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--- Rückspiegel und die Staatsmacht... (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=79945)


Geschrieben von Mulligan1 am 02.10.2017 um 10:53:

Rückspiegel und die Staatsmacht...

Heute morgen gelesen:

BAD BRÜCKENAU. Am Sonntagnachmittag wurde in der Hammelburger Straße ein Motorradfahrer angehalten und kontrolliert. Der 56-Jährige hatte an seinem Fahrzeug statt der serienmäßigen Rückspiegel zwei kleine Spiegel ohne Zulassung verbaut. Bedingt durch die kleine Fläche ist damit ein Beobachten des rückwärtigen Verkehrs nur sehr eingeschränkt möglich. Die Spiegel wurden deshalb sichergestellt und die Weiterfahrt unterbunden. Auf den Fahrer kommt eine Anzeige wegen des Erlöschens der Betriebserlaubnis zu.

(und ja, keine Ahnung ob es eine HD war - spielt in dem Zusammenhang ja auch keine Rolle)

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fuck it - the universal answer since forever!


Geschrieben von Skogr am 02.10.2017 um 11:37:

Tja,
selber schuld, Spiegel sind wie Auspuff u.a. sind einfach in der ersten Checkpunktliste der Kontroll - Obrigkeit.

kein Mitleid meinerseits. 
Sicherheit vor a bisserl Coolnessspiegel. Mit 56 sollte man da eigentlich drüber sein. 

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Zuviel Auswahl macht Stress
 


Geschrieben von S-Works am 02.10.2017 um 11:49:

Gibt immer Palaver und im Versicherungsfall auch richtig Ärger. Aber jeder wie er mag


Geschrieben von Flat am 02.10.2017 um 11:50:

Was hat das denn mit "Staatsmacht" zu tun , so eine Formulierung hört sich so negativ belegt an .
Zu tun hat das eben nur mit Gesetzesverstößen , wem diese nicht zusagen , kann ja den Staat wechseln , der ist so frei Baby
 


Geschrieben von robin am 02.10.2017 um 11:52:

Geldstrafe dafür ok, weiterfahrt untersagen ist unverhältnismäßig und lächerlich


Geschrieben von Umsteiger am 02.10.2017 um 12:08:

Das nennt man Pech.  Mein Mitleid hält sich in Grenzen.


Geschrieben von Stefan Breakout am 02.10.2017 um 12:16:

19 von 20 Streifenwagenbesatzungen hätten wahrscheinlich keinen Bock auf den Papierkram gehabt. Kenne auch die Auslastung von Blau-Weiss Bad Brückenau nicht.
Muss man eben mit rechnen.

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Erst wenn die letzte [...] Tankstelle boykottiert wurde, werdet ihr merken, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann - LKK großes Grinsen großes Grinsen  großes Grinsen


Geschrieben von Ert am 02.10.2017 um 12:26:

Ich verstehe aber auch nicht, warum man bewusst seine eigene Sicherheit einschränkt...


Geschrieben von FRN1985 am 02.10.2017 um 12:57:

Vielleicht war der Biker ja extrem uneinsichtig... Und die Cops hatten die Schnauze voll...

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Greetz
Franky


Geschrieben von dieTor am 02.10.2017 um 13:13:

Ohne ausreichende "Rücksicht" großes Grinsen  gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern auch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer.
Das kann man doch nicht bestreiten, also aufrecht die Konsequenzen tragen.

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* Ich habe Vorurteile, aber meistens treffen sie zu *


Geschrieben von Tom_MCO am 02.10.2017 um 13:30:

kann ich mir so nicht vorstellen.. wegen den Spiegeln wird kein Fzg sichergestellt.. ist eine VOWi und kostet 15 Euro.

und selbst wenn er uneinsichtig gewesen wäre...

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Gruß Tom


Geschrieben von Niederrheinrooster am 02.10.2017 um 14:05:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ert
Ich verstehe aber auch nicht, warum man bewusst seine eigene Sicherheit einschränkt...

Ich fahre ebenfalls nicht mehr die Originalspiegel, sondern Stealth II von Arlen Ness. Diese weisen exakt 1,4 Quadratzentimeter weniger Spiegelfläche auf, als vorgeschrieben sind. Ich weiß, dass damit der hier beschrieben Tatbestand "Erlöschen der Betriebserlaubnis" erfüllt ist und ich im Fall der Fälle selbst schuld. Aber diese Minderfläche schränkt meine Sicherheit weit weniger ein, als z.B. Fahrer mit Brille, welche Ihre Augen letztmalig vor 5 Jahren haben überprüfen lassen. Keine "Blauer" käme aber auf die Idee, sich mal nen Brillenpass vorlegen zu lassen.

Lange Rede, kurzer Sinn...es gibt viele Sicherheitsfaktoren, es fehlt aber in Ursache und Bestrafung häufig die Verhältnismäßigkeit.

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Ich bin hier Patient, sowas wird von mir erwartet...cool


Geschrieben von Umsteiger am 02.10.2017 um 14:18:

und wer keine Brille trägt kann immer ausreichend sehen? Der Vergleich ist lächerlichen.


Geschrieben von Niederrheinrooster am 02.10.2017 um 14:22:

!

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Geschrieben von Niederrheinrooster am 02.10.2017 um 14:35:

Ich glaube ich hab mich einfach scheiße ausgedrückt, oder zu kompliziert.

Ich denke ein Stilllegung des Fahrzeugs wegen so einer "Kleinigkeit" ist unverhältnismäßig.

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