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Zoll und Kraftfahrtbundesamt
Moin, habt Ihr so etwas bescheuertes auch schon erlebt? Ich habe bei JP Cycles in den Staaten 2 Spiegel von PM bestellt. Sind am Mittwoch beim Zoll gelandet. Ich wollte die Spiegel in Empfang nehmen, leider machte der Zoll nicht mit.
Sie müssen erst einmal ein Foto zum Kraftfahrtbundesamt senden um festzustellen ob diese Spiegel einreisen dürfen. Nun hat das Kfb festgestellt dass die Spiegel keine Zulassung haben und entweder zurück geschickt oder zerstört und vernichtet werden müssen. Also, Vorsicht bei Bestellungen über 20 Dollar aus den Staaten. Immer erst prüfen ob die in Deutschland legal sind.
Hat vielleicht jemand einen Tip wie ich meinen Widerspruch begründen kann. Oldtimer oder so was in der Art. Dekobike und Spiegelsammlung habe ich beim Zoll schon angegeben.
Als wenn Deutschland nicht andere Probleme hat.
Viele Grüße aus Münster, Jörg
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Life is too short, do a lot of experience
Das rentiert sich doch nicht einen Widerspruchskleinkrieg mit der Obrigkeit wegen den Spiegeln anzuzettelen.
War bei mir auch der Fall (kleines Windschild),
abhaken und ggf. bei einem Händler bestellen der das Zeug vertreibt. Dann hat der die ganzen Zoll/Einfuhrsachen am Hals und du bist raus.
Bei dem Fuhrpark den du bewegst, denke ich wirds kein monetäres Problem darstellen
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Zuviel Auswahl macht Stress
Moin Jörg,
Tja... schöne Shice.... Ich hab mal ein wenig herum gegugelt und bin auf diese - recht aktuelle - Seite HIER gestoßen.
Dort geht es zwar um den Vertrieb von importierten Kfz - Teilen, aber letzten Endes sind die Vorschriften, auf die
Bezug genommen wird, die gleichen wie in Deinem Fall.
So gesehen ist die Rechtslage ziemlich eindeutig.... Zitat:
Frage: Was ist mit „verwenden“ i.S. des §22a Abs.2 StVZO gemeint?
Das Verbot Fahrzeugartikel, die nicht in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sind, zu verwenden, bedeutet,
dass allein schon der Einbau des Fahrzeugartikels in ein Fahrzeug, und nicht erst dessen Benutzung im Straßenverkehr,
verboten ist. (Hentschel/StVR/Dauer §22a StVZO Rn. 32)
Andererseits gibt es HIER eine Aufstellung der Teile, die bei Im- / Export einer Bauartgenehmigung bedürfen, und da
sind Rückspiegel NICHT aufgelistet (obwohl sie eigentlich auch einen e-Kennzeichnung haben müssen).
Wie "Skogr" schon schrieb.... Musste selbst wissen, ob es sich lohnt deswegen einen Rechststreit anzuzetteln. ICH
an Deiner Stelle würde mir den Stress nicht antun....
zum zitierten Beitrag Zitat von Skogr
Bei dem Fuhrpark den du bewegst, denke ich wirds kein monetäres Problem darstellen
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten
Stammtisch in Münster/NRW
Zoll und Kraftfahrtbundesamt
Andererseits müssten sie dir erstmal nachweisen, dass du sie auch an ein zugelassenes Motorrad anbringen willst. Könnte ja auch sein, dass du ein Kunstobjekt erstellen willst oder deinen Schminkspiegel im Bad verschönern möchtest...
Aber ich find es schön das unser Beamtenheer sich über die Prävention von Straftaten im Zusammenhang mit Spiegeln Gedanken macht. Höre ständig davon das durch die Dinger ganze Menschenmassen versterben...
(Das sie bei einer Kontrolle nicht zugelassen sind und es aus Eigeninteressen eventuell sinnvoll wäre zugelassene zu verwenden mal dahin gestellt)
Du willst doch eine Seifenkiste bauen und da brauchen die Spiegel keine Zulassung.
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ride with pride
Die Sache mit den Oldtimer wird in dem Fall nicht ziehen, da auch diese der benötigten Fläche unterliegen, oder gar keine Spiegel brauchen.
