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Geschrieben von mavra am 08.12.2006 um 09:41:

Blaubär
was ein scheenes bild *schwärm*
icke zähl mich auch zu den

"Kuchenblechpiloten".

mavra


Geschrieben von Night Train am 13.12.2006 um 23:21:

Hey Blaubär

an diesem Bike stimmen ja sogar die Proporti2onen.....
breiter fetter Reifen..... "kleines" Nummernschildchen! Freude

Grüsse NIght Train

__________________
Träume nicht Dein Leben -
Lebe Deine Träume!


Geschrieben von E605 am 02.01.2007 um 21:32:

Hallo,
das Ganze ist für die Verwaltungsbehörde noch nicht gegessen. Es werden alle Instanzen ausgeschöpft einschließlich EGH.
Hoffentlich dauert das nicht allzulange, sonst steht auf seinem Grabstein einmal "Erhatte Recht"

Gruss Peter

__________________
Weiland Bursch zu Heidelberg


Geschrieben von E605 am 07.01.2007 um 14:25:

Neues von der Schilderfront,

mein Sohn sagte mir gerade am Telefon, dass er für einen Mandanten in Zusammenarbeit mit dem Tüv Grünstadt und der Verwaltung der Stadt Frankenthal (beides Rheinlandpfalz) ein kleineres Nummernschild ausgehandet hat. Die Stadt Frankenthal hat kleinerer Schrift zugestimmt und darauf hat der Tüv gesagt wenn kleinere Schrift dann kleineres Nummernschild.

"die spinnen die Behörden"

Gruss Peter

__________________
Weiland Bursch zu Heidelberg


Geschrieben von Boller-Andy am 24.03.2007 um 19:08:

Fragezeichen erlaubte Kennzeichengrößen ???

...heute mal kein neues Thema zu den Auspuffanlagen... Zunge raus Zunge raus Zunge raus


Suche Infos, Links oder bereits hier im Forum geschriebene Artikel zu obigen Thema..glaube in der Januar Ausgabe der BN war auch ein Artikel ???


many thx für Hilfe, ansonsten wünsche ich Euch noch einen guten Start ins sonnige Weekend cool cool cool

Herford, 13 Grad...draußen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

__________________
Gruß Andy c/o BRC No9

...gehaßt, verdammt, vergöttert... Zunge raus Augenzwinkern


Geschrieben von LETTI am 24.03.2007 um 19:35:

hier das aktuelle Bundesgesetzblatt: hier findest du alles rund um die Zulassung von Fahrzeugen usw.. und was erlaubt ist...

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 21

In den Anlagen findest Du auch was zur Ausgestaltung von Kennzeichen. Viel Spass...

__________________
BRC #2


Geschrieben von Döppi am 25.03.2007 um 00:56:

Ganz einfach , das kleinste in Deutschland legale Nummernschild hat die Abmessungen 20 x 16,5 cm und das kannst du nur erhalten bei 2 Buchstaben und 1 Zahl z.B. : K - A 1


Engschrift ist nur noch in Ausnahmefällen zulässig und liegt im Ermessen der Zulassungsstelle .
Die Polizei ist Deutschlandweit angewiesen kleinere Kennzeichen einzuziehen .
Kennzeichen kleiner wie 20 x 16,5 cm nur bei Moppeds bis Bj. 53 oder 58 .

Meins ist 22 x 20 cm BA - XX X .

Früher hatte ich ein 80ger Kennzeichen drauf , aber das haben sie mir eingezogen .

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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School


Geschrieben von Big-Al am 25.03.2007 um 13:33:

Hier könnte ich jetzt einen ganzen Roman von meiner Kennzeichen-Jagt erzählen, das Schlusswort.............
Alles Umsonst unglücklich
Wie Big Bore sagt, liegt es in manchen Landkreisen im Ermessen der Zulassungsstelle. unglücklich unglücklich unglücklich unglücklich unglücklich unglücklich unglücklich

__________________
"Lieber ein Bock unter'm Arsch, als einen im Stall"
Nase in den Wind @ all !
cool


Geschrieben von Boller-Andy am 28.03.2007 um 23:07:

Augenzwinkern Schlußwort

Hi Letti, BIG BORE und big-al cool

habe nun endlich die 97 Seiten der Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen...gelesen + VERSTANDEN... fröhlich fröhlich fröhlich

Danke für die Info + ich werde Euch morgen berichten, weil es geht auf die Zulassungstelle.. geschockt geschockt geschockt...

