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Geschrieben von anoli am 24.02.2017 um 14:16:

Servus,
mir kam da ein Gedanke der vielleicht bei vielen Auspuff Fragen helfen kann.
Ich war (mit meinem Auto) beim TÜVer meines Vertrauens, der meinte wenn ich dein KFZ mit dem Teil was du dranbauen willst schon im System habe, kann ich es dir auch ohne Probleme eintragen.

So, wenn hier einige Modelle fahren, die höhere DB Werte eingetragen haben wie andere, müsste man doch seine niedrigeren DB Werte Umtragen lassen können?

Sprich wenn einer ein USA Import hat, mit 100DB eingetragen, man mit ner Kopie des Scheines zum TÜVer geht, kommt man von seinen 89, 92 usw. Werten höher.

Oder? (Das gleiche Modell und evtl. Bj. vorausgesetzt)


Geschrieben von Moos am 24.02.2017 um 14:35:

Es gibt zulässige Lärmwerte, je nach BJ des Fahrzeuges. Selbige sind festgelegt und können auch von einem TÜV-prüfer nicht ignoriert werden. Wenn ein USA Bike hier zugelassen werden soll müssen auch die Endtöpfe getauscht werden wenn zu laut. Warum sollen diese Bikes lauter sein dürfen? Wenn Dir ein Prüfer höhere Werte einträgt als gesetzlich zugelassen ist die Eintragung das Papier nicht wert auf dem sie steht.
Und wenn dir dein Prüfer bzgl. Eintragung am Auto einen Gefallen tun will, ist es ein legaler Gefallen und er hat das Gutachten oder sonstiges schon in seiner Datenbank durch eine andere gleichartige Eintragung.

__________________
Moos

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Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von anoli am 24.02.2017 um 14:43:

zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
...
Wenn Dir ein Prüfer höhere Werte einträgt als gesetzlich zugelassen ist die Eintragung das Papier nicht wert auf dem sie steht.
...

Darauf baut meine Frage auf.
Ich lese hier oft "auch ich habe einen US-Import, bei mir stehen XXX DB drin"

In wieweit dieser Eintrag Gerichtsfest ist interessiert mich.

Das mir mein Prüfer einen Legalen Gefallen tut wenn er mir etwas problemlos einträgt weil er es schon im System hat, weil ich dazu a) nicht 1000 Papiere vorlegen muss und er b) keine Prüfung wie bei einer Einzelabnahme machen muss, ist mir bekannt.
Wenn andere Einträge zu DB Werten machbar sind, kann der Prüfer eben ohne X Papiere die Eintragung vornehmen.


Geschrieben von Ert am 24.02.2017 um 17:19:

Bei meinem US-Import steht ein niedrigerer Wert als beim deutschen Bike eines Kumpels im Schein... unglücklich


Geschrieben von anoli am 24.02.2017 um 17:27:

Auch ein Punkt.
Anscheinend wird das auch nach Ermessen und Wissen des Prüfers gemacht.
Wenn Ert mit dem Schein seines Kumpels zum TÜV geht, sollte er zumindest die Werte eingetragen bekommen die der hat.

Und wenn es nach Ermessen und Wissen geht, der Prüfer XY 99DB eingetragen hat, verstößt das dann gegen die Vorschrift?
Dafür ist er ja Prüfer.


Geschrieben von HeikoJ am 24.02.2017 um 20:13:

Aber klar, träum weiter ...

oder guck mal hier:

https://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/zulassungen_import/import_von_fahrzeugen/technische_daten

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von anoli am 24.02.2017 um 20:50:

Ich träum nicht.
Aber bei uns gibts für alles regeln, vorschriften und ausnahmegenehmigungen.
Wenn mein Kumpel mit dem selben bike wie ich andere einträge hat nur weil es von den amis direkt importiert wurde stimmt was nicht. Wenn der Prüfer weiß dass sein Eintrag nichts wert ist, warum trägt er es dann ein?
Oder anders, es gibt z.b. rahmenumbauten die kaum ein tüv Prüfer einträgt weil es ihm zu gefährlich ist. Er haftet wenn dann was passiert. Die unterschrift des Prüfers hat gewicht und ich versuch da das positive rauszuziehen. 

