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Geschrieben von Prof. Dr. Zonk am 30.07.2008 um 19:19:

Zitat von SEARAY
rotes Gesicht rotes Gesicht rotes Gesicht

Zunge raus Zunge raus Zunge raus Zunge raus Zunge raus Zunge raus Zunge raus

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Geschrieben von Bobber-Knight am 30.07.2008 um 21:09:

Zitat von SEARAY
Ich denke es wird nur 1 Punkt und 50 Euro Knolle, nach dem neuen EU Gesetz muß für höhere Bußgelder der Aspekt von Gefahr im Spiel sein egal ob für andere Verkehrsteilnehmer oder für den Fahrer. Der Auspuff stellt keine Gefahr dar. So sieht das zumindest in NRW aus. Also wenn es so kommt ist es doch erträglich großes Grinsen

Das ist nur teilweise richtig :

Fahrzeuge dürfen im öVR nur in Betrieb genommen werden, wenn sie für diesen zugelassen sind (§ 3(1) Satz 1 FZV)
Voraussetzung der Zulassung ist u.a., daß es sich bei dem Fahrzeug um einen genehmigten Typ handelt oder es eine Einzelgenehmigung hat. Die Erteilung der BE ist nicht mehr Bestandteil der Zulassung, sie ist Voraussetzung der Zulassung (siehe amtliche Begründung zu § 3 FZV, VkBl. 2006, 603).
Die BE muss also vorhanden sein, damit das Fahrzeug überhaupt zugelassen werden kann.

Gemäß § 19(2) StVZO (der ja bekannterweise nicht gestrichen wurde) bleibt die BE grundsätzlich bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges wirksam, sie erlischt jedoch vorzeitig, wenn Änderungen vorgenommen wurden, durch die die genehmigte Fahrzeugart geändert wurde, durch die eine Gefährdung zu erwarten ist oder durch die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird (was ja bei einer Brülltüte unstrittig der Fall ist).

Nach einer solchen Änderung handelt es sich bei dem Fahrzeug nicht mehr um einen genehmigten Typ, es muss eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO erfolgen, die bestehende Betriebserlaubnis erlischt.

Die Betriebserlaubnis ist jedoch Bedingung für die Zulassung des Fahrzeugs. Verwaltungsrechtlich handelt es sich hierbei um eine sogenannte auflösende Bedingung i.S.d. § 36(2) Nr. 2 VwVfG mit der Folge, daß beim Eintritt der auflösenden Bedingung (also dem Erlöschen der BE) die Grundlage für die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs entfällt. Das hat zur Folge, daß das Fahrzeug ohne die erforderliche Zulassung in Betrieb gesetz wurde. Somit liegt eine OWi nach § 3(1) FZV i.v.m. § 48 Nr. 1a FZV vor. Im Klartext rotes GesichtWi und 50 Euro Bußgeld + Verwaltungsgebühr

Es geht aber auch (noch) anders : Wenn ich gleich vor Ort zugebe, das der Auspuff (usw) nicht original oder manipuliert ist, ist die Sache gegessen. Der Grüne braucht nun nicht mehr Beweise sichern, sprich den Bock einziehen - wozu ? und kann eine OWI schreiben das man ein nicht richtig ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb genommen hat. Das kostet zumindest keine Punkte und ein niederiges Bußgeld.

Dieses mit "Gefahr für Andere " ist Quatsch

Gruß, Micha

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Geschrieben von WOLVERINE am 31.07.2008 um 00:03:

@xr1200 knight

dann weißt du mehr wie meine freunde vom polizeipräsidium Wuppertal cool was machst du nochmal beruflich verwirrt verwirrt großes Grinsen

Warten wir es ab, ich habe Euch doch ne Wette angeboten rotes Gesicht

Gruß, Michael


Geschrieben von Mille am 31.07.2008 um 08:53:

äähhmm

kann man die Punkte nachher einlösen wie bei Payback Zunge raus

(duck und wech )

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Geschrieben von SteveHD am 31.07.2008 um 08:55:

zum zitierten Beitrag Zitat von Mille
äähhmm

kann man die Punkte nachher einlösen wie bei Payback Zunge raus

(duck und wech )

fröhlich fröhlich fröhlich fröhlich fröhlich hab auch noch welche zum eintauschen Freude

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Gruß Steve

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Geschrieben von Prof. Dr. Zonk am 31.07.2008 um 11:37:

zum zitierten Beitrag Zitat von Mille
äähhmm

kann man die Punkte nachher einlösen wie bei Payback Zunge raus

(duck und wech )

scheeee wärs Augen rollen Augen rollen Augen rollen fröhlich fröhlich

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Geschrieben von Bobber-Knight am 31.07.2008 um 15:08:

Zitat von SEARAY
@xr1200 knight

dann weißt du mehr wie meine freunde vom polizeipräsidium Wuppertal cool was machst du nochmal beruflich verwirrt verwirrt großes Grinsen

Warten wir es ab, ich habe Euch doch ne Wette angeboten rotes Gesicht

Gruß, Michael

Du hast Freunde ?
fröhlich

Statt auf das Gelaber eines Dorfsheriffs zu hören kannst Du dir gern die Arbeit machen und meine Ausführungen nachlesen. Die Quellen hab ich angegeben und die Gesetzestexte findest Du im Netz.

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Geschrieben von TWG am 31.07.2008 um 18:00:

Zitat von Bobber-Knight
Es geht aber auch (noch) anders : Wenn ich gleich vor Ort zugebe, ........

Hi XR Knight,

wieso das (noch)?
Siehst du da eine zeitlich Befristung oder weswegen?

