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Geschrieben von WolleS am 01.08.2018 um 06:09:

Leidiges Thema Euro 4 und seitl. Reflektor

Guten Morgen zusammen!
ich bin auf der Suche nach e-geprüften seitlichen 
Reflektoren für die Fenderstruts meiner 2017er 883. 
Finde nur nix passendes. Ist es überhaupt legal,
die schäbigen gelben vorne zu entfernen und hinten
einfach rote dran zu kleben? Würde mich sehr über
ernst gemeinte Tips und vielleicht sogar n link freuen

euer Wolfgang


Geschrieben von Volcano883 am 01.08.2018 um 06:16:

Mir hat der Händler die Reflektoren am Kennzeichenhalter sofort entfernt, als er mein Kennzeichen montiert hat. Vorne bekommst du die mit einem Fön und einer Schnur ab.
Und im nachhinein wird es keinen interessieren, ob sie dran sind, oder nicht!


Geschrieben von Stonie22 am 01.08.2018 um 06:22:

Leidiges Thema Euro 4 und seitl. Reflektor

Das interessiert eigentlich schon.
Das FZ hat mit Reflektoren die Euro 4 BE.
Mit entfernen kann diese erlöschen.
Somit fährst du ohne BE.
Bei nem Unfall wenn dich von der Seite einer abschießt kann’s blöd ausgehen.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk


Geschrieben von Volcano883 am 01.08.2018 um 06:29:

Typisch Deutsch :-D sorry... ich bin raus


Geschrieben von WolleS am 01.08.2018 um 06:30:

Ich will sie ja auch nicht entfernen, sondern ersetzen. 
Durch rote im hinteren Bereich. 


Geschrieben von Jannemann am 01.08.2018 um 09:09:

Für die Seite sind aber leider nur gelbe zulässig Augen rollen​​​​​​
Und mit Euro 4 ist das alles etwas strenger geworden . 
Was bislang ein Cavaliersdelikt war, kann nun ziemlich bös ausgehen, eben das die BE des Fahrzeugs erlischt 
​​​

__________________
Die Linke zum Gruß,
Jan


Geschrieben von BlackStar am 01.08.2018 um 09:28:

Moin, 

Humbug.

Für vorne sind gelbe Strahler vorgeschrieben, für hinten rote. Es ist ein Strahler je Fahrzeugseite vorgeschrieben, aber nicht, ob er vorne oder hinten zu führen ist.

BlackStar 

__________________
alles Werbung


Geschrieben von HeikoJ am 01.08.2018 um 10:47:

Hat nix mit Euro 4 zu tun. Gilt ab Modelljahr 2014

ECE R 53 Ergänzung 14/01 In Kraft seit 15.07.2013

Zitat:

5.13. Farben  der   Leuchten
Die  Farben  des  Lichtes,  auf  das  sich  diese  Regelung  bezieht,  müssen  wie  folgt  sein:
...
seitlicher  nicht  dreieckiger  Rückstrahler:  vorn  gelb, hinten  gelb  oder  rot
...
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
6.12. SEITLICHE,  NICHT  DREIECKIGE  RÜCKSTRAHLER
6.12.1. Anzahl je  Seite Einer  oder  zwei.
6.12.2. Anbau Keine  besondere  Vorschrift.
6.12.3. Anordnung
6.12.3.1. an der Seite des Fahrzeugs.
6.12.3.2.  In  der  Höhe:  mindestens  300  mm  und  höchstens  900  mm  über  dem  Boden.
6.12.3.3. in   Längsrichtung:   derart,   dass   sie   unter   normalen   Umständen   nicht   durch   die   Kleidung   des   Fahrzeugführers  oder  des  Beifahrers  verdeckt  werden.
6.12.4. Geometrische Sichtbarkeit 
Horizontalwinkel β  =  30  °  nach  vorn  und  nach  hinten. 
Vertikalwinkel α  =  15  °  über  und  unter  der  Horizontalen.
Der  Vertikalwinkel  unter  der  Horizontalen  darf  jedoch  auf  5°  verringert  sein,  wenn  die  Anbau­höhe  des  Rückstrahlers  kleiner  als  750  mm  ist.
6.12.5. Ausrichtung
Die  Bezugsachse  der  Rückstrahler  muss  senkrecht  zur  Längsmittelebene  des  Fahrzeugs  verlaufen  und  nach  außen  ausgerichtet  sein.  Die  vorderen  seitlichen  Rückstrahler  dürfen  mit  dem  Lenk­einschlag  mitschwenken.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------

