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Geschrieben von aldoa1 am 20.01.2020 um 17:28:

Was hast Du für einen Luftdruck vorne und hinten eingestellt bei den Scorchern? 2,5 und 2,8?


Geschrieben von SG-Opa am 20.01.2020 um 17:41:

zum zitierten Beitrag Zitat von aldoa1
Was hast Du für einen Luftdruck vorne und hinten eingestellt bei den Scorchern? 2,5 und 2,8?

So stehts in der Anleitung, an der Tanke geht ja immer etwas Luft beim Schlauch abmachen weg - 2.7 und 2.9 bis 3 hinten, hängt ja immer auch etwas vom Gewich des Fahrers/Gepäck ab, Vorspannung kommt noch dazu... Reichlicher Luftdruck hat das Kurvenverhalten stabilisiert, ist mein Eindruck.


Geschrieben von SportyCB am 21.01.2020 um 01:04:

zum zitierten Beitrag Zitat von Walti


Ich habe die Marathon seit September 2019 drauf und damals auch noch nach der Metzeler Freigabe gekauft. Ab sofort hat wohl der TÜV das Sagen. Neues Gerichtsurteil lautet, dass die Reifen am Motorrad von einer amtlichen Prüfstelle geprüft und dann eingetragen werden müssen, wenn es sich nicht um die eingetragene Bereifung handelt. Das tut es bei den Metzeler Reifen hinten eben leider nicht. Wie sich das jetzt mit den bereits montierten Reifen nach Freigabe verhält - ich weiß es nicht. Bestandsschutz? Ich fahr jetzt noch bis Juli und dann werden wir bei der HU sehen was passiert. In meinen Augen ist das reine Abzocke die der TÜV da betreibt. Vielleicht sieht's die DEKRA etwas lockerer. Ich werden dann berichten.

Ich war heute beim TÜV. Mir wurde gesagt, dass ich die Reifen entsorgen sollte. Wenn, dann müsste ich ne Einzelabnahme beim Reifen machen lassen, was wohl an die 300€ kostet. Bei der DEKRA wurde mir gesagt, dass sie das nicht machen dürfen.
Hab nochmal mit Metzeler telefoniert. Da wurde mir gesagt, dass die Prüforganisationen ein VERKEHRSBLATT von 2019 haben müssen. Darin steht, dass es Bestandsschutz für DOT 2019 gibt.
Der TÜV betreibt keine Abzocke, das ist ein EU Gesatz welches 2019 erlassen wurde.
 


Geschrieben von Viper am 21.01.2020 um 01:09:

Das ist ja ätzend. Wo gibt’s dieses Verkehrsblatt?
Meine sind aus 2019


Geschrieben von SportyCB am 21.01.2020 um 01:33:

Das Verkehrsblatt müssten laut Metzeler alle Prüforganisationen haben.


Geschrieben von Ryker am 21.01.2020 um 08:09:

zum zitierten Beitrag Zitat von SportyCB
...
Der TÜV betreibt keine Abzocke, das ist ein EU Gesatz welches 2019 erlassen wurde.

Abzocke per Gesetz, so passt es dann besser. Also wie immer.
Allerdings eher nur bei uns, die anderen Länder in der EU kennen das Zenober mit Reifenfreigaben gar nicht.


Geschrieben von Sticki1 am 21.01.2020 um 08:22:

Aktuell ist es eine EU Richtlinie.Nur Deutschland setzt es um.Müsste aber nicht.
Wie meistens Baby


Geschrieben von SportyCB am 21.01.2020 um 08:29:

Konnte einen Blick ins Verkehrsblatt werfen: wie ich das verstehe dreht sich da alles um die Reifengröße.  Ich hab ja Original Größe. Nur hinten hat mein Metzeler ein R für radial. Im Papier steht aber B. 
Freigabe gibt es aber für den Reifen so wie ich ihn drauf habe.  TÜV sagt Nö


Geschrieben von Hoeli am 21.01.2020 um 10:50:

hier kann man etwas nachlesen: https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-regelung-reifenzulassungen-kraftrad/

Allerdings finde ich keine Aussagen zu Reifen gleicher Größe aber unterschiedlicher Bauart R oder B! 

__________________
Du hörst nicht auf zu fahren wenn du alt wirst,
du wirst alt wenn du aufhörst zu fahren!


Geschrieben von SportyCB am 21.01.2020 um 11:42:

Hab jetzt nochmal mit dem Metzeler Kundendienst gesprochen. Die sind der Meinung dass im Verkehrsblatt nicht alles steht. So auch das mit dem B(DiagonalGürtel) und R für Radial. Er hat mir dann nochmals vom §36 erzählt. Für die Leute vom TÜV wäre wohl ausschlaggebend was am Ende des Verkehrsblatt steht:

Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise hinsichtlich der Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern ist anzuwenden 1. bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt werden, und 2. ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen. Als Herstellungsdatum gilt die Angabe (DOT-Kennzeichnung der Kalenderwoche und des Jahres der Produktion) auf dem Reifen.

