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--- KRAD-Unfall wegen LED-Scheinwerfer (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=77499)


Geschrieben von Ricky am 03.06.2017 um 19:09:

zum zitierten Beitrag Zitat von -Blacksteel-
zum zitierten Beitrag Zitat von Ricky
dass der krad-fahrer wenig bis gar nicht sichtbar war, weil das licht vorne schlecht war,

Aber da ist doch genau der "Knackpunkt" Wenn also das Licht schlecht ist, muss man Kradfahrer nicht erkennen oder was?Baby

Das war ne E-Glide, die ist relativ kompakt und breit....

DU: da hast du keinen "witz" gemacht!!!

ist tatsächlich so: haste kein licht an, oder das licht ist nachweislich schlecht aufgrund von defektem leuchtmittel oder scheinwerfer, bekommste 100% schuld.
selbst dann, was es wohl nicht geben wird, wenn man dich absichtlich über den haufen fährt. das ist die rechtsprechung. gabe hier vor ein paar
jahren das gleiche problem im ort mit einem horex-fahrer, der kein licht an hatte: trotz vorfahrt über den haufen gefahren, er kein licht an, er schuld. peng!


gruss

ricky

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Roads??
Where we're going we don't need Roads....
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Geschrieben von Mysterious Red E-Glider am 03.06.2017 um 19:40:

Interessantes Thema, fahre auch ne E -Glide mit LED und habe mir noch nie Gedanken darüber gemacht- also ich finde dass das LED Licht auch tagsüber sehr gut zu erkennen ist.
Ich sehe Motorräder mit LED Licht - genau wegen dem sehr markanten hellen Licht - schon von weitem sehr, sehr gut. Werde jetzt aber mal genauer darauf achten Augen rollen

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Grüße
Frank


Geschrieben von HannesHD am 03.06.2017 um 20:35:

Empfinde das LED-Licht auch bei Tag als deutlich besser erkennbar als die normalen Funzeln. Welcher Scheinwerfer war es denn genau? Original HD? Die sehen 100% nicht aus wie normales Tageslicht. 


Geschrieben von Scareya am 03.06.2017 um 20:55:

Ein LED-Scheinwerfer ist ja auch nicht wie jeder andere. Das LED-Tagfahrlicht an meiner BMW ist auffälliger als alle anderen Scheinwerfer, die ich tagsüber so zu Gesicht bekomme. Der LED Technik daher grundsätzlich eine schlechtere Sichtbarkeit zu attestieren, nur weil ein einzelnes Gutachten dies bescheinigt, halte ich für fragwürdig. Abblendlicht ist im nämlich allgemeinen tagsüber nicht besonders gut zu sehen - es heißt ja nicht umsonst Abblendlicht. Das Abblendlicht dient in erster Linie zum Ausleuchten der Fahrbahn und nicht dazu, ein Fahrzeug tagsüber besonders deutlich zu kennzeichnen. Letzteres wiederum leistet das Tagfahrlicht, welches ja bewußt in Richtung der anderen Fahrer gerichtet ist und nicht wie ein Abblendscheinwerfer zur Fahrbahn hin. Und die Scheinwerfer unserer Maschinen sind zudem keine besonders hellen Leuchten. Wie immer geht bei Harley-Davidson Tradition über alles - ich wundere mich manchmal, dass wir nicht noch Old-School-Karbidlampen nutzen...

Fernlicht ist tatsächlich besser wahrzunehmen, ist aber für diesen Zweck schlicht illegal. Das ist auch nachvollziehbar, da das Fernlicht viel zu hell ist und starke Blendungen beim Gegenverkehr oder dem vorausfahrenden Verkehr verursachen kann. Macht das bitte nicht!

Nebelscheinwerfer können auch helfen. Die sind zusammen mit dem Abblendlicht sehr gut zu sehen. Zwar auch (ein bißchen) illegal bei normalen Sichtverhältnissen, aber wenigstens blenden sie nicht.

