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Geschrieben von HD-FXSTS am 22.07.2014 um 11:46:

Auspuff ohne E-Nummer (USA-Import)

Hallo,

ich habe von einem dt. Händler vor etwa eineinhalb Jahren eine Springer Softail mit Evo, Baujahr 1996 gekauft. Der hatte die Maschine aus den Staaten importiert u. sich um die Umschreibung/Zulassung gekümmert. Ich bekam den Bock also mit EU-Brief u. Schein.
Die Maschine ist unverbastelt, also quasi wie frisch vom Band u. so sieht sie auch aus. Top gepflegt, kein Rost, keine Chromschäden, nix!
Ein neuer Harley-Besitzer aus unserem Dorf, der mir stolz seine Auspuffanlage vorführte (er hatte eine Anlage dran, mit Verstellhebel für laut u. leise) meinte nur grinsend, dass ich so nie über den TÜV käme u. bei einer Polizeikontrolle mit einer Anzeige, Bußgeld, Punkte oder sogar mit einer Beschlagnahme rechnen müsste, weil ich keine E-Nummer am Topf habe.
Ich habe soeben mal den Schein gecheckt, was da drin steht.

im Feld U.1 (Standgeräusch) sind 100 dB
im Feld U.3 (Fahrgeräusch) sind 85 dB eingetragen

im Feld 22 (Bemerkungen) steht bezüglich der Auspuffanlage:

"zu U.1: WERT +100 * M.HD-SONDERAUSPUFF DURCHM. 60MM GERÄUSCH MITTELS PRALLBLECHEN BEGR:*** "

..tja, reicht das für ne wasserdichte Kontrolle oder hat mir da der Händler die Katze im Sack verkauft? Auf oberen Topf (beide befinden sich auf der rechten Seite, übereinander und leicht versetzt) ist der Schriftzug von Harley Davidson zu sehen.
Wieso konnte denn diese amerikanische Maschine überhaupt EU-Papiere bekommen, wenn sie wirklich eine Auspuffanlage dran hat, man der man hier nicht fahren darf???

Gruß
Joachim


Geschrieben von FastGlider am 22.07.2014 um 12:59:

Zitat von HD-FXSTS

Wieso konnte denn diese amerikanische Maschine überhaupt EU-Papiere bekommen, wenn sie wirklich eine Auspuffanlage dran hat, man der man hier nicht fahren darf???

Da gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Ob legal oder illegal...wer weiß?

Wenn du sicher gehen willst, fährst du zum TüV und läßt eine Messung machen.

Dann bist du nicht auf Vermutungen angewiesen.

__________________
-QUERDENKEN- Das ist dieses unglückliche Zusammentreffen von Rechtschreibschwäche durch mangelhafte Schulbildung und Internetzugang...


Geschrieben von schrauberpapa am 22.07.2014 um 13:12:

Meine Töpfe sind orschinal Bj. 90 und haben auch keine Nr steht nur drauf for Export only.
Hatte noch nie Props weder beim Tüv noch mmit der Rennleitung

__________________
und der Herr sprach: lächle und sei froh
es könnte schlimmer kommen
und ich lächelte und war froh


und es kam schlimmer


Geschrieben von carlos.D am 22.07.2014 um 13:16:

Zitat von HD-FXSTS
Ein neuer Harley-Besitzer aus unserem Dorf, der mir stolz seine Auspuffanlage vorführte (er hatte eine Anlage dran, mit Verstellhebel für laut u. leise) meinte nur grinsend, dass ich so nie über den TÜV käme u. bei einer Polizeikontrolle mit einer Anzeige, Bußgeld, Punkte oder sogar mit einer Beschlagnahme rechnen müsste, weil ich keine E-Nummer am Topf habe.

Wo hat denn das schlaue Kerlchen sein "Fachwissen" her?
Deine Sonderauspuffanlage ist doch ordnungsgemäß in die Papiere eingetragen.
Ist bei Importfahrzeugen auch so üblich. Da ist nix illegales drann.

Der stolze Auspuffanlagenvorführer wird wohl mit einem gewissen Neidfaktor um seiner überteuerten "Dusch mich, aber mach mich nicht Naß" Anlage jedem mit was anderem ein schlechtes Gewissen machen wollen.

