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Geschrieben von Schneckman am 12.09.2018 um 23:43:

Standgeräusch mit Kürzel "E" - Meßmethode ?

Weiß noch jemand, wie die Meßmethode für den Standgeräuschwert mit Kürzel "E"  ( gab`s in Siebzigern und Achtzigern ) geht ?

Bei der Frage geht`s um eine 83er Shovel , die 83 E im Schein stehen hat.

Ist das so wie bei "D", wo plus 21 und plus 5 dazugerechnet wird, um das Limit zu erhalten für die Straßenrandmessung ?

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Geschrieben von HeikoJ am 13.09.2018 um 00:03:

EG-Rili 78/1015/EWG analog zu ECE R 41-0 Die Meßmethode entspricht (P) 0,5 m von der Auspuffmündung, 45 +/-10 Grad seitlich zum Abgasstrom, Mikrofon auf Höhe der Auspuffmündung, jede Mündung einzeln messen, höchster Messwert wird Meßergebnis
bei ¾ Nenndrehzahl Möglich ab 1978, Pflicht ab 1981
Ab EZ 01.10.1983 analog zu ECE R 41-1

EDIT:
Plus 5 db(A) Toleranz

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Geschrieben von Schneckman am 13.09.2018 um 21:51:

Ich hatte oben Stand- und Fahrgeräusch falsch rum angegeben, es steht bei Ziffer 30 :   81 P   ,  und bei Ziffer 31 : 86 E . ( Und es ist Bj 84 )

Also das E steht beim Fahrgeräusch, der Wert 81 P das Standgeräusch.    Das ist das, was mich irritiert -- wie kann eine 84er mit Meßmethode "P" einen Standgeräuschwert von 81 in den Papieren haben ??

Beim "P" gibt es ja nur die 5 db Toleranz aufzuschlagen, nicht wie beim alten "N" noch 21 dazu.

Der Wert von 81 bei Meßmethode N würde hinkommen, das kennt man so - aber bei einer "P"-Angabe nur 84, wie kann das sein ?



Selbst meine etwas jüngeren Evos mit Bj. 86, 87 und 88 haben alle ursprüngliche Werte zwischen 93P und 98P (nach Eintragung einer Anhebung zwischen 101 und 105P ) .


 

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Geschrieben von mjb am 14.09.2018 um 10:15:

Meine 78er FX hat beide Werte 85D....und ich hab die Originaltüten drauf, also die 65A smile ....mal schauen, ob die Grünen bei einer Kontrolle da mackern oder nicht...ist ja alles original großes Grinsen
 

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Geschrieben von Booze am 14.09.2018 um 10:50:

Was wissen die, was bei Bj.78 orginal ist fröhlich

Da würde ich mal sagen, pech gehabt entweder war da eine Behörde zu eifrig, oder da war ein besonders schlauer TÜVi dran.
Bei meiner 78er steht übrigens 110P Standgeräusch es ist aber ein deutsches Modell, kein Import-


Geschrieben von HeikoJ am 14.09.2018 um 11:53:

P = "Polizei" beim Standgeräusch, Meßmethode siehe oben ...
E = "E(W)G" beim Fahrgeräusch
D = DIN-Phon

Das Standgeräusch kann einen beliebigen Wert annehmen, es gibt keine gesetzliche Vorschrift dazu. Zur Homologation wird immer das Fahrgeräusch herangezogen, der zulässige Höchstwert ist gesetzlich festgelegt. Die Standgeräusch Angabe dient nur als Kontrollwert (Polizei). Bei Abweichung von mehr als 5 db zum angebenen Wert wird ein Defekt oder Manipulation vermutet. Dann muß mittels einer Fahrgeräuschmessung die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüft werden.
 

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Geschrieben von mjb am 08.10.2018 um 09:00:

....so, nachdem ich nun einen S&S Shovel drinnen hab, hat sich meine Geräuschkulisse lt. Schein von 85D in 84N verändert(Standgeräusch und Fahrgeräusch-beides 84N)

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