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Geschrieben von Wildcherry am 30.09.2017 um 07:37:

Würde auch den Rechtsweg versuchen. Der Händler wird sich schon bewegen sobald ein Brief vom Anwalt im Briefkasten ist.


Geschrieben von Yep am 30.09.2017 um 08:11:

@V2-Tobias: das mag sein, aber welcher „Beweis“ soll denn strittig sein? 

Im Übrigen ist die Beweislastumkehr hinsichtlich des neuen Verbraucherkreditgesetzes eher auf Garantie oder Gewährleistung bezogen und zwar, dass der Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate nach Verkauf beweisen musss, das der Mangel bei Verkauf noch nicht vorgelegen hat. Nach 6 Monaten hat der Verbraucher den Beweis zu führen, dass der Mangel schon bei Verkauf vorhanden war und nicht erst danach eingetreten ist.

Das trifft hier nicht zu. Verkäufer verkauft ein Moped mit behobenem Unfall und verschweigt es. Der Mangel ist vor dem Verkauf vorhanden gewesen und der Vertrag ist damit hinfällig.

Aber letztlich ist ein Moped-Forum keine Rechtsberatung und Auskunft erhält man bei seinem RA, wo die Sache hingehört. Alles andere ist Sache des gesunden Mendchenverstandes. Wie Du selbst sagst, sollte so man solche Fälle mit „jemanden der sich mit Rechtsgeschäften grundsätzlich auskennen sollte...“ diskutieren und nicht in Foren spekulieren.


Geschrieben von WildStar01 am 30.09.2017 um 09:33:

All das ist "normales" Vertragsrecht. Es gelten die allgemeinen Grundsätze des BGB zum Vertragsrecht.

Das hat also weder was mit "Beweislastumkehr", noch mit "Garantie" oder "Gewährleistung" zu tun.

Auf jeden Fall ist YEP nicht ganz unkundig. Das sieht man an seinen zutreffenden Ausführungen und der "amtsüblichen" Abkürzung " R A " für Rechtsanwalt.

Gruß

Dietmar


Geschrieben von k.kerosin am 30.09.2017 um 10:29:

sowas was dir erfahren ist war letzten so. in tv (gripmagazin-auto) oder so. 
der geschädigte ist seid 18 Monaten am klagen ausganng !!!!!!!!!!

viel glück 
 


Geschrieben von Yep am 30.09.2017 um 12:11:

Nochmals: 

Kurzer Dreizeiler an den Händler des Inhalts, dass eine Rückabwicklung beansprucht wird wegen eines verschwiegenen Vorschadens und finale Aufforderung, Motorrad gegen Rückerstattung Kaufpreis in BAR oder bankbestätigtem Scheck innerhalb einer Frist von 5 Tagen abzuholen. Anderenfalls wird der Vorgang an den Rechtsbeistand verwiesen. Period

Und ansonsten NICHTS mehr mit dem Händler besprechen, telefonieren, verhandeln oder was auch immer. Maximal fragen, ob man zu seinen Lasten ein Sachverständigen-Gutachten einholen soll, damit er sicher ist, dass er die Tröte zurücknehmen muss? Da zuckt er dann schon, denn das kostet ihn nochmals min. 1.500 EURO. Damit kann man ihn unnötigerweise noch etwas foltern. Es gibt wirklich so viel, was die meisten Kunden nicht wissen. Z.B. Nachbesserung, wenn der Händler nicht um die Ecke sitzt: entweder sorgt der Händler für den Transport zu sich oder er übernimmt die Kosten dafür - ansonsten ist der Kunde berechtigt, die Nachbesserung auf Kosten des Händlers bei einer Werkstatt seiner Wahl durchführen zu lassen. War bei meinem letzten Benz so. Defekt der Sitz-Kompressoren. Der freie Händler 500 KM weit weg meinte süffisant, ich solle das Auto dann vorbeibringen in der Hoffnung, ich verzichte dann auf die Nachbesserung. Nöh, lieber Händler, Du darfst es bei mir abholen und wieder anliefern lassen. Ein klares Mail an ihn und ich habe dass dann beim MB-Händler bei mir um die Ecke machen lassen und die Rechnung (nach vorheriger Kostenübernahme-Erklärung durch den Lieferhändler an den MB-Händler, bin ja nicht blöde) ging an den Lieferhändler.

