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Geschrieben von true black am 14.07.2018 um 08:57:

Bei mir (Südbayern) wurde auch auf Nachfrage beim Amt nichts ausgetragen. Habe 2 verschiedene Apes, 2 verschiedene Auspuffsysteme und den “Bertl“ Big Sucker in den Papieren stehen. Polizeikontrolle hatte ich noch keine. Bin gespannt.

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"Genieße das Leben ständig, denn du bist länger tot als lebendig"


Geschrieben von Hörbi am 14.07.2018 um 09:41:

Warum ist das so? Warum ist das in Deutschland so verkrampft und warum wird wegen so einer Kleinigkeit so unverhältnismäßig gehandelt?
Was ermutigt die Behörden uns so zu behandeln?
In anderen Ländern ist das nicht so.
Worin liegt der Unterschied?

Klick



 


Geschrieben von eule11568 am 14.07.2018 um 10:02:

Der Unterschied liegt in der Gründlichkeit der Umsetzung
dessen was im Gesetzbuch steht.
Hörbi: Verliere mal in Brasilien dein Kennzeichen,
wenn du zum gründlichen Polizisten kommst, dann
wird das richtig Teuer. Ein Kumpel von mir darf
600€ Strafe berappen, obwohl das Kennzeichen in der Tasche vorhanden war.
Also nicht am Fahrzeug verschraubt sondern vor Verlust gesichert im Rucksack.
Der Halter darf die selbe Summe berappen. Naja er wird wohl nie wieder
nach Brasilien fliegen, die Summe zahlt er nicht.
 

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Grüße Uli/Eule

Der Weg ist das Ziel.


Wer Rechtschreibfehler findet darf diese
sein Eigentum nennen. unglücklich


 


Geschrieben von Döppi am 14.07.2018 um 11:59:

Stell den Bock dem Händler auf den Hof bei dem du ihn gekauft hast. Mit ihm hast du einen Kaufvertrag.  Soll der ihn in Ordnung bringen. Augenzwinkern

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Geschrieben von Staude am 14.07.2018 um 12:44:

Ich finde es auch sehr schwach von dem Händler. Ich denk er wird ja angepriesen haben das alles TÜV-gerecht ist, dann sollte er auch alles vorher prüfen.

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Grüße Staude

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Geschrieben von brasil am 14.07.2018 um 22:27:

@ Hörbi..

in Deutschland ist man nur gegenüber rechtschaffenen Bürgern gegenüber so "verkrampft " und übergründlich....  Und was die Nummer mit dem Kennzeichen in Brasilien angeht...  ja die sind HINTEN verplombt .. Die Plombe sollte man nicht antasten.  Wer  dort sein Kennzeichen abmontiert - hat in der Regel Böses vor... Darum geht die Policia Militar dann ab wie Bolle !  ABER :  es gibt dort keinen TÜV ... ich she dort täglich Fahrzeuge - mit denen würdest Du in D  sofort INHAFTIERT ( allein schon wegen der Rauchentwicklung ) von restlichen Zustand des Fortbewegungsmittels ganz zu schweigen.  LOL..

Aber das beste an der Nummer...  dort geht auch jeden Morgen die Sonne auf...und Abends geht sie unter . Geht doch !


Gruß Jürgen

 

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Geschrieben von harleykill am 14.07.2018 um 23:04:

Ich finde man sollte sich schon damit beschäftigen, was an einem Bike Probleme bereiten könnte. Erstens kann man so vorbeugen und zweitens wundert man sich dann nicht wenn es doch mal "passiert"...
Wir sind ja alle keine 18 mehr... und wissen was wir tun oder eben auch nicht.
Das die Polizei im Ausland teilweise dreist mit den Fahrern von nicht ganz passenden Mopeds umgeht, das ist ja bekannt, dazu muss man nicht nach Brasilien, das passiert auch in Italy und da behalten sie im Zweifelsfall gelich das komplette Bike und man darf mit dem Zug heimfahren. Schweiz ist auch sehr freundlich.

Aber wie gesagt, wenn am Bike alles passt, dann sollte man nirgends Probleme bekommen.

