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Geschrieben von Klaus Leim am 18.10.2006 um 10:04:

kleines nummernschild

Hallo und guten Tag,
ein HD Fahrer hat vor einem OVG.die Bewilligung fuer ein kleines Nummernschild an seiner HD verloren.Damit ist das Thema wohl endgueltig vom Tisch.
Hier der Artikel
Gruesse Klaus
Costa Blanca

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When Smith & Wesson talk, every Body listen.


Geschrieben von rodfather am 18.10.2006 um 11:26:

Leider, leider. Eine ziemliche Frechheit ist allerdings das sich unsere Behörden mit der Größe über aktuelles europäisches Recht hinwegsetzen. Eigentlich muß ein Kennzeichen heutzutage ähnlich wie bei Auspuffanlagen oder Beleuchtung nur noch ein E-Prüfzeichen tragen, d.h. im Prinzip sind Kennzeichengrößen wie in Italien oder Frankreich auch in Deutschland zulässig.
Aber was solls, vielleicht sind die Kennzeichen auch nur so groß, weil bei uns zu viele Beamte betriebsblind durch die Gegend laufen.


So long

Rodfather


Geschrieben von LETTI am 18.10.2006 um 14:24:

Ich warte noch auf den Tag, wo es für uns Mopedfahrern zur Pflicht wird, vorne ein Schild zu montieren. Dann braucht man bei den deutschen Tafelgrößen wenigstens kein Windshield mehr - oder wir müssen es alle vorne auf den Helm kleben...

Mal ganz blauäugig gefragt:
Gibts für einen Deutschen vielleicht die Möglichkeit, sein Moped z.B. in einem anderen (EU-)Land anzumelden?

Gruss
Letti

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BRC #2


Geschrieben von rodfather am 18.10.2006 um 19:03:

Sicher gibts die Möglichkeit, Du brauchst halt 'ne Meldeadresse (kostet in der Regel 'ne Kleinigkeit, Vertrauen solltest Du auch zu der Person haben). Als EU-Bürger kannst Du Dich überall aufhalten. In Polen soll es zum Beispiel kaum "TÜV" - oder ähnliche Vorschriften geben. Zum Zweiten zahlst Du dann in einigen Ländern auch weniger Steuern und Versicherung. Wie es dann aber im Schadensfall aussieht kann (oder will) Dir in der Regel niemand sagen, jedenfalls nichts was Hand und Fuß hat. Ich denke auch das man in einem solchen Fall selbst fundierte Sprachkenntnisse braucht. Das sind so die Sachen die mich abschrecken. Und fall bloß nicht auf ähnliche Sachen wie die Führerscheingeschichten rein, d.h. hier in Deutschland irgend 'nem Abzocker Kohle in die Hand zu drücken und dann bei den Papieren, meist aus mangelnder eigener Kenntnis, nicht mal zu wissen ob sie echt sind.

Gruß

Rodfather


Geschrieben von MikeRod am 18.10.2006 um 21:53:

zum zitierten Beitrag Zitat von rodfather
Sicher gibts die Möglichkeit, Du brauchst halt 'ne Meldeadresse (kostet in der Regel 'ne Kleinigkeit, Vertrauen solltest Du auch zu der Person haben). Als EU-Bürger kannst Du Dich überall aufhalten. In Polen soll es zum Beispiel kaum "TÜV" - oder ähnliche Vorschriften geben. Zum Zweiten zahlst Du dann in einigen Ländern auch weniger Steuern und Versicherung. Wie es dann aber im Schadensfall aussieht kann (oder will) Dir in der Regel niemand sagen, jedenfalls nichts was Hand und Fuß hat. Ich denke auch das man in einem solchen Fall selbst fundierte Sprachkenntnisse braucht. Das sind so die Sachen die mich abschrecken. Und fall bloß nicht auf ähnliche Sachen wie die Führerscheingeschichten rein, d.h. hier in Deutschland irgend 'nem Abzocker Kohle in die Hand zu drücken und dann bei den Papieren, meist aus mangelnder eigener Kenntnis, nicht mal zu wissen ob sie echt sind.

Gruß

Rodfather

ganz so issis ja nu nich!
die meldeadresse sollte (muss) schon der (wohn)aufenthaltsort sein.
ich hatte mal einige monate an meinem neuen wohnort ein kennzeichen vom ehemaligen wohnort...
als die bullen mich angehalten hatten, wurde mir auferlegt, mich umzumelden.

wäre ja schön, da durch den anderen regionalbereich auch die versicherung wesentlich billiger gewesen wäre...vorher im dorf, jetzt in großstadt.

denke es gilt wie immer, nich erwischen lassen oder gute ausrede haben wie z.b. "is der wagen von mudder..."

Mike

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"...Ich bin der Geist, der stets verneint!
....So ist denn alles, was ihr Sünde, Zerstörung, kurz das Böse nennt, Mein eigentliches Element..."


