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Geschrieben von Saarländer am 07.08.2008 um 12:30:

in bezug auf die ochsenaugen der fima hella iss das richtig.

und kellermanner gabs 87 noch nicht


Geschrieben von petergabriel am 07.08.2008 um 12:33:

Gilt für sämtliche FRA, die vorn an bewegl. Teilen des Kraftrads angebracht sind, egal ob Kellermann, Ochsenauge o.ä.

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Das Leben ist kein Picknick- aber picknicken ist schön!


Geschrieben von Saarländer am 07.08.2008 um 14:35:

Vor EZ 01.01.1987 dürfen die hinteren Blinker an beweglichen Teilen montiert sein( Lenker).

Dann müssen vorne allerdings Blinker montiert werden die auch als hintere Blinker zugelassen sind, zB die alten Ochsenaugen von Hella mit der K Nr. oder welche mit der Kennzeichnung 11 und 12.

Und im Beipackzettel steht........................Fahrtrichtungsanzeiger nur für vorne.


p.s. ich mach die Verwirrung nun komplett..........in der stvzo steht

ein Fahrtrichtunganzeiger je Seite, also hinten 2 und vorne 2

wenn es dann der Graukittel böse will, klebt ihr das hintere Blinkerglas
der Ochsenaugen ab( versteht sich nach EZ 01.01.1987).


Geschrieben von Blaubär am 07.08.2008 um 14:49:

Zitat von Saarländer
<...>
wenn es dann der Graukittel böse will, klebt ihr das hintere Blinkerglas
der Ochsenaugen ab( versteht sich nach EZ 01.01.1987).

Wenn es dann der Graukittel richtig böse will, sagt er: 'Das Abkleben von Beleuchtungseinrichtungen ist keine wirksame Ausserbetriebssetzung.'

Alles schon mal erlebt.....

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Geschrieben von Matthes am 07.08.2008 um 15:27:

Ich fahre seit 10 Jahren nur mit den Ochsenaugen rum, und nie gab es Ärger.
Letztes Jahr plötzlich, machte derTÜV mir Streß. Übrigens der selbe Typ, der mir das Moped seit 10 Jahren auch abgenommen hat. Irgendwas muß passiert sein, Einen Kumpel 130km weit weg hat das selbe Schicksal ereilt.
Das Bike kam bei mir trotzdem durch den Tüv, aber mit vielen Kommentaren. Unter anderen auch das Baujahr 1987. Vor dem ging noch alles, ab dem gehts nur noch mit hinteren Blinkern.

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wer gesund stirbt, ist auch tot


Geschrieben von Saarländer am 07.08.2008 um 15:34:

Zitat von Blaubär
Zitat von Saarländer
<...>
wenn es dann der Graukittel böse will, klebt ihr das hintere Blinkerglas
der Ochsenaugen ab( versteht sich nach EZ 01.01.1987).

Wenn es dann der Graukittel richtig böse will, sagt er: 'Das Abkleben von Beleuchtungseinrichtungen ist keine wirksame Ausserbetriebssetzung.'

Alles schon mal erlebt.....
,

ja, ich auch großes Grinsen großes Grinsen


Geschrieben von George am 07.08.2008 um 15:36:

Soweit ich weiß, haben die Kellermann-Lenkerblinker gar kein E-Zeichen als hintere Fahrtrichtungsanzeiger in den Gläsern.
Die E-Zeichen/Nummern für vordere/hintere Blinker sind unterschiedlich.

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Geschrieben von Prof. Dr. Zonk am 07.08.2008 um 16:31:

zum zitierten Beitrag Zitat von DocRod
Tach zusammen,

Ich muss die hinteren Blinker meiner VRSCA neu verlegen.

Überrachend hat mir mein Schrauber vorgeschlagen, doch einfach Kellermänner in die Lenkerenden zu montieren, dann brauche ich hinten keine mehr.

