Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Allgemein (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=16)
-- Laberecke (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=19)
--- Beschlagnahme von Motorrädern (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=5628)


Geschrieben von Meenzer am 29.07.2008 um 06:03:

Zitat von Jack Harley

Das vorsätzliche Manipulieren eines Auspuff führt bestenfalls (bzw. ungünstigstenfalls) zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Freude

Hierzu sei noch erwähnt, das nach Gesetz, die Rennleitung berechtigt ist, bei erloschener Betriebserlaubnis, das Fahrzeug vor Ort stillzulegen, bzw. einzuziehen. Die Rechtslage erlaubt dem Beamten einen gewissen Freiraum.
Dieser ist gewollt.
Leider gibt es auch hier Beamte, die dies enger auslegen. Leider werden diese immer Jünger... böse

Keep Cool
Jürgen


Geschrieben von kinka-hanna am 29.07.2008 um 07:27:

Ich finde es gut, wenn auch mal ein bischen Selbstkritik aufkommt, Jungens.

Der eine wirft dem Grünen vor, dass er sogar hören kann, dass der Auspuff zu laut ist. Der Nächste hier im Forum schreibt, er sieht das sogar. Baby

Ich würde von mir behaupten, dass ich auch einen Auspuff von der Lautstärke her einordnen könnte, der deutlich über den erlaubten Werten liegt.

Ich frage mich ernsthaft: Warum werden denn manche Bikes eingezogen, um ein Gutachten erstellen zu lassen? verwirrt

Weil es in Deutschland mittlerweile auch zum Volkssport geworden ist, wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt zu rennen und alles und jeden anfechten zu lassen und sei der Anlass auch noch so gering.

Lest mal selbst, wer nicht alles die Phonmessung vor Ort hier angezweifelt hat. Wie soll der Grüne denn beweisen, dass die Tüten zu laut waren, wenn ihm schon jegliche Qualifikation von Vornherein abgesprochen wird?

Das war allgemein gemeint und nicht auif deinen Kumpel Zonk. Ich hoffe es geht für ihn noch gut aus!

__________________
Munter bleiben.
Kinka-Hanna


Geschrieben von rebel am 29.07.2008 um 07:33:

zum zitierten Beitrag Zitat von Slider
Das glaube ich nicht!

Meine amerikanischen Arbeitskollegen fahren mit einer Zulassung des Militärs, und die haben sowohl 125er kennzeichen als auch auf neuesten Böcken ihre Pipes..., die teilweise erfurchtsvoll l-a-u-t sind (Porker Pipes, Cycle Shack etc) ... you name it.

Die unterliegen einer "drittstaatlichen" (ähnlich dem Zollrecht) Zulassung und können so ganz beruhigt hier RUMDONNERN!

Eine Zulassung in einem EU-Mitgliedstaat bringt das wieder zu Fall, da in der EU das einheitlich geregelt ist. Nur sind deutsche Sherriffs halt anders drauf als z.B. die in Griechenland, Holland oder auch Frankreich. Nur in D wird so hart durchgegriffen (so sind die Deutschen in Uniform halt... zum Glück nicht alle, aber seltsamerweise gerade die Motorrad-Cops) Baby

Hi,

wenn ich mich richtig erinnere dann dürfen diese oben erwähnten Fahrzeuge auch nur von den aussereuropäischen Mitbürgern hier in Deutschland bewegt werden.

Als Einheimischer gibts für diese Fahrzeuge keine Fahrerlaubniss.

Bin mir da aber nicht mehr ganz sicher.

Grüße

Stephan

__________________
Don´t eat yellow snow


Geschrieben von Prof. Dr. Zonk am 29.07.2008 um 08:40:

zum zitierten Beitrag Zitat von kinka-hanna
Ich finde es gut, wenn auch mal ein bischen Selbstkritik aufkommt, Jungens.

