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Geschrieben von true black am 20.12.2015 um 20:20:

Blinker Abstrahlwinkel

Hallo Tüv-Fachleute,
Ist es eigentlich vorgeschrieben, das die hinteren Blinker auch seitlich (von der Seite aus gesehen)
abstrahlen, oder reicht es, das der Lichtaustritt nur nach hinten geht? Habe auch im Netz nichts passendes gefunden. Überlege mir gerade, ob ich die neuen Miniblinker von Motogadget am Ende der Fenderstruts montieren kann und die Heritage-Taschen würden dann die Blinker zur Seite hin komplett abdecken.

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"Genieße das Leben ständig, denn du bist länger tot als lebendig"


Geschrieben von bestes-ht am 20.12.2015 um 20:36:

Welches Ende der Fenderstrutz meinst du denn, hinten oder vorne?
Beide Blinker müssen, genauso wie ein seitl. KZH, 30 Grad einsehbar sein..... Habe ich mir "gedacht", aber auch nichts schriftliches als Vorgabe gefunden.
Mal beim Tüv nachfragen.....

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Marco321 am 20.12.2015 um 20:39:

viele für hinten zugelassene Blinker wie Rizoma Club S, Kellermann Bullit strahlen nicht seitlich ab.
Auch die Motogadget Pin haben eine zulassung für hinten , also kein Problem

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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.


Geschrieben von carlos.D am 20.12.2015 um 21:01:

zum zitierten Beitrag Zitat von Marco321
viele für hinten zugelassene Blinker wie Rizoma Club S, Kellermann Bullit strahlen nicht seitlich ab.
Auch die Motogadget Pin haben eine zulassung für hinten , also kein Problem

Sorry, hier irrt der Fachmann...
Blinker müssen zwar nicht seitlich abstrahlen, dürfen aber im gleichen Moment nicht seitlich "verbaut" sein. Heißt, sie müßen einsehbar sein.
Ausserdem denke ich, das es zur eigenen Sicherheit beiträgt, wenn Signal Lichter und dazu gehören auch Rück, Brems und Vorderlichter gut einsehbar sind.

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Geschrieben von LETTI am 20.12.2015 um 21:36:

Es gibt nur Vorschriften zur Mindestanbauhöhe und -abstand zueinander. Google nach TÜV Hansa Motorrad

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BRC #2


Geschrieben von true black am 20.12.2015 um 22:00:

Dachte mir halt, dass das gehen müsste, weil die Rücklicht-Blinker-Einheiten ja auch in die verlängerten Fender “eingelassen“ werden.
Alle anderen Vorschriften sind mir bekannt.
Siehe Bild !

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Geschrieben von HeikoJ am 25.12.2015 um 23:29:

Geregelt in 93/92/EWG

Sichtbarkeit 80 Grad nach außen und 20 Grad nach innen ...

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von roki63 am 26.12.2015 um 00:36:

Super Recherche. Thumb up cool


Geschrieben von true black am 26.12.2015 um 13:41:

Danke Heiko. Jetzt haben wir es schwarz auf weiß. Noch erholsame Tage euch allen.

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