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Geschrieben von Area 030 am 13.01.2019 um 15:35:

Überall.Baby bin halt ein Neuling in Sachen Forum .Ich habe deinen Beitrag gelesen bin sehr dankbar für den Tip.


Geschrieben von fnu am 30.08.2019 um 14:01:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Da gilt für Motorräder ECE R53 ...
...

... seitliche Rückstrahler ...

Interessant, weil die ja in "D" i.d.R. sofort abgerissen werden, mit dem Hinweis, braucht man hier nicht (nach StVZO). Gilt also eigentlich nur für alte Maschinen oder Einzelzulassungen nach StVZO ... nicht für reguläre über H-D verkaufte Modell, die nach ECE zugelassen sind, da müssen die dran bleiben.

Wie ist denn jetzt der definitive Stand der rechtlichen Dinge? Müssen die Zusatz-Werferlein ausgehen bei Fernlicht oder nicht?

Ich weiß nicht wie die ab Werk verbauten verkabelt sind, aber die zusätzlichen nachträglichen P&A Teile bei z.B. meiner FLD wurden so verbaut das die bei Fernlicht ausgehen. Die passing lights wurden ganz klassisch an das Abblendlicht verdrahtet, sieht so gar nicht wie in der H-D Anleitung zum Zubehör aus. Ist aber elektrisch alles korrekt, funktioniert, macht keine Probleme. Aufgrund der Old-School Verkabelung kann man da auch am BCM sicher nichts anpassen ...

Schau ich mir aber die Einbauanleitung genauer an, werden die Lichter eigentlich an das blau/schwarze Kabel verdrahtet, was bei meiner FLD der Anschluß für das Parklicht, Positionslampe, Begrenzungslicht ist. Das würde bedeuten, die gehen immer an, auch wenn der Zündungsschalter auf ACC steht.

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Geschrieben von fnu am 03.09.2019 um 11:27:

zum zitierten Beitrag Zitat von fnu
Wie ist denn jetzt der definitive Stand der rechtlichen Dinge? Müssen die Zusatz-Werferlein ausgehen bei Fernlicht oder nicht?

Nochmal die Frage in die Runde, kann man anhand der Vorschriften zu einem Ergebnis kommen für EU/D? Müssen die Zusatzlampen bei Fernlicht ausgehen oder nicht?

[EDIT]

Dann halt selbst beantworten. N.m.V. von 92/93 EWG Anh. IV "Vorschriften für Krafträder" sind die Zusatzscheinwerfer im europäischen Raum nur als Nebelscheinwerfer (6.7) zulässig und dürfen eben auch nur bei entsprechenden Bedingungen eingeschaltet werden, Nebel, starker Schneefall, evtl. Regen.

Die Scheinwerfer müssen eine UNECE Zertifizierung haben und mit "B", "04 B", "F3", "04 F3" gekennzeichnet sein. Und jetzt das Wichtigste, sie müssen unabhängig von Abblend- und Fernlicht schaltbar sein. Eine Einschaltkontrollleuchte ist wahlfrei, diese müsste aber grün (nicht blinkend) sein im Falle es ist eine verbaut.

- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31993L0092&from=DE

Was ich jetzt nicht beantworten kann, es schwebt immer eine Harley Sondergenehmigung für die Passing Lights durch den Raum, dazu finde ich aber nichts. Wie oben irgendwann mal erwähnt, ist das Abschalten bei Fernlicht eigentlich eine US Bestimmung ...

Dann werde ich mich mal hinsetzen und überlegen, wie ich die Nebellichter korrekt nach 92/93 EWG verschalte. Mit Stand-/Positionslicht dürfen sie nicht leuchten, das wäre einfach ...

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Geschrieben von HeikoJ am 04.09.2019 um 01:40:

...  zur Zeit gültig ist ECE R 53, aber in der Sache hast du recht.

Harley Sondergenehmigung ist eine Urban Legend, die hat es nie gegeben. 

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von fnu am 04.09.2019 um 08:46:

Ok, stimmt, das ist aber weitgehend eine Abschrift von EWG 92/93, nur das Thema Tagfahrlicht ist viel genauer geregelt. Tagfahrlicht ist bei Harley Fahrzeugen kein Thema, da Abblendlicht immer mit der Zündung eingeschaltet wird und Tagfahrlicht bei Nutzung der Fahrbeleuchtung deaktiviert werden muss.

Also bleibt es wie angenommen bei den unabhängig schaltbaren Nebelscheinwerfern, Zitat aus "ECE-R 53" (https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:166:0055:0087:DE:PDF):

2.5.1.5 „Nebelscheinwerfer“: eine Leuchte, die dazu dient, die Beleuchtung der Fahrbahn bei Nebel, Schneefall, starkem Regen oder Staubwolken zu verbessern;

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Geschrieben von Schimmy am 04.09.2019 um 09:05:

Moinsen,

Ich zitiere mich mal selbst.....

zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
Moinsen,

........