Ich kenne KEINEN Händler, der bei der Sachlage "verschwiegener Unfallschaden" noch diskutieren würde. Zumindest nicht mit mir.


Geschrieben von Mucki007 am 30.09.2017 um 20:54:

@Yep:
Na endlich einmal jemand der sich auskennt. Ich habe mittlweile gesichert erfahren, dass in dem von mir geschilderten Fall in den meisten Fällen innerhalb von weniger als 6 Monaten eine juristsiche Entscheidung gefällt wird. Hierbei verliert der Händler immer, du hast es ja schon ausreichend begründet.
Der Händler wollte das Motorrad nochmals sehen und ich hatte es ihm darauf hin auch gebracht. Ich habe ihm gesagt, dass ich niemals ein Unfallmotorrad akzeptieren werde. Das ganze habe ich ihm dann nochmals schriftlich mit entsprechenden juristischen Ausführungen gegeben.
Er hat sich dann auf den von mir vorgeschlagenen Tausch eingelassen. Die Fat Boy - die ich jetzt habe - war sogar 500,- Euro teurer und er hat noch den Hinterreifen gewechselt, sowie Öl und Kerzen getauscht. Hierbei habe ich nix draufgezahlt und einen Nutzungsausfall musste ich auch nicht berappen.

Vor der Wandlung mit dem Tausch habe ich an dem jetztigen Motorrad jede Schraube einzeln angesehen. Bei dem Mopped ist alles OK, der CARFAX Bericht ebenso. Bin schon 400km mit der neuen gefahren. Ist alles tako.

Ende gut alles gut. Man muss nur hartnäckig bleiben, wenn man im Recht ist. Beim ersten mal konnte der Händler mich abziehen, weil es wusste ich hatte keine Ahnung.
LG Mucki007.

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Geschrieben von Yep am 30.09.2017 um 21:18:

@Mucki007: Glückwunsch!!!

Habe den Thread jetzt mal von vorne gelesen. Du hast jederzeit komplett die richtigen Schritte unternommen. Danach war klar, dass es juristisch keine Probleme geben würde. Es hätte mich schon sehr gewundert, wenn es da zu einem Prozess gekommen wäre. Hätte die Sache für Dich nur verzögert und für den Händler wäre es noch teurer geworden.

Sehr großzügig von Dir, ihm schriftlich mit juristischen Ausführungen den Vorgang zu erläutern. Hättest Du nicht gemusst. Bin auch sicher, das ihm das alles sehr klar war. Noch großzügiger, ihm den Tausch gegen die Fat Boy zu ermöglichen. Das ist für den Händler ein 6er im Lotto im Vergleich zu Rückabwicklung über die Anwälte. Dir ist aber auch klar, dass das der Händler ist, der Dich zuvor eiskalt über den Tisch ziehen wollte, oder? 

Aber so kann man unter dem Strich nur zustimmen: Ende gut, alles gut! 

Toll, dass Du Lehrgeld nur an Erfahrung und nicht mit EUROS gezahlt hast und nun über ein einwandfreies Moped hast, dass Dir richtig Spass macht und den Ärger vergessen lässt: Ride on :-)


Geschrieben von ThinLizzy am 30.09.2017 um 21:19:

Glückwunsch, gut das das so ausgegangen ist.
Hoffe du hast lange Spaß mit dem Moped.

Gruss

 


Geschrieben von Mucki007 am 30.09.2017 um 21:50:

Danke für die Glückwünsche.
Man merkt es auch richtig: beim alten Mopped hatte ich beim Fahren im einen Rest Unsicherheitsgefühl (Bauchgefühl!).
Mit dem neuen Gerät ist das Kurvenfahren ein reiner Genuss ohne Unsicherheit.
So sollte Motorradfahren ja auch sein, damit man es geniessen kann.

