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Geschrieben von Mondeo am 11.07.2016 um 10:15:

Das ist richtig. Nur ich habe kein Bock illegal unterwegs zu sein oder die Dinger vor jeden TÜV zu wechseln 


Geschrieben von Asgar am 11.07.2016 um 11:02:

Freude


Geschrieben von Streetboy am 11.07.2016 um 11:36:

Bitte nicht mit rechtlichen Grundlagen um Dich werfen, wenn Du dort nicht das nötige Hintergrundwissen hast.

Ich mache mich nicht strafbar, nur weil ich einen nicht zugelassenen Scheinwerfer verwende. Ich weiß nicht, wie man auf solch einen Unfug immer kommt. Man begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche durch die Kollegen vor Ort geahndet werden kann. Je nach Höhe handelt es sich hierbei um ein Verwarngeld oder Bußgeld.

Die Scheinwerfer haben ja eine E-Nummer. Wenn Du argumentierst, dass ich davon ausgehen kann, dass es sich um ein Produkt mit (original) E-Nummer handelt und dementsprechend in Deutschland zugelassen ist, fehlt bei der Vollendung der Owi sogar der Vorwerfbarkeitsaspekt. Also müsstest Du noch nicht einmal die Owi bezahlen. Ich wäre gespannt, wie das ausgeht.

Und Dein Vergleich mit den USA hinkt abermals.
Es gibt Staaten, die keine Mehrwertsteuer erheben. Ebenso gibt es Staaten, wo ich mir die MwSt. am Flughafen wieder ausbezahlen lassen kann, sofern ich die Ware ausführe.
Aus den USA kann ich Waren bis zu einer Höhe von 430 Euro nach Deutschland abgabenfrei einführen. Somit geht Deine Rechnung nicht auf. Ich bezahle vor Ort lediglich den Dollarpreis, plus evtl. anfallende MwSt. und ggf. Gebühren für die Kreditkarte. Insofern ist der Kauf in den USA immer noch günstiger, sofern es im Gepäckstück transportiert wird. Auf dem Versandwege entfallen natürlich Umsatz- und Einfuhrsteuern.


PS.: Nenn mir doch mal bitte die TBNR für den 60 Euro Verstoß.


Geschrieben von FastGlider am 11.07.2016 um 11:47:

Zitat von Streetboy

Die Scheinwerfer haben ja eine E-Nummer.

Ich empfehle dringendst sie Anschaffung einer geeigneten BRILLE!

Nur weil die in China ein großes E (falsche Schriftart) in einem Kreis neben einem nicht identifizierbaren Symbol (könnte eine '9' sein) draufpinnen, hat das Teil noch lange keine ECE-Zulassung.

__________________
-QUERDENKEN- Das ist dieses unglückliche Zusammentreffen von Rechtschreibschwäche durch mangelhafte Schulbildung und Internetzugang...


Geschrieben von Asgar am 11.07.2016 um 11:51:


 


Geschrieben von FastGlider am 11.07.2016 um 11:57:

Zitat von Asgar

@FastGlider
Der Amazonhändler wurde ausdrücklich nach Vorhandensein einer ECE-Nummer gefragt, was dieser bejaht hat.
Gegen dreistes Lügen hilft keine Brille.

Gefragt wurde der Händler, das ist richtig, geantwortet hat aber Kurt-H.
Kennst du Kurt-H?
Ist das der Händler? Oder auch nur ein getäuschter Kunde ohne Brille?

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Geschrieben von FastGlider am 11.07.2016 um 12:08:

Auf dem LED-SW von Nolden, der aus heimischer Fertigung stammt, steht z.B. folgende Bezeichnung:

So etwas findest du auf keinem China-Schrott...
 

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Geschrieben von Asgar am 11.07.2016 um 12:10:


Geschrieben von FastGlider am 11.07.2016 um 12:15:

Zu dem E-Zeichen beim Amazon-China-Schrott:

Das E sollte nicht den Kreis berühren und die Zahl sollte in der Höhe mittig stehen.
Auf solche Kleinigkeiten achten die chinesischen Fälscher i.A. nicht... (GsD, da kann man sie noch erkennen...)