Dann bin ich mal gespannt, was der TÜV im August macht....


Geschrieben von Jogi am 21.01.2020 um 12:08:

Also wenn der TÜV das mit den Bezeichnungen B/R so genau nimmt, wie hier zum Teil beschrieben, bleiben, nach meiner Recherche,
nur zwei Fabrikate übrig: Der serienmäßige Michelin Scorcher
                            und der Dunlop HD 402
Laut Test soll der Dunlop zumindest bei Nässe etwas besser sein. Ansonsten tun die sich wohl nicht viel.
Hat  vielleicht schon jemand den Dunlop montiert und kann berichten ?


Geschrieben von Weich-Ei am 21.01.2020 um 14:50:

Wenn die im Schein stehenden Kriterien Durchmesser/Breite/Höhe/Lastindex/Speedindex/Bauart eingehalten werden darf "jeder" Hersteller gefahren werden, so denn er diesen Reifen im Portfolio hat.
Bei den Kriterien Durchmesser/Breite/Höhe sind keine Abweichungen erlaubt, bei Lastindex/Speedindex dürfen höhere/bessere Werte sein, bei der Bauart (B oder R) ist keine Abweichung erlaubt.

__________________
Now I can read and be aware of all the things that could result in death or serious injury... Augenzwinkern


Geschrieben von Walti am 21.01.2020 um 16:53:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ryker
zum zitierten Beitrag Zitat von SportyCB
...
Der TÜV betreibt keine Abzocke, das ist ein EU Gesatz welches 2019 erlassen wurde.

Abzocke per Gesetz, so passt es dann besser. Also wie immer.
Allerdings eher nur bei uns, die anderen Länder in der EU kennen das Zenober mit Reifenfreigaben gar nicht.

Abzocke per Gesetz, aber ohne die Klage vom TÜV hätte es kein neues Gesetz gegeben. Also doch Abzocke vom TÜV!

__________________
Es ist nicht wichtig, wie langsam du gehst, sofern du nicht stehen bleibst. (Konfuzius)


Geschrieben von Walti am 21.01.2020 um 17:26:

zum zitierten Beitrag Zitat von SportyCB
Hab jetzt nochmal mit dem Metzeler Kundendienst gesprochen. Die sind der Meinung dass im Verkehrsblatt nicht alles steht. So auch das mit dem B(DiagonalGürtel) und R für Radial. Er hat mir dann nochmals vom §36 erzählt. Für die Leute vom TÜV wäre wohl ausschlaggebend was am Ende des Verkehrsblatt steht:

Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise hinsichtlich der Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern ist anzuwenden 1. bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt werden, und 2. ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen. Als Herstellungsdatum gilt die Angabe (DOT-Kennzeichnung der Kalenderwoche und des Jahres der Produktion) auf dem Reifen.

Dann bin ich mal gespannt, was der TÜV im August macht....

...ich im Juli Baby

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Es ist nicht wichtig, wie langsam du gehst, sofern du nicht stehen bleibst. (Konfuzius)


Geschrieben von Ryker am 21.01.2020 um 19:07:

zum zitierten Beitrag Zitat von Walti

Abzocke per Gesetz, aber ohne die Klage vom TÜV hätte es kein neues Gesetz gegeben. Also doch Abzocke vom TÜV!

Nu ja, ausschlaggebend war ja, dass das TüV Monopol bezüglich Einzelabnahmen gefallen ist.
Und damit die Graukittel Lobby nicht am Hungertuch nagen muss, wurde halt ne Weile später dieses gemauschel mit den Reifenfreigaben gemacht.
Es gibt keinen technischen Grund, der diesen Schwachsinn auch nur ansatzweise als Notwendigkeit darstellen könnte.
Hier ist ganz klar nach dem Motto "gibs du mir, geb ich dir" gehandelt worden. Verkaufen tun se uns das dann als Sicherheitsfeature.

Und jetzt versuch mal einen Satz Cruistec oder Cobra Chrom zu bekommen, der, im Bezug auf die SportGlide, die technischen Daten hat, wie sie im Schein hinterlegt sind.
Gibt es nicht ... schon komisch ne ... könnte daran liegen, dass die Reifenhersteller bei dem Bullshit mit im Boot sitzen.