5.14. Jedes zur Genehmigung  nach dieser Regelung vorgeführte Fahrzeug muss mit folgenden Be­leuchtungs-  und  Lichtsignaleinrichtungen  ausgerüstet  sein:
5.14.1. Scheinwerfer für  Fernlicht          (Absatz          6.1);
5.14.2. Scheinwerfer für  Abblendlicht          (Absatz          6.2);
5.14.3. Fahrtrichtungsanzeiger          (Absatz          6.3);
5.14.4. Bremsleuchte          (Absatz          6.4);
5.14.5. Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen          (Absatz          6.5);
5.14.6. Begrenzungsleuchte          (Absatz          6.6);
5.14.7. Schlussleuchte          (Absatz          6.7);
5.14.8. hinterer,  nicht dreieckiger Rückstrahler     (Absatz          6.8 ;
5.14.9. seitliche, nicht dreieckige  Rückstrahler          (Absatz          6.12).

5.15. Es kann zusätzlich  mit  folgenden  Beleuchtungs-  und  Lichtsignaleinrichtungen  ausgerüstet  sein:
5.15.1. Warnblinklicht          (siehe          Absatz          6.9);
5.15.2. Nebelleuchten;
5.15.2.1. vorn      (Absatz      6.10);
5.15.2.2. hinten      (Absatz      6.11);
5.15.3. Tagfahrleuchte          (Absatz          6.13)
 

__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von Mob am 01.08.2018 um 11:03:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Hat nix mit Euro 4 zu tun. Gilt ab Modelljahr 2014

ECE R 53 Ergänzung 14/01 In Kraft seit 15.07.2013

Zitat:

5.13. Farben  der   Leuchten
Die  Farben  des  Lichtes,  auf  das  sich  diese  Regelung  bezieht,  müssen  wie  folgt  sein:
...
seitlicher  nicht  dreieckiger  Rückstrahler:  vorn  gelb, hinten  gelb  oder  rot
...
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6.12. SEITLICHE,  NICHT  DREIECKIGE  RÜCKSTRAHLER
6.12.1. Anzahl je  Seite Einer  oder  zwei.
6.12.2. Anbau Keine  besondere  Vorschrift.
6.12.3. Anordnung
6.12.3.1. an der Seite des Fahrzeugs.
6.12.3.2.  In  der  Höhe:  mindestens  300  mm  und  höchstens  900  mm  über  dem  Boden.
6.12.3.3. in   Längsrichtung:   derart,   dass   sie   unter   normalen   Umständen   nicht   durch   die   Kleidung   des   Fahrzeugführers  oder  des  Beifahrers  verdeckt  werden.
6.12.4. Geometrische Sichtbarkeit 
Horizontalwinkel β  =  30  °  nach  vorn  und  nach  hinten. 
Vertikalwinkel α  =  15  °  über  und  unter  der  Horizontalen.
Der  Vertikalwinkel  unter  der  Horizontalen  darf  jedoch  auf  5°  verringert  sein,  wenn  die  Anbau­höhe  des  Rückstrahlers  kleiner  als  750  mm  ist.
6.12.5. Ausrichtung
Die  Bezugsachse  der  Rückstrahler  muss  senkrecht  zur  Längsmittelebene  des  Fahrzeugs  verlaufen  und  nach  außen  ausgerichtet  sein.  Die  vorderen  seitlichen  Rückstrahler  dürfen  mit  dem  Lenk­einschlag  mitschwenken.
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5.14. Jedes zur Genehmigung  nach dieser Regelung vorgeführte Fahrzeug muss mit folgenden Be­leuchtungs-  und  Lichtsignaleinrichtungen  ausgerüstet  sein:
5.14.1. Scheinwerfer für  Fernlicht          (Absatz          6.1);
5.14.2. Scheinwerfer für  Abblendlicht          (Absatz          6.2);
5.14.3. Fahrtrichtungsanzeiger          (Absatz          6.3);
5.14.4. Bremsleuchte          (Absatz          6.4);
5.14.5. Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen          (Absatz          6.5);
5.14.6. Begrenzungsleuchte          (Absatz          6.6);
5.14.7. Schlussleuchte          (Absatz          6.7);
5.14.8. hinterer,  nicht dreieckiger Rückstrahler     (Absatz          6.8 ;
5.14.9. seitliche, nicht dreieckige  Rückstrahler          (Absatz          6.12).

