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--- Rücklicht Softail --- Unterschied DOT - TÜV (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=6420)


Geschrieben von Nacht Zug am 17.09.2008 um 21:01:

Fragezeichen Rücklicht Softail --- Unterschied DOT - TÜV

Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine Frage. Ich habe mir aus den Staaten das LED-Rücklicht 69906-07 bestellt. Die haben mir aber nun das LED-Rücklicht 69817-07 geschickt. Baby

http://accessories.harley-davidson.com/softail/hupen_und_beleuchtung/dreistreifiges_led_rcklicht/default.aspx

Nun zu meinen Fragen. Darf ich das Rücklicht trotzdem einbauen? Wo ist denn genau der Unterschied zwischen den DOT geprüften Teil (USA-Version) und dem TÜV geprüften Rücklicht? Ist ja eigentlich ein und das gleiche Teil. Könnte ich eventuell die amerikanische Version einbauen und dann beim TÜV/Dekra eintragen lassen (auch ohne Teilgutachten)?

Wär toll, wenn mir einer von euch helfen könnte.


Viele Grüße,

Adi

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Geschrieben von jojo78 am 17.09.2008 um 21:07:

Nein das Rücklicht darfst du nicht einbauen selbst wenn der Unterschied nur die Nr. wäre. Den die E-Nr. besagt das dieses Teil nach Europäischen Normen geprüft worden ist und somit eine Zulassung hat. Auch eintragen ist nicht so einfach brauchst du im Normalfall ein Lichttechnisches Gutachten.

Gruss Joerg


Geschrieben von George am 17.09.2008 um 21:08:

Keine Ahnung wie das beim Rücklicht ist, aber ich hatte mal 'ne Vorderlampe in beiden Versionen und da war der Reflektor mit Dot Kennzeichnung anders aufgeteilt als der mit der e-Nummer. Vielleicht isses beim Rücklicht ähnlich?

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Geschrieben von ...da Uwe! am 17.09.2008 um 21:11:

Ja, das ist bestimmt der Unterschied! Die Aufteilung der Lichtchen...

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cool RHOI-NEGGA RULEZ! cool


Geschrieben von Saarländer am 17.09.2008 um 21:39:

irgendwie ist es aber alles komisch oder ?

ein ford mustang ( der neue) den es nicht als europa modell gibt, benotigt weil ja nicht vorhanden in unserem lande keine e kennung auf den lampen.

ein neuer vw bus, der aus mexiko importi2ert wird muss aber umgerüstet werden, weil die lampen in deutschland mit dem e zeichen käuflich zu erwerben sind.


Geschrieben von Nacht Zug am 17.09.2008 um 21:52:

Hey Leute,

hab da grad im Netz wahrscheinlich gute Nachrichten gefunden. Aber erstmal der Reihe nach...
Hab mir das Dingens nochmal genau angeschaut. Und siehe da, da ist eine E11 in einem runden Kreis drin. Freude
Das heißt doch, wenn ich richtig gegoogelt hab, das das Rücklicht eine Bauartgenehmigung aus England hat und damit auch hier in Deutschland anerkannt werden muss.
Bitte korregiert mich, wenn ich falsch liege.

Gruß,
Adi

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Geschrieben von Saarländer am 17.09.2008 um 21:54:

jo, schraub das ding an Freude


Geschrieben von V-Twin-Maniac am 17.09.2008 um 22:04:

meins hat auch nur DOT Augen rollen

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Geschrieben von Highjagger am 17.09.2008 um 22:06:

Mein`s leuchtet , das reicht . cool

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Weil jeder Tag zählt

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Tradition ist das Feuer weiterzugeben,Nicht die Asche anzubeten


Geschrieben von Nacht Zug am 17.09.2008 um 22:16:

Ach ihr, ich seh das doch genauso...

Aber die Narrenfreunde Grün-Weiß bzw. Blau-Weiß haben immer irgendetwas zu bemängeln... Und die Hampelmännchen in den blauen Arbeitskittel, die man alle zwei Jahre besuchen muss, stellen sich oft auch als Spielverderber dar. Und um einfach unnötigen Ärger und Zeit zu vermeiden, Frag ich einfach mal meine freundlichen Motorrad-Kollegen. Freude Freude

Grüße,
Adi

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Geschrieben von Jack Harley am 17.09.2008 um 22:22:

E-Nummer heißt anbauen - und ich kenn keinen Cop der so verblödet ist und Prüfnummern auf Rücklichtern sucht (außer sie sind nur Fingernagelgroß oder leuchten lila-blaß-blau) Augenzwinkern

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cool
Ponyhof war gestern


Geschrieben von V-Twin-Maniac am 17.09.2008 um 22:24:

ich habs so gemacht das ich alle originalteile behalten habe wie zb das rücklicht...beim tüv kommt das originale wieder drauf (wenn überhaupt)!

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cool


Geschrieben von Nacht Zug am 17.09.2008 um 22:54:

Yipieeeh... großes Grinsen großes Grinsen
Meine Bastelwochenenden sind somit geplant. Der kleinere Endtopf wird gegen den größeren ausgetauscht. Dann wird die Soundklappe deaktiviert, das hintere Licht ausgetauscht, eine neue Sitzbank und zu guter letzt ein anderes Tankpad.
Meine Regierung hat mich soeben ohne Worte und nur mit der Macht ihrer Gedanken erschossen... fröhlich Wenn Blicke toeten koennten...

Aber eine ernsthafte Frage habe ich doch noch. Was ist Unterschied in den Pruefzeichen zwischen dem Kreis und dem Rechteck? Den hab ich noch nicht gefunden.

Bis dann
Adi

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Geschrieben von Jack Harley am 17.09.2008 um 23:10:

Zitat:

"Ein großes "E" in einem Kreis ist heute as gebräuchlichste Prüfsymbol. Es kann von den Genehmigungsbehörden aller

Staaten vergeben werden, die dem ECE-Rechtskreis angehören. Die Zahl hinter dem "E" benennt den betreffenden Staat. In unserem Beispiel ist es Deutschland (1).

und



Zitat:

Ein kleines "e" in einem Rechteck besagt, dass das Teil von einem EG-Mitgliedsstaat mit Geltung für die gesamte Europäische Gemeinschaft geprüft und anerkannt ist. Die Kennzahl 4 in unserem Beispiel steht für die Niederlande.

d.h. von den Großen E Zeichen hat nur E1 hier gültigkeit!"




...damit dürfte deine Frage beantwortet sein.

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cool
Ponyhof war gestern


Geschrieben von Nacht Zug am 18.09.2008 um 07:27:

O je, jetzt bin ich wieder total verwirrt... Baby
Auf meinem Rücklicht ist ein großes E mit der Zahl 11 in einem Kreis drauf.
Wenn ich jetzt deine Ausführung nehme, darf ich es nicht verwenden?!?! verwirrt

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