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--- KRAD-Unfall wegen LED-Scheinwerfer (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=77499)


Geschrieben von Iltschi am 04.06.2017 um 10:12:

Ich denke  man sollte unterscheiden, ob Tagfahrlicht oder Abblendlicht. Auch tagsüber ist man mit dunklerem Tagfahrlicht besser zu sehen als mit "helleren" Abblendlicht, weil die Leuchtwirkung bei Tagfahrlicht geradeaus geht und bei Abblendlicht schräg nach untern. Deshalb ist Abblendlicht um gesehen zu werden nicht so effektiv wie Tagfahrlicht. Kann man selbst ausprobieren mit einer Taschenlampe.

Bei LED Scheinwerfen wird dieser Effekt noch verstärkt, da diese genauer und gezielter wirken also weniger streuen. Deshalb ist es möglich, dass man selbst denkt, das Licht ist an, andere einen aber schlechter sehen.
Will ich also clever sein und fahre am Tage mit Abblendlicht - weil dies ja heller ist - dann werde ich schlechter gesehen.
Auch der Gutachter sagt ja, dass die Streuwirkung weniger stark ist bei LED.
Bei Passanten wird sich der Effekt verstärken, da diese ja leicht von schräg oben auf die LEDs schauen. Autofahrer ehr auf gleicher Höhe sind.

Zu welcher Uhrzeit war denn  Unfall? (hell/dunkel?)
Wie war der LED Scheinwerfer denn eingestellt?  Wenn auch der Anteil Tagfahrlicht nicht geradeaus geht, dann wird man nicht gesehen (da sehr wenig Streuwirkung).

Deshalb: LED Scheinwerfer sind heller und man sieht diese auch besser, müssen aber auch absolut korrekt eingestellt sein. Problematisch wird sein, dass man nach dem Unfall nicht mehr nachvollziehen kann, wie der LED Scheinwerfer "stand" (Kleine Abweichungen sind ja schon entscheidend). Aber der Gutachter müsste eigentlich testen und prüfen, bei welcher Stellung, das Licht nicht mehr zu sehen ist und wann von Passanten zu 100%.
Wenn der Gutachter das dann gemessen hat, kann man klären, wir der Scheinwerfer stand, dass Passanten den LED Scheinwerfer nicht sahen. Dann muss man prüfen, ob bei dieser Stellung auch Autofahrer das Licht nicht sehen. Sehen sie es aber, war die Aussage des PKW Fahrers nur eine Schutzbehauptung.
Wird das nicht geprüft, ist das Gutachten in Frage zu stellen.

Versicherungen kennen das Problem mit den LEDs und greifen hier natürlich an. 

Just my 2 cents.


Geschrieben von Ricky am 04.06.2017 um 10:35:

zum zitierten Beitrag Zitat von EJP
zum zitierten Beitrag Zitat von Ricky
ist tatsächlich so: haste kein licht an, oder das licht ist nachweislich schlecht aufgrund von defektem leuchtmittel oder scheinwerfer, bekommste 100% schuld.
selbst dann, was es wohl nicht geben wird, wenn man dich absichtlich über den haufen fährt. das ist die rechtsprechung. gabe hier vor ein paar
jahren das gleiche problem im ort mit einem horex-fahrer, der kein licht an hatte: trotz vorfahrt über den haufen gefahren, er kein licht an, er schuld. peng!

Das Urteil würde ich gerne mal nachlesen. Kannst Du da bitte die Quelle angeben.

gibt´s noch kein urteil; ist noch schwebend. das gutachten ist gerade erst fertig. urteil wird so ende des jahres geben.

gruss,

ricky

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Geschrieben von Ricky am 04.06.2017 um 10:39:

zum zitierten Beitrag Zitat von Iltschi
Ich denke  man sollte unterscheiden, ob Tagfahrlicht oder Abblendlicht. Auch tagsüber ist man mit dunklerem Tagfahrlicht besser zu sehen als mit "helleren" Abblendlicht, weil die Leuchtwirkung bei Tagfahrlicht geradeaus geht und bei Abblendlicht schräg nach untern. Deshalb ist Abblendlicht um gesehen zu werden nicht so effektiv wie Tagfahrlicht. Kann man selbst ausprobieren mit einer Taschenlampe.