5.15. Es kann zusätzlich  mit  folgenden  Beleuchtungs-  und  Lichtsignaleinrichtungen  ausgerüstet  sein:
5.15.1. Warnblinklicht          (siehe          Absatz          6.9);
5.15.2. Nebelleuchten;
5.15.2.1. vorn      (Absatz      6.10);
5.15.2.2. hinten      (Absatz      6.11);
5.15.3. Tagfahrleuchte          (Absatz          6.13)

Alle Klarheiten beseitigt traurig

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Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom ! großes Grinsen


Geschrieben von HeikoJ am 01.08.2018 um 11:11:

Immer wieder gerne großes Grinsen

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von eastw00t am 01.08.2018 um 11:58:

Hab meine neulich auch weggemacht... als ich die neuen Blinker installiert hab. Siehe Bild - schaut direkt viel cleaner aus.
In Deutschland wird man nur noch bevormundet. Das einzige was man noch ohne Einschränkung darf ist: Steuern zahlen!

Klar ist aber, dass rein bürokratisch gesehen deine BE erlischt, weil die Maschine nicht mehr den Euro 4 Standard erfüllt.


Geschrieben von HeikoJ am 01.08.2018 um 12:54:

zum zitierten Beitrag Zitat von eastw00t
Klar ist aber, dass rein bürokratisch gesehen deine BE erlischt, weil die Maschine nicht mehr den Euro 4 Standard erfüllt.

Das wird den Autofahrer der dich in der Dämmerung an einer Einmündung übersieht auch nicht weiter kümmern.

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von eastw00t am 01.08.2018 um 13:46:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von eastw00t
Klar ist aber, dass rein bürokratisch gesehen deine BE erlischt, weil die Maschine nicht mehr den Euro 4 Standard erfüllt.

Das wird den Autofahrer der dich in der Dämmerung an einer Einmündung übersieht auch nicht weiter kümmern.

Da gibts gar nichts zu diskutieren, da hast du Recht. Es ist ein Sicherheitsfeature, das fehlt.
genauso wie eine neon gelbe Warnweste ein Sicherheitsfeature ist, Reflektierende Kleidung und so weiter und so fort...
All das habe ich im übrigen auch nicht.
Wird aber vielleicht auch mal noch zur Vorschrift...

Bis dahin hab ichs aber hoffentlich hinter mir, oder bin schon ausgewandert. der typische deutsche Bürger wird alles mitmachen was man ihm vorgibt.
Das war schon immer so und wird auch so bleiben.

Meine sehr passive Fahrweise (sowohl im Auto, als noch um so mehr auf dem Motorrad) wird mir jedenfalls mit höherer Wahrscheinlichkeit das Leben retten, als 2 Reflektoren.

Nützt aber alles nix, wenn man erwischt wird ist der Geldbeutel dran ;-)
 


Geschrieben von Invalid_UID am 01.08.2018 um 14:10:

Hab ne 2005er. Die Reflektoren sind vom Vorbesitzer entfernt worden und liegen in der Kiste...

Kann es da zu Problemen kommen oder sollte ich diese wieder anbringen?

Was ist mit getönten Reflektoren? Gibt es da was?

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Es ist ein Jammer, daß die Besserwisser zwar alles besser wissen, aber nichts besser machen.

Der Harley fahrer, der auch Reiskocher grüßt.

Die Zahl der blockierten User steigt stetig.
Der Spacken kann es nicht lassen.


Geschrieben von dieTor am 01.08.2018 um 14:16:

zum zitierten Beitrag

Man muss die richtigen Begrifflichkeiten eindeutiger benennen:

Seitlich (ob Vorderrad oder Hinterrad) ist ein gelber Reflektor vorgeschrieben.

Hinten (von rückwärts gesehen) ist ein roter Reflektor vorgeschrieben.

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* Ich habe Vorurteile, aber meistens treffen sie zu *