeschaltetem Motor mal im Leerlauf nen Berg runter rollen lassen: Das Klappern und Schlagen kommt definitiv vom vorderen Bremszylinder.

Nun die Frage zum Halteblech: was genau muss da wie wohin gebogen werden? Oder doch besser zum Freundlichen?

Bin grundsätzlich nicht unbeholfen was Schrauben angeht (mache an meiner Enduro fast alles selbst) aber möchte natürlich auch nichts vermurksen.

Danke euch vielmals und gute Fahrt :-)

Yogi


Geschrieben von robmaison am 27.03.2017 um 22:44:

Ich antworte mir mal selbst und gebe einen kurzen Zwischenbericht ;-)

Das Geklapper hat mir natürlich keine Ruhe gelassen und ich hab eben mal meinem Freundlichen einen Besuch abgestattet.
Nach 20 Metern bergab rollen ohne gestarteten Motor dann die Diagnose: Der Hobel wird keinen Meter mehr gefahren und kommt sofort in den OP - Radlager vorne defekt!

Lager sind vorrätig und eventuell ist morgen alles wieder fit. Es gab zwar nur ne XG750 als Leih-Maschine aber besser als nichts.

Zwei Dinge beschäftigen mich nun aber noch:

1. Ist es "vertretbar", dass ein solch elementares Bauteil bereits nach 4500km so kaputt geht? (ich habe schon des öfteren mit eingelaufenen Lagern an der Enduro zu tun gehabt, aber nie gebrochene oder ausgeschlagene. Zudem ist die Belastung nicht vergleichbar).

2. Fällt das Ganze unter Garantie? Die 48 ist Bj. 2016 und noch keine 11 Monate jung...

VG
Yogi


Geschrieben von Peperoni13 am 27.03.2017 um 22:48:

Also ich würde mal sagen das es ein ganz klarer Garantiefall ist. 
Gut, dass nicht's passiert ist.

__________________
Umbau Thread meiner Iron


Kleine Abenteuertour Richtung Norddeutschland mit der Sporty
 


Geschrieben von SteveHD am 28.03.2017 um 07:07:

Laufleistung ist nicht normal, hat Harley schon mal das die Lager nicht lange halten.

Garantie da kein klassisches Verschleisßteil nach der kurzen Laufleistung.

auf nichts einlassen,Bock abholen und Schön Danke sagen in den Sattel und gas geben

__________________
Gruß Steve

Night Train driver the best in class

Lebe deine Träume und Träume nicht vom Leben


Geschrieben von robmaison am 28.03.2017 um 08:35:

Danke für euer Feedback - Garantie kann sich der Händler ja drum kümmern. Ansonsten werde ich auf Gewährleistung pochen!

Fand es irgendwie frech, dass die Dame am Service-Schalter schon darauf hingewiesen hat, dass sie nicht sicher sagen kann ob es unter Garantie fällt...

Ich berichte dann mal wie es gelaufen ist.

VG
Yogi


Geschrieben von Achim1 am 28.03.2017 um 11:43:

Generelle Frage zur Garantie: Kann es sein, bzw. ist das rechtlich zulässig, das Händler B einem auf Garantie gehende Arbeiten/Dienstleistungen verweigert bzw. auf Bezahlung pocht (mit der Begründung ich müsse mich deswegen an Händler A wenden), nur weil man die Fuhre bei Händler A gekauft hat? 
Bei jeden beschissenen Golf, den ich in z.B. in Buxtehude gekauft hab, kann ich zu Garantiearbeiten nach München bringen. Nur bei HD gibts Unterschiede, oder wie??


Geschrieben von rockerle69 am 28.03.2017 um 11:51:

zum zitierten Beitrag Zitat von robmaison
Danke für euer Feedback - Garantie kann sich der Händler ja drum kümmern. Ansonsten werde ich auf Gewährleistung pochen!

Fand es irgendwie frech, dass die Dame am Service-Schalter schon darauf hingewiesen hat, dass sie nicht sicher sagen kann ob es unter Garantie fällt...

Ich berichte dann mal wie es gelaufen ist.

VG
Yogi

Wenn die die Garantie verweigern,
Anwalt einschalten.
Auch wenn es nur eine "Lapalie" ist.


Und wenn Händler B auf Bezahlung pocht, weil nicht bei Ihm gekauft, aber noch Garantie besteht,
dann sollte der Händler schriftlich die Garantiebedingungen vorlegen und zeigen wo steht, dass er vom Kunden Geld bekommt.

Ich persönlich würde dann auf den Händler verzicten und mein Geld woanders hintragen, so oder so.

Aber zur Sicherheit, ruf doch mal bei HD Generalimporteur an.
Der sollte das wissen.
Und bei Neukauf solten dem Kunden auch Garentiebdeingungen ausgehändigt werden.
 

__________________
Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.

Lieber stehend sterben als kniend leben.


Geschrieben von Achim1 am 28.03.2017 um 11:53:

zum zitierten Beitrag Zitat von rockerle69
zum zitierten Beitrag Zitat von robmaison
Danke für euer Feedback - Garantie kann sich der Händler ja drum kümmern. Ansonsten werde ich auf Gewährleistung pochen!