__________________
Schuld haben immer nur die Anderen Zunge raus
Keine Hand zum Gruße.
Alles, was Spaß macht, ist entweder Verboten, oder macht Dick.


Geschrieben von Dyna-Mike am 22.07.2014 um 15:58:

Wobei dass da ziemlich offene SE Töpfe sind.
Die waren auf meiner 96er Wide Glide auch drauf als Importfahrzeug.
Klangen toll... aber 85dBA Fahrgeräusch ? 3 Strassen weiter vielleicht :-)
Eintragen kann man vieles... eine Sondereintragung hält Dir vielleicht auch mal einen unerfahrenen Grünen vom Hals.
Aber am Ende ist es Bj.96/85dBA und das schaffen die Töpfe im Leben nicht.

Und Joachim... diese "Händler" haben Mittel und Wege.
Meine Kiste wurde eingedeutscht und getüvt mit nicht eingetragener Billet 6 Bremse, Stahlflex, nicht zulässigem Lufi und eben diesen Töpfen.

Aber was machst Du Dir jetzt nen Kopp, fährst ja nun schon anderthalb Jahre mit rum.
Gerechnet auf die lange Zeit kannst Du Dir ruhig mal ein Ticket leisten :-)

Schrauber Papa - bei Deiner alten Kiste gab es auch noch keine E-Nummern. Das sieht bei Joachims 96er ganz anders aus.


Geschrieben von schrauberpapa am 22.07.2014 um 16:15:

Hey Dyna Mike
bitte keine anfälligen gegen mein Weltkulturerbe großes Grinsen

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Geschrieben von HD-FXSTS am 23.07.2014 um 00:05:

....zuerst mal vielen herzlichen Dank für Eure Antworten! Freude

Woher das schlaue Kerlchen sein "Fachwissen" her hat, weiß ich leider nicht. Er hört sich auf jeden Fall gerne sprechen u. das in einem Klugscheißermodus vom Feinsten. Ich wüsste nur zu gerne, ob sein "Soundmanagement" wirklich legal ist, so wie er natürlich behauptet. Ich stelle mir grad vor, wie er beim reinwinken in eine Kontrolle mal kurz den Hebel bewegt, der dann über einen Seilzug die Klappen dicht macht und das Maschinchen nur noch im Flüsterton blubbert. Die Kollegen in blau (früher grün) werden mit ihm dann auch mal ein Wörtchen reden bezüglich willkürliche Einflussnahme des Fahrers auf den dB-Wert.

@ Dyna-Mike,

was sind ziemlich offene SE-Töpfe? Ich hab meine mal kurz abgeschraubt und reingeguckt. Ein nacktes Rohr ist es nicht, im Prinzip steckt noch ein zweites kürzere Rohr drin, dessen Durchmesser ein paar Millimeter kleiner ist. In der Mitte dieses inneren Einsatzes befindet sich das Prallblech, das verhindert, dass der Abgasstrom direkt durchflutschen könnte. Somit ist das Abgas gezwungen sich zwischen dem Hohlraum der beiden Rohre durchzuzwängen um dann hinter diesem Prallbleich durch kleine Löcher wieder in das innere Rohr zu strömen u. dann ins Freie. Natürlich ist dies eine total einfache Konstruktion. Dieses Prallbleich oder besser gesagt Zunge, die schräg hochsteht dichtet auch nicht den ganzen Querschnitt des inneren Einsatzes ab. Es ist immer noch einen Luftspalt sichtbar, durch den ein kleiner Teil des Gases vom Krümmer direkt ins Freie huschen kann.

