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Tacho ist doch egal, der Wert ist doch Steuergerät und nicht im Tacho.
zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
Mal sehen, ob du Glück hast?
Kannst du von keinem Tottalschaden reden, da ja scheinbar das Fahrzeug wieder repariert worden war und du etliche KM damit ja abgespult hattest.
Dir ist ein komplett "intaktes" Fahrzeug verkauft worden und kein Unfallwrack!
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Loud pipes save lives.
Der Anwalt kann viel schreiben, entscheiden wird es dann ein Richter oder was auch immer und dann kann die Sache ganz schnell anders aussehen.
Ohne ein Gutachter/Gutachten zum Fahrzeug wird mit Hocher Sicherheit keiner irgendwas entscheiden oder Regeln wollen.
Das irgendwo im Netz/Carfax aus den USA was von einem Totalschaden steht, wird ein Richter wenig interessieren.
zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
Der Anwalt kann viel schreiben, entscheiden wird es dann ein Richter oder was auch immer und dann kann die Sache ganz schnell anders aussehen.
Ohne ein Gutachter/Gutachten zum Fahrzeug wird mit Hocher Sicherheit keiner irgendwas entscheiden oder Regeln wollen.
Das irgendwo im Netz/Carfax aus den USA was von einem Totalschaden steht, wird ein Richter wenig interessieren.
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Harley -Davidson Softail Slim S
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zum zitierten Beitrag Zitat von Mucki007
...Jetzt habe ich zwei Fragen:
1) Ich habe gemerkt, dass die Maschine sehr deutlich nach links zieht,wenn man den Lenker auch nur kurz losläßt. Ich habe das auf 10 verschiedenen Strecken bei unterschiedlichen Tempi getestet, immer mit dem gleichen Resultat, wie beschrieben.
Kann das von einem verzogenen Rahmen kommen? Ich finde dass nun nicht sehr "sicher", so kann doch keine Heritage von 2005 fahren, wenn alles OK ist. (Der Lenker wurde auch schon gegen einen Fatboy Lenker getauscht und die GAbel ist nicht krumm).
2) Es Weiteren bin ich noch auf der Suche nach einem geeigneten Anwalt der dann richtig Tempo macht. Was ich nicht brauch ist ein Anwalt, dessen Brief total weich gespült ist.
Warum ich mich bei der Sache mit der Rückgabe recht sicher fühle, sieht man hier: Reparierter Unfallschaden als Sachmangel
Jung Junge.
Ist das jetzt Usus, alles zu negieren ?
Diese gefinkelten Scenarien der hier anwesenden "Rechtsexperten" sind ja schon fast Reality Scripted Soaps. Oder haben die Ihr Rechtswissen in der Tat daher ?
Sicher ist, es wird länger Dauern als zu erhoffen, und das Ergebniss läßt sich in keinem Fall vorhersagen, da wir hier nur EINE Seite der Geschichte kennen.
Stay tuned....
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Schuld haben immer nur die Anderen
Keine Hand zum Gruße.
Alles, was Spaß macht, ist entweder Verboten, oder macht Dick.
Da im schriftlichen Kaufvertrag nichts vermerkt ist dass das Motorrad unfallfrei ist, denke ich auch das Du einen langen Atem brauchst, wenn es vor Gericht geht und hoffentlich hast Du eine Rechtschutzversicherung die Dir eine Kostenübernahme zugesagt hast.
So glasklar wie Du die Sache siehst wird sie der Richter mit Sicherheit nicht sehen und der Händler wird sicher auch schon einen Fachanwalt eingeschaltet haben, und wenn der ihm gesagt hätte das er keine Chance sieht, hätte der Händler die Wandlung mit der Fat Boy sicher zugestimmt, aber da er das ja wohl nicht hat, wird er sich selbst ebenso gute Chancen ausrechnen wie Du.
Und, was is nun?
So was hätte ich beinahe auch erlebt, zum glück vorher recherchiert. War auch ein klasse Händler mit vielen tollen HDs. aber kein off. hD dealer
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Grüssle
Deven
Milwaukee Crew Mannheim
Ride Out Clips
Devenkiller
Ich sehe schon, ich hatte wohl Glück. Meine Fat Boy hatte ich als unfallfrei beim freien Haendler incl. Carfax gekauft und habe es bis heute nicht bereuen müssen.
Scheixe wenn es anders laeuft.
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Am liebsten mit Vergaser.
Also, wenn dein Anwalt was taugt kriegt er mit der Carfax Abfrage eine Beweislastumkehr hin. Dann wirds schwer für den Händler.
Und du bekommst 5% Zinsen auf dein Geld. Kann man heute kaum besser anlegen ;-)
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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.
