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Es geht auch nicht um die Stilllegung. Das darf die Polizei in der Tat nicht. Sie darf das Moped aber nach wie vor zur Beweissicherung beschlagnahmen.
zum zitierten Beitrag Zitat von xxxPitxxx
Ohne Kat ist trotzdem ne ganz doofe Idee . Das ist steuerhinterziehung und gibt so richtig Ärger
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Gruß
Dirk
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zum zitierten Beitrag Zitat von -Blacksteel-
Wie soll das gehen? Steuer bei Motorrädern wird nach Hubraum berechnet.....
Informiere Dich besser nochmals, bevor Du diese ganzen unrichtigen Aussagen tätigst
zum zitierten Beitrag Zitat von fwj
Es geht auch nicht um die Stilllegung. Das darf die Polizei in der Tat nicht. Sie darf das Moped aber nach wie vor zur Beweissicherung beschlagnahmen.
zum zitierten Beitrag Zitat von enrico
2015:
- der Primär-Antriebsriemen war nicht ausreichend abgedeckt
- linker Spiegel zu klein 80mm statt 88mm Durchmesser
- "Hochspannungskabel" an der Zündspule(das vom Unterbrecher) nicht ausreichend abgedeckt
- Helm nicht vorschriftsmässig(nicht geeignet)
- Blinker vorne nicht im Winkel von den geforderten 20 Grad von der anderen Seite sichtbar.
- Blinker hinten nicht im Winkel von den geforderten 20 Grad von der anderen Seite sichtbar.
- Die Blinker waren hinten mehr als die erlaubten350mm vom Ende des Fahrzeuges enfernt angebracht.
- Das hintere Kennzeichen war nicht im Winkel von <= 30 Grad aus der senkrechten ordnungsgemäß geneigt.
- Das hintere Kennzeichen war seitlich nicht aus einem Winkel von 30 Grad ordnungsgemäß ablesbar
- Der Hinterreifen schränkte die seitliche Erkennbarkeit ein und verdeckte das Kennzeichen. Es galt somit als "nicht vorhanden"
- der Spritzschutz vorne fehlte völlig
- der Spritzschutz hinten war zu kurz
-> machte 1400 € und 1 Punkt.
Die 1400€ waren im Großen und Ganzen mehr der Schleppgebühr geschuldet als der Strafe an sich....- trotzdem zu entrichten.
Abschließend möchte ich dazu sagen, daß es mir vollkommen wurscht ist, was das gekostet hätte- mir gehts um Fahrspaß und den habe ich (auf einer HD definitiv) nicht mit origalem Auspuff oder hässlichen Klappenauspuffen auf einem Bobber.Punkt.
Wenn es mich 2017 wieder ähnlich erwischen sollte, sehe ich da sportlich und stehe zu meinem "Vergehen" und komme zu dem Ergebnis, daß Hobbies eben Geld kosten.
naja, hässlicher Klappenauspuff würd ich nicht sagen. Der sieht hässlich aus an einer Bobber, richtig.
Aber an einer EGlide oder Road King besser als die originalen.
Und die neueren ESM3 Anlagen sind eigentlich immer auf, den Fahrmodus der Lärmpegelteststrecke schafft man in im normal Betrieb in
100 Fällen vielleicht 2 mal. Also im Automaticmodus lassen und immer legal fahren. Die ESM2 Anlagen kann man mit anderem
Steuergerät auf ESM3 nachrüsten.
Gruß Micha
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suum cuique
zum zitierten Beitrag Zitat von Mille
naja, hässlicher Klappenauspuff würd ich nicht sagen. Der sieht hässlich aus an einer Bobber, richtig.
Aber an einer EGlide oder Road King besser als die originalen.
Und die neueren ESM3 Anlagen sind eigentlich immer auf, den Fahrmodus der Lärmpegelteststrecke schafft man in im normal Betrieb in
100 Fällen vielleicht 2 mal. Also im Automaticmodus lassen und immer legal fahren. Die ESM2 Anlagen kann man mit anderem
Steuergerät auf ESM3 nachrüsten.
