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Geschrieben von fwj am 28.02.2017 um 06:20:

Es geht auch nicht um die Stilllegung. Das darf die Polizei in der Tat nicht. Sie darf das Moped aber nach wie vor zur Beweissicherung beschlagnahmen. 


Geschrieben von -Blacksteel- am 28.02.2017 um 08:45:

zum zitierten Beitrag Zitat von xxxPitxxx
Ohne Kat ist trotzdem ne ganz doofe Idee . Das ist steuerhinterziehung und gibt so richtig Ärger

Wie soll das gehen? Steuer bei Motorrädern wird nach Hubraum berechnet.....
Informiere Dich besser nochmals, bevor Du diese ganzen unrichtigen Aussagen tätigstAugen rollen

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von xxxPitxxx am 28.02.2017 um 08:55:

zum zitierten Beitrag Zitat von -Blacksteel-
Wie soll das gehen? Steuer bei Motorrädern wird nach Hubraum berechnet.....
Informiere Dich besser nochmals, bevor Du diese ganzen unrichtigen Aussagen tätigstAugen rollen

Hoppla ja das stimmt natürlich hatte da jetzt den Pkw im Kopf . Dann sollte das am Krad eigentlich dasselbe sein wie ohne Zulassung , also reines Umweltvergehen?!
 


Geschrieben von xxxPitxxx am 28.02.2017 um 09:07:

zum zitierten Beitrag Zitat von fwj
Es geht auch nicht um die Stilllegung. Das darf die Polizei in der Tat nicht. Sie darf das Moped aber nach wie vor zur Beweissicherung beschlagnahmen.

Das kann sie immer bei "Verdacht" - nur, dass sie dann auch was sicherheiltsrelevantes finden müssen. Der laute / falsche Auspuff ist es ja ganz offiziell nicht mehr.
Wenn sie sonst nichts weiter finden gibt´s auch keine Kosten für Abschleppen und Gutachten , das geht dann auf den Steuerzahler .

Der Beamte wird also immer sehr genau schauen , daß er vor Ort etwas "sicherheitsrelevantes" zusätzlich erspäht um sich abzusichern (und wenn´s nur der fehlende kleine Rückstrahler ist) .

Bei uns hatte ich wie gesagt bislang immer Glück , daß sie sich kaum für Lautstärke interssieren. Den Pkw haben sie mir allerdings schon mehrfach aufgeladen und
und ausser beim ersten mal (weil ich zu unerfahren und blöd genug war das zu unterschreiben) hat´s nix gekostet danach.


Geschrieben von cafe-racer-2014 am 01.03.2017 um 12:07:

zum zitierten Beitrag Zitat von enrico
2015:

- der Primär-Antriebsriemen war nicht ausreichend abgedeckt
- linker Spiegel zu klein 80mm statt 88mm Durchmesser
- "Hochspannungskabel" an der Zündspule(das vom Unterbrecher) nicht ausreichend abgedeckt
- Helm nicht vorschriftsmässig(nicht geeignet)
- Blinker vorne nicht im Winkel von den geforderten 20 Grad von der anderen Seite sichtbar.
       - Blinker hinten nicht im Winkel von den geforderten 20 Grad von der anderen Seite sichtbar.
       - Die Blinker waren hinten mehr  als die erlaubten350mm vom Ende des Fahrzeuges enfernt angebracht.
- Das hintere Kennzeichen war nicht im Winkel von <= 30 Grad aus der senkrechten ordnungsgemäß geneigt.
      -  Das hintere Kennzeichen war seitlich nicht aus einem Winkel von 30 Grad ordnungsgemäß ablesbar
      -  Der Hinterreifen schränkte die seitliche Erkennbarkeit ein und verdeckte das Kennzeichen. Es  galt somit als "nicht vorhanden"
- der Spritzschutz vorne fehlte völlig
- der Spritzschutz hinten war zu kurz

-> machte 1400 € und 1 Punkt.
Die 1400€ waren im Großen und Ganzen mehr der Schleppgebühr geschuldet als der Strafe an sich....- trotzdem zu entrichten.

