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Geschrieben von gipsey am 03.10.2018 um 08:44:

Screaming Eagle Auspuff

Hat wer von Euch auf einer 107 cui Maschine Screaming Eagle Töpfe? Mit oder ohne DB-Killer? Wie sind Eure Erfahrungen?

Derzeit hab ich an meiner 103-er Deluxe Remus drinnen, wenn die DB-Killer heraussen sind, klingt sie beim Gasgeben aus dem Keller brachial. Wäre das in oben genannter Konfiguration ähnlich?

Hintergrund: ich überleg mir einen Umstieg auf die neue Heritage Classic, und da würden mir Erfahrungswerte helfen.

Vielen Dank mal im Voraus

lG

 


Geschrieben von tcj am 03.10.2018 um 09:03:

Hi Norbert,
die 107er ist ne Euro4 - dafür gibts keine entnehmbaren Killer mehr ... - außerdem reagiert die Rennleitung da etwas heikel cool
außer elektronischen Klappensystem ist hier alles mit Vorsicht zu genießen ...


Geschrieben von gipsey am 03.10.2018 um 09:23:

Lt. Christof gibt es die sehr wohl noch, näheres erfahre ich am Samstag.

Was würdest Du vorschlagen? Optisch sollten sie in Richtung Original gehen!

Laß mir alle schön grüßen!

lg

 


Geschrieben von tcj am 03.10.2018 um 09:58:

Hi Norbert,
an ein Euro4 Moped dürfen keine Anlagen mehr montiert werden wo du per Schrauben, Seegerring usw. einfach den Dämpfer entnehmen kannst ... wurde hier aber auch schon hinlänglich diskutiert
für eine Euro3 kannst natürlich noch immer einen derartigen Auspuff montieren.

Betreffend Empfehlung tue ich mit etwas schwer, wir sind mit den J&H Anlagen sehr zufrieden - zumal es hier verschiedene Endkappen gibt und somit das tappered Design erhalten bleibt.
Aber auch Remus, Penzl bieten inzwischen alles elektronisch gesteuert an - müsste man einfach fragen wer hat und probehören.

Auch ne J&H klingt unterschiedlich, je nachdem ob an ner Sporty, Softail, Tourer ... und je nach Krümmerführung.

LG, Walter


Geschrieben von gipsey am 03.10.2018 um 10:04:

Alles klar, vielen Dank.

Es kann sein, dass ich auch Christof missverstanden habe und die Screaming Eagle elektronisch verstellbar sind, aber das erfahre ich am Samstag.

Wenn nicht.... schlecht.

Schauen wir mal.

lg

Norbert


Geschrieben von gipsey am 08.10.2018 um 07:08:

@tcj, @all:

Ich hab am Samstag probefahrt gehabt, und natürlich das Auspuffproblem auf den Tisch gebracht.

Tatsächlich wäre es möglich, die Screaming Eagle zu entkernen und das Ganze wieder umzukehren. Die "legaleren" Methoden von Kess, Vance, Remus und co. sind natürlich zu bevorzugen.

Und jetzt stellt sich für mich die Frage, wie denn die Remus sind. Weniger vom Klang als von der Zuverlässigkeit der Technik. Wer hat da Erfahrung?

Vielen Dank im Voraus

lG

Norbert


Geschrieben von Peter61 am 08.10.2018 um 14:40:

Hallo, die Sreaming Eagle die ich 1 Jahr auf meiner FLHTK hatte sind Eur4 und die DB-Eater entfernbar !
3 Schrauben lösen und die Chromkappen abnehmen, dann die DB-Eater auch mit 3 Schrauben entfernen, oder mit Unterlegscheiben auf Abstand montieren :- )
 


Geschrieben von Chrisk am 08.10.2018 um 14:51:

zum zitierten Beitrag Zitat von tcj
Hi Norbert,
an ein Euro4 Moped dürfen keine Anlagen mehr montiert werden wo du per Schrauben, Seegerring usw. einfach den Dämpfer entnehmen kannst ...

