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Geschrieben von Diwelschisser am 20.06.2008 um 15:46:

Jo ist nicht zu glauben "was es alles gibt"....................... also nighty wenn du einmal trampen mußt , lass es lieber bleiben und rufe gleich ein Taxi.
weil mit einem so kleinen Daumen wird man leicht übersehen fröhlich

ich hoffe das telefonieren klappt verwirrt


Geschrieben von DocRod am 07.08.2008 um 09:39:

Bliker hinten

Tach zusammen,

Ich muss die hinteren Blinker meiner VRSCA neu verlegen.

Überrachend hat mir mein Schrauber vorgeschlagen, doch einfach Kellermänner in die Lenkerenden zu montieren, dann brauche ich hinten keine mehr.

Bei meinem relativ geraden Lenker bekommt er das problemlos eingetragen verwirrt

Ich kenne das seit (20?) Jahren nur noch "in Verbindung mit Fahrtrichtungsanzeigern hinten" Baby verwirrt

Habt Ihr dazu eine Erfahrung, hat das jemand auch so eingetragen bzw. hat sich das wirklich geändert verwirrt

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Doc cool
Dat mehl un de janze Kladderadatsch hinge dran is jeheim. De janze Driss is nur für jute Fründe. Wenn dat he nit för dich es, bisse so jut un schmies et fot. De janze Krohm nit kopiere un och nit an andere Jecke wigger jevven.


Geschrieben von Meenzer am 07.08.2008 um 10:12:

Also ich würde es versuchen.

Es hat sich einiges geändert, bzw. wird heute nicht mehr zu eng gesehen.
Zumal spielt da noch viel Unwissenheit . Diese Unwissenheit geht aber fast durch alle Reihen, ob Tüv, Polizei, oder Moppedfahrer.

Die EU macht den Durcheinander möglich. Es ist viel Auslegungssache geworden. Andere bestehen auf die alten Verfahrensweisen und Gesetze.

Eigentlich ist nichts geregelt...EIGENTLICH.

Deshalb halte ich schon keinen mehr an, wenn er nicht auffällig ist .... Zunge raus


Geschrieben von Tax am 07.08.2008 um 10:39:

Was sagen denn unsere Profis dazu? Die gesetzliche Antwort würde mich nämlich auch interessieren Freude

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Gruss vom Tax

BRC No.11

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R.I.P. Jimmy, BRC #5


Geschrieben von ...da Uwe! am 07.08.2008 um 10:41:

Ja klar!
Würde von uns jemand 4 Blinker am Moped haben, wenn 2 ausreichen??? Baby

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cool RHOI-NEGGA RULEZ! cool


Geschrieben von Saarländer am 07.08.2008 um 10:48:

tach, wenn du ne verpackung aufreißt von nem kellermann,

da iss ein lustiger beipackzettel dabei, da drinn steht die blinker sind nur als vordere blinker geprüft Freude


nun gut, es gibt prüfer die tragen dir die dinger ein ( hab ich auch eingetragen nicht an der hd )

nur in karlsruhe bin ich angehalten worden, von nem staatsdiener der wusste was geht und was nicht großes Grinsen

der sagte, was die saarländer eintragen interessiert mich hier in der pfalz nicht großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen kellermänner sind blinker für vorne, hinten haste keine großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen


Geschrieben von lucifer am 07.08.2008 um 10:52:

Ab einem bestimmten Baujahr (mit dem ich leider nicht genau dienen kann) musst Du hinten auch Blinker haben.
Ist so wie mit den 2 Spiegeln..........


Geschrieben von Serviman am 07.08.2008 um 11:12:

zum zitierten Beitrag Zitat von lucifer
Ab einem bestimmten Baujahr (mit dem ich leider nicht genau dienen kann) musst Du hinten auch Blinker haben.
Ist so wie mit den 2 Spiegeln..........

Mir sagte der nette Herr Prüfer, daß das nur bis November 1987 zulässig wäre, ging da um die Ochsenaugen in meinem Fall.

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Geschrieben von Big-Al am 07.08.2008 um 11:17:

Du brauchst leider auch hinten die Blinker unglücklich , aber Du weißt ja nicht alles braucht man wirklich Augenzwinkern

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Geschrieben von Adi am 07.08.2008 um 11:44:

Bei meiner "Überprüfung" wurden die hinten fehlenden Blinker moniert.
Du kannst zwar Vorne Lenkerendenblinker dranmachen und bekommst diese problemlos eingetragen, aber deswegen musst Du trotzdem auch hinten welche dranhaben.

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Geschrieben von pike am 07.08.2008 um 11:46:

soviel ich weiss, sind die kellermänner im lenker nur erlaubt in verbindung mit hinteren blinkern. Augen rollen

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Pike
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In Memory of Nr. 5


Geschrieben von Adi am 07.08.2008 um 11:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von pike
soviel ich weiss, sind die kellermänner im lenker nur erlaubt in verbindung mit hinteren blinkern. Augen rollen

So siehts aus !

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Geschrieben von DocRod am 07.08.2008 um 12:03:

Schon mal Danke für das Feedback.

Der Punkt ist, dass die Eintragung eben ausdrücklich ohne die hinteren Bliker erfolgt.
Nicht nach dem Motto, wir tragen die vorne ein und lassen sie hinten wech. verwirrt

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Geschrieben von Saarländer am 07.08.2008 um 12:26:

zum zitierten Beitrag Zitat von pike
soviel ich weiss, sind die kellermänner im lenker nur erlaubt in verbindung mit hinteren blinkern. Augen rollen

Jo, steht auffm beipackzettel Freude


Geschrieben von petergabriel am 07.08.2008 um 12:28:

Hängt vom Zulassungsdatum ab, “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig

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