Grundsätzlich ist es aber wie immer: Vorausschauend fahren, Abstand halten, mit der Dummheit anderer rechnen, sich nicht im toten Winkel aufhalten, bremsbereit sein bei Kreuzungen, Blickkontakt suchen, auffällig fahren!

Was mich an der Geschichte stört, ist, dass der Autofahrer offenbar versucht, seine eindeutige Schuld auf das Opfer abzuwälzen. Gemäß §9 der StVO muß er beim Abbiegen "entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen". Da ist nicht die Rede davon, dass diese Fahrzeuge auffällig beleuchtet sein müssen. Unser Rechtssystem ist krank!

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Mein Motorrad besteht aus mattschwarz lackiertem Stahl, glänzendem Chrom und ein wenig Gummi an den richtigen Stellen...


Geschrieben von Ricky am 03.06.2017 um 21:09:

zum zitierten Beitrag Zitat von Scareya
Ein LED-Scheinwerfer ist ja auch nicht wie jeder andere. Das LED-Tagfahrlicht an meiner BMW ist auffälliger als alle anderen Scheinwerfer, die ich tagsüber so zu Gesicht bekomme. Der LED Technik daher grundsätzlich eine schlechtere Sichtbarkeit zu attestieren, nur weil ein einzelnes Gutachten dies bescheinigt, halte ich für fragwürdig. Abblendlicht ist im nämlich allgemeinen tagsüber nicht besonders gut zu sehen - es heißt ja nicht umsonst Abblendlicht. Das Abblendlicht dient in erster Linie zum Ausleuchten der Fahrbahn und nicht dazu, ein Fahrzeug tagsüber besonders deutlich zu kennzeichnen. Letzteres wiederum leistet das Tagfahrlicht, welches ja bewußt in Richtung der anderen Fahrer gerichtet ist und nicht wie ein Abblendscheinwerfer zur Fahrbahn hin. Und die Scheinwerfer unserer Maschinen sind zudem keine besonders hellen Leuchten. Wie immer geht bei Harley-Davidson Tradition über alles - ich wundere mich manchmal, dass wir nicht noch Old-School-Karbidlampen nutzen...

Fernlicht ist tatsächlich besser wahrzunehmen, ist aber für diesen Zweck schlicht illegal. Das ist auch nachvollziehbar, da das Fernlicht viel zu hell ist und starke Blendungen beim Gegenverkehr oder dem vorausfahrenden Verkehr verursachen kann. Macht das bitte nicht!

Nebelscheinwerfer können auch helfen. Die sind zusammen mit dem Abblendlicht sehr gut zu sehen. Zwar auch (ein bißchen) illegal bei normalen Sichtverhältnissen, aber wenigstens blenden sie nicht.

Grundsätzlich ist es aber wie immer: Vorausschauend fahren, Abstand halten, mit der Dummheit anderer rechnen, sich nicht im toten Winkel aufhalten, bremsbereit sein bei Kreuzungen, Blickkontakt suchen, auffällig fahren!

Was mich an der Geschichte stört, ist, dass der Autofahrer offenbar versucht, seine eindeutige Schuld auf das Opfer abzuwälzen. Gemäß §9 der StVO muß er beim Abbiegen "entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen". Da ist nicht die Rede davon, dass diese Fahrzeuge auffällig beleuchtet sein müssen. Unser Rechtssystem ist krank!

so sieht´s aus!

ricky

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Geschrieben von Bankster am 03.06.2017 um 21:18:

KRAD-Unfall wegen LED-Scheinwerfer

Mich wundert dies auch. In der letzten Woche kamen wir zwei Harley's mit LED Scheinwerfern entgegen und waren für mich deutlich besser zu sehen als die anderen ohne LED. Genau darum habe ich diese Woche umgerüstet. War nun schon wieder am grübeln ob dies richtig war... Mir ging es dabei wirklich nicht um die Optik, finde den originalen 48 Scheinwerfer deutlich passender als den Daymaker.


