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Eine Motorrad-Tour im Pulk und ihre haftungsrechtlichen Folgen
Ich denke, die meisten von uns fahren auch mal in einer Gruppe. Wie es jedoch mit Haftung und Schadenersatz aussieht, wenn es dabei zu einem Unfall kommt, wissen die Wenigsten. Das wurde aktuell, in 2ter Instanz, vom Oberlandesgericht Frankfurt entschieden. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.
KURZFORM: Kommt es bei geringem Sicherheitsabstand der Gruppe zum Unfall, gibt es keinen Schadenersatz von den anderen Gruppenmitgliedern (sogenannter stillschweigender Haftungsausschluss)
Wen das interessiert : Weiterlesen
Alle anderen: hier aufhören zu lesen
Hier der Link sowie nachfolgend der Text eines Artikels aus dem Vesicherungs-Journal von Wolfgang A. Leidigkeit
http://www.versicherungsjournal.de/markt-und-politik/eine-motorrad-tour-im-pulk-und-ihre-haftungsrechtlichen-folgen-123442.php?vc=newsletter&vk=123442
16.9.2015 – Fahren Motorradfahrer ohne Einhaltung des üblichen Sicherheitsabstandes als Gruppe einvernehmlich auf einer Landstraße, so ist im Fall eines Unfalls von einem stillschweigenden Haftungsausschluss auszugehen. Das hat der 22. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt mit Urteil vom 18. August 2015 entschieden (22 U 39/14).
Der Kläger hatte sich zusammen mit drei Freunden zu einem Motorradausflug verabredet. Man fuhr als Gruppe in wechselnder Reihenfolge auf einer Landstraße, ohne dabei den erforderlichen Sicherheitsabstand einzuhalten.
Ungeklärte Situation
Als der Erste der Gruppe in einer Kurve mit einem entgegenkommenden Auto kollidierte, kam auch der hinter ihm fahrende Kläger zu Fall. Der unmittelbar hinter ihm befindliche Beklagte konnte ebenfalls keinen Sturz verhindern und rutschte in das Kraftrad des Klägers. Nur dem Letzten der Gruppe gelang es um Haaresbreite, zwischen den rutschenden und liegenden Motorrädern hindurchzufahren, ohne selbst zu Schaden zu kommen.
Der Kläger wurde bei dem Unfall erheblich verletzt. Sein Motorrad erlitt einen Totalschaden. Dafür machte er in erster Linie den hinter ihm fahrenden Beklagten verantwortlich. Denn dieser sei wegen eines zu geringen Sicherheitsabstands auf das Heck seines Motorrads aufgeprallt.
Das in erster Instanz mit dem Fall befasste Landgericht Darmstadt kam nach Befragung eines Sachverständigen zu dem Ergebnis, dass nicht mit ausreichender Sicherheit festzustellen sei, dass der Beklagte tatsächlich gegen das Motorrad des Klägers gestoßen sei und diesen zu Fall gebracht habe.
Es könne nämlich ebenso gut sein, dass die Beschädigungen an dem Bike durch eine Kollision während einer Rutschphase mit den Fahrbahnbegrenzungen verursacht wurden. Das Gericht wies daher die Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen des Klägers als unbegründet zurück.
Stillschweigender Haftungsverzicht
Damit wollte sich der Kläger jedoch nicht abfinden. Er legte daher Berufung beim Frankfurter Oberlandesgericht ein. Dort erlitt er ebenfalls eine Niederlage.
Nach Ansicht der Frankfurter Richter ist es unerheblich, ob der Beklagte tatsächlich in das Heck des klägerischen Motorrads gefahren ist. Denn aufgrund der Gesamtsituation sei von einem stillschweigend vereinbarten Haftungsverzicht auszugehen, der sowohl eine Gefährdungshaftung, als auch eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausschließe.
Das Gericht zeigte sich nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass die Beteiligten des Motorradausflugs den erforderlichen Sicherheitsabstand einvernehmlich nicht eingehalten hatten.
Denn bei einer Geschwindigkeit von zum Unfallzeitpunkt 60 km/h hätte der Anhalteweg bei bester Bremssituation 29 Meter betragen. Der Abstand der Motorräder untereinander betrug nach der Aussage eines Zeugen jedoch allenfalls fünf Meter.
Bewusste gemeinsame Regelverletzung
Das betraf nach den Feststellungen des Sachverständigen auch den Kläger, der nach Aussage des Gutachters unmöglich dazu in der Lage gewesen sein kann, sein Motorrad rechtzeitig vollständig hinter seinem vor ihm mit dem Auto kollidierenden Freund abzubremsen.
„Für den Senat stellt sich damit das durchaus im Straßenverkehr vertraute Bild dar, dass Motorradfahrer in einer Gruppe fahren, bei der alle den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht einhalten und die Reihenfolge je nach Verkehrssituation und anderen Umständen wechseln kann“, so das Gericht.
Angesichts dieser Umstände gingen die Richter davon aus, dass alle an der Gruppe beteiligten Motorradfahrer einvernehmlich und bewusst ein besonderes Risiko eingegangen sind, um das entsprechende Fahrgefühl zu erreichen mit dem Ergebnis, dass jeden der Gruppe das gleiche Schicksal hätte ereilen können wie den Kläger.
