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Geschrieben von birdieputt am 12.10.2016 um 22:20:

Moin,

ich würde gerne die klaren Gläser an den Zusatzscheinwerfer meiner Road King Classic gegen gelbe Gläser austauschen.

Wer weiß, wo ich die herbekomme?

Was sagt denn der TÜV und die Rennleitung dazu?

Habt ihr vielleicht ein paar Bilder dazu?

Beste Grüße

Birdieputt 

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Four wheels move the body. Two wheels move the soul!


Geschrieben von NT-Tom am 12.10.2016 um 22:44:

gibts bei W&W ( jedenfalls für olle evos )

auch im ebay : dort nach " harley passing lamp lights yellow " suchen

zulassung und bei kontrolle

typische grauzohne - einfach machen großes Grinsen

( hatte mal nen oltimer franzosen vierrad )
 


Geschrieben von Marco321 am 13.10.2016 um 18:41:

wie vieles in Deutschland, nicht erlaubt

​​​​​​http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php

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Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.


Geschrieben von carlos.D am 13.10.2016 um 20:21:

zum zitierten Beitrag Zitat von Marco321
wie vieles in Deutschland, nicht erlaubt

​​​​​​http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php

Nicht, wenn sie als Nebelscheinwerfer geschaltet sind, da dürfen sie hell Gelb sein.
Bezieht sich aber nur auf 2 Spurige Kraftfahrzeuge.
Da in diesem Zusammenhang Motorräder nicht explizit erwähnt werden, dürfte es Auslegungssache sein.

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Geschrieben von HeikoJ am 13.10.2016 um 23:01:

... oder auch nicht (was die Auslegungssache betrifft)

§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten.
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer.

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von Asgar am 14.10.2016 um 08:42:

Freude


Geschrieben von harleywern am 14.10.2016 um 10:19:

Nach EU Richtlinie dürfen Kräder mit 2 Nebelleuchten ausgestattet sein. Das gilt übrigens auch für ältere Fahrzeuge ohne EG ABE.
Gruß
Werner

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2007 Buell Ulysses XB12X "Uly Brüll" Shouldn't have sold her
1999 FLHR Road King "Scratchy" R.I.P. killed


Geschrieben von HeikoJ am 14.10.2016 um 10:20:

Stimmt, laut EU sind "zwei gleichartige Zusatzscheinwerfer" erlaubt Baby


Harleywern war geringfügig schneller großes Grinsen

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Geschrieben von Marco321 am 14.10.2016 um 10:33:

Nebelscheinwerfer: - Anzahl: 1, nach EG auch 2 zulässig - in der Breite: nach EG bei 2: symmetrisch zur Fz-Längsmitte nach StVZO: max. 250 mm von der Fz-Längs- mitte, auch auf Sturzbügel erlaubt - in der Höhe: max. wie Abblendlicht - Schaltung mit Begrenzungs-, Abblend-, Fern- licht - Einschaltkontrollleuchte zulässig

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Geschrieben von Asgar am 14.10.2016 um 13:03:

Freude


Geschrieben von harleywern am 14.10.2016 um 16:26:

Farblich ist sowohl weißes als auch hellgelbes Licht zulässig. Wichtig ist  nur, dass der Scheinwerfer das richtige Prüfzeichen für Nebelscheinwerfer hat.

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Geschrieben von jax74 am 21.10.2016 um 18:44:

Schade das es nicht erlaubt ist ... Würde mir auch sehr gut gefallen Freude


Geschrieben von Blade-7260 am 23.10.2016 um 17:59:

Wer solch ein Konzept fährt, hat automatisch eine Sondergenehmigung für jeden Sch...ß


Geschrieben von emmis am 23.10.2016 um 19:31:

ist das Fabian Hambüchen sein Moped, wer hat solch lange Arme die sind ja nach 10 min. blutleergeschockt. Sorry für o.t. aber mußte sein.

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Wer tanzt hat bloß kein Geld zum Saufen


Geschrieben von amarok am 28.10.2016 um 15:52:

Die Anfangsfrage wurde immer noch nicht beantwortet: Wo bekommt man die Dinger her? Weiss da jemand etwas?

Danke dafür Augenzwinkern

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Suche neuen Schutzengel, meiner ist mit den Nerven am Ende!