Der eine wirft dem Grünen vor, dass er sogar hören kann, dass der Auspuff zu laut ist. Der Nächste hier im Forum schreibt, er sieht das sogar. Baby

Ich würde von mir behaupten, dass ich auch einen Auspuff von der Lautstärke her einordnen könnte, der deutlich über den erlaubten Werten liegt.

Ich frage mich ernsthaft: Warum werden denn manche Bikes eingezogen, um ein Gutachten erstellen zu lassen? verwirrt

Weil es in Deutschland mittlerweile auch zum Volkssport geworden ist, wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt zu rennen und alles und jeden anfechten zu lassen und sei der Anlass auch noch so gering.

Lest mal selbst, wer nicht alles die Phonmessung vor Ort hier angezweifelt hat. Wie soll der Grüne denn beweisen, dass die Tüten zu laut waren, wenn ihm schon jegliche Qualifikation von Vornherein abgesprochen wird?

Das war allgemein gemeint und nicht auif deinen Kumpel Zonk. Ich hoffe es geht für ihn noch gut aus!

@kinka-hanna,

ich habe ja schon zu Anfang erwähnt, das wir über den Auspuff nicht diskutieren brauchen rotes Gesicht
Er weiss selber das der zu laut ist Baby Baby
Aber es geht allgemein darum das die Beamten in diesem Fall andere Dinge in den Vordergrund gestellt haben, und die Zulassungspapiere (Fahrzeugschein) nicht für rechtmäßig gehalten haben Baby Baby
Das ist eben der Unterschied zwischen einem Beamten und einem Diplom Ingenieur vom TÜV der eine darf ohne Fachkenntnis die Arbeit eines Gelehrten Ingenieurs in Frage stellen geschockt
Da versucht der kleine Staatsdiener schlauer zu sein als die Gelehrten Baby
Wofür baruchen wir dann den TÜV bzw. wofür müssen die Prüfer noch studieren, dann kann mann auch solche Beamte einstellen Augenzwinkern
Die sind wenigstens billiger fröhlich fröhlich

Gruss Prof. Dr. Zonk großes Grinsen

__________________
Member of:
B.R.C. World
proud to be B.R.C. No. 6


Geschrieben von Sticki1 am 29.07.2008 um 09:19:

Das mit der Sicherstellung war richtig, wird die abgelehnt, kann beschlagnahmt werden.
Die 2 Bereiche aus rechtlicher Sicht zu erklären hab ich aber keinen Bock. unglücklich

Ich als Moralapostel ( war ich meist oder? fröhlich ) seh nun einiges anderst.

War mit 6 Jungs ( alle 88er Heritage mit offenen Crossoveranlagen/Fishtail) im Erzgebirge unterwegs.

geschockt Was für ein Höllentieferbassigervolumenohrenbeteubender Sound.

Schon auf der Hinfahrt haben wir meine Einsätze rausgeschmissen.

Scheiß drauf Freude

Man ,war das geil.Wußte gar net wie sich ne Sporty anhören kann.
Besonders den Sound den offenen Remus entwickeln stand in keinster Weise den Crossoveranlagen nach. Zunge raus

Polizei war Montags sehr viel unterwegs,, aber vermutlich alle Harleyfreundich.

Geh jetzt mal in mich und überleg ober die Killer wieder reinwandern. Freude Augenzwinkern


Geschrieben von ehem. User am 29.07.2008 um 09:37:

Zitat von Prof. Dr. Zonk
Da versucht der kleine Staatsdiener schlauer zu sein als die Gelehrten Baby
Wofür baruchen wir dann den TÜV bzw. wofür müssen die Prüfer noch studieren, dann kann mann auch solche Beamte einstellen Augenzwinkern

das geht nicht um schlau, es geht um legal .... es gibt auch TÜVler bei denen man nen Stempel kaufen kann ... und genau das versucht der "schlaue" Beamte zu hinterfragen.

