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zum zitierten Beitrag Zitat von Seemer2ship
Der Vorwurf der Faelschung konnte weder durch die Polizei-Inspektionen, noch durch die Kriminal-Inspektion Montabaur und auch nicht durch die Staaatsanwaltschaft bestaetigt werden, dennoch gibt es ein Aktenzeichen fuer die Ermittlungen (AZ 2020JS55072-18 Staatsanwaltschaft Koblenz).
Versteh ich das jetzt richtig? Irgendein Hippo behauptet die EG-ABE sei gefälscht und schreibt das auf nen Zettel, aber keine zuständige offizielle Behörde bestätigt das? Und deshalb wird so ein Fass aufgemacht?
Hm, und wenn ich als Nicht-Beamter jetzt behaupte die Zulassung für Kellermänner wäre gefälscht obwohl das sonst niemand so sieht reissen die Leute sich die Teile wieder ab und machen die Ampeln wieder dran?
Ganz ehrlich, da fährt man einfach zum TÜV, nimmt die ABE mit lässt sich bestätigen, dass das Teil eben dieser entspricht und fährt wieder vom Hof. Nix andere Anlage oder son Firlefanz.
Und sollte dieses fiese kleine Nilpferd nochmal auftauchen zeigt man ihm die TÜV-Bestätigung und winkt freundlich zum Abschied.
Im Übrigen kann der Polizist sowas garnicht beurteilen oder irgendwie sanktionieren. Er kann dir vorwerfen die Anlage würde nicht der ABE entsprechen (und dementsprechend Karten verteilen) aber mehr auch nicht. Genau für soetwas gibt es nämlich die freundlichen Graukittel und deshalb muss man da bei Verdacht auch hin. (Mängelkarte)
WENN die EG-ABE gefälscht sein sollte, werden alle Anlagen sowieso aus dem Verkehr gezogen. Aber sicher nicht von einem Unwissenden Miesmacher und auch nur wenn das eindeutig offiziell nachgewiesen ist.
Wenn das KBA da Vermutungen anstellt sollen sie ermitteln und FMC schlägt sich dann mit denen rum. Aber doch nicht ein einzelner Bürger.
Lief übrigens beim Diesel genau so ab - nur bestraft wurde nicht der Betrüger, aber das ist ne andere Geschichte.
Wenn ich mich nicht irre, darf das die Polizei bei einem Verdachtsmoment schon so handhaben. Ist ein Staatsorgan. Ärger hin oder her.
Die dürfen auch Leute verhaften, 9 Monate in U-Haft lassen und danach sagen: Darfst gehen, weil wir keinen Beweis haben. Entschädigung kann man dann einklagen. Bekommt man in der Regel auch.
Im Moment heißt es Füße still halten & abwarten, bis die Rumänen aus der Hüfte gekommen sind.
BTW: Warum lässt eigentlich ein westeuropäisches Unternehmen in Rumänien eine EG-ABE erstellen? Sehr eichelartig?
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Ole aus Stendal
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"Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe." G.W. Werner
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zum zitierten Beitrag Zitat von Ole66
Warum lässt eigentlich ein westeuropäisches Unternehmen in Rumänien eine EG-ABE erstellen?
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
In dem hier vorliegenden Fall hilft wohl nur ein Anwalt.
Manchmal hat man halt keine Chance. Erinnere mich noch an eine "Verkehrskontrolle" der besonderen Art.
Zuerst haben die natürlich am Klappen-Auspuff gerochen, konnten mir aber nichts wollen, da alles korrekt war.
Das hat die sichtlich geärgert. Ich fragte daraufhin warum sie mich denn angehalten haben. Sie antworteten ich sei zu korrekt gefahren, Strich 50 wo 50 erlaubt seien. Das wäre verdächtig
Der eine fragte mich dann noch warum ich eine Harley fahre und keine BMW
Man sieht also was die eigentlich wollte. Stunk. Womöglich einen Anlass .......
Dann haben die meinen alten Helm bemängelt und wollten weiter diskutieren und stänkern. Ich habe dann kein Wort mehr mit denen geredet, mein Telefon genommen, meine Frau angerufen und laut und verständlich ins Telefon gesagt: "Schatz, heute ist Fasching und ich habe schon ein paar Narren getroffen. Sei so lieb und bringe mir meinen schwarzen Integralhelm. Ich stehe am Ortseingang neben einem Polizeiauto."
Mal ne blöde Frage dazwischen gehauen,
betrifft diese E19 Nummer(FMC-Thor System) nur Anlagen von V&H
oder auch andere Systeme wie z.B. Freedom Performance oder so?
Eine tüv Eintragung von illegalen Bauteilen macht keine legalen draus.
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it´s only Rock´n Roll (but i like it)
Ich frage mich auch, warum nicht jeder TÜV bestätigen kann, dass die Anlage legal ist, wenn es nirgendwo Hinweise gibt, dass die Anlage illegal ist. Wenn weder Poilzei-Inspektion, noch Kriminlapolizei einen Hinweis haben, dann der TÜV bestimmt auch nicht !
zum zitierten Beitrag Zitat von Hörbi
Man sieht also was die eigentlich wollte. Stunk.
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zum zitierten Beitrag Zitat von LRalf
Ich frage mich auch, warum nicht jeder TÜV bestätigen kann, dass die Anlage legal ist, wenn es nirgendwo Hinweise gibt, dass die Anlage illegal ist. Wenn weder Poilzei-Inspektion, noch Kriminlapolizei einen Hinweis haben, dann der TÜV bestimmt auch nicht !
