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Geschrieben von Herzo_Klaus am 05.06.2019 um 15:52:

Ich habe Ende März bei meiner neuen RK Police (war zu diesem Zeitpunkt noch nie zugelassen) die KessTech-Anlage eintragen lassen. Teotz ABE!
Sollte also in Zukunft kein Problem darstellen.
Bin mir sicher, dass der Dekra-Mensch das auch noch jetzt problemlos einträgt.

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Nemo me impune lacessit !

Ich habe nicht Angst davor dass ich zu früh sterbe, sondern davor, dass ich zu spät sterbe !

 


Geschrieben von Booze am 05.06.2019 um 15:54:

zum zitierten Beitrag Zitat von Badger
Das geht nicht. Was zum Zeitpunkt des Verbauens Recht und Ordnung entsprach und dementsprechend eingetragen wurde kann nicht wieder ausgetragen werden.

Würde nur funktionieren, wenn es tatsächlich auch eine Eintragung mit Nachweis wäre (Geräuschmessung/Abgas/Material usw.) deswegen wird es zum Beispiel hier in Frankfurt, durch die Zulassungsstelle auf Plausibilität gegengeprüft, dann ist man auf der sicheren Seite.
In meinem Fahrzeugschein steht sogar der Name des Prüfers, wer die Eintragung gemacht hat und dieser musste da alles sogar Fotodokumentieren und begründen, wrum weshalb auf welcher Grundlage.
Deswegen sage ich hier immer, eine Eintragung ist nicht gleich Eintragung.
Und bei sogenannten Gefälligkeitseintragungen, reagieren die Behörden inzwischen ziemlich harsch.


Geschrieben von Herzo_Klaus am 05.06.2019 um 15:57:

Fotografiert wurde das alles bei meiner Eintragung auch...

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Geschrieben von Skogr am 05.06.2019 um 15:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
zum zitierten Beitrag Zitat von Skogr
Gutachten alleine reichen nicht mehr.

Habe ich was von Gutachten Geschrieben?
Nein
Gibt auch Filter mit EU-ABE, aber die kosten halt mehr Augenzwinkern


Lies halt richtig.

Es geht um die Eintragung in Verbindung mit der Anlage. Nicht um eine einzelne ABE oder Gutachten.
Das war das Ansinnen meines Postes. 

Die Eintragung wird nicht mehr gemacht. 

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Zuviel Auswahl macht Stress
 


Geschrieben von Sticki1 am 05.06.2019 um 16:02:

Alter Schwede..seid ihr inzwischen schizophren, nur weil einer seine unsachlichen und rechtlich falschen Eindrücke hier niedertippt?

Eine Anlage mir Eg-Be muss nicht eingetragen werden.
Manche TÜVler taten es( die mir Sachkenntnis)..andere nicht (laut meinem TÜVler gibts einfach zu viele Flöten in der Berufsgruppe. 

Problem bei den Luftfiltern..egal ob mit Gutachten oder EG-BE (da gibts kaum welche) hatten immer den Hinweis....nur zur Verwendung mit originaler Auspuffanlage.

Das war Anfangs eine Grauzone...ist eine EG-BE Anlage nun zu sehen wie eine OEM oder nicht..usw.

Um das Ganze rechtssicher zu machen hatte sich jekill und auch kess mit Harleyhändlern...kompetenten Prüfstellen usw zusammengesetzt um eine Lösung zu finden.

Es wurden dann ALLE Harley Modell mit Jekill oder Kess in Verbindung mit getüvten Luftfiltern erneut begutachtet auf dem Leistungs und Abgasprüfstand und somit in Einheit gutachterlich homologiert...diese Gutachten sind nun eintragungsfähig .
Übrigens auch aktuell bei Euro 4 M8 Modellen.Das ist Gang und Gebe in Bayern.
 


Geschrieben von Skogr am 05.06.2019 um 16:06:

Das ist falsch.

Es war bis dato so. Jetzt nicht mehr.

Fahr mal vor und frag beim TÜV. In Bayern seit 2 Wochen nicht mehr. 

Schizophren bin ich denke ich nicht.
Hab nur die Aussage vom TÜV, Schrauber und einem Hauptkommissar.  Stand gestern. 

 

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Geschrieben von Skogr am 05.06.2019 um 16:10:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sticki1
Alter Schwede..seid ihr inzwischen schizophren, nur weil einer seine unsachlichen und rechtlich falschen Eindrücke hier niedertippt?

Eine Anlage mir Eg-Be muss nicht eingetragen werden.
Manche TÜVler taten es( die mir Sachkenntnis)..andere nicht (laut meinem TÜVler gibts einfach zu viele Flöten in der Berufsgruppe. 

Problem bei den Luftfiltern..egal ob mit Gutachten oder EG-BE (da gibts kaum welche) hatten immer den Hinweis....nur zur Verwendung mit originaler Auspuffanlage.

Das war Anfangs eine Grauzone...ist eine EG-BE Anlage nun zu sehen wie eine OEM oder nicht..usw.

Um das Ganze rechtssicher zu machen hatte sich jekill und auch kess mit Harleyhändlern...kompetenten Prüfstellen usw zusammengesetzt um eine Lösung zu finden.

Es wurden dann ALLE Harley Modell mit Jekill oder Kess in Verbindung mit getüvten Luftfiltern erneut begutachtet auf dem Leistungs und Abgasprüfstand und somit in Einheit gutachterlich homologiert...diese Gutachten sind nun eintragungsfähig .
Übrigens auch aktuell bei Euro 4 M8 Modellen.Das ist Gang und Gebe in Bayern.

Nachtrag,

lies richtig, es geht um die Eintragung IN VERBINDUNG Auspuff -  Luftfilter.

