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Geschrieben von GeraldA am 24.02.2017 um 10:46:

Der einzige Ort an dem ich es nicht verwende, ist der Parkplatz beim Händler, gleich neben der Werkstatteinfahrt.
Sonst ausnahmslos immer. Mein Zündungsschalter ist auch absperrbar.


Geschrieben von Defcon am 24.02.2017 um 11:33:

Selbst in der Garage nutze ich das Lenkradschloss.

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Geschrieben von Odie am 24.02.2017 um 11:52:

@Defcon: Wieso benutzt Du das Lenkerschloss in der Garage? Hast Du dein Bike in einer Tiefgarage/Mehrparteien-Garage? Ist Deine Garage nicht abgeschlossen bzw. frei für jeden zugänglich?

Gruß Odie


Geschrieben von Shadow am 24.02.2017 um 12:11:

laut Versicherung muss ein Fahrzeug auch in der eigenen Garage gesichert sein mit dem original Lenkerschloß, sonst gibts keine Kohle bei Diebstahl!


Geschrieben von Odie am 24.02.2017 um 12:20:

Ah, okay, danke für die Info, dass wusste ich bis jetzt nicht. Werde mal in meiner Versicherungspolice stöbern.

Gruß Odie


Geschrieben von Kawabrenner69 am 24.02.2017 um 12:38:

Lenkerschloß benützen?

Das die Versicherung, bei nicht benutzten des Lenkradschloss, nicht bezahlt, stimmt nicht ganz.
Im Sept.2015 ist meine NRS gestohlen worden. Hatte sie nur ca. 1 std an einer viel befahrenen Kreuzung geparkt. Trotzdem war sie weg :-(((( .
Versicherung hatte nach dem Lenkradschloss gefragt,was ich verneinte.
Sie meinten dann, das das Moped eine Wegfahrsperre und Alarmanlage hat/hatte würde das als Diebstahlsicherung reichen.Sie haben den Wert des Gutachten ( welches ich beim Kauf machen lassen habe)komplett übernommen .


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Geschrieben von FRN1985 am 24.02.2017 um 13:26:

EIn Fahrzeug muss immer 2-fach gesichert werden für die Versicherung. Z. B. einmal Zündschloß und Lenkerschloß, ist dies nicht vorhanden, muss z.B. eine separate Sicherung mitgeführt und angelegt werden (Kettenschloß, Bügelschloß etc.). Die Alarmanlage zählt ebenfalls als 2. Sicherung.

Mein Gespann hat kein Lenkerschloß, da steht im Fahrzeugschein, dass ein separates Schloß zur Sicherung mitgeführt wird! 
 

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Franky


Geschrieben von kurventourer am 24.02.2017 um 18:12:

Lenkradschloss und Zündungsschalter abschliessen, sobald ich mich mehr als 20m vom Bike entferne.
Auch über Nacht in der abgeschlossenen Garage wird abgeschlossen. Lieber zuviel als zuwenig.


Geschrieben von das bo am 24.02.2017 um 19:42:

Ich nutze neben Lenkrad- und Zündschloss noch Bremsscheibenschloss und manchmal noch ein Abus Schloss. Lieber zu viel.....


Geschrieben von heinzhessen am 24.02.2017 um 20:46:

ich habe es nur einmal benutzt, um zu schauen ob es auch geht^^


Geschrieben von Defcon am 25.02.2017 um 10:48:

zum zitierten Beitrag Zitat von Shadow
laut Versicherung muss ein Fahrzeug auch in der eigenen Garage gesichert sein mit dem original Lenkerschloß, sonst gibts keine Kohle bei Diebstahl!

Genauso ist es   smile

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Geschrieben von HJA am 21.06.2017 um 11:50:

Hi,
benutzt jemand auch das Lenkerschloss GRIP LOCK, Arretierung des Griffhebels am Lenkerhandgriff, egal ob auf der Kupplungs- oder Gas-Seite?
Hersteller aus Neuseeland (preiswerte Nachbauten/Plagiate aus China).
Habe damit immer meine Guzzi zusätzlich gesichert, weiss aber nicht, ob es auch an die dicken Handgriffe meiner Sportster XL passt.
Bevor ich mir also wieder eins zulege, bin ich an Euren Erfahrungen interessiert.

Gruß
Achim

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Geschrieben von Tropi am 21.06.2017 um 12:24:

Ich hab zu dem Thema auch eine Frage:
Meine RK hat ja 2 Lenkerschlösser. Einmal das Ding am Rahmen, das jedes Moped hat, mit dem abgewinkelten Schlüssel und einmal das Schloss oben auf dem Lenkkopf, mit dem Harleyschlüssel.
Ist das Lenkkopfschloss versicherungstechnisch mit dem Standard-Lenkerschloss identisch?

Danke
Christian

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Geschrieben von v2devil am 21.06.2017 um 13:38:

ich benutze es auch immer, sogar in der Garage

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Gruß
v2devil großes Grinsen


Geschrieben von HJA am 21.06.2017 um 13:53:

Was meinst du, v2devil? Das GRIP Lock?

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