Auch bei Euro 4 Anlagen dürfen dB Killer (derzeit noch) mechanisch entfernbar sein.
Allerdings darf man das so modifizierte Fahrzeug dann nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum betreiben.


Geschrieben von tcj am 08.10.2018 um 15:18:

zum zitierten Beitrag Zitat von Chrisk

Auch bei Euro 4 Anlagen dürfen dB Killer (derzeit noch) mechanisch entfernbar sein.
Allerdings darf man das so modifizierte Fahrzeug dann nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum betreiben.

Sorry - deine Aussage ist schlichtwegs falsch:

Nicht abbaubare, sondern verschweißte dB-Eater sowie die äußerliche Kennzeichnung der Geräuschwerte sind nach ECE R 41obligatorisch. Die ECE R 41, ist auch in der EU durch die für neue Zwei- und Dreiräder ab 1. Januar 2016 geltende Euro-4-Norm umgesetzt.
Alle Systeme, in denen sich Dämpferkomponenten öffnen oder herausnehmen lassen, sind mit Euro 4 verboten.


@Peter61
E4 bedeutet Abnahme Prüfkennzeichen in den Niederlanden, hat aber nix mit Euro4 zu tun


Geschrieben von Chrisk am 08.10.2018 um 15:27:

Das betrifft erstmal nur die Hersteller der Fahrzeuge selbst. Zubehörhersteller haben eine Übergangsfrist.


Geschrieben von tcj am 08.10.2018 um 15:39:

@Chrisk - wäre mir nicht bekannt, den mir vorliegenden Infos gilt dies auch für Zubehöranlagen,
kenne auch keine aktuelle Euro4-Anlage wo dies möglich wäre.


Geschrieben von Chrisk am 08.10.2018 um 15:45:

Screaming Eagle ist zum Beispiel einer davon. Für andere Mopeds bis zum heutigen Tage (quasi alle Italiener): Termignoni, Shark, Sil Moto, etc.


Geschrieben von tcj am 08.10.2018 um 16:04:

Nicht wenn es sich beim Moped wie ich bereits anfang geschrieben habe um eine Euro4 Homologation handelt ...
Ansonst bitte ich um den entsprechenden Gesetzestext ...


Geschrieben von Chrisk am 08.10.2018 um 16:18:

Wieso sollte ich Dir einen Gesetzestext suchen, den es gar nicht gibt ? Es steht nämlich in einer EU Verordnung.
Beim Termignoni war sogar der Auszug dabei, dass alle bis Ende 2019 in den Verkehr genommene Anlagen noch einen einfach entnehmbaren dB Killer haben dürfen, zur Vorlage bei der Rennleitung.
Alle meine Euro 4 Mopeds mit Zubehöranlegen haben entnehmbare dB Killer, auch wenn ich überhaupt nicht vor habe, diese zu entnehmen.


Geschrieben von Chrisk am 08.10.2018 um 17:04:

Bin ja nett, so habe ich kurz gesucht. Es steht in der Verordnung UNECE 92.01, die allerdings für Zubehöranlegen erst ab 2020 bindend wird.

Weiteres Zitat aus der Presse:
bla bla ... Ein weiteres interessantes Detail findet sich in der Verordnung UNECE 92.01, die sich mit Zubehör-Auspuffanlagen beschäftigt. Während die serienmäßig vom Hersteller verbauten Auspuffanlagen natürlich unter die UNECE-R 41.04 fallen, tritt die UNECE 92.01 für Zubehör-Auspuffanlagen erst im Jahr 2020 in Kraft. Theoretisch könnte also ein Motorradfahrer, der ein der UNECE-R 41.04 entsprechendes Motorrad erworben hat, an dieses eine Auspuffanlage mit alter E-Typgenehmigung verbauen und so das Motorrad ganz legal „soundtechnisch“ wieder aufrüsten. Im Besonderen ausländische EU-Genehmigungsbehörden gehen bei der Typ-Genehmigung für Zubehör-Auspuffanlagen mit den Grenzwerten recht locker um.