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Geschrieben von HeikoJ am 21.02.2019 um 15:47:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
Wenn DAS HIER seinerzeit legal war, sollte eine Sissybar es heute auch sein

siehe Definition Haltegriff im Dokument was ich oben eingestellt habe, das Problem dürfte sein das kein Sissybar nach den darin aufgeführten Vorgaben gestest ist. Wenn du beim TÜV oder bei der Rennleitung ein Gutachten für den Sissybar vorlegst der die Einhaltung der Vorgaben bestätigt, dann ist auch ein Sissybar ein Haltegriff.
Ich hab mich vierzig Jahre lang beruflich mit diesen Dokumenten rumärgern müssen ...

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von JimBobber am 21.02.2019 um 17:21:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
Wenn DAS HIER seinerzeit legal war, sollte eine Sissybar es heute auch sein

siehe Definition Haltegriff im Dokument was ich oben eingestellt habe, das Problem dürfte sein das kein Sissybar nach den darin aufgeführten Vorgaben gestest ist. Wenn du beim TÜV oder bei der Rennleitung ein Gutachten für den Sissybar vorlegst der die Einhaltung der Vorgaben bestätigt, dann ist auch ein Sissybar ein Haltegriff.
Ich hab mich vierzig Jahre lang beruflich mit diesen Dokumenten rumärgern müssen ...

Ist es denn wirklich so, dass ich dafür ein Gutachten bräuchte?
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass Yamaha oder BMW für die Haltebügel solch ein Gutachten hat/das getestet hat,
aber vielleicht liege ich da auch falsch.

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Zu wahr um schön zu sein cool


Geschrieben von HeikoJ am 21.02.2019 um 17:56:

Da es das (von mir) mehrfach genannte Dokument  "RICHTLINIE 2009/79/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juli 2009 über die Halteeinrichtung für Beifahrer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen" nun mal gibt und es integraler Bestandteil der Homolongationsvorschriften ist, muß das Bauteil, soweit vorhanden, auch nach den im Dokument geforderten Richtlinien geprüft und ausgelegt sein. Falls ein nachträglicher Anbau eines diesem Zweck dienenden Bauteils erfolgt hat dieses Bauteil ebenfalls diesen Vorgaben zu entsprechen. Das kann man nur nachweisen indem man ein entsprechendes Gutachten des Herstellers oder eines amtlich bestellten Gutachters vorlegt.

Ich habe zig Jahre in der Entwicklungsabteilung eines KFZ Zulieferers im Elektronikbereich gearbeitet, diese Scherze habe ich einmal pro Woche erlebt.
 

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Geschrieben von Jannemann am 21.02.2019 um 17:56:

zum zitierten Beitrag Ist es denn wirklich so, dass ich dafür ein Gutachten bräuchte?
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass Yamaha oder BMW für die Haltebügel solch ein Gutachten hat/das getestet hat,
aber vielleicht liege ich da auch falsch.

Das ist dann ein abgenommenes Baumuster, das ist wieder etwas anderes, kommt aber aufs gleiche hinaus. 


Wenn ich aber so den Riemen seh, der bei meiner Sport Glide über das Sitzpad gespannt ist: DEN kann auch keiner als Haltegriff nutzen, da man unweigerlich drauf sitzt.. Auch ein angenommenes Baumuster.

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Die Linke zum Gruß,
Jan


Geschrieben von Kellerkind am 21.02.2019 um 19:39:

Was ist denn dann mit den ganzen Mopeds die da so beim freundlichen stehen? Hab egal wo noch nie eine mit Riemen oder Bügel gesehen 


Geschrieben von Marco321 am 21.02.2019 um 20:24:

jede zweisitzige Softail hat den Riemen ab Werk, nur jeder macht ihn ab weil er blöd aussieht

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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.


Geschrieben von Grisu1340 am 21.02.2019 um 21:27:

zum zitierten Beitrag Zitat von Marco321
nur jeder macht ihn ab weil er blöd aussieht

Und auch nicht wirklich zu gebrauchen ist.....
Gruß
Harry

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Drosseln sind Vögel, wer sie in Motorräder Verbaut ist ein Tierquäler.


Geschrieben von tuonolorenzo am 21.02.2019 um 21:36:

zum zitierten Beitrag Zitat von Kellerkind
Was ist denn dann mit den ganzen Mopeds die da so beim freundlichen stehen? Hab egal wo noch nie eine mit Riemen oder Bügel gesehen

Das sind alles solche,die nicht jedesmal fragen,ob sie was dürfen,wahrscheinlich nicht aus dem ForumsmileHier ist es seit etwa 1-2 Jahren so,daß immer,wenn jemand etwas fragt,gleich eine Antwort von Paragraphenreitern kommt.Die meisten hier sind schon sehr gesetzestreu.Wenn mal ne Verordnung rauskommt,daß Klappenanlagen nur noch in Verbindung mit dem Tragen von orangenen Warnwesten erlaubt sind,glaubt mir,die meisten hier würden mit orangenen Warnwesten rumfahrengroßes GrinsenFreilich gibts hier auch böse Buben,die schwachsinnige Gesetze etwas freier interpretieren.

Meine LRS wurde als 1-Sitzer ausgeliefert,darf aber auch als 2-Sitzer betrieben werden,was ich auch oft tue.Wenn ich zum TÜV muß,dann mach ich das mit dem Einzelsitz,und keiner regt sich wegen nem Riemen auf.Im 2er-Betrieb hab ich auch keinen Riemen drauf.Wenn mich mal ein Polizist anhält,zeige ich freundlich meine Ahnungslosigkeit,akzeptiere die Strafe und gut ist.
Die Argumente pro Riemen oder Haltegriff sind dem Menschenverstand nach Blödsinn und gefährlich.Oder sagt ihr Eurem Sozius,daß er sich im Falle eines Abgangs ja daran schön festhalten soll,bis die Karre sich nicht mehr bewegt?