Geschrieben von nick612 am 19.10.2006 um 13:07:

Hi Letti,

meines Wissens gibt es mehrere Vorschriften, die dabei zu beachten sind.
1.) Straßenverkehrsrechtlich gilt - übrigens genau, wie bei den ausländischen (EU-) Führerscheinen - die Regel, daß man sich den größeren Teil des Jahres (verlangt sind mind. 185 Tage) dort aufhält, wo die Fahrerlaubnis erworben wurde oder das Fahrzeug angemeldet ist.
2.) Fiskalisch, also steuerrechtlich, gilt, daß nach einem Wohnsitzwechsel innerhalb von drei Monaten die Ummeldung des Fahrzeugs zu erfolgen hat, damit die jeweilige Heimatgemeinde in den Genuß des Steueraufkommens kommt. Aus Sicht des Finanzamtes müßtest Du Dich also mindestens 275 Tage am Ort der Zulassung aufhalten.
Sicher gilt auch hier der Grundsatz: Wo kein Kläger, da kein Richter!, aber man sollte immer mit der Hintzerfotzigkeit der lieben Nachbarn rechnen...

Gruß

Nick


Geschrieben von rodfather am 19.10.2006 um 20:27:

Sicher gilt auch hier der Grundsatz: Wo kein Kläger, da kein Richter!, aber man sollte immer mit der Hintzerfotzigkeit der lieben Nachbarn rechnen...

Um eins drauf zu setzen: Im Zweifel für den Angeklagten nutzt nichts, wenn das Gericht nicht zweifelt.

So long Rodfather


Geschrieben von nick612 am 20.10.2006 um 08:23:

Stimmt. Mir wäre das jedenfalls eindeutig zu haarig für so'n Pipifucks.

Gruß

Nick


Geschrieben von MikeRod am 26.10.2006 um 19:28:

Nummernschild-Größe Keine Extrawurst für Harley-Fahrer

Keine Extrawurst für Harley-Fahrer
Das Kennzeichen für seine Maschine befand ein Harley-Fahrer als unästhetisch: Es sei zu groß. Die Straßenverkehrsbehörde genehmigte jedoch keine kleinere Version. Der Biker zog vor Gericht.

Bad Windsheim - Vor dem Gesetz sind fast alle Motorräder gleich: Zum Beispiel haben Besitzer einer Harley-Davidson keinen Anspruch auf ein Nummernschild in besonderem Format. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz weist der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) in Bad Windsheim hin.

In dem Fall wollte ein Biker die Erlaubnis für ein kleineres Nummernschild, weil er das normale Kennzeichen für seine Maschine zu groß fand. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde lehnte ab, und der Harley-Fahrer zog vor Gericht. Allerdings entschied nach verschiedenen Vorinstanzen auch das Oberverwaltungsgericht gegen das kleinere Kennzeichen.

Zur Begründung hieß es, dass verkleinerte Kennzeichen ausnahmsweise nur an Motorrädern angebracht werden dürfen, die nicht schneller als 80 Stundenkilometer (km/h) fahren. An schnelleren Fahrzeugen seien wegen der besseren Lesbarkeit normale Schilder anzubringen. Die Harley des Klägers habe es jedoch auf 151 km/h gebracht.

Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen 7 A 10754/06

abl/gms

http://www.spiegel.de/auto/werkstatt/0,1518,444850,00.html

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Geschrieben von DerAlte am 27.10.2006 um 18:31:

An meinem alten Shovel hatte ich damals ein kleines Kennzeichen . Mit extra Ausnahmegenemiegung aus D`dorf.

Das waren noch Zeiten *schwärm* Heute geht das ja so gut wie garnicht mehr .

Hatte einer ne Ahnung wie das mit einem einzeiligen Kennzeichen aussieht ? Bei meinem neuen Bagger wäre das Aufgrund der breite mit Packtaschen garnicht so übel . Das Kennzeichen würde 40 cm breit . Muß man sowas auch vom TÜV abnehmen lassen oder liegt das im Ermessen des Straßenverkehrs Amtes ? Ist ja eigendlich keine große Sache . verwirrt

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Besucht meine HP wenn Ihr Lust habt !!


Geschrieben von LETTI am 27.10.2006 um 20:58:

Auch darüber gibts ein Urteil....

http://www.rwgo.de/nrwz/service/00011182

Ich habe Glück, dass ich noch das gute alte deutsche, einzeilige Blech auf meiner 95er Road King drauf hab...

Aber wie gesagt, das ist auch Ermessenssache der Zulassungsstellen. Im Landkreis Giessen und Limburg ist man ziemlich kulant, in anderen Landkreisen hab ich schon ganz andere Dinger erlebt...

Gruss
Letti

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Geschrieben von Blaubär am 28.10.2006 um 16:14:

Zitat von Letti
Auch darüber gibts ein Urteil....

http://www.rwgo.de/nrwz/service/00011182...

Gruss
Letti

Das Urteil bezieht sich aber nicht auf einzeilige Kennzeichen....

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Geschrieben von Falk am 28.10.2006 um 17:58:

Sehr ärgerlich - die großen Bleche sind doch unerträglich auf den Maschinen!

Grüße,

Falk


Geschrieben von Blaubär am 03.12.2006 um 20:02:

Da wird man neidisch

Heute auf der Custom Bike.....

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Geschrieben von Night Train am 03.12.2006 um 22:51:

smile

Tja, ihr deutschen Biker habts wirklich nicht leicht mit euren grossen Kontrollschildern.
Bei uns in der Schweiz werden eure Kontrollschilder "Kuchenbleche" genannt. Und die Fahrer/Biker sind daher folglich sog. "Kuchenblechpiloten".
Dies ist natürlich nicht als "gemein und hinterhältig" zu verstehen, sondern eher als "die armen Biker vom nördlichen Nachbarstaat". Ach übrigens, die Oesterreicher sind diesbezüglich auch nicht viel besser dran als ihr.

Mit kamradschaftlichen Bikergrüssen

Night Train

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