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Geschrieben von oldschoolrider am 11.02.2019 um 12:24:

traurig Dyna Street Bob drosseln

Maaaahlzeit!

Ich muss meine Street Bob mit 48ps eintragen, möchte sie aber dennnoch nur auf dem Papier gedrosselt haben. Augenzwinkern

Was benötigt der Tüver? Bekommt man irgendwo ein Teilegutachten oder eine ABE?

Wollte jetzt nicht extra eine Drossel kaufen.

Vielen Dank,

Grüße oldschoolrider


Geschrieben von Staude am 11.02.2019 um 12:50:

Hab mich mit den Dynas zwar nie so richtig beschäftigt, aber ich denke die sind alle (oder so ziemlich) mit Einspritzung.
Da wirst nicht viel mit ner Drossel anfangen können, das m.E. in der Software eingestellt werden. Ist alles nur Vermutung,
weil wie gesagt, mit Dyna´s und Drosselungen hab ich mich noch nie beschäftigt.

By the way:
Hier ist eine Vorstellung immer gern gesehen..

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Grüße Staude

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Geschrieben von oldschoolrider am 11.02.2019 um 13:26:

Sorry, vorgestellt habe ich mich jetzt. Augenzwinkern

Es muss doch eine Möglichkeit geben die gedrosselt eingetragen zu bekommen?!

will sie ja nicht richtig drosseln, selbst wenn, da gibts doch bestimmt Gasanschläge oder Stauklappen? Oder sowas in der Art zumindest. 

Ich brauche halt nur ne Abe das der Tüver mir das einträgt.. :/

Grüße oldschoolrider


Geschrieben von TheDude am 11.02.2019 um 16:22:

Und wenn dich die Blauen anhalten, die Kiste überprüfen, dann legst du direkt deinen Lappen zur Seite und kannst die Kiste verkaufen.

So einen Quatsch würde ich nicht machen. Ich glaube auch nicht das dir irgendeiner sowas einträgt bzw Tüv drauf gibt.


Geschrieben von oldschoolrider am 11.02.2019 um 16:34:

Woher sollen die denn wissen wo die Drossel sitzt? 
Die können doch von außen nicht sehen ob die 48ps oder mehr hat?! großes Grinsen

mobile Prüfstände und sowas gibt es bei uns hier oben nicht so, allgemein die Rennleitung kennt sich nicht wirklich aus.


Geschrieben von Staude am 11.02.2019 um 16:55:

Hat einer der Rennleitung mal schlechte Laune und er findet einen Vorwand, dann steht deine Karre ruckzuck beim TÜV.

Ich bin auch kein Kind von Traurigkeit aber das ist fahren ohne Fahrerlaubnis, fahren ohne Versicherungsschutz..
Da ist dein ganzer Lappen weg, nicht nur der "A-Schein", das macht keinen Spaß, glaub es mir, hatte ihn wegen verschiedener
Dummheiten ne ganze Weile weg.

Sitz die gedrosselte Zeit auf deinem Moped ab, so würde ich´s machen.

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Geschrieben von Rene D. am 11.02.2019 um 17:03:

zum zitierten Beitrag Zitat von oldschoolrider
Woher sollen die denn wissen wo die Drossel sitzt?
Die können doch von außen nicht sehen ob die 48ps oder mehr hat

Selbst bei Verdacht auf Manipulation kann es Dir passieren das die Maschine stillgelegt und abtransportiert wird.


Spätestens im worst case, bei einem Unfall mit Personenschaden, wird sich ein Sachverständiger deiner Maschine annehmen. Da Du offensichtlich nur A2 hast wird dieser Sachverständige sicherlich die Order bekommen nachzuschauen ob die Maschine gedrosselt ist oder nicht.

Und dann gute Nacht....

Gruß,
René
 


Geschrieben von oldschoolrider am 11.02.2019 um 17:22:

Okay Jungs ich danke euch! 

Werde sie dann drosseln und mit 48ps fahren, bis ich sie offen fahren darf.

Ist wohl besser, falls wirklich was passieren sollte. 

Vielen dank!