In der Zwischenzeit wurde ich von einem Händler auf die Miller-Auspuffanlagen aufmerksam gemacht, die vor allem preislich sehr interessant sind. Die haben Endtöpfe mit E-Nummer und EG-BE, sowie eine Freigabe unter anderem für meinen Evo-Motor, guckt mal hier:

http://www.miller-custombike.de/index.php/produktdetails-41/product/universal-endschalldaempfer-classicline.html

Tja, was soll ich tun??? Ich werde auf jeden Fall in Kürze mal eine "amtliche" Geräuschmessung bei einer TÜV-Stelle machen lassen. So hab ich Gewissheit, ob die Flüstertüten noch im eingetragenen Bereich sind. Soviel ich weiß, wird da der Einfachheit halber nur das Standgeräusch dokumentiert, da eine Messung im Fahrbetrieb zu aufwändig wäre. Oder liege ich da falsch? Welcher Wert wird bei einer Polizeikontrolle gemessen?

Aber wie Dyna-Mike schon schreibt, blubbere ich nun mit meiner doch eher sehr moderaten und im allgemeinen niedertourigen Fahrweise schon eineinhalb Jahre rum ohne dass sich jemand beschwert hat. Die zivilen Zweirad- u. Vierradfahnder mit ihren versteckten Kameras sind eher an den hochtourigen Rennsemmeln interessiert, zu deren Geschwindigkeitsspektrum ich absolut nicht gehöre.

....und zuguterletzt, wenn's mich doch mal erwischen sollte und trotz reumütigem Dackelblick, Eintragung der Sonderauspuffanlage im Fahrzeugschein, TÜV-amtlichem Geräuschmessprotokoll usw. nichts zu machen ist.........@ Dyna-Mike, was kostet denn im Schnitt so ein "Ticket"?? großes Grinsen

Gruß
Joachim


Geschrieben von Dyna-Mike am 23.07.2014 um 07:21:

Ah, dein kollege hat eine Penzel... Die ist legal mit geschlossenen Klappen.
Dran drehen und das noch offen ersichtlich wenn Kontrolle kommt ist no go.

Einziger vorteil.... schelte kassieren und zugedreht weiterfahren duerfen.


SE - Sreamin Eagle.
Die gab es mit Adler und SE Schriftzug aber auch als HD gelabelt.
Ziemlich offen sollte heissen - schon ordentlich laut.

Ticket... Beschlagnahme ist heute eigentlich nicht mehr. Wohl aber ggf. Untersagung der Weiterfahrt.
Letztlich haengt es von der Gegend ab, von der Tagesform der Rennleitung.

Zitat aus der Erklaerung eines Verkehrsrechtlers:

Dieses in den meisten Fällen überflüssige Prozedere ist nun dank unser Europäischen , die die einzelnen Rechtssysteme in Europa vereinheitlichen will, endlich vorbei. In Deutschland heißt das neue Gesetz Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Die FZV ersetzt teilweise die Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO). Für den vorbenannten Fall ist dies besonders wichtig, da § 18 StVZO nun wegfällt. § 18 StVZO besagte für Motorräder den Wegfall der Betriebserlaubnis bei zu lauten Auspuffanlagen. Die Strafen sind dementsprechend im Bußgeldkatalog angepasst worden. Tatbestandsnummer 349100 heißt jetzt: Sie führten ein Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war. Die Geldbußen liegen bei 20 Euro für einen defekten Schalldämpfer und 30 Euro bei einer zusätzlichen Belästigung. Es gibt keine Punkte mehr für defekte Auspufftüten und eine Stillegung bzw. Beschlagnahmung ist, da die Betriebserlaubnis nicht erlischt, unverhältnismäßig. Das Europarecht hat damit seine große Sympathie auch für Motorradfahrer unter Beweis gestellt und schafft engstirnige deutsche Regelungen ab, die keinerlei präventive Wirkungen haben. Das wichtigste ist, dass man trotz einer defekten Auspuffanlage immer noch eine Betriebserlaubnis hat und diese nicht verliert. Es kann von Euch nur verlangt werden, dass Ihr den Mangel behebt und das Motorrad anschließend vorführt.
Einzig und allein teuer wird auch zukünftig das vorsätzliche Ausräumen des Auspuffes oder das Benutzen eines Auspuffes ohne Eintragung, EG-Betriebserlaubnis oder ABE. Der Bußgeldkatalog sieht hierfür Strafen ab 25 Euro ohne Punkte vor. Ist dabei die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, dann werden daraus schnell 50 Euro und es gibt 3 Punkte dazu. Je nach Schwere des Verstoßes und der Schwere des Vorsatzes, kann die Strafe erhöht werden. Rechtsprechung ist bisher nur vereinzelt zu finden, so dass es noch eine ganze Zeit dauern wird, bis man die Höhen der einzelnen Strafen einschätzen kann. Auch ist derzeit noch nicht klar, ob zukünftig eine Stilllegung und Beschlagnahme für diese harten Fälle noch verhältnismäßig ist.