Was man erträumen kann, kann man auch bauen.
Der Händler hat absolut keine Chance. Er hat die größte Sünde von allen im Verkauf vom KFZ begangen: einen Unfallschaden unterschlagen. Beweislastumkehr hat damit nichts zu tun, kommt hier gar nicht zum tragen.
Bei Verkauf und im Kaufvertrag wurde der Unfallschaden nicht offenbart. Im Kaufvertrag hierzu keine Angaben zu machen kann sogar als Vorsatz ausgelegt werden, da jedem gewerblichen Händler die Wichtigkeit dieses Punktes glasklar ist. Er ist sogar verpflichtet, etwaige Unfallschäden (auch behobene) im Verkaufsanzeigen aufzuführen. Unterlassung ist abmahnfähig. Im Kaufvertrag nichts anzukreuzen, ist ein 6er im Lotto für jeden Käufer und seinen Rechtsanwalt-
Jeder Richter unterstellt logischerweise, dass beim Verkauf die Expertise auf Seiten des Verkäufers gegeben ist und nicht auf der des Käufers. Weder ist es Pflicht des Käufers (für dessen Geschäftsmündigkeit gem. deutscher Verbrauchergesetzgebung Grenzdebilität anzunehmen ist), sich im Vorwege über einen möglicherweise verschwiegenen Unfallschaden zu informieren, noch muß er davon ausgehen, dass der Händler hierüber nichts wüsste bzw. die Kerneigenschaft des Kaufobjekts (-> nicht unfallfrei) arglistig verschweigt oder im Kaufvertrag fehlerhaft angibt. Kein Richter wird dem gewerblichen Verkäufer Ahnungslosigkeit oder einen "Ausrutscher" zugestehen.
Nimm Dir einen Anwalt für Verkehrsrecht (evtl. einen vom ADAC empfehlen lassen). Bis zu einer Klage sollte es gar nicht erst kommen bei der gegebenen Sachlage - es sei denn der Anwalt des Händlers hat 'ne Feile im Kopf. Kann ich mir aber nicht vorstellen
Ein Verdacht besteht: der Händler ist so klamm, dass er die Kohle nicht hat. Jeder gesunde Händler würde nicht lange fackeln und die Mühle zurücknehmen und bei der Sachlage noch Geld in Form von Kosten für Rechtsanwälte, Klagen und Zeit investieren. Die Marge bei dem Geschäft ist so oder so jetzt schon weg.
Fahrzeug nicht mehr nutzen und abmelden, kein rumeiern mit dem Händler und hier im Forum (der Händler kann mitlesen) und ganz klare Forderung auf Rückabwicklung gem. Sach- und Faktenlage definieren. Dann ist das schnell erledigt.
Der letzte Beitrag von Yep bringt es zutreffend auf den Punkt.
Ich bin zwar kein Volljurist. Jedoch ist dieser hier dargestellte Sachverhalt genau der, der immer wieder im ersten Semester des Jurastudiums beispielhaft im "Zivilrecht/Vertragsrecht/BGB" genannt wird.
Es ist danach nämlich so, dass die Gerichte dem Händler die Sachkunde unterstellen, die eben beim Käufer nicht vorhanden ist. Der Händler hat eine sogenannte Offenbarungspflicht. Es ist also egal, ob in einem Vordruck/dem Vertrag irgendetwas ausgefüllt wurde oder eben nicht. Regelmäßig unterstellt das Gericht ein "arglistiges" Verschweigen.
Das ganze Zuwarten und Gespräche führen mit dem Verkäufer verschlechtert - alleine schon durch die verstrichene Zeit - die eindeutige Rechtsposition, die zu Gunsten des Käufers vorhanden ist.
Den Prozess würde ich sofort und ruhigen Gewissens - auch ohne Rechtschutzversicherung - führen.
Gruß
Dietmar
@WildStar01:
Sind wir ja einer Meinung. Bei so einem klaren Fall würde es vor Gericht gar nicht interessieren, ob arglistiges Verschweigen vorliegt oder der gewerbliche Verkäufer einfach nur zu dämlich ist. Da werden keine Gefangenen gemacht.
Aber ich kann mir echt nicht vorstellen, dass es ein Händler, der nicht auf allen Vieren durch die Gegend läuft, zum Prozess kommen lässt. Dafür fehlt mir echt die Phantasie, aber man lernt ja nie aus.
@Yep: Die Info mit der Beweislastumkehr kommt, glaube ich zumindest, von einem Profi.
Also, von jemanden der sich mit Rechtsgeschäften grundsätzlich auskennen sollte...