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Reflektor vs. Reflektorfolie
Die verkackten hässlichen Reflektoren sind ja mit LED Heckleuchten Pflicht. Kann mir jemand sagen ob dies TÜV technisch ein Reflektor oder auch Reflektorfolie sein kann?
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Reflektoren sind egal ob LED oder nicht Pflicht.
Der muss Zugelassen sein, also mit Wellenzeichen und die Mindestgrösse erfüllen.
Ich bringe mir immer welche auch Frankreich mit, die haben alle Prüfzeichen, sind aber kleiner und gab bisher keine Probleme damit, da sie nicht zugeschnitten sind, wie manche das machen.
Da diese Reflektoren als passive Motorradbeleuchtung zum erlaubten Betrieb/Einsatz ebenfalls eine EG- bzw. ECE-Prüfnummer brauchen, sollte ein entsprechendes Ersatzprodukt (in dem Fall Deine Folie) diese auch haben, außer der vorgegebenen Mindestgröße, Form und Farbe.
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Now I can read and be aware of all the things that could result in death or serious injury...
Könnt ihr mir sagen, wieviel qmm / qcm der Reflektor benötigt?
guck dir doch die Größen der Rückstrahler bei den einschlägigen Händlern an.
Es gibt laut ECE R 3, das ist die Verordnung nach der die Rückstrahler gefertigt sein müssen, kein Größenvorgabe, sondern die Rückstrahler müssen bestimmte optische Eigenschaften erfüllen um eine Zulassung zu bekommen.
Ohne ECE Kennzeichnung und/oder KBA Kennzeichung (Wellenlinie) ist es kein zugelassener Rückstrahler. So einfach ist das. Da kannst du dir so viele Folien ans Heck kleben wie du möchtest, oh, stimmt nicht, laut ECE R 53 (Lichtanlagen Motorrad) ist das nicht erlaubt, weil dort nicht erwähnt.
Für retroreflektierende Konturmarkierungen (Reflektionsfolie) gibt es ECE R 48 und ECE R 104, beide gelten allerdings nicht für KFZ Typ L (Motorrad)
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
@sunraiser wenn er dich so stört, nimm 3M Klettband und lass ihn in der Jackentasche.
https://youtu.be/3V-Qd_jWtZ4
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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.
Mensch Marco,
ehrlich gesagt geile Sache, ....... das wäre echt eine Option.
Und die nächste Frage ist, wo soll oder muß er sitzen.
zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Und die nächste Frage ist, wo soll oder muß er sitzen.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
@ Marco321
das kann, muss aber nicht immer gut gehen. Für den TüV Besuch bestimmt eine Alternative, bei einer Kontrolle unter Vorbehalt.
Bei einer Ausfahrt sind wir in eine ganz normale allgemeine Verkehrskontrolle geraten und dem Beamten viel im Bereich des KZ der Klett und fehlende Reflektor auf.
Nachdem der Fahrzeugführer den dann "wie von Zauberhand neu und sauber" anpappen konnte fühlte der Beamte sich eine wenig verar...t.
Wodurch das Fahrzeug und der Fahrzeugführer nun genauestens überpüft wurde. Zwar ohne weiteren Befund, jedoch hat uns das eine knappe 3/4 Stunde Warten in "mulmigen Ambiente" gekostet.
Wie gesagt kommt drauf an an wem man gerät, wäre hier gesser gewesen er hätte "oh schxxxx, der ist abgefallen" gesagt.
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Now I can read and be aware of all the things that could result in death or serious injury...
Ich hab’s bei mir so gelöst.....
Ungeliebter Reflektor...
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....
Geniale Lösung.
Upssss Herr Hauptkommissar, da ist wohl der Reflektor durch die V-Twin Vibrationen nach oben gerutscht.
Rechtlich sieht es so aus:
Ohne Rückstrahler zu fahren wird als ein Verstoß gegen § 53 StvZO nach 222.5 BKatV mit 15 Euro geahndet.
Da hier aber ein sogenanntes abstraktes Gefährdungsdelikt vorliegt, also eine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, wird § 30 der StvZO angewandt. Ob es dabei grade hell oder dunkel ist ist egal.
Es kommt auf jeden Fall § 214.2 BKatV zur Anwendung was dem Fahrer 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg einbringt.
Wenn der Rückstrahler am Motorrad angebracht ist und nur "versteckt" ist, kommt vermutlich noch Vorsatz dazu, was zu einer Verdoppelung der Strafe führen dürfte. § 3 Abs. 4a BKatV
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Rechtlich sieht es so aus:
Ohne Rückstrahler zu fahren wird als ein Verstoß gegen § 53 StvZO nach 222.5 BKatV mit 15 Euro geahndet.
Da hier aber ein sogenanntes abstraktes Gefährdungsdelikt vorliegt, also eine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, wird § 30 der StvZO angewandt. Ob es dabei grade hell oder dunkel ist ist egal.
Es kommt auf jeden Fall § 214.2 BKatV zur Anwendung was dem Fahrer 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg einbringt.
Wenn der Rückstrahler am Motorrad angebracht ist und nur "versteckt" ist, kommt vermutlich noch Vorsatz dazu, was zu einer Verdoppelung der Strafe führen dürfte. § 3 Abs. 4a BKatV
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
Dieses ganze "Kopfkino" hab' ich mir schon mit 16 wegen des Rückstrahlers meiner Honda MTX80 gemacht.
Dennoch fahre ich seitdem 35 Jahre ohne Reflektor rum.
Bin deswegen noch nie nicht durch den TüV gekommen und noch nie bei Kontrollen deshalb gerügt worden.
Ach ja ... zum Thema: Folie mit E-Kennzeichnung gibt es (meines Wissens) in Deutschland nicht.
Verstehe eh nicht, warum man den Reflektor nicht direkt in Rückleuchten integrieren kann.
Zum Mond fliegen scheint einfacher zu sein .....