Deine Aussage stimmt, dass Anlagen alleine nicht eingetragen werden müssen, aber nochmal, mein Ansinnen war zu erläutern was passiert ist, und die legale Eintragung nicht mehr möglich ist. 

- Unsachlich war ich nicht.
- rechtlich falsch auch nicht.

Auch sagte ich dass der TÜV nicht relevant ist, sondern es um die Prüfung durch die Spezial - Kontrollgruppen vor Ort geht. 

Vielleicht prüfst du deine Wortwahl und den Zusammenhang. 

 

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Geschrieben von Sticki1 am 05.06.2019 um 16:49:

Wie gesagt..aktuell werden hier bei uns in Nordbayern Gutachten erstellt (laufende Tests)und auch eingetragen. 
HIER hat sich nichts geändert  .

AUSSER bei den Sportys.
Da geht es jetzt nicht mehr.
Twincams haben alle Gutachten..2019er M8 ebenso.

Ein Hauptkommissar ist nicht allwissend..auch wenn er es denkt. 
Ich hatte genug so Vorgesetzte über mir..meine Meinung dazu behalte ich für mich.

Und ich weiß auch dass beim offiziellen Dealer Mitte Juni  TÜV Abnahme ist für diese aktuellen Kombis von SE Lufi i.v.m. der SE Anlage.
Dafür gibt es nun auch ein Gutachten..wurde im Mai abgesegnet


Geschrieben von Roger Dodger am 05.06.2019 um 16:50:

Ich fahre die KessTech ESM3, mit nem Sceaming Eagle Heavy Breather und Mapping,(mit nem Bertls Gutachten für Lufi in Kombi mit der Auspuffanlage) auf meiner 15ner Breakout. Mir war das Mitführen der erforderlichen ABE Unterlagen und Gutachten zu stressig, drum habe ich schon früh einen TÜVler aufgesucht, der mir den ganzen Glumbatsch in den FzS einträgt. Ich gehe mal davon aus, dass ich damit save bin......

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Gruß Roger

Loud Pipes saves Lives.... Augenzwinkern


Geschrieben von Booze am 05.06.2019 um 17:52:

zum zitierten Beitrag Zitat von Skogr
Die Eintragung wird nicht mehr gemacht.

Deswegen ja ein LuFi mit EG-ABE, brauchst du ja nicht eintragen, kannst du ja ändern hat ja...........
LuFis mit Gutachten ist eine andere Baustelle, das Gesetz sagt ja bei EU geprüften Fahrzeugen dürfen nur Teile getauscht werden, die eine ABE besitzen, in den Fall hat es ja die Auspuffanlage und der LuFi.Augenzwinkern
 


Geschrieben von Skogr am 05.06.2019 um 18:11:

Stimmt. 
Da habe ich das falsch verstanden.
 

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Geschrieben von brasil am 05.06.2019 um 19:33:

nix für ungut Jungs...   aber ich erinnere nur an das nette  RÜCKWIRKENDE Gesetz zur Besteuerung von Betrieblichen Altersrenten ( die von bereits versteuertem Geld bedient wurden )
In dieser Republik hat nur der "Wortbruch " Bestands Schutz... leider

Ich würde immer alles eintragen lassen...   ( aber das kann ja jeder halten wie er möchte )

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der Weg ist das Ziel


Geschrieben von brasil am 05.06.2019 um 19:41:

zum zitierten Beitrag Zitat von Badger
So wie der Staat im Baurecht Eigentümern zusichert, dass er keine nachträgleichen Anforderungen an Bauanlagen stellen darf. Das ist Bestandsschutz.

Vorraussetzungen sind: 

Der Bestand ist (funktionsgerecht)nutzbar
Bau erfolgte legal (war es zum Zeitpunkt deiner Eintragung !) 
Nutzung dauert nach wie vor an (ist der Fall)

LOL.  dann frag mal meinen Bruder, der musste vor 3 jahren eine  seit 1968 genehmigte TIEFGARAGE rückbauen.  Weil nach neuem Baurecht Abstandsflächen entstanden sind... ( gilt nun auch für UNTERIRDISCHE "Bauwerke )
.Sorry für OFF TOPIC
 

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Geschrieben von Booze am 05.06.2019 um 22:10:

Wenn der Beschluss der EU zu den Klappenanlagen fällt, dann ist sowieso Essig und wenn nicht mehr erlaubt, dann nützt das Eingetragene dann auch nichts mehr.
Für mich persönlich sind viele Eintragungen nicht die Tinte auf dem Papier wert, aber das hatten wir ja hier schon.
Bei meiner 500er ist der Auspuff auch nicht eingetragen, TÜVer meinte ne lass mal, fahr den so und alle andere interessieren sich dafür nicht, aber da reden wir auch von ganz anderen Baujahren. großes Grinsen


Geschrieben von HeikoJ am 05.06.2019 um 22:28:

zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
Wenn der Beschluss der EU zu den Klappenanlagen fällt

Die EU hat das längst beschlossen, ECE R92 (zubehörauspuff) ist ab  1.1.2020 an die Verordnung 168/2013 angeglichen. Zubehörauspuffanlagen müssen in JEDEM Betriebszustand die Werte der Originalanlage einhalten. Deutschland ist nur schon vorher aktiv geworden, siehe meinen post zum Verkehrsblatt 5/2018 und hat ab Mitte 2018 die Eintragung von Anlagen untersagt die VOR in Kraft treten der EU Verordung 168/2013 homolongiert sind. Damit kann man sich u.U. NICHT auf etwaigen Bestandsschutz berufen. Das heißt aber NICHT das die Anlagen jetzt verboten sind, bei Zulassung des Motorrades vor dem 1.1.2016 ist alles zulässig.

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.