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Geschrieben von Moos am 04.03.2014 um 01:58:

Immer diese nachträglichen Änderungen Tom großes Grinsen

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Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von NT-Tom am 04.03.2014 um 02:01:

was für nachträgliche änderungen ???

siehst du eine " zuletzt X mal editiert zeile" unter dem post ???

großes Grinsen großes Grinsen cool


Geschrieben von Senflex66 am 04.03.2014 um 02:08:

Sagte doch tolle Antwort, danke.
Werde aber mal morgen beim Amt vorbei schauen und fragen was möglich ist. Aktuellere Infos halt, vielleicht hat sich ja was ins positive geändert was kaum zu glauben wäre.


Geschrieben von NT-Tom am 04.03.2014 um 02:18:

zum zitierten Beitrag Zitat von Senflex66
Sagte doch tolle Antwort, danke.
Werde aber mal morgen beim Amt vorbei schauen und fragen was möglich ist. Aktuellere Infos halt, vielleicht hat sich ja was ins positive geändert was kaum zu glauben wäre.

kaum unglücklich Brüssel sei dank - auch haben die landratsämter länderweit die selben vorschriften

höchstens für oltimer bis zu einem gewissen BJ war früher das kleine 80er kennzeichen möglich

gute nerven wünsch ich beim behördengang -

mich haben die mit solchen anfragen oft zum tüv geschickt -

und der tüv wieder zurück zur zulassungsstelle usw.

kennste asterix in Rom ??? : " das antragsformular für das antragsformular " ???

viel spass - berichte dann mal was rausgekommen ist


Geschrieben von Senflex66 am 04.03.2014 um 02:45:

Es soll doch von LK zu LK Unterschiede geben, morgen weiss ich dann was dann im ES LK möglich ist.
Die Beiträge über die SuFu sind etliche Jahre alt und haben zich hundert Seiten, bis ich da alle durch bin, bin ich so alt wie ihr Augenzwinkern


Geschrieben von NT-Tom am 04.03.2014 um 02:54:

Zitat von Senflex66
Die Beiträge über die SuFu sind etliche Jahre alt und haben zich hundert Seiten,

bis ich da alle durch bin, bin ich so alt wie ihr Augenzwinkern

dann fang ( mit den beiträgen ) zuerst von hinten an ( anal ) großes Grinsen

(FiFo Stapelverarbeitung ) (( first in - first out ))


Geschrieben von Moos am 04.03.2014 um 03:17:

Wenn Du so weiter machst wirst Du nicht so alt wie wir. cool

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Moos

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Geschrieben von Senflex66 am 04.03.2014 um 03:33:

Kommt schon, bin gerade mal 30 und in Sachen Harley noch unerfahrentraurig unglücklich, wozu ist man in Foren, um Infos zu sammeln und Infos weiterzugeben, aber mancher nimmt sich die Aufgabe einfach was dazugeben, meine nicht nur diesen tread, es gibt etliche.
Naja wieder zurück zum Thema,


Geschrieben von gipsey am 04.03.2014 um 07:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von Senflex66
Thema Kennzeichen, ich persönlich hätte gerne die Größe was die 80er und Traktoren haben oder hatten, darf man sowas auch auf nem Motorrad haben????
Und noch etwas, nirgends steht geschrieben wie das Kennzeichen montiert sein muss, ok gut zu lesen, aber wie sieht es aus wenn man es senkrecht platziert. Auf dem Kopf wäre ja klar das es nicht leicht zu lesen ist für manch einen.

Also, Auszug aus Wikipedia:

Motorrad: 200 x 250 mm oder seit 1. April 2005: 210 x 170 mm

Ist aber nur bei uns in Österreich so!

Freude

Sorry, aber der musste sein, sonst sind wir eh immer benachteiligt!

KfZ - Kennzeichen Deutschland

Lies Dir mal 4.1. durch, steht beschrieben. Zumindest die Theorie.

lG

Norbert


Geschrieben von bestes-ht am 04.03.2014 um 10:16:

zum zitierten Beitrag Zitat von Senflex66
Kommt schon, bin gerade mal 30 und in Sachen Harley noch unerfahrentraurig unglücklich, wozu ist man in Foren, um Infos zu sammeln und Infos weiterzugeben, aber mancher nimmt sich die Aufgabe einfach was dazugeben, meine nicht nur diesen tread, es gibt etliche.
Naja wieder zurück zum Thema,

Ja ja, die junge Bube halt, die müssen sich erst noch die Hörner abschleifen..... fröhlich fröhlich fröhlich
Wünsch dir auch viel Gedult bei der Behörde.
Wenn du in dem oben velinkten thread auf der vorletzten Seite mal auf die Ausführungen des
users Tolot achtest, er hat es mit viel Gedult und Fachwissen (ist Anwalt) zu einer Lösung
ausserhalb der 180x200 in Hessen geschafft. Ich meine mich aber zu entsinnen, dass es zwei
andere Möglichkeiten gab, die aber auch nicht wie gewollt ausgefallen sind.

__________________
Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Senflex66 am 04.03.2014 um 14:14:

Wow, genug gelesen für heute, bekomme gerade die ersten grauen Haare, hahahaha


"Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt. ... Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a, b oder c einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe d genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen oder den Anbau von Zubehör die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist."

