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--- Harley wie weit zurück gehen um laut sein zu dürfen ? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=56140)


Geschrieben von 911 am 21.11.2014 um 15:55:

Harley wie weit zurück gehen um laut sein zu dürfen ?

Hallo Freunde ,
langsam aber sicher wird es immer schlimmer mit den Gesetzen und Richtlinien.
Möchte gutes Geld hinlegen und echtes Harley Feeling erleben. Kein Gerede mehr über db killer , verstellbare Anlage , etc.
Keine Sicherstellung weil zu laut , etc etc. Baby

Nun zu meinen eigentlichen Fragen:

Wie weit muss man ins Baujahr zurück gehen um folgende unten aufgeführte Probleme mit der Rennleitung zu vermeiden ?

1) Auspuff Lautstärke egal , sprich keine db Begrenzung.
2) komplett offener Primärantrieb erlaubt.
3) Luftfilter egal , also keine Eintragungen erforderlich.
4) Blinker , nur wenn man möchte.

Hilfreich wären Angabe der erforderlichen Baujahre zu den aufgeführten Punkten.

Wäre für hilfreiche Antworten dankbar , habe unter Suchfunktion hier leider keine konkreten Aussagen gefunden. Sollten sie doch vorhanden sein , sorry habe sie nicht gefunden.
Grüsse
Guido

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Geschrieben von groomy.amigo am 21.11.2014 um 16:06:

zu 1 Lautstärkebegrenzungen gab es immer wenn auch vor Nov 80 keine dB sondern Phon und keine Polizei/Nahfeldmessung (dH reichlich Toleranzaufschlag)
zu 2 offerner Primär war als gefährlich, noch nie erlaubt.
zu 3 fällt mit unter Lautstärke und Blinker mußt du mal gockeln

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Keep it simple cool

 


Geschrieben von V-Michel am 21.11.2014 um 16:09:

Ich glaube das liegt alles schon sehr weit zurück....
Aber dieses Baujahr müsste alle Bedingungen wohl erfüllen.

Gruß Michel

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CAN-Bus Fahrer

Die Beiträge des Verfassers können Spuren von Ironie, Sarkasmus, Fiktion oder persönlicher Einschätzung (seltener Zynismus und Spott) beinhalten, ohne dass diese separat kenntlich gemacht werden.


Geschrieben von NT-Tom am 21.11.2014 um 16:10:

erster google treffer :

http://www.motor-talk.de/forum/db-und-phone-t1561267.html

zweiter:

http://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/grundlagen/ger%C3%A4uschgrenzwerte-bei-motorr%C3%A4dern

dritter:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=27396


Geschrieben von 911 am 21.11.2014 um 16:10:

geschockt großes Grinsen großes Grinsen cool
@ NT-Tom ,
sehe ich das richtig , wenn ich mir eine kaufe 1953 oder jünger , keine Begrenzungen ?
So habe ich das in Deinem 1 Link verstanden.
Im 2ten Link heisst es 1951. Oh Mann.
Im 3ten Link wieder andere Aussagen , glaube das wird nix.
Danke
Guido

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Geschrieben von NT-Tom am 21.11.2014 um 16:21:

für verlinkte andere forenaussagen - keine gewähr auf richtigkeit

frag doch mal tüv oder zulassungsstelle - oder schau auf den tüv homepages süd oder nord

bei uns fahren solche moppeds offene ritzelkette , ansaugtrichter, keine schutzbleche

nur mit alter roter nummer herum - keine ahnung wie die das machen geschockt

einer mit offener husquana gar ohne helm - hat ne ausnahmegenehmigung - silberplatte im schädel - selber versichert isser auch nicht


Geschrieben von 911 am 21.11.2014 um 16:28:

NT-Tom ,
beim TÜV habe ich schon mehrmals nachgefragt , weil ich eh auf Panhead stehe.

Keine vernünftigen Aussagen , schon garnicht etwas schriftliches worauf man sich beziehen könnte.

Werde mich mal am 14.12 bei der Pre Evo Bikeshow , Bike Farm Melle , bei Gerd etwas schlau machen und vielleicht dort ein Weihnachtsgeschenk ohne grosse Auflagen bestellen oder kaufen.
Mal schauen.
Danke Guido

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Geschrieben von Tommi69 am 21.11.2014 um 19:02:

Bikes die Älter sind als 30 Jahre können mit H-Kennzeichen gefahren werden und zählen als Oldtimer. Keine Abgasuntersuchung und nach Lautstärke kräht kein Hahn mehr......

Noch besser dann mit rotem Nummernschild, dann auch nie mehr zum TüV...
Bike darf dann nur zu Probefahrten, Treffen, oder für Fahrten genutzt werden die zur -Erhaltung des Betriebszustandes dienen_, batt. laden, Standschäden vermeiden usw., also kann mann alles ziehen wie Gummi..... Freude großes Grinsen


Geschrieben von FLH56 am 21.11.2014 um 21:21:

OK, alle wieder beruhigen und zurück zum Thema.