Ich habe auch ein Motorrad wo am Schein noch ne Seite angetackert ist, alles etwas unübersichtlich, alles etwas speziell, kein Vergleich möglich weil Einzelstück ...... Hauptaussage der Polizei: "na, wollen wir mal gelten lassen" ....... ich weiß selbst nicht ob alles einer richtigen Überprüfung standhalten würde, mit dem Auspuff bin ich mir eher unsicher

Das ist dann einfach Pech wenn es scheitert, hat mit der Intelligenz des Beamten jedenfalls nichts zu tun, die meisten Jungs sind gut drauf und sehen es nicht als Ihre Hauptaufgabe andere Menschen zu schikanieren.

Man kann sich seine Sache natürlich auch schwer machen, dazu reicht ein Lächeln zur falschen Zeit, dann wird der Beamte ein wenig genauer .... würde ich auch so machen und das würdest Du auch tun, dafür sind wir Menschen


Geschrieben von Mille am 29.07.2008 um 10:25:

Dem stimm ich zu,


wofür bräuchten wir dann noch unabhängige Sachverständige, wenn der Tüv alles richtig macht ??

__________________
suum cuique


Geschrieben von Wildstar am 29.07.2008 um 10:40:

Hallo Gemeinde,

da ich ja viel (von Berufswegen) in Gesetzestexten umherstöbere hab ich mich mal etwas schlau gemacht, was das Thema Pötte angeht:

Es gibt ja die heufig verbreite (ach so schöne) Botschaft "Laut ist jetzt Legal !" . Dem ist aber leider nicht so Augen rollen

Grundsätzlich stellt sich die Farge "Dürfen die Mehlmützen unsere Moppeds Zwangsstilllegen wegen zu lauter oder manipulierter Auspuffanlagen?

Als (s.o.) hab ich mal "nachgelesen" in der StVzO, besonders den § 49, §18 und allem was zum Thema laute Tüten usw. darin vermerkt ist. Interessant, was da drinnen steht. Hierzu mal nur so viel....

Also nach wie vor gilt: Dass bei Anlagen die manipuliert, aufgebohrt usw. sind, die Betriebserlaubnis erlischt.

Ein Bussgeld in Höhe von 25.- Euronen für offene Schalldämpfer, ist vermutlich eine Schei*hausparole. Hab' darüber nix gefunden!!!

Ich konnte nicht genau eroieren, ob jetzt das Mopped als ganzes beschlagnahmt werden kann, oder nur die "Teile". Das ist noch offen. Aber Ohne Pötte kanste auch nich' weiterfahren.

Nach wie vor 50.- Euronen und 3 Punkte in Flensburg sind fällig und die Polizei darf auch zur Beweissicherung die Tüten oder die ganze Karre einziehen, also sicherstellen oder beschlagnahmen.

Tatsächlich hat es keine Änderung der obigen Paragraphen gegeben, es wurde nur die neue Fahrzeugszulassungs-Verordnung (FZV) aus einer EG-Richlinie übernommen.

Es gibt aber hier eine kleine Lücke und jetzt kommts Zunge raus zu lesen ist:.

Mechanisch verstellbare Schalldämpfer sind nicht verboten. Klar im öffentl. Verkehr sind diese nach wie vor verboten, aber kein Bussgeld keine Stilllegung usw., da hier die Ordnungshüter in eine schwierige Beweislage geraten. Meines erachtens muss hier Vorsatz nachgewiesen werden!!!

Zum Thema verstellbare Schalldämpfer steht auch (glaub' ich) auch ein Artikel in der Ausgabe BIKER NEWS 01/08.

Übrigens wird hier sehr viel der TÜV ins Spiel gebracht. Ob ich ne Plakette hab' (egal wie FRISCH) intressiert überhaupt keinen, das kann Euch der Kollege hier vom TÜV bestätigen. Ich kann vom Hof fahren und alle nicht zulässigen Teile wieder dran montieren.

