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Geschrieben von HeikoJ am 04.12.2017 um 14:49:

Hier mal zwei E Markierungen die den Vorschriften entsprechen, man acht auf die Schriftart des "E" und die Anordnung der Nummer. Exakt wie in z.B. ECE R 53 als verbindlich vorgegeben

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von Grisu1340 am 04.12.2017 um 15:06:

Hi
Auch ich befasse mich seit geraumer Zeit mit dem Thema LED Scheinwerfer. Für mich als Händler ist es wichtig zu wissen, was ist Zulässig und was nicht. Und ich muss zugeben, das heraus zu finden ist nicht ganz einfach. 

Was HeikoJ mit dem nicht zulässigem E prüfzeichen meint, ist das das E nicht dem Reglement entspricht: Das E ist nicht gleichmäßig und die 9 ist nach unten versetzt. Auch nachzulesen: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriservrotes Gesicht J.L_.2014.250.01.0067.01.DEU . Ab Seite 21 sind diverse Beispiele aufgeführt. 

Wo ich noch nicht wirklich weitergekommen bin ist mit der Kennzeichnung für LED:
 C und/oder R sind Fern- bzw. Ablendlicht. Steht ein H davor sind es Halogen Leuchten. Ein D für Xenon. Bei LED bin ich mir noch nicht ganz sicher. Es gibt oder gab wohl eine Übergangsregelung wonach die LED Scheinwerfer noch ein H Kennzeichnung haben/hatten. Neuerdings sind diese wohl mit W gekennzeichnet. Also WR, WC, WCR  oder WC/R. Diese Angabe ist aber noch ohne Gewähr. 

Was definitiv nicht zulässig sind, sind Scheinwerfer auf denen nur eine DOT SAE E enthalten. Dazu ein Schreiben vom KBE im Anhang. Auch ich habe schon die Aussage gehört das nach neuem Recht die Kennung zulässsig ist. Dem ist definitiv NICHT so. 

Hoffe konnte auch ein wenig Licht ins Dunkel bringen
Gruß
Harry
 

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Geschrieben von HeikoJ am 04.12.2017 um 15:32:

zum zitierten Beitrag Zitat von Grisu1340
Wo ich noch nicht wirklich weitergekommen bin ist mit der Kennzeichnung für LED:
 C und/oder R sind Fern- bzw. Ablendlicht. Steht ein H davor sind es Halogen Leuchten. Ein D für Xenon. Bei LED bin ich mir noch nicht ganz sicher. Es gibt oder gab wohl eine Übergangsregelung wonach die LED Scheinwerfer noch ein H Kennzeichnung haben/hatten. Neuerdings sind diese wohl mit W gekennzeichnet. Also WR, WC, WCR  oder WC/R. Diese Angabe ist aber noch ohne Gewähr.

H steht eben NICHT für Halogen sondern dann wenn der Scheinwerfer photometrisch der Klasse B entspricht. -> ECE R112 4.2.2.3 ff
Die Definitionen für die anderen Scheinwerferklassen stehen in ECE R113
In ECE R113 sind Beispiele für das Genehmigungszeichen in der von mir angezweifelten Form, ist mir auch neu, sorry

 

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Geschrieben von Marco321 am 04.12.2017 um 16:03:

also kurzes Fazit zu @Zapis Frage,  ein Fake aber einer wo man sich etwas mehr Mühe gegeben hat.
Ich hatte die auch schon mal angemailt und um den Hersteller und um die Vollständige E-Kennzeichnung gebeten ,da kam dann  keine Antwort.

@Heiko  gibt es irgendwo die Möglichkeit die "Registriernummer" abzufragen ?

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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.


Geschrieben von HeikoJ am 04.12.2017 um 16:28:

@Marco321: beim KBA durch nur "zugelassene Prüfautoritäten", also Polizei, Zulassungsstelle, TÜV, Dekra, evtl. noch KFZ Gutachter.  Und nur für die E1 (Deutschland) Zulassungen, alle anderen können nur im jeweiligen Land abgefragt werden, ich erinnere mich da an eine angeblich in Spanien zugelassene Auspuffanlage mit E-Zeichen. Hat wohl drei Jahre gedauert bis die Herrschaften in Spanien der deutschen Polizei mal eine Antwort geschickt haben das das eine Fälschung ist, da gab es aber auch die Herstellerfirma schon nicht mehr.

EDIT:
Wollte noch was @Zapi schreiben. Vermutlich ist der Scheinwerfer zugelassen, aber photometrische Werte wie ein H4 Scheinwerfer, bis auf die Lichtfarbe natürlich. Höherer Blauanteil als bei H4, dadurch erscheint der Scheinwerfer heller.

Grundsätzlich würde ich zum Gesehen werden Tagfahrlicht vorziehen, das ist für entgegenkommende Fahrzeuge besser zu sehen. Ein LED Scheinwerfer hat im Vergleich zu einem herkömmlichen H4 Abblendlicht eine DEUTLICH kleinere Leuchtfläche  

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Geschrieben von Grisu1340 am 04.12.2017 um 16:36:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
H steht eben NICHT für Halogen sondern dann wenn der Scheinwerfer photometrisch der Klasse B entspricht. -> ECE R112 4.2.2.3 ff

Hi
Dem stimm ich Dir zu. Ich habe nur noch keine Erklärung gefunden für Scheinwerfer Klasse A und B. Und für den laien ist ein H mit Hallogen einfacher zu verstehen als Scheinwerfer Klasse A und B. 
Gruß
Harry
 

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Geschrieben von ZaPi am 04.12.2017 um 18:28:

@Zapi schreiben. Vermutlich ist der Scheinwerfer zugelassen, aber photometrische Werte wie ein H4 Scheinwerfer, bis auf die Lichtfarbe natürlich. Höherer Blauanteil als bei H4, dadurch erscheint der Scheinwerfer heller.