Bei LED Scheinwerfen wird dieser Effekt noch verstärkt, da diese genauer und gezielter wirken also weniger streuen. Deshalb ist es möglich, dass man selbst denkt, das Licht ist an, andere einen aber schlechter sehen.
Will ich also clever sein und fahre am Tage mit Abblendlicht - weil dies ja heller ist - dann werde ich schlechter gesehen.
Auch der Gutachter sagt ja, dass die Streuwirkung weniger stark ist bei LED.
Bei Passanten wird sich der Effekt verstärken, da diese ja leicht von schräg oben auf die LEDs schauen. Autofahrer ehr auf gleicher Höhe sind.

Zu welcher Uhrzeit war denn  Unfall? (hell/dunkel?)
Wie war der LED Scheinwerfer denn eingestellt?  Wenn auch der Anteil Tagfahrlicht nicht geradeaus geht, dann wird man nicht gesehen (da sehr wenig Streuwirkung).

Deshalb: LED Scheinwerfer sind heller und man sieht diese auch besser, müssen aber auch absolut korrekt eingestellt sein. Problematisch wird sein, dass man nach dem Unfall nicht mehr nachvollziehen kann, wie der LED Scheinwerfer "stand" (Kleine Abweichungen sind ja schon entscheidend). Aber der Gutachter müsste eigentlich testen und prüfen, bei welcher Stellung, das Licht nicht mehr zu sehen ist und wann von Passanten zu 100%.
Wenn der Gutachter das dann gemessen hat, kann man klären, wir der Scheinwerfer stand, dass Passanten den LED Scheinwerfer nicht sahen. Dann muss man prüfen, ob bei dieser Stellung auch Autofahrer das Licht nicht sehen. Sehen sie es aber, war die Aussage des PKW Fahrers nur eine Schutzbehauptung.
Wird das nicht geprüft, ist das Gutachten in Frage zu stellen.

Versicherungen kennen das Problem mit den LEDs und greifen hier natürlich an. 

Just my 2 cents.

das krad ist seit unfall in gewahrsam und der gutachter hat es genaustens begutachtet. das gutachten umfässt auch die scheinwerfermontage, die aber korrekt gewesen sein sollte.

gruss,

ricky

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Geschrieben von Iltschi am 04.06.2017 um 10:56:

zum zitierten Beitrag
das krad ist seit unfall in gewahrsam und der gutachter hat es genaustens begutachtet. das gutachten umfässt auch die scheinwerfermontage, die aber korrekt gewesen sein sollte.

gruss,

ricky

"sein sollte" oder tatsächlich war? Kleiner aber sehr wichtiger Unterschied. Augenzwinkern
Wenn der Gutachter das bestätigt (was ich mir nach einem Aufffahrunfall nicht vorstellen kann), dann wäre ich entspannt (LED Scheinwerfer mit Zulassung, korrekt eingestellt & montiert und eingeschaltet). Dann ist das Mitverschulden nicht einmal (grob) fahrlässig. 
Weiterhin gute Besserung an den Kollegen!

Ich finde den Daymaker ja auch interessant, aber zu teuer unglücklich . Werde aber nach deinen Bericht noch einmal Abstand nehmen.

Gruss Winnie


Geschrieben von HannesHD am 04.06.2017 um 11:14:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ricky

=0.83emdas krad ist seit unfall in gewahrsam und der gutachter hat es genaustens begutachtet. das gutachten umfässt auch die scheinwerfermontage, die aber korrekt gewesen sein sollte.

"sollte"... Augen rollen

Welcher Hersteller, offizielle Zulassung, wer hat's montiert, etc. 

Das sind doch die spannenden Fragen. Habe ich die Details dazu überlesen oder gab es da bisher keine Info?

Dann ist die Diskussion aktuell doch auch überflüssig. Wenn da ein nicht zugelassener, bei eBay gekaufter, China-LED-Scheinwerfer selbst (und im Zweifel falsch) verbaut wurde, ist das doch eine ganz andere Situation, als wenn ein für den deutschen Markt zugelassener und ordnungsgemäß durch einen Fachbetrieb verbauter Scheinwerfer im Einsatz war. 


Geschrieben von Störtebecker am 04.06.2017 um 11:20:

Spiele ja auch mit dem Gedanken LED an meine Heritage zu bauen. Da ja nun diese 3  Leuchten hat,Kommt mir die Idee den Hauptscheinwerfer normal zu lassen und die kleineren auf LED zu bauen. Wäre das eine Alternative ?