Sicherlich gibt es vereinzelt Personen in grün/ blau, die es sehr genau nehmen...

Wenn es am Händler liegt, dann würde ich diesem mal sehr stark auf die Füße treten...

BG

 

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Am liebsten mit Vergaser.


Geschrieben von oldschool-freak am 15.07.2018 um 07:13:

zum zitierten Beitrag Zitat von Döppi
Stell den Bock dem Händler auf den Hof bei dem du ihn gekauft hast. Mit ihm hast du einen Kaufvertrag.  Soll der ihn in Ordnung bringen. Augenzwinkern

Genau so.

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Weniger ist mehr, ausser beim Hubraum und so. Oldschool rulez...

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Geschrieben von brasil am 15.07.2018 um 09:44:

Das dumme ist nur, das eine Originale HD mittlerweile  klangtechnisch überhaupt nichts mehr mit einer HD zu tun hat...   das ist wie Rolling Stones oder ACDC  mit dem Smartphonelautsprecher hören...

Grüße Jürgen


P.S. no risk no fun   Das galt auch schon vor 30 Jahren....großes Grinsen

@harleykill    in Brasilien kassiert die Polizei Dein Bike nur wenn Du es ohne Zulassung /Anmeldung /Nummernschild fährst ( und die Nummernschilder sind so was von KLEIN... Postkartenformat )... Ansonsten tut man Dir dort nichts... kannst auch mit 3 oder gar 4 Personen auf dem Bock fahren - ist zwar offiziell verboten, aber wird einfach "übersehen ".  Die Sherrifs können ja nicht das halbe Land einbuchten

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Geschrieben von Jokl am 15.07.2018 um 12:18:

So, habe mir das Ganze mal durchgelesen und den eigentlich entscheidenden Hinweis nur einmal in einer Aufzählung auf Seite 2 entdeckt.

Austausch eine Auspuffanlage mit ABE (E5/E9) sollte im Normalfall keine Probleme machen außer: zu laut oder manipuliert.

Luftfilter ist schon so ne Sache der müsste explizit mit dem Auspuffsystem eingetragen sein denn durch den Luftfilter mit anderer Auspuffanlage kann sich das Abgasverhalten verändern. Ebenso natürlich bei nicht zugelassenen Luftfiltern.

Hier hat der Beamte zu reagieren:
1. direktes Vorfahren an der nächsten Prüfstelle mit Abgasmessung sofern diese unter 8km (6km?) Entfernung erreichbar und offen ist. Ansonsten muss er hier unter Gefahr in Verzug das Fahrzeug sicherstellen.
Gefahr in Verzug heißt hier die Gefahr das der Halter den Mangel klammheimlich beseitigt um die festgestellte Ordnungswidrigkeit zu entkräften.
Festgestellt wurde ein andere Luftfilter als den angegebene und hier ist schon alles legitimiert, dazu ein Kennzeichenhalter zu dem ein falsches Gutachten vorgelegt wurde.
Daher kommt der Verdacht der Urkundenfälschung denn womöglich hat der Halter hier versucht einen Umbau durch Vorlage eines falschen Gutachtens zu legitimieren.
Der Polizist hat alles richtig gemacht und durfte gar nicht anders handeln. Ermessensspielraum hin und her, hier war ein Teil nicht erlaubt und einmal falsches Gutachten.
Eigentlich hat der Polizist hier einen Schein mitgeben sollen auf dem die Tatbestände vermerkt sind welche Aufschluss geben was er dir vorwirft, auch fand diesbezüglich mit Sicherheit eine Ansprache/Belehrung statt.

Ich würde jetzt mal den Händler mächtig Druck machen. Ich hoffe es existieren Bilder und Auflistungen im Kaufvertrag und dann sollte es ein Leichtes sein durch den Händler den Sollzustand auf seine Kosten herstellen zu lassen.
Kannst du alles im Kaufvertrag belegen kann dein Anwalt natürlich die Tatbestände dem Händler um die Ohren hauen inklusive Wandlung und versuchten Betrug womöglich.
Ich denke mal du solltest mit allen Papieren zum Anwalt denn ordentlich Kosten kommen auf jeden Fall auf dich zu, sei es durch die BE, den Rückbau oder das Verfahren.
Schadensbegrenzung ist das Stichwort und was der Händler reguliert kann auch den Vorsatz dir gegenüber abschwächen.
Im Übrigen hättest du gleich richtig die Hosen hier heruntergelassen und dir nicht alle Würmer aus der Nase ziehen lassen wäre es leichter gewesen dir etwas zu helfen.