Von daher keine Panik


Geschrieben von Knut Schmidt am 24.07.2014 um 18:42:

Baujahr 1996 und Fahrgeräusch 85 dB wundert mich.
Ab 09/1990 gelten 82 dB als Grenzwert. Ab 10/1995 gelten 80 dB als Grenzwert.
Dürfen Import-Fahrzeuge tatsächlich so weit darüber liegen?


Geschrieben von Eightball am 25.07.2014 um 07:03:

Das Zitat deines "Verkehrsrechtlers" ist erstens veraltet und zweitens so nicht ganz richtig.

__________________
The difference between men and boys is the price of their toys


Geschrieben von Sticki1 am 25.07.2014 um 08:17:

Also ich hab gesehen dass der starrahmen bobber aus cleveland den ivh nächste Woche bekomme zwar ne auspuffanlage extra für hier drauf hat aber auch ohne e nummer.dies geht wohl aufgrund import und kleiner Stück Zahl. Da der Hersteller noch coole dragpipes anbietet die nicht ganz offen sind hau ich mir dann noch so ein teil drauf. Scheint bei manchen zulassungen immer noch anders zu laufen. Mal schaun was diesbezüglich in den papieren vermerkt ist


Geschrieben von Shadow am 25.07.2014 um 09:45:

Habe bei meiner 99er Roadglide auch die US Pötte mit 98db Standgeräusch eingetragen.
Da dieses Modell erst Mitte der 2000 jahre offiziell in Teuerland eingeführt worden ist gibt es KEINE E-konformen Anbauteile, ................... so stehts im Schreiben vom HD Dealer großes Grinsen


Geschrieben von Eightball am 25.07.2014 um 13:27:

Iron Baujahr 08/010.

Standgeräusch 96, Fahrgeräusch 80 db im Schein.

Bei ner Kontrolle wird das Standgeräusch gemessen plus 5db Toleranz. Das ist aber nur ein Anhalt. Wird ja nicht wirklich im Stand gemessen, sondern bei der eingetragen Umdrehung. Das geht dann nur beim TÜV wenn du keinen DZM hast.

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Geschrieben von Mr. Spock am 25.07.2014 um 14:13:

Zunächst sei gesagt, dass das Bike sehr schick ist..!
Weiterhin sollte klar sein, dass bei diesen US-Buden immer eine §21-Vollabnahme vor der Zulassung kommt. Hierbei ist zu beachten, dass es dabei stets im Ermessen des Prüfers liegt, was geprüft und was eingetragen wird...
Ich habe ein ähnliches Problem: Meine 98er Fat Boy hat die gleichen Tröten, ist ein US-Import und hat noch keine Zulassung. Ich werde hier also mal unverbindlich mit dem Berechtigten für Einzelabnahmen bei der Dekra einen Termin vereinbaren. Mit Bike. Mit freundlichem Gesicht ohne Klugscheißersprüche. Dann wird sich zeigen, was geht und was nicht. Wahrscheinlich lief es bei deinem Moped ähnlich. Und es lief sogar so gut, dass die Eintragungen für ne Kontrolle bei Dackelblick reichen sollten...
Am Ende ist die Frage doch auch: Klingen die Dinger wirklich gut oder sind die einfach nur laut? Anders gesagt: Kann man die Fahrweise sozialverträglich gestalten und den Sound genießen oder gibt's für stilvolles Bass-Gebollere bessere Lösungen, die nicht zu Konflikten führen?!


Geschrieben von Döppi am 25.07.2014 um 14:55:

Nehme an der Dekra Prüfer wird dich dann mit freundlichem Gesicht an den TÜV verweisen. Augenzwinkern

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