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Geschrieben von Hörbi am 15.07.2018 um 16:29:

zum zitierten Beitrag Zitat von Jokl
Hier hat der Beamte zu reagieren:
1. direktes Vorfahren an der nächsten Prüfstelle mit Abgasmessung sofern diese unter 8km (6km?) Entfernung erreichbar und offen ist. Ansonsten muss er hier unter Gefahr in Verzug das Fahrzeug sicherstellen.

Hast du eine Quelle hierzu?

Finde in der FZV nur den Punkt der Messung , nicht aber die Sicherstellung.


Geschrieben von Jokl am 15.07.2018 um 17:25:

Gefahr in Verzug heißt nicht das es eine Gefahr im herkömmlichen Sinn ist. Das Beispiel dazu habe ich auch geschrieben. Gefahr in Verzug bedeuted in diesem Fall die Beweissicherung weil Gefahr besteht das der Tatbestand nachträglich beseitigt wird, dieser aber Bussgeldbewehrt ist.

@ Hörbi
Ja, dazu habe ich eine Quelle die aber fast allen nicht einsichtig ist. Vielleicht gibt es dazu im Internet auch einen öffentlichen Beitrag. Das entzieht sich meiner Kenntnis. Vielleicht auch irgendwo bei Erläuterungen zum Bussgeldkatalog.
Bei manipuliertem Auspuff bzw. zu lautem Auspuff oder in Kombination mit andern Luftfiltern ist prinzipiell von einer Veränderung der Abgaswerte auszugehen, bzw von einer Manipulation mit elektronischen Steuergeräten. Von daher ist die Vorführung dann anzuordnen. Falls du jetzt aber die Sicherstellung meinst als solches, die ist ja dann im Rahmen des Ermessens des beamten wenn die die direkte Vorführung nicht geht. Ich denke mal bei diesem F
Fall war das die logische Entscheidung.

Ein Grund warum ich den Penzl mit Kat und Serienluftfilter fahre und nicht mehr, die Leistung der Slim langt mir, Sound ist auch ok von daher nur möglicher Ärger mit mehr.
 


Geschrieben von brasil am 15.07.2018 um 19:07:

was für ein "Theater"..    Ein Luftfilter ...ein Kennzeichenhalter..und zwei olle Auspuffrohre reichen, um aus einem Otto Normalbürger   einen "Verbrecher " zu machen . Das ist einfach nur krank.

Mehr kann man dazu nicht sagen....

Gruß Jürgen


Ein Satz doch noch....   wenn ein Nichtdeutsches Fahrzeug ...z.B aus den NL oder Belgien hier durchs schöne korrekte Deutschland rollt.... in deren Papieren steht mit viel Glück gerade mal ausser der VIn und dem Kennzeichen...der Hubraum und die Farbe...   Tolle Wurst !

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der Weg ist das Ziel


Geschrieben von WildStar01 am 15.07.2018 um 20:03:

.... genau. Und der Leibwächter von Osama BinLaden muss zurückgeflogen werden. Natürlich auf unsere Kosten .....


Geschrieben von mexxomania am 16.07.2018 um 13:32:

Zwischenfrage: Wie läuft so eine Abnahme von Auspuff mit ABE und Luftfilter mit ABE denn ab? Welche kosten kommen da auf mich zu?


Geschrieben von Mondeo am 16.07.2018 um 17:42:

In Hessen 50€ beim TÜV, Knapp 35€ für die Bündlungsbehörde, 15€ Zulassungsstelle die es in den Schein dann einträgt.
Mit Bike, Auspuff, LuFi und Kombigutachten zum TÜV, checkt die ABE am Puff und die Numern am LuFi, Phonemessung, im Tolleranzbereich alles gut, TÜVGutachten und freuen.


Geschrieben von mexxomania am 16.07.2018 um 18:08:

Ich hatte mittlerweile ein Telefongespräch mit dem TÜV, der mit mitteilte, dass es Auspuff ABEs gibt, die andere Lufi einschließen. Meine Miller soll aber keine Lufis einschließt. Somit müsste für ein Lufi, auch mit ABE, die Maschine auf den Prüfstand inkl. Abgasuntersuchung was ca. 800 Euro kosten soll. bin schockiert.