Es ist folglich von einer stillschweigende Vereinbarung der Beteiligten hinsichtlich einer gemeinsamen Regelverletzung, nämlich die Nichteinhaltung des in der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes, auszugehen. Daher sind gegenseitige Haftungsansprüche auszuschließen mit der Folge, dass der Kläger leer ausgeht. Das Gericht sah keine Veranlassung, eine Revision zum Bundesgerichtshof zuzulassen.
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Greetz
Micha
aka Paps Bullet
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Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon, wenn es Spaß macht.
interessant.
da bleibt zu hoffen, dass zumindest die eigenen Versicherungen greifen und nicht auch noch wegen Fahrlässigkeit und bewusstem Risikoinkaufnehmen einen Regress machen.
Ob das wohl bei uns in der Schweiz auch so gehandhabt wird?
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Der Weg ist das Ziel.
Hmmm... somit kommt Dir das Ziel irgendwann in den Weg.
An dem Urteil ist nichts neu. Wer noch nie seine Versicherungsbedingungen durchgelesen hat, sollte dies in dem Zusammenhang auch mal tun. Denn dort sind Ansprüche aus Schäden bei Kolonnenfahrten und Paraden auch exklusiv ausgeschlossen. Zum Beispiel wie Paraden bei Harleytreffen.
Wenn in unserer Gruppe eine " Kolonnenfahrt" stattfindet, wird sehr wohl der Sicherheitsbstand eingehalten. Auch hat dort jeder seinen festen Platz innerhalb der Gruppe und wechselt nicht ständig hin und her (was soll das auch...).
Neben der Juristerei sollte man auch seine Kumpels genau kennen... - wenn ich mir vorstelle mit meinen Leuten sich gemeinschaftlich auf die Schnauze zu legen, dann wäre sich gegenseitig bis zum OLG zu verklagen sicher das allerletzte Mittel um die "Wiederaufbaukasse" zu füllen...
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Wenn Du Dich leer fühlst, denk dran, es gibt Menschen die sind Lehrer...
Ist jetzt jede gemeischaftliche Ausfahrt eine Kolonenfahrt bei der mann stillschweigend vom Haftungsverzicht ausgeht ?
Abgesehen davon das ich nur mit Fahrern unterwegs bin die auch klare Bilder sehen.
Trotzdem sollte im worst case natürlich eine Versicherung greifen.
Also Paps keine Ausfahrt am 26.09 ? Sind wir 4 dann ne Kolone oder sogar schon ne Parade
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Too old to die young
Richtig lesen!
Es geht nicht um Kolonnenfahrt an sich, sondern um den gemeinschaftlich "stillschweigend verabredeten" zu geringen Abstand...
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-QUERDENKEN- Das ist dieses unglückliche Zusammentreffen von Rechtschreibschwäche durch mangelhafte Schulbildung und Internetzugang...
"stillschweigend verabredet" , Klasse
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Too old to die young
Zitat von Emteka
.. - wenn ich mir vorstelle mit meinen Leuten sich gemeinschaftlich auf die Schnauze zu legen, dann wäre sich gegenseitig bis zum OLG zu verklagen sicher das allerletzte Mittel um die "Wiederaufbaukasse" zu füllen...
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Gruß vom paffi
Bodensatztruppe: no whatsapp, no facebook, just milwaukee v-twin-forum
SAVE THE CHOPPERS !!!
Hier kommt es immer auf die anschließenden Aussagen an.....
Wenn ich zufällig auf der Strecke zu Motorradfahrern aufschließe, werde ich dann auch stillschweigend Teil dieser Gruppe?
Hier bekommt für mich eine gute Verbindung zu meiner Versicherung, über meine Versicherungsagentur ins Spiel.
Diese gibt es bei Direktversicherungen nicht, eine vorherige Abstimmung und Unterstützung findet nicht statt und kann somit aus Unwissenheit teuer werden.
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....
Zitat von bestes-ht
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Wenn ich zufällig auf der Strecke zu Motorradfahrern aufschließe, werde ich dann auch stillschweigend Teil dieser Gruppe?
Ob du deinen "Vorfahren " nun kennst oder nicht, der zu geringe Abstand ist allein deine Sache!
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-QUERDENKEN- Das ist dieses unglückliche Zusammentreffen von Rechtschreibschwäche durch mangelhafte Schulbildung und Internetzugang...
Wär die letzte Fahrt mit meinem Kumpel und auch die längste Zeit mein Kumpel gewesen! Wo gibt´s denn so was? Seinen Kumpel verklagen!! Muß ich mir die Leute jetzt genauer anschauen, mit denen ich zusammen fahre? Könnt ja sein, daß er mich nach der Tour für ein paar Kröten verklagt! Was ist das für eine kranke Welt!
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Der Irrsinn ist bei einzelnen etwas Seltenes - aber bei Gruppen, Parteien, Völkern, Zeiten die Regel.
F. Nietzsche
zum zitierten Beitrag Zitat von FastGlider
Ob du deinen "Vorfahren " nun kennst oder nicht, der zu geringe Abstand ist allein deine Sache!
Man sollte bei seiner nächsten Ausfahrt einfach diese Zeilen im Hinterkopf haben, und gut is !
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"Genieße das Leben ständig, denn du bist länger tot als lebendig"