Geschrieben von HeikoJ am 21.02.2019 um 23:40:

zum zitierten Beitrag Zitat von tuonolorenzo
Hier ist es seit etwa 1-2 Jahren so,daß immer,wenn jemand etwas fragt,gleich eine Antwort von Paragraphenreitern kommt.

Das kann ich so nicht stehen lassen. Primär geht es mir darum den Kollegen die aus Unwissenheit fragen die Information zu geben ob etwas nicht erlaubt ist. Ob sich derjenige danach richtet ist einzig und alleine seine Sache. Es geht aber meiner Ansicht nach keinesfalls jemanden ins offene Messer laufen zu lassen. Beispiel: Einer der 'bösen Buben' schreibt hier im Forum er hätte sich einen superdupergeilen Luftfilter montiert. Natürlich wissen die Eingeweihten das das ohne Eintragung Ärger geben kann, aber eben nur die Eingeweihten. Ein Neuling der ohne die Information 'ist illegal, kann Ärger geben' sich dann ebenfalls den Lufi dranbaut, läßt gegebenenfalls bei der nächsten Kontrolle das Mopped stehen und hat eine Menge Scherereien. Das kann man durch Information vermeiden. Das es hier im Forum 'coole Typen' gibt die sich (scheinbar) um so Leute wie TÜV und Rennleitung einen Sch**ß scheren sieht man dann immer an den 'gejammer' Threads 'ich hab das und das bei einer Kontrolle bemängelt bekommen, womit muß ich jetzt rechnen'. Sehr cool, stimmt.

Auch hier in diesem Thread, Kollege fragt ob Haltevorrichtung sein muß, bekommt die Antwort, ja muß, inklusive des passenden Dokumentes. Damit könnte Ende des Threads sein, aber die bösen Buben schreiben wieder, das ist ja so blöd, ICH habe aber sowas nicht dran.
Was soll das ? Tatsache ist, Haltevorrichtung ist vorgeschrieben. PUNKT. Alles andere ist das Problem jedes einzelnen. Das so ein Haltegurt so gut wie unbenutzbar ist das wissen wieder alle die mal damit zu tun hatten.

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Geschrieben von Weich-Ei am 22.02.2019 um 14:53:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
..... Das so ein Haltegurt so gut wie unbenutzbar ist das wissen wieder alle die mal damit zu tun hatten.

Genau, denn das war auch nicht die Frage/das Problem der TE, sondern ob Vorschrift oder Nicht.
Und wenn etwas Vorschrift ist, was sich einem nicht gleich oder von selbst erklärt, ist es gut eine profunde und belastbare Auskunft zu bekommen.
Über Sinn oder Unsinn und wie man mit der Information umgeht kann dann jeder selbst entscheiden und sein Risiko einschätzen.

Danke HeikoJ für Deine sachlichen Beiträge!

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Now I can read and be aware of all the things that could result in death or serious injury... Augenzwinkern


Geschrieben von Motorradfahrer am 22.02.2019 um 15:24:

Wegen diesem Unsinn  bin ich schon 1984 mit meiner 80er nicht durch den TüV gekommen ... Augen rollen


Geschrieben von eule11568 am 22.02.2019 um 20:45:

Ja da war das auch noch Deutschland. Jetzt gibt es wieder eine
Grauzone. Zwischen 14.Dez 1994 und 31.12.1999 gibt es keine Pflicht
laut RICHTLINIE 2009/79/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES .
Erst danach dürfen sie die Genehmigung verweigern.
Nur mal so für Fahrzeughalter mit der Zulassung dazwischen.

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Grüße Uli/Eule

Der Weg ist das Ziel.


Wer Rechtschreibfehler findet darf diese
sein Eigentum nennen. unglücklich


 


Geschrieben von HeikoJ am 23.02.2019 um 00:58:

zum zitierten Beitrag Zitat von eule11568
Zwischen 14.Dez 1994 und 31.12.1999

... hieß die entsprechende Richtlinie gleichen Inhalts 93/32/EWG, nur mal so für Fahrzeughalter mit der Zulassung in dieser Zeit.
Zur Sicherheit ist der Sachverhalt aber auch nochmal in §61 StVZO festgelegt.
Und wie man an Motorrädern aus den 30er Jahren recht einfach sehen kann scheinen die Hersteller eine Haltevorrichtung für Beifahrer als durchaus sinnvoll angesehen zu haben.

@eule11568
Also bitte erst gründlich recherchieren, und dann posten ...

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Geschrieben von xxxPitxxx am 24.02.2019 um 16:41:

Moin, 
das ist doch nicht neu und auch nicht EU...

Den Käse durfte ich mir schon vor 30 Jahren bei der Hu anhören ...  Gurt oder Bügel blabla und auch damals hab ich das so schon gelöst mit einfach altem Gürtel rum um die Sitzbank. 
Ich hatte nur auf der Unterseite noch ne Schraube durch damit das Ding nicht verrutschen kann wenn der dran rumfingert - wahrscheinlich wäre es auch ohne gegangen .

Neu ist an der ganzen Nummer nun mal garnix Augenzwinkern  


Geschrieben von xxxPitxxx am 24.02.2019 um 16:46:

zum zitierten Beitrag Zitat von Motorradfahrer
Wegen diesem Unsinn  bin ich schon 1984 mit meiner 80er nicht durch den TüV gekommen ... Augen rollen

Hahaha   -   dt80lc  ,  ebenfalls