Und so wie mit den Pötten, so sollte es auch mit anderen Teilen sein.

Es muss eingetragen sein oder BE haben oder Teilegutachten.

Gruß Wildstar

__________________
Gruß Wildstar
__________________________________________________
Euch allen immer eine aufrechte und jägermeisterfreie Fahrt!


Geschrieben von Teppo am 29.07.2008 um 11:07:

130 Phon (selbst wenn bei einer richtigen Messung nur noch 120 übrig bleiben) ist etwas mehr als ein startender Jumbo-Jet. Damit terrorisiert man seine Mitmenschen schon ordentlich. Das ist vorsätzlich erzeugter ganz übler Krach.

Dass einige Polizisten das überhaupt nicht komisch finden und härtest möglich dagegen vorgehen, kann ich schon verstehen.

Und dass die Rechtmäßigkeit eines solchen Lärmgeräts in Frage gestellt wird, ist ja wohl logisch. Um zu glauben, dass eine Eintragung in den Papieren diese Lautstärke legalisiert, muss man schon ziemlich dumm sein. Oder komplett taub. Oder beides.

Versteht mich nicht falsch, Sound finde ich gut, Rücksicht aber auch.
Dumm gelaufen für den Zonk Kumpel. Aber ganz klar: Völlig selbst schuld der Gute.

Teppo


Geschrieben von JoergMCF am 29.07.2008 um 12:29:

Ich höre mir seit 2 Wochen jeden Abend nach Feierabend einen Nachbarn an, der seinen 30 PS Kadett (tiefer, breiter, schneller) mit Sportauspuff und Gilette Kontur Mach 3 Luftfilter nicht zum laufen bekommt. Das Gebrabbel von dem hört sich an wie auf einer Rennstrecke und dürfte deutlich lauter sein als jeder Auspuff den ich bisher an einer Harley gehört habe. Den lieben Nachbarn interressiert es überhaupt nicht, dass es mir auf den Sack geht und komischerweise die Trachtengruppe auch nicht. Solange der auf seinem Grundstück an der Proletenschleuder gestört Gas gibt und die Mittagspause einhält, brav um 22.00 die Wixmöhre ausmacht und auch Sonntag artig ist, kann ich dem gar nichts. (zumindest nicht im Sonnenschein)

Habe ich auf eine Mottorrad 10 dba zu viel, wobei die Messung wahrscheinlich aufgrund des Ausbildungsstandes des Beamten, den Umgebungsbedingungen und dem Ladezustand des Gerätes um +/- 15 dbA schwanken kann, nekomme ich den schwarzen Peter. Ist das eine Verarschung.

Dann auch noch den Ball flach halten zu müssen (bei einer Kontrolle) um den Herrn Oberwachmann mir Schnauz, Ohring und gezupften Augenbrauen, vielleicht noch angeschwulten Strähnchen in den Haaren, nicht zu verärgern, ist wohl der härteste Teil an der Übung.

Gruß

Jörg


Geschrieben von Meenzer am 29.07.2008 um 12:35:

@ JoergMCF

Du hast es auf den Punkt gebracht. großes Grinsen


Geschrieben von Teppo am 29.07.2008 um 13:14:

Klar, schreiende Kinder, laut Musik aus dem tiefergelegten 3er BMW, Nachbars Rasenmäher - alle sind laut. Aber muss man deshalb noch lauter sein dürfen?

Hier mal eine kleine Aufstellung, was Lärm bedeutet (in Dezibel):

85 Gehörschutz im gewerblichen Arbeitsbereich vorgeschrieben.

-Allgemein gilt bei einem Schallpegel von 85 - 90 dB(A), den jemand über einen längeren Zeitraum ausgesetzt ist als Auslösepegel für Lärmschwerhörigkeit

88 Umweltfreundliche Rasenmäher (Info: In Wohngebieten dürfen Gartengeräte entsprechend der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung nur werktags in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr betrieben werden - in einigen Gemeinden dürfen leise Rasenmäher unter 88 db(A) auch bis 22 Uhr betrieben werden.
Ausnahme: Laubbläser, Laubsammler, Heckenscheren, Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr, sofern diese nicht das EU-Umweltzeichen tragen.