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Geschrieben von DieHummel am 03.06.2017 um 21:20:

LED-Scheinwerfer sind nach meinen Beobachtungen grundsätzlich sehr hell. Je nach Winkel sogar unangenehm hell bis blendend! Es gibt aber einige wenige Winkel in denen diese Scheinwerfer kaum zu erkennen sind. Und wenn du mit deinem Motorrad vielleicht gerade in diesem ungünstigen Winkel zum Autofarer bist wenn er zu dir schaut sieht er dein Licht nicht. Jeder der einen LED-Scheinwerfer hat kann dies selber nachprüfen: Stell dich einfach in verschiedenen Winkeln links und recht vom Krad auf und schau wie du den Scheinwerfer siehst. Es gibt echt krasse Unterschiede bis hin zum kaum sichtbar!


Geschrieben von SportyCB am 03.06.2017 um 21:43:

Da rückt wieder die von vielen belächelte Warnweste ins Rampenlicht. Wir tragen ja alle keine, weil es affig aussieht und uncool ist. Vielleicht hätte der Unfall vermieden werden können.


Geschrieben von mopped-micha am 03.06.2017 um 21:54:

Ist eigentlich nicht nur die Frage, ob der montierte Scheinwerfer eine Zulassung hat? Wenn es ein zugelassenes Teil ist, ist der Moppedfahrer doch komplett raus, oder nicht? 


Geschrieben von LETTI am 03.06.2017 um 22:04:

War der Scheinwerfer korrekt eingestellt und ausgerichtet?
Ich kann mir ansonsten keinen Reim darauf machen, wie man scheinbar aufgrund der schlechten Beleuchtung komplett übersehen wird. 
Bin gespannt, wie da entschieden wird. 

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BRC #2


Geschrieben von Bankster am 03.06.2017 um 22:37:

KRAD-Unfall wegen LED-Scheinwerfer

Zitat von mopped-micha
Ist eigentlich nicht nur die Frage, ob der montierte Scheinwerfer eine Zulassung hat? Wenn es ein zugelassenes Teil ist, ist der Moppedfahrer doch komplett raus, oder nicht?

Naja raus oder nicht, hätte ja auch schlimmer ausgehen können... hilft Dir dann auch nicht


Gesendet von iPhone mit Tapatalk


Geschrieben von EJP am 04.06.2017 um 06:35:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ricky
ist tatsächlich so: haste kein licht an, oder das licht ist nachweislich schlecht aufgrund von defektem leuchtmittel oder scheinwerfer, bekommste 100% schuld.
selbst dann, was es wohl nicht geben wird, wenn man dich absichtlich über den haufen fährt. das ist die rechtsprechung. gabe hier vor ein paar
jahren das gleiche problem im ort mit einem horex-fahrer, der kein licht an hatte: trotz vorfahrt über den haufen gefahren, er kein licht an, er schuld. peng!

Das Urteil würde ich gerne mal nachlesen. Kannst Du da bitte die Quelle angeben.

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Danke an alle, die nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.


Geschrieben von DerAmerner am 04.06.2017 um 07:06:

Hoffentlich war der Scheinwerfer ein OEM-Teil bzw. einer mit richtiger E-Nummer und nicht so ein China-Kracher!


Geschrieben von Sticki1 am 04.06.2017 um 08:42:

Mir fiel das auch schon auf dass MANCHE led Scheinwerfer an sonnigen oder hellen Tagen schon zu erkennen sind aber nicht sehr present.

Ich fahr die Heritage NUR  im 3 Scheinwerferbetrieb und trotzdem  fahren sie mir vor die Nase.mal davon abgesehen 


Geschrieben von Woife am 04.06.2017 um 09:05:

Bin auch schon übersehen worden von einem Autofahrer mit Unfallfolge. 
Wenns passiert ist, ist die erste Reaktion: Oh, das tut mir leid, ich hab dich nicht gesehen ... ist meine Schuld!
Wenn sich das dann bisschen gesetzt hat und die Versicherungen ins Spiel kommen und absehbar ist das man für seinen Fehler Euro berappen muss, kommen die meisten auf die tollsten Ideen um die Schuld abzuwälzen!
Leider ganz normales menschliches Verhalten! 

KRAD-Unfall wg. unachtsamen Autofahrer