Ansonsten tadellose Ausführung zum Thema Freude

Gruss TWG


Geschrieben von ehem. User am 31.07.2008 um 18:19:

Zitat von Bobber-Knight
Zitat von SEARAY
@xr1200 knight

dann weißt du mehr wie meine freunde vom polizeipräsidium Wuppertal cool was machst du nochmal beruflich verwirrt verwirrt großes Grinsen

Warten wir es ab, ich habe Euch doch ne Wette angeboten rotes Gesicht

Gruß, Michael

Du hast Freunde ?
fröhlich

Statt auf das Gelaber eines Dorfsheriffs zu hören kannst Du dir gern die Arbeit machen und meine Ausführungen nachlesen. Die Quellen hab ich angegeben und die Gesetzestexte findest Du im Netz.


Geschrieben von Bobber-Knight am 01.08.2008 um 01:10:

Zitat von TWG
Zitat von Bobber-Knight
Es geht aber auch (noch) anders : Wenn ich gleich vor Ort zugebe, ........

Hi XR Knight,

wieso das (noch)?
Siehst du da eine zeitlich Befristung oder weswegen?

Ansonsten tadellose Ausführung zum Thema Freude

Gruss TWG

Danke. großes Grinsen

Habs ein bissl unglücklich ausgedrückt. Das "noch" bezog sich nur auf die Wahl : Entweder große Fresse und Probleme oder Zu dem Schlammasel stehen und deutlich weniger Ärger

Gruß, Micha

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Geschrieben von WOLVERINE am 02.08.2008 um 00:02:

Zitat von Bobber-Knight
Zitat von SEARAY
@xr1200 knight

dann weißt du mehr wie meine freunde vom polizeipräsidium Wuppertal cool was machst du nochmal beruflich verwirrt verwirrt großes Grinsen

Warten wir es ab, ich habe Euch doch ne Wette angeboten rotes Gesicht

Gruß, Michael

Du hast Freunde ?
fröhlich
Statt auf das Gelaber eines Dorfsheriffs zu hören kannst Du dir gern die Arbeit machen und meine Ausführungen nachlesen. Die Quellen hab ich angegeben und die Gesetzestexte findest Du im Netz.

@XR1200 Knight
Jaja XR1200 Light, hätte ich das hier mal vorher gelesen dann wäre der Text nicht gelöscht wurden.
Freunde habe ich genügend und Du bist eben keiner davon. Die Dorfsheriffs sind beim nächsten Stammtischessen eingeladen dann kannste das mit denen klären. Ich habe mich nur für Zonks Freund erkundigt und die Wette steht doch, Du hast noch nicht eingeschlagen du Hupe
Freude fröhlich fröhlich


Geschrieben von Jack Harley am 02.08.2008 um 12:10:

Och Leute, bleibt doch locker. Lohnt sich doch gar net der Stress. Zumal der eigentlich Betroffene sich ziemlich mit Beiträgen zurückhält.

Warten wir doch einfach ab, was letztendlich dabei herauskommt (sofern wir es je wirklich erfahren werden).

Für die Beschlagnahme wurde mir immer noch keine Begründung geliefert; warum?

Die aufgeführten Mängel hätte man problemlos mit nem Foto dokumentieren können; dazu brauch ich nicht das ganze Moped.

Also: Zonk, hat dein Kumpel sich mal geäußert, warum die Karre jetzt beschlagnahmt wurde?

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Geschrieben von Child-in-Time am 02.08.2008 um 13:18:

Warum regt Ihr euch so auf ? Es können 50 Euros sein oder auch mehr, Hauptsache er hat den Bock wieder zurück und ohne das Die ein Gutachten gemacht haben wird es eher preiswert bleiben. Ich gehe auch mal von einem geringen Betrag aus und würde nicht wetten. Ich finde es Lobenswert wenn sich einer Gedanken macht um einen Fremden zu beruhigen wie Searay. Dieser BillyBoy kann froh sein über solche Freunde wie der Prof.Dr. Zonk.


Geschrieben von Prof. Dr. Zonk am 02.08.2008 um 15:42:

zum zitierten Beitrag Zitat von Child-in-Time
Warum regt Ihr euch so auf ? Es können 50 Euros sein oder auch mehr, Hauptsache er hat den Bock wieder zurück und ohne das Die ein Gutachten gemacht haben wird es eher preiswert bleiben. Ich gehe auch mal von einem geringen Betrag aus und würde nicht wetten. Ich finde es Lobenswert wenn sich einer Gedanken macht um einen Fremden zu beruhigen wie Searay. Dieser BillyBoy kann froh sein über solche Freunde wie der Prof.Dr. Zonk.

Genaus so sieht es aus Freude Freude
habe heute noch mit Billyboy telefoniert da er ein paar Tage in Urlaub ist Augen rollen
Die Maschine steht jetzt in Wuppertal in einer Werkstatt und die Jungs arbeiten die Mängelkarte ab Freude
Aber jetzt habe ich mit dem Werkstatt Fuzzy telefoniert, und Er meint das seitliche Kennzeichen (ist eingetragen) da würde sein TÜV Prüfer ein Problem mit haben und Er benötige ein Teilegutachten Baby Baby
Also Blinker montiert, 2 große Spiegel montiert, Auspuff zugemacht usw.
Hat also vielleicht irgend jemand son Teile Gutachten oder eine WWW Adresse zum runterladen verwirrt verwirrt
Da ich am Montag in die Werkstatt fahren werde.
Was jetzt aus der Sache wird bzw. ob noch ein Nachspiel kommt Augen rollen Ich weiss es auch nicht rotes Gesicht

Gruss Prof. Dr. Zonk großes Grinsen

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Geschrieben von Döppi am 02.08.2008 um 18:49:

Ich hab meins beim strengen Tüv Bayern ohne Gutachten eingetragen bekommen . Wenn die Werte nicht so arg abweichen , dürfte das doch kein Prob sein oder ?

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