ja Moped ist fertig, Pics folgen..

und Big-Bore, habe mich jetzt extra in Hannover polizeilich gemeldet..>>> H - A (für Andreas.. Augenzwinkern 1.. großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

Nein, war nur ein Scherz.. Zunge raus Zunge raus

bleibe doch gerne in OWL... cool

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Gruß Andy c/o BRC No9

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Geschrieben von Smokeybear am 03.04.2007 um 18:43:

Kleines Nummernschild / Engschrift

Hoffentlich verzeiht Ihr einem Newbie, der sein erstes Bike zuläßt, die Frage:

Ich werde meine Sporty kommenden Dienstag zulassen.

Eine ganz kurze Buchstaben-/Ziffernkombination war nicht mehr zu bekommen.

Bekommen kann ich (z.B.):

SU - XY 12
oder
SU - X 123

Lassen sich die Kombinationen vielleicht durch Engschrift noch auf ein möglichst kleines Schild (kein Saisonkennzeichen übrigens) bringen?

Was wäre die optimale Schildergröße hierfür?

Habe bisher 2 Aussagen zum Thema Engschrift bekommen, von denen ich nicht sagen kann, ob die überhaupt Stimmen:

a) Wenn Engschrift zulässig ist, wäre dies im Kfz-Brief bereits vermerkt

b) Es hat nichts mit dem Brief zu tun, sondern läge im "freien Ermessen" der Zulassungsstelle

Was stimmt?

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Viele Grüße
Frank

aka: Smokeybear

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That´s me:  http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread.php?threadid=1308&sid=

Learn more about Smokeybear:  www.smokeybear.com

  


Geschrieben von Falk am 03.04.2007 um 19:34:

Das kleinste Kz. ist ja eh 20x20 cm. Das hier ist so eins:



Ich denke, du kriegst bei deinem dann 22x20cm. Mit Engschrift kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Ich werde am Donnerstag selber auch mal nachhaken, weil ich bei meinem neuen Auto nach aller Möglichkeit ein 46er oder 48er Kennzeichen haben möchte statt eines 52er, wenn irgendmöglich.

Viele Grüße,

Falk


Geschrieben von Döppi am 04.04.2007 um 00:10:

Muß ich leider schon wieder widersprechen .

Das kleinste mögliche Kennzeichen ist 16,5 x 20 cm .( Mönsch Leute liest den keiner von euch die Bikers News?? Ansonsten kauft euch mal das Buch "Alles über Rocker" )

Engschrift ist nur noch in Ausnahmefällen zulässig , wenn Bauartbedingt ein großes Kennzeichen nicht passt , es kann aber ein Umbau für mehrere 100 Euro verlangt werden .

Mit deiner Buchstabenkombination bekommst ein Pizzablech .

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Geschrieben von Falk am 04.04.2007 um 05:36:

Zitat von BIG BORE
Das kleinste mögliche Kennzeichen ist 16,5 x 20 cm .( Mönsch Leute liest den keiner von euch die Bikers News?? Ansonsten kauft euch mal das Buch "Alles über Rocker" )

Gibts aber unter 20x20 cm nicht nur mit ausdrücklicher Genehmigung?

Viele Grüße,

Falk


Geschrieben von harley77 am 04.04.2007 um 07:43:

kleiner als 20x20 zB. 18x20 gibt es auch ohne Sondergenehmigung solang die Zahlen und Buchstabenkombis draufpassen!!! Über eine Mindestbreite für Kennzeichen gibt es keine Vorschrift !

SU - XY 12 oder SU - X 123 passen mit Engschrift auf 20x20 bzw. Normalschrift auf 23x20!
Ich habe ABG-XXX mit Engschrift auf 20x20cm - bei uns kein Problem!

Ach ja - die Genehmigung für Engschrift liegt im Ermessen der Zulassungsstelle!!!

Gruß Mario

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Geschrieben von softail-rider am 04.04.2007 um 08:57:

ich habe noch nen 20x20 kennzeichen, werde aber bald ummelden müssen. in dem neuen kreis wirds dann 22x20, aber ich werde mir vorher ein kennzeichen reservieren mir es hier in 20x20 drucken lassen und dieses dann bei der zulassungsstelle vorlegen, in der hoffnung das da ne junge frau sitzt, die es nicht merkt großes Grinsen seitlicher kennzeichenhalter hat ne platte von 20x20, wieso also nen größeres kennzeichen??