Ich Danke euch..
also quasi wie das normale Licht nur halt weißer und daher wirkt es heller.. ist aber von der Lichtausbeute mit dem originalen Daymaker nicht zu vergleichen, habe ich das korrekt verstanden?


Geschrieben von Maksymal am 04.12.2017 um 18:48:

Also ich habe mal eben den Hersteller BSB in der Bucht eingegeben und diesen Scheinwerfer gefunden. Hat der alle erforderlichen Bezeichnungen? Jetzt ist auch die Nummer etwas versetzt und kleiner.

Oh das ist der gleiche oder ähnlicher wie vom ersten Post, mir sei verziehen großes Grinsen


Geschrieben von firus am 04.12.2017 um 19:20:

@Maksymal: So wie ich den Thread bisher verstanden habe: Ja hat er, aber das diese auch richtig sind darf bezweifelt werden.

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Wass zwei Hunde können, dass können drei Hunde besser (C. Bukowski)


Geschrieben von Grisu1340 am 04.12.2017 um 20:20:

zum zitierten Beitrag Zitat von Maksymal
Also ich habe mal eben den Hersteller BSB in der Bucht eingegeben und diesen Scheinwerfer gefunden. Hat der alle erforderlichen Bezeichnungen? Jetzt ist auch die Nummer etwas versetzt und kleiner.

Oh das ist der gleiche oder ähnlicher wie vom ersten Post, mir sei verziehen großes Grinsen

Hi Maksymal
Vergleiche mal die Kennzeichnung der Leuchte mit denen aus dem Link vom tüv-süd. Dann wirst du schnell feststellen das die Kennzeichnung 00 HC/R PL nicht der Norm entspricht. Auch ist die Kennzeichnung auf dem Scheinwerfer nachträglich aufgelasert worden. Sehr gut zu erkennen da die DOT gegossen ist. 
Gruß
Harry
  

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Geschrieben von HeikoJ am 05.12.2017 um 13:19:

Kennung "A" für das offensichtlich vorhandene Standlicht fehlt ebenfalls ...

Außerdem ist schon die ins Scheinwerferglas eingegossene Kennung DRL grober Unfug, es gibt keine internationale Norm die so abgekürzt wird, DRL bei KFZ bedeutet immer Daytime Running Light also Tagfahrlicht, das hat das Teil aber definitiv nicht.

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Geschrieben von Grisu1340 am 05.12.2017 um 13:23:

@ HeikoJ
Kannst du zufäälig auch den Unterschied "Scheinwerfer Klasse A und Klasse B" erklären?
Danke und Gruß
Harry
 

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Geschrieben von HeikoJ am 05.12.2017 um 14:07:

Ist in ECE R112  beschrieben großes Grinsen

Ich erläutere das kurz:
In Punkt 6.2.5 ist die vorgeschriebene Beleuchtungsstärke für Abblendlicht aufgelistet, dazu gehört die Abbildung des Messschirms in Anhang 3
Analog dazu steht unter 6.3.2.1 die vorgeschriebene Beleuchtungsstärke für Fernlicht
Die relevanten Kennzahlen sind für Klasse A Scheinwerfer 6 lux und für Klasse B Scheinwerfer 12 lux in Punkt 75R, also 50 cm oberhalb der Fahrbahn und 50 cm rechts von der Mittellinie der Fahrbahn in 25 Meter Entfernung.

Fernlicht: Klasse A mindestens 32 lux, Klasse B mindestens 48 lux in 75 cm Höhe und 25 Meter Entfernung. Alle Fernscheinwerfer zusammen dürfen maximal 240 lux erzeugen. Dazu gibt es die auf den Scheinwerfern neben der E-Kennung aufgebrachte Kennzahl, die Addition dieser Kennzahlen aller angebrachten Fernscheinwerfer darf nicht mehr als 75 ergeben.

EDIT:
ECE R113 symetrisches Abblendlicht für KFZ der Klassen L und T  (Motorräder und landwirtschaftliche Zuggeräte) ----- nein, kein Scherz

Mindestwert/Maxwert Abblendlicht (lumen)
Klasse A 150/900
Klasse B 350/1000
Klasse C 500/2000
Klasse D 1000/2000

Kennungen sind ( jeweils für einen Scheinwerfer Abblend- und Fernlicht darf gleichzeitig leuchten)

CR-AS Klasse A
CR-BS Klasse B
WCR-CS Klasse C
WCR-DS Klasse D
WCR-ES Klaase E (Xenon)

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/un-ece-regelungen.html

EDIT 2:
Der original H-D Daymaker hat übrigens WCR-DS als Kennung ...

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Geschrieben von Grisu1340 am 05.12.2017 um 17:06:

Hallo HeikoJ
Vielen Dank
Die ECE R112 habe ich ja oben verlinkt. Da finde ich die Daten aber nicht unglücklich   Und bei Deinem Link gibt es die Auflistungen der ganzen Regelungen aber keine Möglichkeit sich den Text runter zu laden verwirrt 

CR-AS Klasse A
CR-BS Klasse B.....................müsste hier nicht HCR stehen?
WCR-CS Klasse C
WCR-DS Klasse D
WCR-ES Klaase E (Xenon)

Gruß
Harry

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Geschrieben von HeikoJ am 05.12.2017 um 17:16:

Ganz unten auf der verlinkten BMVI Seite ist der Link zu einem PDF Dokument (UN-Regelungen in deutscher Sprache) Von diesem Dokument aus kannst du (fast) jede ECE Regelung in einer Sprache deiner Wahl runterladen.

 

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