Bei meinem relativ geraden Lenker bekommt er das problemlos eingetragen verwirrt

Ich kenne das seit (20?) Jahren nur noch "in Verbindung mit Fahrtrichtungsanzeigern hinten" Baby verwirrt

Habt Ihr dazu eine Erfahrung, hat das jemand auch so eingetragen bzw. hat sich das wirklich geändert verwirrt

Vergiss das mal wieder ganz schnell Baby Baby
Es sind ja von meinen Vorrednern (Schreibern) genug Kommentare geschrieben worden rotes Gesicht
Habe gestern mit Billyboy sein Maschine zu Independet nach Düsseldorf gebracht wegen der Mängelkarte geschockt
Findest Du auch hier den Fred dazu.
Beschlagnahme von Motorrädern
Das was Du vor hast gibt nur Ärger traurig
BillyBoy hat ne Mängelkarte bekommen auf der quer geschrieben steht " BE - erloschen siehe Beiblatt" böse
Da wurde unter anderem auch die fehlenden Blinker hinten bemängelt obwohl eingetragen Augen rollen
Er hat auch die Kellerman im Lenker drin böse
Mach dir die Micros von Kellermann dran und es gibt kein Ärger rotes Gesicht

Gruss Prof. Dr. Zonk großes Grinsen

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Geschrieben von DocRod am 07.08.2008 um 18:02:

Euer Feedback bestätigt nur meine Meinung - iss nich. Baby
Ich frag ihn trotzdem nochmal wie er sich das vorstellt verwirrt

Wär ja auch zu schön gewesen Baby unglücklich Baby

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Doc cool
Dat mehl un de janze Kladderadatsch hinge dran is jeheim. De janze Driss is nur für jute Fründe. Wenn dat he nit för dich es, bisse so jut un schmies et fot. De janze Krohm nit kopiere un och nit an andere Jecke wigger jevven.


Geschrieben von Döppi am 07.08.2008 um 18:19:

Wie oft verdeckst du mit nem flatterndem Ärmel oder der Hand die Lenkerblinker . Wenn dich dann von hinten einer abräumt , weil er deinen Blinker nicht sieht .
Weiß nicht ob es das Wert ist . Ich hätte da ein mulmiges Gefühl .

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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School


Geschrieben von Bobber-Knight am 07.08.2008 um 18:32:

Gesetzlich sind Fahrtrichtungsanzeiger vorne und hinten vorgeschrieben und wie alle Anderen schon sagten : Kellermänner haben hinten keine Prüfzeichen. Wenn er es dir einträgt würd ich sagen : siehe Zonks KumpelFreude

Eine "Solala-Herrwachtmeisterichhabdochkeineahnung-liebguck-Möglichkeit" wären Tiger-Eyes oder Snake-Eyes. Die haben zumindest auf beiden Gläsern ein Prüfzeichen als Fahrtrichtungsanzeiger...eins für vorne UNDeins für hinten.
Nur mal so in den Raum geworfen........ großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

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Only Kicker seperates the man from the boys


Geschrieben von Jack Harley am 08.08.2008 um 22:42:

zum zitierten Beitrag Zitat von BIG BORE
Wie oft verdeckst du mit nem flatterndem Ärmel oder der Hand die Lenkerblinker . Wenn dich dann von hinten einer abräumt , weil er deinen Blinker nicht sieht .
Weiß nicht ob es das Wert ist . Ich hätte da ein mulmiges Gefühl .

Freude Genau aus dem Grund hab ich mir auch hinten Kellermänner dranbauen lassen. Vorher waren nur Ochsenaugen dran - ob TÜV-ok ja oder nein weiß ich nicht.
Ich hab für mich entschlossen, dass die kleinen Kellermänner hinten nicht wirklich weh tun, aber wenn mal ein Dummbatz hinter mir fährt, sieht er wenigstens, wohin ich will.

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cool
Ponyhof war gestern


Geschrieben von uwe-64 am 09.08.2008 um 07:12:

Hier steht genau drin wie das mit den Blinkern geregelt ist :

STVZO


Geschrieben von ...da Uwe! am 09.08.2008 um 09:35:

(1 a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden.

??? Rocker illegal ab Werk ??? fröhlich
Da bewegt sich doch der ganze Kotflügel!!!

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cool RHOI-NEGGA RULEZ! cool


Geschrieben von hoomer_69 am 08.09.2008 um 15:09:

Problem mit Blinker

Hallo Leute.
Habe seit kurzem ein Problem mit meinem Blinker.Rechts ist alles in Ordnung.Links geht der hintere Blinker gar nicht und der vordere macht einen auf Dauerleuchte.Soweit ich mich erinnern kann,sind Fehlermeldungen zu defekten Birnen anders.
Kann es auch das Relais sein??