Geschrieben von Mondeo am 16.07.2018 um 19:32:

Was ein KäseQuatschgelaber der TüVer. Es gibt keine AuspuffABEs die das mit einschließen, es gibt nur das Kombigutachten des Lufis. Und das besagt das es einer gesonderten Begutachtung bedarf. Sonst nix. Also anbauen, hinfahren. Komm nach Heppenheim und wir machen das.fröhlich


Geschrieben von brasil am 16.07.2018 um 20:39:

typisch DEUTSCH. ...10 Behörden... 10 Fragen...aber  11 Antworten ( wetten das alle bis auf eine FALSCH ist ? ). Dumm nur das man nie weiß welche....  Dabei ist es eagl ob man auf Arbeitsamt...Bauamt..oder zum Strassenverkehrsant geht...Tüv und Co. sowieso.  

Bevor ich 800 Euro für eine "Leistungsprüfung "   - die wahrscheinlich eh nur 2-3 PS über der angegebenen Leistung liegt  - ausgebe, würde ich ohne "TÜVSEGEN" fahren.  Wenn ich hier lese, das es u.U Eintragungen gibt, die am Ende nicht bei Kontrollen standhalten, dann spare ich mir mein Geld lieber für den "großen Tag ". Wenn er denn kommt.

mein bester Freund fährt seit 1990 mit offenen Tüten...erst auf seiner FXR EVO.  und seit 2000 (mit den selben Tüten ! ) auf seiner TC 88 Heritage....   ohne Vorkommnisse.
ggf Glück..o.k.  aber wenn man jeden Tag die Katastrophe heraufbeschwört - dann zieht man sie auch magisch an.

In dem Sinne. ....  lasst uns weiter biken.  Der Sommer ist kurz cool




Grüße aus der Garage
Jürgen

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der Weg ist das Ziel


Geschrieben von Mondeo am 16.07.2018 um 23:23:

Schön geschrieben, nur das es hier dein sogenannter „großer Tag“ schon ist oder war.


Geschrieben von Burningdrive am 17.07.2018 um 09:21:

@ Hörbi : Quellen im Internet

 Berlin.de Auigaben der Bußgeldstelle = Welche Fahrzeuge werden sichergestellt?





Ähnlich formuliertes findest du auch unter Brandenburg.de Verwaltungsvorschriften / Sicherstellung von Fahrzeugen 

 

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Geschrieben von Mondeo am 17.07.2018 um 09:58:

Punkt 3 ist sehr interessant. Die Wortkombination „ erhebliche technische Mängel“ Ein LuFi und ein Puff mit ABE. Totale technische Mängel. Schlimmer als ein Rumänenlaster bei der Kontrolle auf der BAB Freude
Meiner Meinung liegt hier Amtsmissbrauch vor.


Geschrieben von Burningdrive am 17.07.2018 um 10:23:

@ mexxomania 

kleiner Exkurs zu den Kosten der Gutachten : 

Ersatz/Anbauteile mit ABE : vom Hersteller mit TüV Segen für div. KfZ freigegeben, keine Eintragung erforderlich ,  genaue Inhaltliche Beschreibung, manchmal ist Vorstellung beim Sachverständigen zwecks ordnungsgemäßen Anbau erforderlich. 
                                = Hohe Kosten für Hersteller ,  geringe/keine beim Verbraucher 
Ersatz/Anbauteile mit Gutachten : vom Hersteller mit TüV Segen, Abnahme durch Sachverständigen und Eintragung erforderlich. 
                               = Kosten bein Hersteller und beim Verbraucher
Ersatz/Anbauteile ohne ABE/Gutachten bzw. für Situation/KfZ ungültige ABE oder Gutachten = Einzelabnahme durch geeigneten Gutachter = hohe Kosten beim Verbraucher ; Leistungsmessung und Phonemessung = technisches Equipment lassen sich die 
                              Gutachter/Prüfstellen natürlich bezahlen. 

Häng dich an´s Telefon und telefoniere freie ( HD ) Werkstätten ab.
Eine gute Werkstatt hatt idR einen aufgeschlossenen Graukittel und Hängeschränke voller "alter" Gutachten/Einzelabnahmen, so  das die Kosten überschaubar bleiben. 

Viel Erfolg Ciao Allan

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Geschrieben von bestes-ht am 17.07.2018 um 11:51:

Dazu spielt ggf. das Bundesland noch ne Rolle, Stichwort Bündelungsbehörde. Ich hatte ja schon mal vor ner Weile gefragt in welchem BL die Sicherstellung erfolgte.

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von mexxomania am 17.07.2018 um 11:58:

Hey danke Burningdrive, dass heißt, dass ein Teil mit Gutachten nicht so gut ist wie ein Teil mit ABE?! Ich fahr am WE zu einer guten Werkstatt und lasse mich beraten, welchen Lufti ich jetzt in Kombi mit der Miller verbauen kann.