Die Regelung sieht auf den ersten Blick aus wie die alte Regelung. Die Neuerung im Detail ist aber, daß die Zuweisung eines 80er-Kennzeichen nichts mehr wie bisher auf vierrädrige Fahrzeuge beschränkt ist (was die eine oder andere Zulassungsstelle großzügig ignoriert, der VGH Kassel aber bestätigt hatte) sondern für alle Fahrzeuge gilt - also auch für unsere Moppeds. Was heißt: Wenn bei einem serienmäßigen (!) Mopped ein 20cm hohes zweizeiliges Kennzeichen nicht oder nur mit unverhältnismäßig aufwendigen Umbauten angebracht werden kann (oder andenrfalls gegen die StVZO verstoßen würde) und dies ein amtlich anerkannter SV bestätigt, dann gibt es ein 80er Kennzeichen.
Es entzieht sich meiner Kenntnis, bei welchen serienmäßigen (!) Harleys ein 20cm hohes Kennzeichen rein tatsächlich/technisch nicht möglich sein sollte. "Rechtlich" nicht möglich kann dies aber z.B. bei Sportster sein, bei denen das Kennzeichen deutlich über die Sitzbank hinausragt (§ 30c (1) StVZO: "Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden."). Allerdings müßte ein SV bestätigen, daß ein Umbau, also Verlegen des Kennzeichens nach unten, unverhältnismäßig aufwendig wäre.


Geschrieben von V-Michel am 05.03.2014 um 20:04:

Hi,

hatte 2012 für meine FLSTC beim zuständigen Straßenverkehrsamt eine Ausnahmegenehmigung für so ein kleines Kennzeichen 13x23 cm bekommen. Bin dort mit der Heritage und dem nicht montierbaren Gepäckträger vorgefahren und habe der Amtsleiterin die Problematik mit dem 20x20 cm Kennzeichen gezeigt, welches Partout nicht unter den Träger passen wollte.

Dann hat sie mich zum TÜV geschickt (von wegen technisches Gutachten und so), der mir sagte, dass er sich strafbar machen würde mir die Notwendigkeit eines kleinen Kennzeichens zu bescheinigen verwirrt Der TÜV-Mensch meinte noch flapsig, wenn ich einen Gepäckträger haben wolle, solle ich mir doch ein vernünftiges (deutsches) Motorrad kaufen. Der sieht mich jetzt nicht wieder. unglücklich

Dann wieder hin, die Amtsleiterin hat sich immer noch etwas geziert (O-Ton: "Hat doch eine Modellzulassung in D, kann doch nicht sein, dass sowas nicht passt"), aber es nach einem Telefonat mit dem hiesigen Harleyhändler dann doch wohl eingesehen. Aber trotzdem hat sie sich noch bei der vorgesetzten Dienststele rückversichert und um einen Tag Bedenkzeit gebeten.

Dann wieder hin und sie erögffnete mir, dass sie zu einer Ausnahmegenehmigung berechtigt wäre, weil sie alles vor Ort selber gesehen hat. Ist jetzt sogar im Fahrzeugschein eingetragen und mit einer schriftlichen Ausnahmegenehmigung belegt (Kostenpunkt ca. 40 Euronen + neues Kennzeichen). Aber alle Male billger als das mir angebotene 145 Euro teure Höherlegungskit).

Gruß Michel

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CAN-Bus Fahrer

Die Beiträge des Verfassers können Spuren von Ironie, Sarkasmus, Fiktion oder persönlicher Einschätzung (seltener Zynismus und Spott) beinhalten, ohne dass diese separat kenntlich gemacht werden.


Geschrieben von Schimmy am 31.07.2019 um 07:18:

geschockt Kennzeichen zu groß ? ? ?

Moinsen Gemeinde,

Da denkt man, man hat im Laufe seines "Motorrad - Lebens" schon alles gesehen oder erlebt, aber es gibt immer noch
Überraschungen mit denen man so gar nicht gerechnet hat.... Augen rollen

Folgende Situation:
Seit vergangenem Sonntag hat sich unser Fuhrpark um ein weiteres Moped erweitert... Meine Frau hat sich eine gebrauchte
2018er Softail Street - Bob zugelegt, die u.A. mit einem seitlichen Kennzeichenhalter (Kennzeichenplatte aus Alu gefräst mit
Rahmen) ausgestattet ist.

Wir also am nächsten Tag zur Zulassungsstelle und Moped umgemeldet und neues (Wunsch -) Kennzeichen anfertigen lassen.
Wieder Zuhause angekommen wollte ich das neue Nummernschild anbringen, doch ich scheiterte kläglich.... es passte nicht. geschockt
Das alte Kennzeichen hingegen schon..... Maßband heraus gekramt und nachgemessen... Der Rahmen des KZ - Halters misst
exakt 180mm x 200mm.... Das gerade angefertigte neue Kennzeichen jedoch ist 183mm x 202mm groß. traurig

Tags darauf habe ich versucht den Sachverhalt telefonisch mit der Kennzeichen - Druckerei zu klären. Dabei erklärte man mir,
dass es durchaus "normal" sei, dass die Rohlinge ein paar mm größer oder kleiner ausfallen könnten.... ? ? ? Man werde sich
aber bemühen in einer der anderen Filialen einen passenden Rohling aufzutreiben.

Am gleichen Nachmittag habe ich dann einen Rückruf erhalten, dass man in ! ! Hannover ! ! fündig geworden sei und dieser
Rohling in den nächsten Tagen eintreffen soll. Ich bin ja mal gespannt.....

Fazit:
Augen auf beim Schilder - Kauf. fröhlich


Greetz  Jo

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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten Augenzwinkern

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Geschrieben von Dragon am 31.07.2019 um 08:33:

Das wird schon alles gut gehen.


Geschrieben von Defcon am 31.07.2019 um 09:53:

Hätte man hier anhängen können              Nummernschildgrösse in D - Fragen und Antwort Thread

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