So eine ähnliche Geschichte hatte ich auch schon gehabt, in China Kreuzlinienlaser bestellt gehabt, dann kam ein Bitterböser Brief von eine Regulierungsbehörde mit zig Paragraphen usw. mit Kosten für Vernichtung usw.
Ich war kurz davor nach etlichen Briefwechseln, der Zuständigen Dame zu schreib, sie sollen sich die Teile in ihre Verf***** Ärs*** stecken auf meine Kosten.
Aber nach dann haben die doch nachgegeben, als ich geschrieben hatte die Dinger gibt es auch hier in DE zu kaufe und da schreit keiner nach Vorschriften und Handhabung und Sicherheitshinweisen usw.
Ich würde ein Link für die Spiegel schicken, wo es die Teile hier zu kaufen gibt und gut ist.
zum zitierten Beitrag Zitat von Javiss
Andererseits müssten sie dir erstmal nachweisen, dass du sie auch an ein zugelassenes Motorrad anbringen willst. Könnte ja auch sein, dass du ein Kunstobjekt erstellen willst oder deinen Schminkspiegel im Bad verschönern möchtest...
Das kommt mir bekannt vor.
Im US Car Forum haben sich zig Leute die getönten Rückleuchten vom Camaro gekauft und bei einem Käufer wurden sie auch vom Zoll zur Untersuchung geschickt,
weil keine E-Nummer drauf gestanden hat. Ende vom Lied war, das die Rückleuchten zurückgeschickt worden sind.
Mal so und mal so beim Zoll, leider.
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Gruß Rainer
-== Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom ==-
zum zitierten Beitrag Zitat von Skogr
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Versteh dich schon,
gibt schlimmeres, du kommst schon drüber hinweg.
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Deshalb lasse ich alles aus dem Amyland in die Schweiz liefern. Die wollen ihre Zollgebühren und die MWST, dann sind sie glücklich...
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Weniger ist mehr, ausser beim Hubraum und so. Oldschool rulez...
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Was ein Unsinn...
Wo steht denn dass die auf die Strasse kommen und nach StVZo ok sein müssen?
Wohl noch nie was von abgesperrter Rennstrecke gehört.
Mein Thundermax kam auch aus USA und ist genauso illegal und hat auch kein E-Schwachsinn drauf stehen.
Da wurde wohl jemand von der Beamtengattin länger nichtmehr ran gelassen.
Würd mich richtig aufregen..!
Das Problem ist halt, dass bei vielen - auch hier im Forum - die "Mentalität":
"...ist mir doch scheißegal, ob das Teil zugelassen ist, oder nicht. Mir gefällt´s und ich bau das jetzt an mein Moped dran..."
eingekehrt ist, ohne auch nur einen Gedanken daran zu verschwenden, dass man unter Umständen seine eigene Gesundheit
oder sein Leben, oder auch das anderer Verkehrsteilnehmer damit gefährden könnte.
Dann darf man sich auch nicht wundern, wenn der Gesetzgeber (oder die ihm unterstellten Behörden) zu rigorosen Maßnahmen
greifen und versuchen diesem Tun einen Riegel vorzuschieben, egal, ob es in diesem Fall angemessen ist, oder nicht.
just my 2 Cents
Jo
P.S.: Zwar OFF TOPIC, aber trotzdem interessant.....
Mir ist ein Fall zu Ohren gekommen, wo ein Sporty - Fahrer mit seinem Moped zur HU beim TÜV vorstellig wurde und die montierte
Auspuffanlage trotz E-Zeichen und entsprechender Dokumentation als SCHWERER MANGEL beanstandet wurde.
Begründung: Durch das Anbauen dieser Anlage hätte sich das in den Fahrzeugpapieren eingetragene Leergewicht des Fahrzeugs
verändert, und das sei in der BE für diesen Auspuff nicht ausdrücklich beschrieben worden.
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Stammtisch in Münster/NRW
Dafür gibts Verkehrskontrollen und Bussgelder.
Wenn ich nun tatsächlich was legales damit vorhab muss ich das erstmal nachweisen?
Ob diese Mentalität dann besser ist..? Eher weniger.
zum zitierten Beitrag Zitat von BoBBer07
Dafür gibts Verkehrskontrollen und Bussgelder.
Wenn ich nun tatsächlich was legales damit vorhab muss ich das erstmal nachweisen?
Ob diese Mentalität dann besser ist..? Eher weniger.
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