Gruß Micha
zum zitierten Beitrag Zitat von xxxPitxxx
Nabend,
habe ich irgendwas verpasst? Seit 2014 ist ein zu lauter Auspuff doch kein Stillegungsgrund mehr und gibt auch keine Punkte mehr ?!
Sollte doch eigentlich so langsam auch mal in der dörflichen Gegend angekommen sein - oder hat sich das mittlerweile schon wieder geändert ?
http://www.tschuschke.eu/bussgeld-punkte-fuer-zu-lauten-auspuff-fehlenden-db-killer/
Ich fahre seit dem bei der Trude komplett offen und auf der Evo die V&H Shortshots.
@ Dicker Junge
dann lies den Text nochmal genau durch.
Stichwort: altes Recht
Hab da grad auch noch etwas von veräußern gelesen.
Das heißt ja wohl, das alles was nicht original oder mit e Kennung ist, gar nicht verkauft werden darf, oder?
Bei Händlern steht in der Regel auch der Hinweis " nur für den Rennsport ". aber privat in der Bucht ??
"2a) Auspuffanlagen für Krafträder sowie Austauschauspuffanlagen und Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit für Krafträder dürfen im Geltungsbereich dieser Verordnung nur verwendet werden oder zur Verwendung feilgeboten oder veräußert werden, wenn sie1.mit dem EWG-Betriebserlaubniszeichen gemäß Anhang II Nummer 3.1.3 der Richtlinie 78/1015/EWG des Rates vom 23. November 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern (ABl. L 349 vom 13.12.1978, S. 21), die zuletzt durch die Richtlinie 89/235/EWG (ABl. L 98 vom 11.4.1989, S. 1) geändert worden ist, oder2.mit dem Genehmigungszeichen gemäß Kapitel 9 Anhang VI Nummer 1.3 der Richtlinie 97/24/EGoder3.mit dem Markenzeichen „e“ und dem Kennzeichen des Landes, das die Bauartgenehmigung erteilt hat gemäß Kapitel 9 Anhang III Nummer 2.3.2.2 der Richtlinie 97/24/EG
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suum cuique
zum zitierten Beitrag Zitat von Dicker Junge
Damit bewegst du dich, wenn du in deinem Link nachliest, im Bereich von "Manipulierter Auspuff" = 90 Euro & 3 Punkte ... Autsch ...
zum zitierten Beitrag Zitat von xxxPitxxx
zum zitierten Beitrag Zitat von Dicker Junge
Damit bewegst du dich, wenn du in deinem Link nachliest, im Bereich von "Manipulierter Auspuff" = 90 Euro & 3 Punkte ... Autsch ...
Anoli hat´s schon angesprochen. Das war FRÜHER so. Jetzt nach der Punktereform isses 90€ und kein Punkt.
Gruß, Pit
Gude!
mich hats eben auch erwischt.
Habe einen Auspuff OHNE alles montiert. Jedoch mit kleinen dB-Killern drin, war mir persönlich ohne zu laut.
Gemessen wurden 107,4 dB
habe auch einen offen luffi drauf.
weiss jemand was mich erwartet?
mir wurde Vorsatz unterstellt. Dürfen die das? Könnte ja der Vorbesitzer montiert haben...
Wenn ich jetzt nichts überlesen habe müssten das 90€ werden oder?
spielt der luffi da ne Rolle?
vielen dank schonmal
fred
schöne Sch***** aber ok ...
wegen dem Vorsatz. War bei deiner letzten Jahresüberprüfung der offene AP und Lufi auch schon drauf?
wenn ja dann hättest ja eigentlich auch schon keine Plakette bekommen dürfen da das Bike ja nicht den Angaben im Typenschein entspricht.
dann hätte die Prüfstelle den Fehler gemacht und könnte meines Wissens nach strafbar gemacht werden oder?
wenn nein dann wäre es Vorsatz.
Wichtig ist doch schon mal, dass du mit deinem Bike heimfahren konntest/durftest und dir die Weiterfahrt nicht untersagt wurde.
Somit hast du Transportkosten gespart.
Wo wurdest du kontrolliert?
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....