Lustigerweise hat sich die Bezeichnung der "Zusatzscheinwerfer" ab Modelljahr 2013 tatsächlich von "PASSING LIGHTS"
auf "FOG LAMPS" geändert (Quelle "Ronnies"), was ja auch "logisch" ist, denn diese Scheinwerfer werden ja automatisch
abgeschaltet, wenn man auf Fernlicht / HI BEAM umschaltet.

..........

Ich nehme mal an, dass an Deiner Dyna ein ganz "normaler" H4 Scheinwerfer verbaut ist......Dann ist die Verkabelung derZusatzscheinwerfer
überhaupt kein Problem. Statt die Spannungsversorgung an ORANGE / WEISS bzw. BLAU / (SCHWARZ) anzuschließen, nimm das GELBE Kabel
(Abblendlicht), und klemme die Teile da dran. Wenn Du auf Fernlicht umschaltest, ist diese Leitung ohne Spannung und die Zusatzscheinwerfer
gehen vorschriftsmäßig ebenfalls aus.


Greetz   Jo

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Stammtisch in Münster/NRW


Geschrieben von fnu am 04.09.2019 um 09:15:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
nimm das GELBE Kabel (Abblendlicht), und klemme die Teile da dran. Wenn Du auf Fernlicht umschaltest, ist diese Leitung ohne Spannung und die Zusatzscheinwerfer
gehen vorschriftsmäßig ebenfalls aus.

Ja, klar, das ist das normale Vorgehen großes Grinsen und so natürlich auch ausgeführt. Entspricht aber eigentlich den US Regeln ...

Da aber Nebelscheinwerfer unabhängig von Abblend-/Fernlicht geschaltet werden können, dürfen, sollen, s. EWG 92/93 bzw. ECE-R 53, müsste es anders verkabelt werden. Blau/Schwarz fällt eigentlich auch aus, weil dann könnte man die Nebelscheinwerfer, Passing Lights, auch bei Zündschalter Position ACC anknipsen ...

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Geschrieben von Schimmy am 04.09.2019 um 10:23:

Moinsen noch mal,

Du musst natürlich noch einen weiteren Schalter dazwischen setzen, damit Du die Zusatzscheinwerfer - wie gefordert - unabhängig
vom Rest der Beleuchtung DAZU schalten kannst.

Und....: Wieso fällt BLAU / SCHWARZ aus ? ? ? In Stellung ACC liegt auf der Leitung KEINE Spannung an..... Problem ist halt nur,dass
die Zusatzscheinwerfer dann immer dazu geschaltet werden können....egal ob bei Abblend - oder Fernlicht.... Augen rollen


Greetz  Jo

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Geschrieben von fnu am 04.09.2019 um 10:32:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
Wieso fällt BLAU / SCHWARZ aus ? ? ? In Stellung ACC liegt auf der Leitung KEINE Spannung an.....

Doch schon, blau/schwarz ist das Kabel für Stand-/Positionslicht aus dem Kabelbaum, welches in der Zündschalter-Position ACC veriegelt aktiviert werden kann, also +12V. Wenn man das Fahrzeug nun mit Standlicht parkt, ACC verriegelt, kann jeder die Nebelscheinwerfer einschalten.

Bei den US Modellen (1HD) liegt da das (dunklere) Dauerleuchten der Zweifadenbirne der Blinker an.
zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
Problem ist halt nur,dass
die Zusatzscheinwerfer dann immer dazu geschaltet werden können....egal ob bei Abblend - oder Fernlicht....

Du liest aber schon den Rest oben? Genau darum geht es, Nebelscheinwerfer müssen unabhängig von Abblend-/Fernlicht geschaltet werden können. Dürfen aber nur in o.a. Situation genutzt werden.

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Geschrieben von FastGlider am 04.09.2019 um 12:13:

Dies kann man bei Louis nachlesen:

Nebelscheinwerfer:

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-QUERDENKEN- Das ist dieses unglückliche Zusammentreffen von Rechtschreibschwäche durch mangelhafte Schulbildung und Internetzugang...


Geschrieben von fnu am 04.09.2019 um 12:21:

zum zitierten Beitrag Zitat von FastGlider
Schaltung mit Begrenzungs-, Abblend-, Fernlicht

Das stimmt so m.E. nicht, Zitat aus ECE-R 53 (gleicher Wortlaut auch in EWG 92/93):
6.10. NEBELSCHEINWERFER
...
6.10.9. Elektrische Schaltung
Der (Die) Nebelscheinwerfer muss (müssen) unabhängig von dem (den) Scheinwerfer(n) für Fernlicht oder dem (den) Scheinwerfer(n) für Abblendlicht ein- und ausgeschaltet werden können.
...