Geschrieben von DerAmerner am 04.06.2017 um 11:25:

Ich glaube das schweift hier ein wenig ab. 
Ricky hat den Faden bestimmt nicht gestartet, um das Gutachten zu diskutieren oder zu mutmaßen wie das Urteil ausfallen wird.


Geschrieben von dieTor am 04.06.2017 um 11:32:

Die Hauptschuld liegt wegen eines Vorfahrt-Verstoßes auf alle Fälle beim Autofahrer.

Den Schuldvorwurf versucht ein Beschuldigter dann mit -kein Licht an -nicht geblinkt -zu schnell gefahren usw. abzumildern und so auf ein geringeres Urteil zu hoffen.


Interessant wären jetzt hier mal 3 Bilder von LED Scheinwerfern, von vorn und seitlich rechts und links.
Das würde bestimmt allen Interessierten an dieser Technik helfen. Wer kann damit dienen?

 

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Geschrieben von George am 04.06.2017 um 11:34:

zum zitierten Beitrag Wenn da ein nicht zugelassener, bei eBay gekaufter, China-LED-Scheinwerfer selbst (und im Zweifel falsch) verbaut wurde, ist das doch eine ganz andere Situation, als wenn ein für den deutschen Markt zugelassener und ordnungsgemäß durch einen Fachbetrieb verbauter Scheinwerfer im Einsatz war.

Mit dem Ebay Einsatz gebe ich dir Recht, da könnte man jemandem einen Strick draus drehen und versuchen Teilschuld zu erzielen.
Dass ein Scheinwerfer allerdings von einem Fachbetrieb angebaut werden muss, höre ich zum ersten mal. Er muss ordnungsgemäß montiert sein und der Lichtkegel muss richtig eingestellt sein, eine Sache, die ja auch alle 2 Jahre bei der HU eine Rolle spielt. Jetzt wage ich aber zu bezweifeln, dass nach dem vom TE geschilderten Crash dieses Argument überhaupt noch zieht, wenn das Bike einen solchen Aufprall erlebt hat, ist da bestimmt nichts mehr so eingestellt, wie es mal war. Und das sollte auch ein Gutachter wissen.

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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von HannesHD am 04.06.2017 um 12:03:

Du hast natürlich recht, was die Werkstattmontage angeht. Wollte da nur den maximalen Unterschied zwischen gut und schlecht herausstellen. Solange die Montage richtig erfolgt ist, ist egal, wer es montiert hat. 


Geschrieben von Ricky am 04.06.2017 um 14:35:

zum zitierten Beitrag Zitat von DerAmerner
Ich glaube das schweift hier ein wenig ab. 
Ricky hat den Faden bestimmt nicht gestartet, um das Gutachten zu diskutieren oder zu mutmaßen wie das Urteil ausfallen wird.

Freude

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Geschrieben von tcj am 04.06.2017 um 19:14:

Also ich fahre meistens als Guide unserer Gruppe, hinter mir oft 2 Sporties, 1 wurde schon vor längerer Zeit auf LED umgerüstet, die war im Rückspiegel wesentlich besser erkennbar als jene mit dem Original H4 Scheinwerfer. Generell sehe ich jene mit Mopeds mit LED um einiges besser.
Kann natürlich auch sein das der Scheinwerfer nicht korrekt eingestellt war, dann hast aber mit jedem ein Problem.
Soweit meine Erfahrungen.


Geschrieben von Iltschi am 04.06.2017 um 20:08:

tcj - Wenn du die im Rückspiegel besser gesehen hast, dann waren die schon richtig eingestellt. Augenzwinkern Nur wenn nicht richtig eingestellt, kann es sein, dass man denkt, die sind nicht an.
Bei Autos ist das nicht ganz  so schlimm beim gesehen werden, da es ja 2 davon gibt.
 


Geschrieben von fwj am 05.06.2017 um 11:56:

Aus dem Grund fahr ich den Hauptscheinwerfer mittlerweile mit normaler Streuscheibe und die Zusatzscheinwerfer mit LED. Das fällt schon deswegen auf, weil 2 unterschiedliche Lichtfarben da sind. Damit hab ich die besten Erfahrungen gemacht.


Geschrieben von Störtebecker am 05.06.2017 um 18:03:

So etwas schwebt mir auch vor.