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Leidiges Thema Euro 4 und seitl. Reflektor
Guten Morgen zusammen!
ich bin auf der Suche nach e-geprüften seitlichen
Reflektoren für die Fenderstruts meiner 2017er 883.
Finde nur nix passendes. Ist es überhaupt legal,
die schäbigen gelben vorne zu entfernen und hinten
einfach rote dran zu kleben? Würde mich sehr über
ernst gemeinte Tips und vielleicht sogar n link freuen
euer Wolfgang
Mir hat der Händler die Reflektoren am Kennzeichenhalter sofort entfernt, als er mein Kennzeichen montiert hat. Vorne bekommst du die mit einem Fön und einer Schnur ab.
Und im nachhinein wird es keinen interessieren, ob sie dran sind, oder nicht!
Leidiges Thema Euro 4 und seitl. Reflektor
Das interessiert eigentlich schon.
Das FZ hat mit Reflektoren die Euro 4 BE.
Mit entfernen kann diese erlöschen.
Somit fährst du ohne BE.
Bei nem Unfall wenn dich von der Seite einer abschießt kann’s blöd ausgehen.
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Typisch Deutsch :-D sorry... ich bin raus
Ich will sie ja auch nicht entfernen, sondern ersetzen.
Durch rote im hinteren Bereich.
Für die Seite sind aber leider nur gelbe zulässig
Und mit Euro 4 ist das alles etwas strenger geworden .
Was bislang ein Cavaliersdelikt war, kann nun ziemlich bös ausgehen, eben das die BE des Fahrzeugs erlischt
__________________
Die Linke zum Gruß,
Jan
Moin,
Humbug.
Für vorne sind gelbe Strahler vorgeschrieben, für hinten rote. Es ist ein Strahler je Fahrzeugseite vorgeschrieben, aber nicht, ob er vorne oder hinten zu führen ist.
BlackStar
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alles Werbung
Hat nix mit Euro 4 zu tun. Gilt ab Modelljahr 2014
ECE R 53 Ergänzung 14/01 In Kraft seit 15.07.2013
Zitat:
5.13. Farben der Leuchten
Die Farben des Lichtes, auf das sich diese Regelung bezieht, müssen wie folgt sein:
...
seitlicher nicht dreieckiger Rückstrahler: vorn gelb, hinten gelb oder rot
...
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
6.12. SEITLICHE, NICHT DREIECKIGE RÜCKSTRAHLER
6.12.1. Anzahl je Seite Einer oder zwei.
6.12.2. Anbau Keine besondere Vorschrift.
6.12.3. Anordnung
6.12.3.1. an der Seite des Fahrzeugs.
6.12.3.2. In der Höhe: mindestens 300 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.
6.12.3.3. in Längsrichtung: derart, dass sie unter normalen Umständen nicht durch die Kleidung des Fahrzeugführers oder des Beifahrers verdeckt werden.
6.12.4. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel β = 30 ° nach vorn und nach hinten.
Vertikalwinkel α = 15 ° über und unter der Horizontalen.
Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe des Rückstrahlers kleiner als 750 mm ist.
6.12.5. Ausrichtung
Die Bezugsachse der Rückstrahler muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs verlaufen und nach außen ausgerichtet sein. Die vorderen seitlichen Rückstrahler dürfen mit dem Lenkeinschlag mitschwenken.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
5.14. Jedes zur Genehmigung nach dieser Regelung vorgeführte Fahrzeug muss mit folgenden Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen ausgerüstet sein:
5.14.1. Scheinwerfer für Fernlicht (Absatz 6.1);
5.14.2. Scheinwerfer für Abblendlicht (Absatz 6.2);
5.14.3. Fahrtrichtungsanzeiger (Absatz 6.3);
5.14.4. Bremsleuchte (Absatz 6.4);
5.14.5. Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen (Absatz 6.5);
5.14.6. Begrenzungsleuchte (Absatz 6.6);
5.14.7. Schlussleuchte (Absatz 6.7);
5.14.8. hinterer, nicht dreieckiger Rückstrahler (Absatz 6.8 ;
5.14.9. seitliche, nicht dreieckige Rückstrahler (Absatz 6.12).
