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AU mit KAT / ohne KAT
ich habe eine Frage... meine 2001 TC 88. hat die Schadstoffnorm 97/24EG in den Papieren...dazu die 0206 unter 14.1. KAT hat die Maschine nicht...ist auch kein U-Kat o.ä eingetragen...
Wenn ich nun einen Zubehör Auspuff ...z.B einen AMC anbaue. muss der dann KATS haben ?? oder geht es OHNE ?
Gruß Jürgen
Ach ja... § 21 Abnahme des Motorrads war 2017 im JULI. ( US IMPORT )
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der Weg ist das Ziel
Meine Erfahrung ist, dass die Norm auch eingehalten wird, wenn das Mapping nicht verändert wurde. Durch die Einspritzung wird das Gemisch genau so geregelt, dass es 'passt'. Auch ohne Kat.
...ich habe aber gar keine EFI. . Ich habe einen Vergaser. Hintergrund der Frage ist folgender : ich möchte mir AMC Töpfe kaufen.... und die müssen ja bekanntlich eingetragen werden. Die AMC Töpfe hätten dann wohl U Katalysatoren
und wenn ich dann später zur AU muss? wie verhält sich das dann ? Bei der Vollabnahme im Juli letzten Jahres waren OEM Töpfe drauf..mit E Kennzeichnung aber ohne Katalysator. die Werte waren wie folgt :
Leerlaufdrehzahl 1000 upm Co 1.84 %
wenn ich nun Katalysatoren einbaue ...die ja dann auch in die Papiere eingetragen werden - sind die CO Werte die dann eingehalten werden müssen niedriger ?? Im WWW findet man zwar viel...aber auf den Punkt gebracht, habe ich bis jetzt nichts passendes gefunden.
Gruß Jürgen
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der Weg ist das Ziel
zum Thema AMC habe ich hier an verschiedenen Stellen ausgeführt. Ich liege gerade im Rechtsstreit, weil sich die Töpfe wie Mofa-Töpfe anhören. AMC nimmt die Töpfe nicht zurück beziehungsweise behält die zurückgeschickten Töpfe ein und kehrt das Geld nicht aus. Ich habe eine AMC-Anlage bestellt, die ich genau an einem identischen Motorrad gehört habe. Geliefert wurden "Mofa-Töpfe".
Für das Geld, bekommst du auch fast eine Penzl.
Kat und Vergaser ist scheixe zum abstimmen.
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Am liebsten mit Vergaser.
...darum frage ich ja....
Hier in D´dorf kommen die Einschläge immer näher.. ( Stichwort SOKO POSER /PROTZER /TUNER )... dank der 3 er Fraktion immer mehr Fahrzeug Kontrollen. Darum die Idee mit der AMC Anlage..
EInzig die KAT Frage treibt mich um.... Muss ich einen Kat haben oder nicht ??
Gruß Jürgen
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der Weg ist das Ziel
zum zitierten Beitrag Zitat von harleykill
Kat und Vergaser ist scheixe zum abstimmen.
zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
zum zitierten Beitrag Zitat von harleykill
Kat und Vergaser ist scheixe zum abstimmen.
Was ist bis auf den Staudruck der Unterschied?
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der Weg ist das Ziel
Eine Kiste mit Kat läuft immer heisser als ohne.
BG
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Am liebsten mit Vergaser.
... tja. und nun ? KAT ODER NICHT ? oder anders ausgedrückt ...MUSS ich eine KAT einbauen...oder brauche ich keinen ??
Gruß Jürgen
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der Weg ist das Ziel
Diese Frage ist nur dahingehend zu beantworten, dass natürlich der Kat-Einbau ab einem bestimmten Baujahr vorgeschrieben ist. Meine Erfahrung sagt mir aber, dass oft die Abgaswerte ohne Kat eingehalten werden. So und nun?
Meinst du die Streckenkontrolle flext dir vor Ort den Puff auf um nachzuschauen?
.... habe nun eine VERBINDLICHE Antwort.... da meine Maschine leider mit der Norm 97/24EG zugelassen wurde ( wie übrigens alle TC88 ) gilt folgendes... Die Abgas Grenzwerte werden nur eingehalten mit einem sogenannten "ÜBERKAT " der im vordern Topf sitzt - bei einem NEUFAHRZEUG. Da bei einer Messung zur Betriebserlaubnis die GESAMMTMENGE an "Schadstoffen " gemessen wird , kam Harley Davidson auf die Idee eben nur den Vorderen KAT zu verbauen... der extrem gut filtert (und somit sehr dicht ist ) - darum darf der hintere Zylinder ohne Kat arbeiten..( denn der hat ja auch so schon ein "HEISSES DASEIN " ). so blieb man ANNO 1999 unter den für die 97/24 EG gültigen Grenzwerten...
Gruß Jürgen
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der Weg ist das Ziel
Das ist die formale Antwort.
Ich kenne genug Leute, die die Kats ausbauen, damit der Auspuff lauter ist. Trotzdem werden die Abgaswerte eingehalten.......
mit oder ohne kat,
bei deinem bj. bis 3,5 % schadstoff,
das kannst du leicht einhalten.(BMW hat es damals nicht geschaft)
wenn du eine amc für dein bj kaufst hat die normalerweise einen u-kat in beiden töpfen,
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BLUETHUNDER
aus der Oberpfalz im Freistaat Bayern
Also bei meiner TC88 aus 2003 (ohne KAT, US-Modell) waren die Werte bei der letzten AU bestens. Norm 97/24 EG (Euro 1) locker eingehalten, obwohl in der Zulassungsbescheinigung "Schadstoffklasse unbekannt" steht.
Bei Krafträdern ohne bzw. mit ungeregeltem Katalysator wird der CO-Wert bei Leerlaufdrehzahl ermittelt. Er darf max. 4,5 Vol.-% betragen...
Bei meiner war der Wert 1,5.