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Geschrieben von Asgar am 11.07.2016 um 12:16:


Geschrieben von Asgar am 11.07.2016 um 12:19:

zum zitierten Beitrag Zitat von FastGlider
Zu dem E-Zeichen beim Amazon-China-Schrott:

Das E sollte nicht den Kreis berühren und die Zahl sollte in der Höhe mittig stehen.
Auf solche Kleinigkeiten achten die chinesischen Fälscher i.A. nicht... (GsD, da kann man sie noch erkennen...)


Geschrieben von FastGlider am 11.07.2016 um 12:32:

Zitat von Streetboy

Bei No-Name-Scheinwerfern aus China muss man davon ausgehen, dass E- oder generell Prüfzeichen nicht dem Original entsprechen.

Streety, du hättest schreiben sollen:
Bei No-Name-Scheinwerfern aus China muss man davon ausgehen, dass E- oder generell Prüfzeichen nie erteilt wurden und daher gefälscht sind.

__________________
-QUERDENKEN- Das ist dieses unglückliche Zusammentreffen von Rechtschreibschwäche durch mangelhafte Schulbildung und Internetzugang...


Geschrieben von Streetboy am 11.07.2016 um 14:22:

Zitat von FastGlider
Zitat von Streetboy

Die Scheinwerfer haben ja eine E-Nummer.

Ich empfehle dringendst sie Anschaffung einer geeigneten BRILLE!

Nur weil die in China ein großes E (falsche Schriftart) in einem Kreis neben einem nicht identifizierbaren Symbol (könnte eine '9' sein) draufpinnen, hat das Teil noch lange keine ECE-Zulassung.

Aus diesem Grund schrieb ich doch weiter oben, dass man davon ausgehen kann, dass es sich hierbei nicht um ein original Prüfzeichen handelt. Von daher benötige ich sicherlich keine Brille ;-)
Wie gesagt, wir befinden uns hier in einem Thread der über China-LED-Scheinwerfer geht. Es handelt sich hier nicht um einen allgemeinen Thread. Von daher muss den handelnden hier bewusst sein, dass es sich nicht um originale Prüfzeichen handelt. Insofern ist die ständig mahnende Hand hier fehl am Platz.


@Asgar
Den BKat kenne ich. Aber Deine angesprochenen 60 Euro und einen Punkt finde ich dort nicht. Zumal die dort aufgelisteten Zuwiderhandlungen meist in Tateinheit erfolgen. Somit ist eine Summierung der Geldbeträge nicht möglich.

Ich reite nicht auf den Unterschied herum. Es ist nunmehr eklatant wichtig und grob fahrlässig, beides miteinander zu vermischen. Auch die Folgen sind unterschiedlich, von daher ist die richtige Ausdrucksweise bei rechtlichen Aspekten sehr wichtig.
Zuerst müsste einmal überprüft werden, ob die BE erloschen ist. Hierbei käme lediglich der §19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO in Betracht.
Müsste man im Einzelfall entscheiden.
Ich würde die Weiterfahrt nicht untersagen. Zumindest nicht am Tage. Sofern der Scheinwerfer nicht blendet, spricht nichts gegen die Auflage sofort nach Hause zu fahren. Bei Antreffen in der Dunkelheit müsste man überprüfen, ob der Scheinwerfer blendet. Blendet er nicht, sehe ich keine Gefahr und scheitere hier an der Verhältnismäßigeit. Also Auflage auf direktem Wege nach Hause zu fahren. Samt Mängelkarte.

Aber nochmals: Es geht hier um China-Scheinwerfer. Hier kann nunmal keiner erwarten, dass alles original und toll ist. Von daher sollten wir uns jede weitere Diskussion sparen. Jeder weiß jetzt, dass es sich bei den China-Scheinwerfern um nicht zugelassene handelt, auch wenn es viele Polizeibeamte und TÜV'ler nicht stören wird, sofern der Scheinwerfer nicht blendet und ein "E-Zeichen" vorhanden ist.

Gerade mal bei Nolden geschaut. Die stellen nur 7" Scheinwerfer her, keine 5 3/4, oder?


Geschrieben von Asgar am 11.07.2016 um 14:45:


Geschrieben von Mondeo am 11.07.2016 um 16:04:

Mein Kopf glüht beim durchlesen. Naja jedenfalls passen Sie 1:1 und machen keine Fehlermeldung, flackern nicht aber die Streuung des Lichts war suboptimal.