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Mindestabstand Blinker zu Rahmen?
Hallo zusammen!
Ich habe an meiner Forty Eight die originalen hinteren Blinker gegen die Kellermann Atto DF gewechselt.
Sieht top aus und da sie an der gleichen Stelle wie die vorherigen Originalen sitzen werden auch alle folgenden Kriterien eingehalten:
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig
Da die Atto DF jedoch wirklich winzig sind kam mir der Gedanke, dass es eventuell auch eine Regellung für den Mindestabstand vom Blinker zum Rahmen geben könnte, habe aber im Forum und auch sonst im Netz keine entsprechende Vorschrift gefunden.
Weiß da jemand Bescheid?
ECE R 53: Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L3 hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen
6.3 Fahrtrichtungsanzeiger
...
6.3.3.3.
in Längsrichtung: Der Abstand nach vorn zwischen dem Bezugspunkt der hinteren Fahrtrichtungsanzeiger und der Querebene, die die hinterste Grenze der „Länge über alles“ des Fahrzeugs markiert, darf höchstens 300 mm betragen.
6.3.4. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel: 20° nach innen und 80° nach außen
Vertikalwinkel: 15° über und unter der Horizontalen.
Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe der Leuchten kleiner als 750 mm ist.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
Stichwort "Geometrische Sichtbarkeit"
Unten ein Auszug (falls diese EG-Richtlinie noch gültig sein sollte.... PS: es gibt da eine Aktuellere (siehe oben), vom Inhalt aber analog und in der Skizze schnell ersichtlich, was gemeint ist)
PPS: zu erwähnen wäre noch, dass es für die Winkelangaben der geometrischen Sichtbarkeit auch noch mögliche Toleranzen von +/-3° gibt (ECE R53, Punkt 5.3 und im Anhang 5, Pkt. 1.2.1)
nun kann es bei Karl tatsächlich sein das der 20 Grad Winkel nicht mehr eingehalten wird.
Obwohl am original Platz verbaut und auch Einhaltung der 180mm , könnten die Attos jetzt "zu weit" vorne sein
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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.
Hatten wir hier im Forum erst nicht einen, dem der TÜV da Steß gemacht hat!?
zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
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