Fand es irgendwie frech, dass die Dame am Service-Schalter schon darauf hingewiesen hat, dass sie nicht sicher sagen kann ob es unter Garantie fällt...

Ich berichte dann mal wie es gelaufen ist.

VG
Yogi

Wenn die die Garantie verweigern,
Anwalt einschalten.
Auch wenn es nur eine "Lapalie" ist.


Und wenn Händler B auf Bezahlung pocht, weil nicht bei Ihm gekauft, aber noch Garantie besteht,
dann sollte der Händler schriftlich die Garantiebedingungen vorlegen und zeigen wo steht, dass er vom Kunden Geld bekommt.

Ich persönlich würde dann auf den Händler verzicten und mein Geld woanders hintragen, so oder so.

Aber zur Sicherheit, ruf doch mal bei HD Generalimporteur an.
Der sollte das wissen.
Und bei Neukauf solten dem Kunden auch Garentiebdeingungen ausgehändigt werden.

Danke. Und wo findet man da die Tel.-Nr?
 


Geschrieben von rockerle69 am 28.03.2017 um 12:22:

HIER:  http://www.igfd.org/?q=http%3A%2F%2Fwww.harley-davidson.com%2Fcontent%2Fh-d%2Fde_DE%2Ffooter%2Fcontact-us.html[/url]

__________________
Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.

Lieber stehend sterben als kniend leben.


Geschrieben von Achim1 am 28.03.2017 um 12:42:

Danke, so schlau war ich auch schon. Nur ne Tel-Nr. findet man da (wohl aus guten Gründen) nicht...
http://www.harley-davidson.com/content/h-d/de_DE/footer/contact-us.html
 


Geschrieben von silent grey am 28.03.2017 um 13:13:

zum zitierten Beitrag Zitat von Achim1
Generelle Frage zur Garantie: Kann es sein, bzw. ist das rechtlich zulässig, das Händler B einem auf Garantie gehende Arbeiten/Dienstleistungen verweigert bzw. auf Bezahlung pocht (mit der Begründung ich müsse mich deswegen an Händler A wenden), nur weil man die Fuhre bei Händler A gekauft hat? 
Bei jeden beschissenen Golf, den ich in z.B. in Buxtehude gekauft hab, kann ich zu Garantiearbeiten nach München bringen. Nur bei HD gibts Unterschiede, oder wie??

Hi, 

weise Deinen B-Händler mal auf den Eingangstext aus den jeweiligen Betriebsanleitungen hin. Dort steht unter der Überschrift "20xx Bechränkte Harley-Davidson Motorrad-Garantie, 24 Monate/Unbegrenzte Kilometer " auch für ihn folgendes nachzulesen und verbindlich zu erfüllen: "Harley-Davidson garantiert für jedes neue Harley-Davidson-Motorrad des Modelljahres 20xx, daß jegliche Teile, die bei normalem Gebrauch Material- oder Verarbeitungsmängel aufweisen, von jedem Harley-Davidson-Vertragshändler kostenlos repariert oder ersetzt werden... ...Niemand, einschließlich der Harley-Davidson Händler, darf diese Garantie vollständig oder teilweise ändern, erweitern oder einen Rechtsanspruch daraus geltend machen. Etc. ..."

Mit anderen Worten, rtfm, dann wärst Du selbst drauf gestoßen. Und dem B-Händler, der Kohle für eine Garantieleistung dann immer noch einfordern will, dem teile ganz einfach mit, daß Du eine saftige Beschwerde über seine Vorgehensweise beim Importeur einreichen wirst.

Gruß, silent    


Geschrieben von robmaison am 28.03.2017 um 13:42:

Silent hat es auf den Punkt gebracht - deutlicher lässt es sich nicht belegen. Das erübrigt jede Diskussion mit dem Händler.

Finde es nur schade, dass (zumindest in meinem Fall) man überhaupt seinen Händler auf solche Textpassagen aufmerksam machen "muss" und in diesen Erklärungszwang rutscht.

Zwischenstatus: Reparatur wird heute abgeschlossen und Garantieanspruch wird grade wohl geklärt.

Mehr dann später ;-)

VG
Yogi


Geschrieben von robmaison am 28.03.2017 um 19:09:

So - hat alles wunderbar geklappt. 
Keine Diskussion und saubere Arbeit.  

Danke an alle für die hilfreichen Hinweise - auch wenn die Sorge am Ende unberechtigt war. 

Gute Fahrt ;-)
Yogi


Geschrieben von Peperoni13 am 28.03.2017 um 21:37:

Ich hab vorhin mal meine Lebensgefährtin gefragt wie das mit der Garantie bei ihnen im Nissan Autohaus ist? Sie meinte das der Hersteller dem Händler die Arbeitszeit für Garantiefälle zwar bezahlt, aber mit einem geringeren Stundensatz als der, den der Händler normal von einem Kunden berechnet. Darum werden die B-Händler sowas wahrscheinlich ungern machen. Aber zusätzlich Geld vom Kunden für Garantieleistungen zu verlangen grenzt dann schon an Betrug. Augen rollen

__________________
Umbau Thread meiner Iron


Kleine Abenteuertour Richtung Norddeutschland mit der Sporty