 


Geschrieben von anoli am 15.07.2018 um 13:09:

In den alten Fahrzeugscheinen standen doch z.b. mehrere freigegebene Reifengrößen?
also muss es doch ok sein wenn man im Jahr X ein Teil eintragen lässt, im Jahr Y ein anderes, den alten Eintrag aber lässt. Dann darfst du wahlweise beide Teile fahren. Denn beide funktionieren ja SICHER mit deinem Bike. Und genau darum geht es bei einem Eintrag. Dass dein Bike sicher ist. Die Lufi Auspuff Kombi wird ja "in Verbindung mit" eingetragen.

@enrico
Was sebstgebaute Halter mit Nummer betrifft:
Wenn du draufschreibst ThunderBike und ne Nummer ist es Blöd, weil TunderBike eben genau diesen Halter nie hergestellt hat.

Wenn du draufschreibst Enrico Customs und ne Nummer, dann geht das. Dann bist du Hersteller des Halters und der TÜV hat ne Nummer zum Eintragen. Wenn er den Vorschriften entspricht macht er das auch.


Geschrieben von enrico am 15.07.2018 um 13:49:

zum zitierten Beitrag Zitat von anoli
,.,......

@enrico
Was sebstgebaute Halter mit Nummer betrifft:
Wenn du draufschreibst ThunderBike und ne Nummer ist es Blöd, weil TunderBike eben genau diesen Halter nie hergestellt hat.

Wenn du draufschreibst Enrico Customs und ne Nummer, dann geht das. Dann bist du Hersteller des Halters und der TÜV hat ne Nummer zum Eintragen. Wenn er den Vorschriften entspricht macht er das auch.

Oder erst gar nicht eintragen lassen- weil es dafür keine Vorschrift gibt sollte doch auch passen.

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Aber vermutlich alles Geschmacksache Augenzwinkern


​​​​​​Gute Fahrt!cool

 


Geschrieben von Moos am 15.07.2018 um 13:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von anoli
In den alten Fahrzeugscheinen standen doch z.b. mehrere freigegebene Reifengrößen?
also muss es doch ok sein wenn man im Jahr X ein Teil eintragen lässt, im Jahr Y ein anderes, den alten Eintrag aber lässt. Dann darfst du wahlweise beide Teile fahren. Denn beide funktionieren ja SICHER mit deinem Bike. Und genau darum geht es bei einem Eintrag.

Nicht nur. Bei einer Abnahme wird auch der korrekte Anbau eines Teiles, wie z. B. ein Lenker begutachtet. Und da ist eben nicht sicher gestellt das der Anbau im Wechsel wieder korrekt wäre, also wird der abgebaute wieder ausgetragen wenn ein Eintrag vorhanden. Bei Reifen ist das anders, die werden eh immer wieder erneuert und da geht man davon aus das sie richtig montiert werden.
 

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Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von bestes-ht am 15.07.2018 um 14:02:

Was lernt man daraus? Am besten gar keine Papiere mitführen, dann kann vor Ort erstmal nichts kontrolliert werden und schon gar keine eine Urkundenfälschung in den Raum gestellt werden. 

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von WildStar01 am 15.07.2018 um 15:41:

Also die Darstellung bzw. die Definition von "Gefahr im Verzuge" halte ich für vollkommen daneben. Die Außerkraftsetzung der normalen rechtlichen Regularien zur Abwendung einer unmittelbar bevorstehenden und ganz konkreten Gefahrenlage wird mit der "Gefahr im Verzug" begründet. Das kann ich nicht erkennen, wenn bei der Kontrolle nicht klar ist, was eingetragen ist, oder nicht.