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zum zitierten Beitrag Zitat von PaulHD48
zum zitierten Beitrag Zitat von LRalf
Ich frage mich auch, warum nicht jeder TÜV bestätigen kann, dass die Anlage legal ist, wenn es nirgendwo Hinweise gibt, dass die Anlage illegal ist. Wenn weder Poilzei-Inspektion, noch Kriminlapolizei einen Hinweis haben, dann der TÜV bestimmt auch nicht !
Und wenn der TÜV das erst mal bestätigt hat, was dann? ist das Bauteil dann legal auch wenn die Zulassung gefälscht ist?
das glaube ich nicht. Dann wäre eine Legalisierung aller Selbstbauteile und andere Zubehörprodukte ein Kinderspiel und es bedarf keine ECE Prüfungen mehr. Also einen TÜVer finden dem Kohle geben und schon legal...?
Nie und nimmer.
irgendeine Behauptung von irgendeinem beamten sollte natürlich nicht ausreichen um ein Bike die BE zu entziehen. ganz klar. ich würde auch gern mal wissen worauf der Beamte sein Wissen stützt.
wie gesagt, ich wollte mir auch grad ne Big Shot stagg kaufen. Neu gibt es die nun/z.Z. nicht mehr und gebraucht bin ich jetzt vorsichtig.
meine Mail-Anfrage bei FMC wegen Neukauf wurde super schnell beantwortet: in ein paar Wochen wieder verfügbar, bitte immer mal auf HP schauen
meine Anfrage wegen gebraucht Anlage auf mein Bike umschreiben wurde leider nie beantwortet.
sollten sich die Behauptungen seitens Polizei nicht bestätigen, sollte der Beamte/die Beamten rausfliegen oder Entschädigungszahlung leisten müssen. Als Warnung für die anderen .........
sollten sich die Behauptungen als wahr herausstellen, sollten die Besitzer dieser Anlagen natürlich auch entschädigt werden.
aber das wird wohl beides nicht passieren.
so, ich werde das weiter beobachten, allen mit eine E19 die Daumen drücken und mir hoffentlich irgendwann mal eine V&H mit E1 kaufen.
solong....
Paul
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Hallo LRalf und PaulHD48,
Thema: "Auch wenn das ein Gefälligkeitsgutachten des rumänischen TÜV war, ist die EG-Nummer noch lange nicht gefälscht."
Das zu untersuchen, ist auch jetzt beim KBA auf der Agenda. Der TÜV- bzw DEKRA-Mann für die HU und AU können nicht den Vorwurf der Fälschung entkräften. Das ist auch nicht deren Aufgabe und wie sollten sie das machen? Gegengutachten?
ABER:
allein schon die EG ABE Nummer ist nicht mit den Richtlinien konform, sticht also jedem Sachverständigen, der einer Kontrolle meistens beiwohnt sofort ins Auge: Sie entspricht nicht der RICHTLINIE 2002/24/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. März 2002, in deren Anhang V die Nummerierung und Typgenehmigungszeichen geregelt sind. Kann man hier im Volltext nachlesen: https://verkehrslexikon.de/PDF/RiLi_2002-24-EG_2_und_3-Raeder-Kfz.pdf
Nur mal ein paar Beispiele aus dem Dokument:
Beispiel f ̧r die zweite Typgenehmigung, die von den Niederlanden gem‰fl der Richtlinie 97/24/EG Kapitel 5 Anhang II erteilt wurde: e4*97/24*97/24/5/II*0002*005.
Beispiel f ̧r die dritte Typgenehmigung (Erweiterung 1), die von Italien gem‰fl der Richtlinie 95/1/EG, Anhang erteilt wurde: e3*95/1*95/1/I*0003*01
Beispiel f ̧r die neunte Typgenehmigung (Erweiterung 4), die vom Vereinigten Kˆnigreich gem‰fl der Richtlinie 93/29/EWG, ge‰ndert durch die Richtlinie 2000/74/EG, erteilt wurde: e11*93/29*2000/74*0009*047.
Beispiel f ̧r die vierte Fahrzeug-Typgenehmigung (Erweiterung 2), die von Deutschland gem‰fl der Richtlinie 92/61/EWG erteilt wurde:e1*92/61*0004*02.
Beispiel f ̧r die auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Schild des Fahrzeugs eingestanzte Fahrzeug-Typgenehmigungsnummer:e1*92/61*000
Vergleicht das mal mit der Nummer auf dem FMC Schild und dem Kärtchen. "FORMAT Compliance" war wohl eher nicht das Ding von dem, der das Schild kreiert hat. Sieht schon etwas sehr "gemurkst" aus, meint ihr nicht? Zum Beispiel wird immer durch * getrennt, nie durch Bindestriche.
Das nur mal so am Rande für heute.
Gruss, ich halt euch auf dem Laufenden, wenn was vom KBA oder von der "Gegenseite" reinkommt...
Ron
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zum zitierten Beitrag Zitat von Seemer2ship
Das nur mal so am Rande für heute.
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zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
EDIT: Für die Verfahren innerhalb der EU falls ein Bauteil nicht den Vorschriften entspricht empfehle ich die Lektüre von Verordnung EU 168/2013 Kapitel VII Schutzklauseln Artikel 46 ff.