Geschrieben von JimBobber am 11.02.2019 um 17:22:

Ich bin ehrlich gesagt auch der Meinung, dass Hilfestellungen zu illegalen Machenschaften aus dem Forum verbannt gehören!
Über deine Anfrage "oldschoolrider" könnte ich mich jetzt richtig aufregen, aber ich werde mich zurückhalten.
Auch wie deine Antworten rüberkommen, klingt einfach nur unreif und halbstark.
Es gibt gute Gründe für Gesetze und Regelungen (auch wenn natürlich nicht alles sinnvoll sein mag).
Harleys sind zum entspannten, genussvollen fahren... jaaa ich weiß, wollte mich zurückhalten, daher erstmal Ende.

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Zu wahr um schön zu sein cool


Geschrieben von Ollinrw am 11.02.2019 um 17:23:

Wie oben geschrieben, würde ich das Risiko nicht eingehen.
Sollte Du im schlimmsten Fall in einem Unfall verwickelt sein, und du bist der Schuldige, könnte es sein das du enorme Probleme bekommst.

Ich auch den Umbau meiner Sporty auf 1200 ccm eintragen lassen.

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Gruß Olli großes Grinsen


Geschrieben von Booze am 11.02.2019 um 17:34:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ollinrw
Wie oben geschrieben, würde ich das Risiko nicht eingehen.
Sollte Du im schlimmsten Fall in einem Unfall verwickelt sein, und du bist der Schuldige, könnte es sein das du enorme Probleme bekommst.

Sollte der Unfall nicht auf die Drosselung herbei zu führen sein, dann ganz sicher nicht.
Sollte mal gesagt werden Augenzwinkern


Geschrieben von George am 11.02.2019 um 17:35:

Ich kenn das bei Drosselungen so, dass im Fahrzeugschein auch die Art der Drossel eingetragen ist.

Was die Versicherungsfrage im Falle eines Unfalls betrifft, gebe ich meinem Vorvor-Redner recht, das könnte böse ins Auge gehen.

 

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Geschrieben von Booze am 11.02.2019 um 17:35:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ollinrw


Ich auch den Umbau meiner Sporty auf 1200 ccm eintragen lassen.

Das ist was anderes, nämlich unterschlagung der KFZ Steuer.


Geschrieben von Staude am 11.02.2019 um 17:40:

zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
zum zitierten Beitrag Zitat von Ollinrw
Wie oben geschrieben, würde ich das Risiko nicht eingehen.
Sollte Du im schlimmsten Fall in einem Unfall verwickelt sein, und du bist der Schuldige, könnte es sein das du enorme Probleme bekommst.

Sollte der Unfall nicht auf die Drosselung herbei zu führen sein, dann ganz sicher nicht.
Sollte mal gesagt werden Augenzwinkern

Wetten doch, er fährt in dem Moment ohne Fahrerlaubnis, da ist es völlig egal ob der Unfall wegen der Drosselung oder nicht war.
Schwarzfahren bleibt Schwarzfahren..

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Harald Juhnke
 


Geschrieben von JimBobber am 11.02.2019 um 18:09:

zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
zum zitierten Beitrag Zitat von Ollinrw
Wie oben geschrieben, würde ich das Risiko nicht eingehen.
Sollte Du im schlimmsten Fall in einem Unfall verwickelt sein, und du bist der Schuldige, könnte es sein das du enorme Probleme bekommst.

Sollte der Unfall nicht auf die Drosselung herbei zu führen sein, dann ganz sicher nicht.
Sollte mal gesagt werden Augenzwinkern

Baby sorry solche Kommentare sind echt sch****, wenn man keine Ahnung hat sollte man nicht einfach irgendwas schreiben,
wollte mich ja eigentlich zurückhalten, aber wenn ich soetwas lese wird das echt schwer.

In diesem Fall wäre das Fahren ohne Fahrerlaubnis (da Führerschein ja nur bis 48 PS) und ohne Betriebserlaubnis (da eingetragene Drossel nicht verbaut/vorhanden).
Da spielt es absolut keine Rolle, ob man einen Unfall auf die nicht vorhandenen Drosselung zurückführen kann oder nicht.
Abgesehen davon besteht dann natürlich auch kein Versicherungsschutz, also herzlichen Glückwunsch und gute Nacht.

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