Abschließend möchte ich dazu sagen, daß es mir vollkommen wurscht ist, was das gekostet hätte- mir gehts um Fahrspaß und den habe ich (auf einer HD definitiv) nicht mit origalem Auspuff oder hässlichen Klappenauspuffen auf einem Bobber.Punkt.
Wenn es mich 2017 wieder ähnlich erwischen sollte, sehe ich da sportlich und stehe zu meinem "Vergehen" und komme zu dem Ergebnis, daß Hobbies eben Geld kosten. Augenzwinkern

yes yes yes, geil mann! ! !


Geschrieben von Mille am 03.03.2017 um 12:49:

naja, hässlicher Klappenauspuff würd ich nicht sagen. Der sieht hässlich aus an einer Bobber, richtig.
Aber an einer EGlide oder Road King besser als die originalen.
Und die neueren ESM3 Anlagen sind eigentlich immer auf, den Fahrmodus der Lärmpegelteststrecke schafft man in im normal Betrieb in
100 Fällen vielleicht 2 mal. Also im Automaticmodus lassen und immer legal fahren. Die ESM2 Anlagen kann man mit anderem
Steuergerät auf ESM3 nachrüsten.

Gruß Micha

__________________
suum cuique


Geschrieben von shipman53 am 03.03.2017 um 13:52:

zum zitierten Beitrag großes Grinsengroßes GrinsenZitat von Mille
naja, hässlicher Klappenauspuff würd ich nicht sagen. Der sieht hässlich aus an einer Bobber, richtig.
Aber an einer EGlide oder Road King besser als die originalen.
Und die neueren ESM3 Anlagen sind eigentlich immer auf, den Fahrmodus der Lärmpegelteststrecke schafft man in im normal Betrieb in
100 Fällen vielleicht 2 mal. Also im Automaticmodus lassen und immer legal fahren. Die ESM2 Anlagen kann man mit anderem
Steuergerät auf ESM3 nachrüsten.

Gruß Micha

sehe ich genauso. Habe es letztes Jahr maximal 5 mal geschafft, dass die Klappe im "normalen" Fahrbetrieb schließt. Außer dass ich mich tierisch erschrocken habe, ich ist nix passiert. Über die Optik kann man, wie immer, trefflich streiten :-)


Geschrieben von Dicker Junge am 03.03.2017 um 14:37:

zum zitierten Beitrag Zitat von xxxPitxxx
Nabend,

habe ich irgendwas verpasst?  Seit 2014 ist ein zu lauter Auspuff doch kein Stillegungsgrund mehr und gibt auch keine Punkte mehr ?!

Sollte doch eigentlich so langsam auch mal in der dörflichen Gegend angekommen sein - oder hat sich das mittlerweile schon wieder geändert ?

http://www.tschuschke.eu/bussgeld-punkte-fuer-zu-lauten-auspuff-fehlenden-db-killer/

Ich fahre seit dem bei der Trude komplett offen und auf der Evo die V&H Shortshots.

Damit bewegst du dich, wenn du in deinem Link nachliest, im Bereich von "Manipulierter Auspuff" = 90 Euro & 3 Punkte ... Autsch ...


Geschrieben von anoli am 03.03.2017 um 15:44:

@ Dicker Junge
dann lies den Text nochmal genau durch.
Stichwort: altes Recht


Geschrieben von Mille am 03.03.2017 um 16:43:

Hab da grad auch noch etwas von veräußern gelesen.
Das heißt  ja wohl, das alles was nicht original oder mit e Kennung ist, gar nicht verkauft werden darf, oder?
Bei Händlern steht in der Regel auch der Hinweis " nur für den Rennsport ". aber privat in der Bucht ??