Schön sicher auch, dass die Informationen hier ggf. anderen Leuten in ähnlichen Situationen helfen könnten.
Die Anzahl der nicht sauberen Maschinen (mit Unfallhistorie) wird ja nicht weniger, sondern eher mehr.

LG Mucki007.

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Geschrieben von cello997 am 04.10.2017 um 18:20:

@Mucki007 : Auch von mir Glüchkwunsch, dass das alles so gut ausgegangen ist für dich! Aber im ganzen Thread hier ist meiner Meinung nach ein ganz wesentlicher Punkt völlig außer Acht gelassen worden.
Schon mal drüber nachgedacht, wie es ist, wenn du einen Zivilprozeß führst, ihn gewinnst und dennoch keine Kohle bekommst????
Da kannst du das Urteil ruhig schriftlich in der Hand haben. Wenn der Händler dicht macht oder sich verp..sst, stehst du da in deinem kurzen Hemd!
Bekommst dann einen Titel der 30 Jahre gültig ist und mit viel Glück vertickst du den dann an Russland-Inkasso....
Deshalb mein Rat: Vorher informieren! Und das soll jetzt keines Falls altklug oder überheblich klingen, denn ich habe selbst  schon einmal eine solche Erfahrung gemacht!

Augen auf beim Eierkauf ;-)

Viel Spaß mit der Maschine!

Gruß Cello
 


Geschrieben von Ert am 04.10.2017 um 19:54:

Glückwunsch!


Geschrieben von Shadow am 04.10.2017 um 20:11:

da die Fat Boy vom selben Händler ist wie das Unfallteil, würde ich das Bike zu einem anerkannten Bikegutachter bringen, die paar € wären es mir wert Freude


Geschrieben von Mucki007 am 05.10.2017 um 18:14:

zum zitierten Beitrag Zitat von cello997
Schon mal drüber nachgedacht, wie es ist, wenn du einen Zivilprozeß führst, ihn gewinnst und dennoch keine Kohle bekommst????

Ja, dass ist/wäre dann natürlich sicher sehr traurig. Schade dass dir das pasiert ist. Gott sei Dank hatte der Händler genug "Insolvenzmasse" bzw. jede Menge Fahrzeuge, da hätte man sicher was machen können.
LG Mucki007.

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Geschrieben von Mucki007 am 05.10.2017 um 18:25:

zum zitierten Beitrag Zitat von Shadow
da die Fat Boy vom selben Händler ist wie das Unfallteil, würde ich das Bike zu einem anerkannten Bikegutachter bringen, die paar € wären es mir wert Freude

daran hatte ich auch erst gedacht. Ich habe aber bei der Maschine jede Schraube einzeln umgedreht, der Lack ist definitv original, nichts nachlakiert, der Rahmen hat keine Auffälligkeiten. Hier habe ich mir jeden cm einzeln angeguckt.
Insgesamt hatte ich eine Liste mit ca. 200 Punkten abgearbeitet/kontrolliert. Es gibt nicht eine einzige Stelle an dem Moped, die auf einen Unfall hinweisen könnte.
Das Carfax und weitere Berichte waren OK und die Maschine fährt in jeder Situation gerade aus. Auch beim Bremsen und Kurvenfahren ist alles OK, auch bei "schärferen" Situationen. In sofern bin ich zu 99% sicher, dass hier alles im Reinen ist.
Die Motorleistung ist OK und die Maschine braucht auch kein Öl.
Jetzt könnte man nur noch den Rahmen auf Maßhaltigkeit prüfen lassen, aber wer macht das schon ohne genaue Anhaltspunkte.
LG Mucki007.
 

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Geschrieben von Moos am 06.10.2017 um 15:47:

zum zitierten Beitrag Zitat von Mucki007
Jetzt könnte man nur noch den Rahmen auf Maßhaltigkeit prüfen lassen

Wenn es nach dem geht wäre wohl jede 2. HD schon bei Auslieferung ein Unfallmoped. großes Grinsen

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