Da steht nichts von Begrenzungsleuchte ugs. Standlicht. Was ich ausserdem auch nicht wollte.

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Geschrieben von Schimmy am 04.09.2019 um 16:17:

zum zitierten Beitrag Zitat von fnu
Doch schon, blau/schwarz ist das Kabel für Stand-/Positionslicht aus dem Kabelbaum, welches in der Zündschalter-Position ACC veriegelt aktiviert werden kann, also +12V. Wenn man das Fahrzeug nun mit Standlicht parkt, ACC verriegelt, kann jeder die Nebelscheinwerfer einschalten.

Haste Recht. Mein Fehler. Hab den Leitungsplan nur kurz überflogen. Streiche BLAU/ SCHWARZ ; setze ROT / ORANGE. Die  Leitung
führt nur bei eingeschalteter Zündung 12 V.
zum zitierten Beitrag Zitat von fnu
Du liest aber schon den Rest oben? Genau darum geht es, Nebelscheinwerfer müssen unabhängig von Abblend-/Fernlicht geschaltet werden können. Dürfen aber nur in o.a. Situation genutzt werden.

Ich glaube, wir reden in diesem Punkt aneinander vorbei. Es ist doch ähnlich wie beim Pkw. Auch dort können die Nebelscheinwerfer nur dazu geschaltet
werden (mit einem zusätzlichen Schalter), wenn wenigstens das Standlicht eingeschaltet ist. Nichts anderes bedeutet "unabhängig". Anders herum ausgedrückt:
Die Nebelscheinwerfer dürfen nicht automatisch mit aufleuchten, wenn man das Stand-, Abblend- oder Fernlicht einschaltet.

Greetz  Jo

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Geschrieben von fnu am 05.09.2019 um 11:59:

@Schimmy

Ok, machen wir es doch einfacher, beim Motorrad müssen seit vielen Jahren die Scheinwerfer einschalten sobald die Zündung an ist, so auch Harley Motorräder. Nehmen wir mal moderne Umsetzungen mit Tagfahrlicht oder alte Motorräder von vor dieser Bestimmung aus. Dementsprechend gibt es ja keine Möglichkeit den Nebelscheinwerfer ohne Abblend-/Fernlicht zu schalten.

H-D setzt das mit den Passing Lights, die bei uns zum Nebelscheinwerfer werden müssen, so um, dass diese sich nur bei Abblendlicht einschalten lassen. Wird Fernlicht aktiviert, gehen die Nebelscheinwerfer aus, siehe Deine Schaltungsbeschreibung oben. Das entspricht wohl auch den US Regeln, wie auch weiter oben beschrieben.

In der EU nach "EWG 92/93" && "ECR-R 53" müssen Nebelscheinwerfer aber sowohl bei Abblendlicht als auch Fernlicht zuschaltbar sein ... und dürfen aber nur bei o.a. Bedingungen genutzt werden. Aber ich weiß ja, ist echt staubig auf unseren Strassen in den heutigen Zeiten ... 😁

Nur bei älteren Fahrzeugen, deren Scheinwerfer nicht automatisch mit der Zündung einschalten, muss man sich vmtl. darum bemühen, das sich die Nebelscheinwerfer nur bei eingeschaltetem Scheinwerfer zuschalten lassen.

Ich würde das gerne korrekt bei meiner umsetzen, ohne das ich die Zusatzlampen permanent nutzen wollte. Hab seit zwei Tagen einen "J.W.Speaker 8700 Evo 2 Dual Burn" am Fahrzeug und werde mit eingeschalteten "J.W.Speaker 6025" von der trockenen Strasse vor dem Fahrzeug quasi geblendet. Der Kontrast des 8700er Lichtfelds zum "Ereignishorizont" ist eh schon krass, die 6025 machen dann genau das was sie sollen mehr als perfekt, "die Beleuchtung der Fahrbahn ... zu verbessern" ...

Gruß
Frank

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Geschrieben von MuscleXander am 05.09.2019 um 12:26:

Hi Leidls,
bei meiner 2019 SGS mit vom freundlichen nachgerüsteten seitlichen LED Zusatzscheinwerfern leuchten diese immer. Bin jetzt a bissi verwirt.
DER Xan

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ois is easy


Geschrieben von fnu am 05.09.2019 um 12:31:

zum zitierten Beitrag Zitat von MuscleXander
Bin jetzt a bissi verwirt.

Ist doch gut und richtig, freu Dich, aber das hat Harley erst in jüngster Vergangenheit geändert und ist bei (aktuelleren?) Tourern auch per CANBUS anpassbar.

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