Mein Kenntnisstand dazu:
zu 1. EZ bis 1953 = 90 DIN Phone Fahrgeräusch. Heutige Grenzwerte in dB (A), anderes Meßverfahren. Standgeräusch sagt wenig und dient nur als Hinweis, dass bei zuviel auch das Fahrgeräusch zu hoch ist.
zu 2. Nein
zu 3. Bei meiner Pan Bj. 56 ist der Lufi eingetragen. Weiß nicht, ob das Standard ist, kenne ich aber von anderen Alteisen auch. Es müssen halt die Geräuschgrenzwerte gem. EZ eingehalten werden.
zu 4. EZ vor 1962

Anmerkung zu 4: Ohne Blinker ist im heutigen Verkehrsgewimmel nicht so ganz ohne.
Aber bei den Ausritten mit dem Alteisen finde ich es trotzdem cool, weil man mit Handzeichen den Fahrtrichtungswechsel anzeigt und nicht irgendeinen versteckten Miniblinker betätigt. cool

Kickstarter und Trommelbremse runden für mich ein altes Moped ab. War damals Standard, ist aber heute neudeutsch ein Differentiator.

Panhead rules
Bernd

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Geschrieben von FLH56 am 21.11.2014 um 21:39:

Noch ne Ergänzung.
Die Eintragung beim Lufi bei meiner Pan lautet "Luftfilter rund 140mm". Ziemlich pauschal. Denke, da kriegt man auch heute noch so einiges eingetragen. Einfach mal bei den bekannten Spezialisten nachfragen.

Und so sieht das gute Teil übrigens aus, mit dem zugehörigen SU Vergaser.

Gruß
Bernd

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Geschrieben von George am 22.11.2014 um 19:44:

Bitte beim Thema bleiben, habe den Kaffeetratsch rausgenommen, könnt ihr in der Laberecke oder persönlich klären!

Was die db-Grenzen angeht, wird man in unserer FAQ Ecke fündig:
Auspuff: Lärm-Grenzwerte nach Datum der Erstzulassung

Dieser thread könnte auch interessant sein:
Eintragungspflichtige Teile

Jaja, unsere schöne Suchfunktion... großes Grinsen

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Geschrieben von Herzo_Klaus am 28.01.2016 um 19:42:

Zitat von Tommi69


Noch besser dann mit rotem Nummernschild, dann auch nie mehr zum TüV...

Stimmt ! Das ist die "feinste" Lösung.

Sollte das Bike aber sehr wertvoll sein und der Gedanke einer Vollkasko-Versicherung anstehen, dann frage nicht was ein "rotes Kennzeichen" an Versicherung kostet. Sofern es überhaupt eine Versicherungsgesellschaft gibt, die VK dafür anbietet.

Ich hatte das mal bei einem teuren Auto angedacht, welches ich nicht oft fahren wollte und wo ich auch keinen Bock auf Trouble mit der Polizei hatte...bin da schnell wieder davon abgekommen.

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Geschrieben von svfighter am 28.01.2016 um 21:04:

Kumpel von mir hat eine bj 48 keine Blinker und Auspuff sowieso egal  

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Geschrieben von SteveHD am 28.01.2016 um 21:15:

Offener Belt geht bei keinem BAujahr
lautstärke Blinker und der gleichen muss Erstzulassung vor 1950 sein dann zählt die zum Zeitpunkt der Erstzulassung vorhAndene Serienausstattung 

sprich kein Spiegel oder nur einen keine Blinker Luft egal und Auspuff was geht.

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Gruß Steve

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Geschrieben von WoMaCi am 22.04.2019 um 01:17:

Hallo allerseits,
nach längerer Recherche bin ich bei diesem Thread gelandet und konnte im Netz keine Antwort auf meine Frage finden: "Sind Drag-Pipes ein zeitgenössischer Umbau, bzw. was passiert wenn ich diese an ein Moped mit H-Kennzeichen schraube?"

HIntergrund dessen ist, dass mein Feuerstuhl im Jahr 2020 die magische 30er-Marke erreicht und ich so die Hoffnung hege es zunächst soweit erforderlich auf original-Zustand zurückzubauen um im Nachhinein Ultima Big Grwols anzubauen. Einfach gedacht, gebe ich zu aber die Hoffnung auf Drag-Pipes stirbt zuletzt.

Vielleicht ist ja ein TÜV-/Oldtimer-Erfahrener unter Euch der mir die Frage beantworten kann.

Beste Grüße, vielen Dank im Voraus und frohe Ostern

WoMaCi