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Geschrieben von DMS am 29.12.2015 um 19:25:

OEM Nummer und eintragungspflicht

Hi,
ein internetshop bietet vorverlegte Fußrasten passend für meine Sporty an. Allerdings ist der Verkäufer der Meinung das eine ABE, Teilegutachten etc. nicht notwendig ist,weil die Anlage ein OEM Teil ersetzt und (selbstverständlich) nichts am bremszylinder verändert wird. Kommt mir spanisch vor .

Grüße
Chris

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Geschrieben von Sticki1 am 29.12.2015 um 19:30:

Wenn du vorverlegte verbaust die an einem anderen modell der sportys gleichen Baujahres verbaut sind müssen sie nicht eingetragen werden. Wird auch keinen interessieren. Auch zum prüfen schwierig aufgrund der modellvielfalt bei harley


Geschrieben von DMS am 29.12.2015 um 19:32:

Danke. Jedoch weiß ich nicht ob diese Anlage bei einigen harleys verbaut ist/wird. Woher auch.

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Geschrieben von Moos am 29.12.2015 um 19:38:

Der Typ wird dir doch sagen konnen ob es Zubehörteile oder originale Teile sind.

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Geschrieben von DMS am 29.12.2015 um 19:39:

Sollte er können das ist wahr. Wo ist denn da der Unterschied?

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Geschrieben von Moos am 29.12.2015 um 19:42:

Originale Teile werden von HD gefertigt, zumindest aber vertrieben und Zubehör kommt halt von irgendwelchen anderen Firmen. Die originalen Teile haben halt den Vorteil das sie mit dem gesamten Bike schon eine allgemeine Zulassung erhalten haben.

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Geschrieben von Chribo am 30.12.2015 um 10:08:

Wie sieht es im Allgemeinen aus wenn ich ein Harley Teil gehen eine anderes Harley Teil tausche ??

Z.B. Lenker einer SB auf Lenker einer SLIM
oder Fußraster gegen Bretter
usw.
usw.


Geschrieben von Defcon am 30.12.2015 um 11:37:

zum zitierten Beitrag Zitat von sticki1
Wenn du vorverlegte verbaust die an einem anderen modell der sportys gleichen Baujahres verbaut sind müssen sie nicht eingetragen werden. Wird auch keinen interessieren. Auch zum prüfen schwierig aufgrund der modellvielfalt bei harley

Da weis kein Prüfer bescheid

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Geschrieben von c53 am 30.12.2015 um 12:09:

Zur Sicherheit gibt es von Harley auch für bestimmte Teile Gutachten.
Gruß
C53


Geschrieben von DMS am 02.01.2016 um 11:17:

OEM Nummer und eintragungspflicht

zum zitierten Beitrag Zitat von c53
Zur Sicherheit gibt es von Harley auch für bestimmte Teile Gutachten.
Gruß
C53

Danke. Hast du dieses Schriftstück für dich schreiben lassen?


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Geschrieben von Hellblazer am 02.01.2016 um 11:51:

Ich hab da noch nie so ein geschiss gemacht. Luftfilter wurde bei mir komplett von ner 72 übernommen, juckt kein schwein. Sobald es oem ist würde ich mir keine gedanken machen.


Geschrieben von Horsehide am 02.01.2016 um 11:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von DMS
Sollte er können das ist wahr. Wo ist denn da der Unterschied?

Gibt keinen. Wir unterscheiden wie folgt.

Prüfzeugnis Hersteller, ABE, Einzelgutachten und was hier zutrifft die Homologisierung von Ersatzteilen. Das Teil muß aber in etwa der Ausführung und Festigkeit eines Bauteils entsprechen das im besagten Zeitraum schon mal zur Anwendung kam. Mit der Nummer überforderst du aber jeden TÜV Prüfer und jeden der dich anhält und kontrollieren will. Sieht das Teil anständig aus gibt es Null Probleme. Also es darf kein "Schrott" von Mr. Dingelskirchen sein. Der Bremszylinder sollte auch in etwa dem Original entsprechen und den Druck auch halten.

Übrigens "aufsteigend" geht immer. D.h folgendes. Ich bekomme vom TÜV für meine FXDWG Baujahr 1995 ohne Probleme einen Heckumbau mit breiterem Reifen und anderer Felge von einem neueren Modell eingetragen. Dazu brauche ich keine speziellen Beziehungen. Kostet 140,- Euro Gebühr. Gibt es und weiß auch der TÜV. 170 ger auf 4,5 Zoll geht nicht mehr. Gab es so nicht im Original. Alte Abnahmen werden nicht mehr berücksichtigt.

Gruß
Michael


Geschrieben von Eightball am 04.01.2016 um 15:14:

Wie im anderen Thread schon geschrieben: Die Iron gibts serienmäßig nicht mit vorverlegten, hat also so ihr ABE nicht erlangt. Genau genommen musst du die Harley vorverlegten daher eintragen lassen (Fußrasten = Eintragungspflichtig). Geht per Einzelabnahme ohne Probleme.

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Geschrieben von Schimmy am 04.01.2016 um 15:52:

zum zitierten Beitrag Zitat von Eightball
Wie im anderen Thread schon geschrieben: Die Iron gibts serienmäßig nicht mit vorverlegten, hat also so ihr ABE nicht erlangt. Genau genommen musst du die Harley vorverlegten daher eintragen lassen (Fußrasten = Eintragungspflichtig). Geht per Einzelabnahme ohne Probleme.

Moinsen,

da muss ich noch mal eingrätschen, denn das ist SO nicht ganz richtig. Es kommt nicht darauf an, ob ein spezielles HD-Motorrad (in diesem Fall eine IRON) je mit einer vorverlegten Fussrastenanlage ausgestattet war oder ist, sondern es kommt auf die MODELLREIHE an, wie sie im Kfz-Schein steht (in diesem Fall "XL").

Im 2015er HD-Katalog ist eine vorverlegte abgebildet (OEM 33395-06A, 33398-06A und 33397-07A), aber diese passt nur auf XL-Modelle bis Baujahr 2013 (also die OHNE ABS). Diese kann OHNE GENEHMIGUNG auf alle Motorräder der XL-Baureihe bis 2013 gebaut werden und MUSS NICHT vom TÜV abgesegnet werden. Ob´s so was auch für Modelle ab 2014 gibt, weiß bestimmt der großes Grinsen.

Alle Fussrastenanlagen ANDERER HERSTELLER (also nicht HD) MÜSSEN, um legal zu sein, MIT einem TÜV-Gutachten für diesen Motorradtyp ausgeliefert werden und sind EINTRAGUNGSPFLICHTIG.

Jo

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Geschrieben von DMS am 08.01.2016 um 21:15:

zum zitierten Beitrag Zitat von Hellblazer
Ich hab da noch nie so ein geschiss gemacht. Luftfilter wurde bei mir komplett von ner 72 übernommen, juckt kein schwein. Sobald es oem ist würde ich mir keine gedanken machen.

Ich mir auch nicht wenn es denn ein oem Teil gewesen wäre. Was nicht der Fall war böse Baby

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