5.15. Es kann zusätzlich mit folgenden Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen ausgerüstet sein:
5.15.1. Warnblinklicht (siehe Absatz 6.9);
5.15.2. Nebelleuchten;
5.15.2.1. vorn (Absatz 6.10);
5.15.2.2. hinten (Absatz 6.11);
5.15.3. Tagfahrleuchte (Absatz 6.13)
__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Hat nix mit Euro 4 zu tun. Gilt ab Modelljahr 2014
ECE R 53 Ergänzung 14/01 In Kraft seit 15.07.2013
Zitat:
5.13. Farben der Leuchten
Die Farben des Lichtes, auf das sich diese Regelung bezieht, müssen wie folgt sein:
...
seitlicher nicht dreieckiger Rückstrahler: vorn gelb, hinten gelb oder rot
...
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6.12. SEITLICHE, NICHT DREIECKIGE RÜCKSTRAHLER
6.12.1. Anzahl je Seite Einer oder zwei.
6.12.2. Anbau Keine besondere Vorschrift.
6.12.3. Anordnung
6.12.3.1. an der Seite des Fahrzeugs.
6.12.3.2. In der Höhe: mindestens 300 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.
6.12.3.3. in Längsrichtung: derart, dass sie unter normalen Umständen nicht durch die Kleidung des Fahrzeugführers oder des Beifahrers verdeckt werden.
6.12.4. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel β = 30 ° nach vorn und nach hinten.
Vertikalwinkel α = 15 ° über und unter der Horizontalen.
Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe des Rückstrahlers kleiner als 750 mm ist.
6.12.5. Ausrichtung
Die Bezugsachse der Rückstrahler muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs verlaufen und nach außen ausgerichtet sein. Die vorderen seitlichen Rückstrahler dürfen mit dem Lenkeinschlag mitschwenken.
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5.14. Jedes zur Genehmigung nach dieser Regelung vorgeführte Fahrzeug muss mit folgenden Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen ausgerüstet sein:
5.14.1. Scheinwerfer für Fernlicht (Absatz 6.1);
5.14.2. Scheinwerfer für Abblendlicht (Absatz 6.2);
5.14.3. Fahrtrichtungsanzeiger (Absatz 6.3);
5.14.4. Bremsleuchte (Absatz 6.4);
5.14.5. Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen (Absatz 6.5);
5.14.6. Begrenzungsleuchte (Absatz 6.6);
5.14.7. Schlussleuchte (Absatz 6.7);
5.14.8. hinterer, nicht dreieckiger Rückstrahler (Absatz 6.8 ;
5.14.9. seitliche, nicht dreieckige Rückstrahler (Absatz 6.12).
5.15. Es kann zusätzlich mit folgenden Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen ausgerüstet sein:
5.15.1. Warnblinklicht (siehe Absatz 6.9);
5.15.2. Nebelleuchten;
5.15.2.1. vorn (Absatz 6.10);
5.15.2.2. hinten (Absatz 6.11);
5.15.3. Tagfahrleuchte (Absatz 6.13)
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Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom !
Immer wieder gerne
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Hab meine neulich auch weggemacht... als ich die neuen Blinker installiert hab. Siehe Bild - schaut direkt viel cleaner aus.
In Deutschland wird man nur noch bevormundet. Das einzige was man noch ohne Einschränkung darf ist: Steuern zahlen!
Klar ist aber, dass rein bürokratisch gesehen deine BE erlischt, weil die Maschine nicht mehr den Euro 4 Standard erfüllt.
zum zitierten Beitrag Zitat von eastw00t
Klar ist aber, dass rein bürokratisch gesehen deine BE erlischt, weil die Maschine nicht mehr den Euro 4 Standard erfüllt.
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zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von eastw00t
Klar ist aber, dass rein bürokratisch gesehen deine BE erlischt, weil die Maschine nicht mehr den Euro 4 Standard erfüllt.
Das wird den Autofahrer der dich in der Dämmerung an einer Einmündung übersieht auch nicht weiter kümmern.
Hab ne 2005er. Die Reflektoren sind vom Vorbesitzer entfernt worden und liegen in der Kiste...
Kann es da zu Problemen kommen oder sollte ich diese wieder anbringen?
Was ist mit getönten Reflektoren? Gibt es da was?
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Es ist ein Jammer, daß die Besserwisser zwar alles besser wissen, aber nichts besser machen.
Der Harley fahrer, der auch Reiskocher grüßt.
Die Zahl der blockierten User steigt stetig.
Der Spacken kann es nicht lassen.
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* Ich habe Vorurteile, aber meistens treffen sie zu *