"2a) Auspuffanlagen für Krafträder sowie Austauschauspuffanlagen und Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit für Krafträder dürfen im Geltungsbereich dieser Verordnung nur verwendet werden oder zur Verwendung feilgeboten oder veräußert werden, wenn sie1.mit dem EWG-Betriebserlaubniszeichen gemäß Anhang II Nummer 3.1.3 der Richtlinie 78/1015/EWG des Rates vom 23. November 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern (ABl. L 349 vom 13.12.1978, S. 21), die zuletzt durch die Richtlinie 89/235/EWG (ABl. L 98 vom 11.4.1989, S. 1) geändert worden ist, oder2.mit dem Genehmigungszeichen gemäß Kapitel 9 Anhang VI Nummer 1.3 der Richtlinie 97/24/EGoder3.mit dem Markenzeichen „e“ und dem Kennzeichen des Landes, das die Bauartgenehmigung erteilt hat gemäß Kapitel 9 Anhang III Nummer 2.3.2.2 der Richtlinie 97/24/EG

__________________
suum cuique


Geschrieben von xxxPitxxx am 03.03.2017 um 18:22:

zum zitierten Beitrag Zitat von Dicker Junge

Damit bewegst du dich, wenn du in deinem Link nachliest, im Bereich von "Manipulierter Auspuff" = 90 Euro & 3 Punkte ... Autsch ...

Anoli hat´s schon angesprochen. Das war FRÜHER so. Jetzt nach der Punktereform isses 90€ und kein Punkt.

Gruß, Pit


Geschrieben von acerun am 03.03.2017 um 21:43:

zum zitierten Beitrag Zitat von xxxPitxxx
zum zitierten Beitrag Zitat von Dicker Junge

Damit bewegst du dich, wenn du in deinem Link nachliest, im Bereich von "Manipulierter Auspuff" = 90 Euro & 3 Punkte ... Autsch ...

Anoli hat´s schon angesprochen. Das war FRÜHER so. Jetzt nach der Punktereform isses 90€ und kein Punkt.

Gruß, Pit

sehe ich auch so...
Habe gestern mal einen von der Trachtentruppe gefragt was mir passiert wenn ich mit einer illegalen Auspuffanlage in ne Fahrzeugkontrolle komme.
Also Punkte gibt es definitiv nicht mehr.
Aber es erlischt die Betriebserlaubnis und die Bullen können dich an der Weiterfahrt hindern.
Es kann also passieren dass ich entweder mein moped abschleppen lassen muss. Oder jemanden frage der mir den orginalen Auspuff bringt und den dann vor Ort wechseln muss.
Oder halt, wenn vorhanden, den DB eater einbauen. Dann kanns auch weiter gehen.
Ist aber Ermessenssache von dem der dich anhält.


 


Geschrieben von Fred87 am 27.03.2017 um 18:16:

Gude!
mich hats eben auch erwischt. 
Habe einen Auspuff OHNE alles montiert. Jedoch mit kleinen dB-Killern drin, war mir persönlich ohne zu laut. 

Gemessen wurden 107,4 dB

habe auch einen offen luffi drauf.

weiss jemand was mich erwartet?
mir wurde Vorsatz unterstellt. Dürfen die das? Könnte ja der Vorbesitzer montiert haben...

Wenn ich jetzt nichts überlesen habe müssten das 90€ werden oder?
spielt der luffi da ne Rolle?

vielen dank schonmal
fred


Geschrieben von jax74 am 27.03.2017 um 18:58:

schöne Sch***** aber ok ...

wegen dem Vorsatz. War bei deiner letzten Jahresüberprüfung der offene AP und Lufi auch schon drauf?

wenn ja dann hättest ja eigentlich auch schon keine Plakette bekommen dürfen da das Bike ja nicht den Angaben im Typenschein entspricht.
dann hätte die Prüfstelle den Fehler gemacht und könnte meines Wissens nach strafbar gemacht werden oder?
wenn nein dann wäre es Vorsatz.


Geschrieben von bestes-ht am 27.03.2017 um 20:25:

Wichtig ist doch schon mal, dass du mit deinem Bike heimfahren konntest/durftest und dir die Weiterfahrt nicht untersagt wurde.
Somit hast du Transportkosten gespart.
Wo wurdest du kontrolliert?

__________________
Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich