Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Fahrgemeinschaften, Treffen, Events, Unterkünfte, Ziele & Berichte (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=18)
-- Treffen, Events & Messen (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=23)
--- 2. Dresdner Harley Days 2019 (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=86887)


Geschrieben von St.W am 24.10.2018 um 20:40:

2. Dresdner Harley Days 2019

Heute kam ein Newsletter von Thomas Heavy Metal Bikes. Hier sind die 2. DRESDNER HARLEY DAYS für den 26.07. Bis 28.07.2019 benannt. Offensichtlich wird doch ein zweiter Versuch gestartet. 
​​​​​​Hoffentlich klappt es diesmal. 

__________________
Grüße aus der Mitte Sachsens
Steffen


Geschrieben von Peter61 am 25.10.2018 um 06:47:

Hoffentlich wird nicht wieder ne Woche vorher abgesagt... die Hoffnung stirbt zuletzt.
Wäre schon cool wenn es klappen würde und die Leute die letztes Jahr vergebens Hotelzimmer gebucht hatten trotzdem wieder kommen...


Geschrieben von Oablinger am 25.10.2018 um 07:52:

Ich wäre dabei. Freude


Geschrieben von dieTor am 25.10.2018 um 17:38:

Harley Days = Werbeslogan.

Weiß nicht, ob man damit jede Art von Veranstaltung titulieren darf?

 

__________________
* Ich habe Vorurteile, aber meistens treffen sie zu *


Geschrieben von St.W am 06.12.2018 um 15:39:

Es scheint sich wieder was zu bewegen. 
Wäre schön toll. 

__________________
Grüße aus der Mitte Sachsens
Steffen


Geschrieben von Jonas am 06.12.2018 um 16:16:

Hat jemand von Euch Ahnung was die Anforderungen an auslaendische Fahrzeuge sind ? Ich wuerde mir den Spass machen und vorbei kommen, aber meine Harleys sind in Russland zugelassen und hier gibt es nix mit eintragen etc..

Was macht die deutsche Rennleistung z.B. mit einer Slim S mit 117er Motor, Auspuff und Luftfilter offen, anderes Fahrwerk + Reifen, Doppelscheibe und Mapping und Lampen wie am Weihnachtsbaum, aaaber russischer Zulassung  ?

 


Geschrieben von Fux am 06.12.2018 um 16:23:

Vielleicht ist hier etwas Interessantes für dich dabei:

Posting aus Ausländische Mopeds auf deutschen Straßen


Geschrieben von Jonas am 06.12.2018 um 16:35:

Ich habe jetzt mal bei der Polizei in Dresden angerufen und die haben mir, ohne jegliche Uebertreibung, geraten jemanden zu suchen der kompetent ist. Dabei wurde u.a. die Zulassungsstelle empfohlen.

Dort angerufen und eine nette Dame meinte, das bei einem versicherten Fahrzeug aus dem Ausland, welches sich (aus den Einfuhrpapieren ersichtlich) fuer einen kurzen Aufenthalt in Deutschland befindet, keinerlei deutsche Regularien greifen. Weder Lautstaerke, noch Abgaswerte seien ein Thema solange man nicht versucht das Fahrzeug in D zuzulassen.


Geschrieben von 92FatBoy am 06.12.2018 um 18:31:

@jonas
@all

na dann ... muss ich mir wohl auch ein 2. Wohnsitz anschaffen.
 

__________________
Das 5. schönste im Leben ist ein Alteisen, das unvergleichliche Fahrgefühl und dann so ein Teil noch an zu kicken - bei 1.530 cm3 / 93cui - Was wäre noch eine Steigerung => Eine erg. Springergabel!.

Take your time - I wish you a safe Journey.


Geschrieben von Middach am 06.12.2018 um 18:39:

zum zitierten Beitrag Zitat von 92FatBoy

na dann ... muss ich mir wohl auch ein 2. Wohnsitz anschaffen.

ich komm mit. Geht ne BriefkastenwohnungsWG? So wie Gerard Depardieu hat?

Dann könnten sich aus dem Forum dort alle anmelden und ......

Was die auf den Kaymans können, können wir auch. Wäre wirklich mal interessant zu wissen.

__________________
Neid muss man sich verdienen, Mitleid kriegst du geschenkt  großes Grinsen

Wer Rechtschreibfehler findet, sollte seine Interpunktion verbessern.cool


Geschrieben von SportyCB am 06.12.2018 um 22:35:

zum zitierten Beitrag Zitat von Jonas
Ich habe jetzt mal bei der Polizei in Dresden angerufen und die haben mir, ohne jegliche Uebertreibung, geraten jemanden zu suchen der kompetent ist. Dabei wurde u.a. die Zulassungsstelle empfohlen.

Dort angerufen und eine nette Dame meinte, das bei einem versicherten Fahrzeug aus dem Ausland, welches sich (aus den Einfuhrpapieren ersichtlich) fuer einen kurzen Aufenthalt in Deutschland befindet, keinerlei deutsche Regularien greifen. Weder Lautstaerke, noch Abgaswerte seien ein Thema solange man nicht versucht das Fahrzeug in D zuzulassen.

Haste Dir den Namen der netten Dame aufgeschrieben? Falls Dich die Polizei doch anhalten sollte, kannste ja mal probieren: aber Frau sowieso von der Zulasdungsstelle hat gesagt....
Meine Frau ist auf ner Zulassungsstelle, aber so ne Aussage würde sie nicht machen...


Geschrieben von Jonas am 07.12.2018 um 14:27:

zum zitierten Beitrag Zitat von 92FatBoy
@jonas
@all

na dann ... muss ich mir wohl auch ein 2. Wohnsitz anschaffen.

ich bin seit 14 Jahren komplett aus D abgemeldet. Zweitwohnsitz bring nicht viel ... ausser Problemen
 


Geschrieben von Jonas am 07.12.2018 um 14:40:

zum zitierten Beitrag Zitat von SportyCB
zum zitierten Beitrag Zitat von Jonas
Ich habe jetzt mal bei der Polizei in Dresden angerufen und die haben mir, ohne jegliche Uebertreibung, geraten jemanden zu suchen der kompetent ist. Dabei wurde u.a. die Zulassungsstelle empfohlen.

Dort angerufen und eine nette Dame meinte, das bei einem versicherten Fahrzeug aus dem Ausland, welches sich (aus den Einfuhrpapieren ersichtlich) fuer einen kurzen Aufenthalt in Deutschland befindet, keinerlei deutsche Regularien greifen. Weder Lautstaerke, noch Abgaswerte seien ein Thema solange man nicht versucht das Fahrzeug in D zuzulassen.

Haste Dir den Namen der netten Dame aufgeschrieben? Falls Dich die Polizei doch anhalten sollte, kannste ja mal probieren: aber Frau sowieso von der Zulasdungsstelle hat gesagt....
Meine Frau ist auf ner Zulassungsstelle, aber so ne Aussage würde sie nicht machen...

ne, habe ich nicht und mir ist schon klar das einen Aussage "habe angerufen, alles ok" nicht viel bringt.

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) § 20 Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland

...
(2) In einem Drittstaat zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen ausländischen Stelle eine gültige Zulassungsbescheinigung oder ein Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr ausgestellt ist und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist. Die Zulassungsbescheinigung muss mindestens die nach Artikel 35 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr erforderlichen Angaben enthalten. Satz 1 gilt nicht für ein Fahrzeug, das sich zum Zeitpunkt der Zulassung durch den Drittstaat im Inland befunden hat.
(3) Ausländische Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland nur teilnehmen, wenn sie betriebs- und verkehrssicher sind.
(4) Ist die Zulassungsbescheinigung nicht in deutscher Sprache abgefasst und entspricht sie nicht der Richtlinie 1999/37/EG oder dem Artikel 35 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr, muss sie mit einer von einem Berufskonsularbeamten oder Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland im Ausstellungsstaat bestätigten Übersetzung oder mit einer Übersetzung durch einen international anerkannten Automobilklub des Ausstellungsstaates oder durch eine vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestimmte Stelle verbunden sein.
(5) Der Führer des Kraftfahrzeugs hat die ausländische Zulassungsbescheinigung nach Absatz 1 oder 2 sowie die nach Absatz 4 erforderliche Übersetzung oder den Internationalen Zulassungsschein nach Absatz 2 mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
(6) Als vorübergehend im Sinne der Absätze 1 und 2 gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr. Die Frist beginnt

1.    bei Zulassungsbescheinigungen mit dem Tag des Grenzübertritts und
2.    bei internationalen Zulassungsscheinen nach dem Internationalen Abkommen vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr mit dem Ausstellungstag.

2, 4, 5 und 6 sind kein Problem, Interpretationsspielraum der Rennleitung sehe ich hoechstens bei Punkt 3) wobei "betriebs- und verkehrssicher" m.E. eher Reifen, Bremsen und funktionierende Beleuchtung betrifft - dies jedoch nach den Normen des Zulassungslandes. Ich habe auch noch keinen Ami bei Einreise Scheinwerfer und Blinker wechseln sehen. habe lange im Rhein/Maingebiet gewohnt und da fuhren reichlich rum, die in D nicht zulassungsfaehig gewesen waeren.


Geschrieben von der_Lonewolf am 08.12.2018 um 10:41:

zum zitierten Beitrag Zitat von Peter61
Hoffentlich wird nicht wieder ne Woche vorher abgesagt...

Ich denke hd hat gelernt und nimmt die organisation 2019 selbst in die Hand.

Somit wird es sicherlich kein Reinfall werden. Augenzwinkern
 

__________________
Das Leben ist wie eine Zugfahrt, es steigen Leute ein und es steigen Leute aus.
Nur ganz wenige fahren von Anfang bis Ende mit dir.
 


Geschrieben von Peter61 am 08.12.2018 um 12:11:

zum zitierten Beitrag Zitat von der_Lonewolf
zum zitierten Beitrag Zitat von Peter61
Hoffentlich wird nicht wieder ne Woche vorher abgesagt...

Ich denke hd hat gelernt und nimmt die organisation 2019 selbst in die Hand.

Somit wird es sicherlich kein Reinfall werden. Augenzwinkern

neueste Info hierzu wer die Orga übernimmt gibt es hier: LINK