Übrigens super link HeikoJ

Da kommt mir schon wieder der importgedanke ...


Geschrieben von rockerle69 am 24.02.2017 um 21:00:

Man sollte aber auch berücksichtigen, dass meist die hohen DB Werte nur das Standgeräusch sind.
Kumpel hatte bei seiner 1999er Sporty 883C 100 Db Standgeräusch, aber nur 78 Db Fahrgeräusch eigetragen, Erstzulassung auf Ihn 1999.

Für genauere Ausführungen dazu kann man sich auch das PDF mal durchlesen.

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Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.

Lieber stehend sterben als kniend leben.


Geschrieben von Schwarzmetall am 24.02.2017 um 23:10:

zum zitierten Beitrag Zitat von rockerle69
Man sollte aber auch berücksichtigen, dass meist die hohen DB Werte nur das Standgeräusch sind.

erstens das und warum soll das nicht gehen? Du "träumst" keineswegs (verstehe die dahingehenden Beiträge nicht); gibt Anlagen mit Gutachten, die sich mit erhöhtem Standgeräusch - und darauf kommt es doch letztendlich an - eintragen lassen, z.B. AMC (hat 5 db aufgelegt)...und wenn kein Gutachten und das Baujahr es hergibt (je jünger, desto schwieriger, is klar, nä?), dann halt Standgeräuschmessung, ggf. Abgas, 21er-Abnahme halt, kostet was...und damit meine ich nicht Bestechungsgeld. Sowas klärt man mit seiner kleinen Schrauberbude.


Geschrieben von Mondeo am 25.02.2017 um 09:25:

Aber der Gesetzgeber schaut schon vermehrt auf Lärmmacher


Geschrieben von Penner am 25.02.2017 um 13:48:

Moin

das Standgeräusch spielt für die Zulassung keine Rolle und dient nur dazu, bei normalen Kontrollen einen Vergleichswert zu haben.
Das kann von einem Prüfer tatsächlich geändert werden.

Grüße
Ulf
 


Geschrieben von Knut Schmidt am 25.02.2017 um 20:05:

Genau. Und bei unterschiedlicher Konstruktion der Anlage kann bei ungefähr gleichhohem Fahrgeräusch das Standgeräusch spürbar anders sein (Klang und Lautstärke). Was beim Vergleich vom Standgeräuschwert in Fahrzeugscheinen oft vergessen wird: Absolut entscheidend ist die Drehzahl, bei der gemessen werden muss. Wenn die Höchstleistung bei max. 5.000 Umdrehungen/min anliegt, muss das Geräusch mit 3/4 der Nenndrehzahl gemessen werden. Bei meiner 1989er Softail sind 102 dB Standgeräusch angegeben. Weil die Höchstleistung bei genau 5.000 Umdrehungen/min anliegt, muss das Geräusch bei Drehzahl 3.750/min gemessen werden. Bei Nenndrehzahl über 5.000/min muss nur noch mit halber Nenndrehzahl gemessen werden. Bei einer Harley mit Nennleistung bei Drehzahl 5.200/min muss bei nur 2.600/min gemessen werden. Natürlich steht da ein wesentlich geringerer Standgeräuschwert im Schein. Das ist aber nicht vergleichbar.
Grüße
Knut Schmidt, Willich


Geschrieben von true black am 25.02.2017 um 21:57:

@knut
Hast du super erklärt! Jetzt bin ich wieder ein bisschen schlauer! Freude

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"Genieße das Leben ständig, denn du bist länger tot als lebendig"


Geschrieben von HD Scholle am 29.06.2018 um 09:44:

Hallo,
wollte das Thema noch eimal aufkommen lassen.
Habe eine Evo mit Ez: 07/90 und in mein Schein Standgeräusch 91P und Fahrgeräusch 82 eingetragen das finde ich sehr wenig.
Kann es sein das es anders gemessen wird ( bei einer Kontrolle ) oder das es ein totaler Irsinn war sowas einzurtagen ?

Gruß
Peter


Geschrieben von Shadow am 29.06.2018 um 10:11:

91P
Werte mit P werden anderst berechnet bei Messung > googeln