90 Autohupen, LKW-Fahrgeräusch, Schnarchgeräusch.
95 Empfohlene Pegelbegrenzung zum Schutz vor Gehörschäden in Diskotheken, bei Musikveranstaltungen und bei Geräten mit Ohrhörern .
100 Kreissäge, Presslufthammer, Diskomusik, Oktoberfestzelt 90 bis 105 db(A).
110 Schnellzug in geringer Entfernung, Walkman, Rockkonzert.
120 Flugzeug in geringer Entfernung, Schreirekord, Techno-Disko.
130◄ Schmerzschwelle - Gehörschädigung möglich.
Düsenflugzeug in geringer Entfernung, Sirene in 20 m Entfernung. Druckluftbetriebene Power-Fanfare.

Nur mal so zum Überlegen, ob 120 - 130 Dezibel für die zahlreichen Mitmenschen eine Freude oder Belästigung sind.

Teppo


Geschrieben von jojo78 am 29.07.2008 um 13:29:

Mir ist jede Harley mit lautem Auspuff die durch die Ortschaft pöttert lieber als die Roller die mit geschätzten 13000 U/min und geschätzten 25 km sich ihren Weg bahnen. Und am liebsten hab ich die Deppen die Nachts wenn ich schlafe oder besser gesagt es versuche mit voll Aufgerissener Anlage am Vorfahrt Achten Schild halten und dann mit quitschenden Reifen losfahren.

Gruss Joerg


Geschrieben von Mille am 29.07.2008 um 13:39:

@ Toppi

nu krieg Dich mal wieder ein.

Hier geht´s um ne Standgasmessung in 50cm Abstand und 45 Grad Winkel zum Auspuff.
Und ob die wirklich 130 db hatte, das mag ich nicht ganz glauben.

Entscheident ist doch das Vorbeifahrgeräusch ( hier gibt es eine spezielle Messung )
Egal welche Pötte ich mir eintragen lasse, in der Regel gibt es heute als Standgas nur noch um die 100 db.
Am Fahrgeräusch ändert sich dadurch aber nix, dat bleibt.

Und nu mal ehrlich, ein 30 Jahre alter röhrender Rasenmäher, der ne halbe Stunde auf Nachbars Rasen rumeiert, der nervt sicherlich mehr, als wenn ich mit meinem Möpi
mal kurz vorbei fahre.

so long

__________________
suum cuique


Geschrieben von Teppo am 29.07.2008 um 14:39:

Ich muss mich nicht einkriegen, weil ich mich nicht ausgekriegt habe. Anscheinend gehe ich hier nur als einziger etwas differenzierter mit dem Thema um.

Wer bei 130 db Standgeräusch ein Fahrgeräusch von 82 db hinbekommt, muss entweder David Copperfield heissen oder Säcke von Elektronik an seinem Bike verbaut haben.

Bei einem Standgeräusch von 130 db dürfte das Fahrgeräusch um die 110 db liegen. Das ist die Lautstärke eines Rammstein-Konzerts.

Bei aller Liebe zum Harley Sound - das ist echte Belästigung.

Das erinnert mich hier irgendwie an die Jungs, die mit 180 Km/h über die Landstrasse geigen und sich dann aufregen, wenn Strecken gesperrt und flächendeckende Tempolimits eingeführt werden.

Wer mit 110 db Fahrgeräusch durch die City cruist erzeugt auf einen Schlag 1000e von Befürwortern strengerer Geräuschvorschriften.

Und nach mir die Sintflut.....

Teppo