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--- Mindestabstand Blinker zu Rahmen? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=90477)


Geschrieben von Karl E. am 22.05.2019 um 08:46:

Fragezeichen Mindestabstand Blinker zu Rahmen?

Hallo zusammen!

Ich habe an meiner Forty Eight die originalen hinteren Blinker gegen die Kellermann Atto DF gewechselt.

Sieht top aus und da sie an der gleichen Stelle wie die vorherigen Originalen sitzen werden auch alle folgenden Kriterien eingehalten:

Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):

- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig


Da die Atto DF jedoch wirklich winzig sind kam mir der Gedanke, dass es eventuell auch eine Regellung für den Mindestabstand vom Blinker zum Rahmen geben könnte, habe aber im Forum und auch sonst im Netz keine entsprechende Vorschrift gefunden.

Weiß da jemand Bescheid?


 


Geschrieben von HeikoJ am 22.05.2019 um 09:31:

ECE R 53: Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L3 hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen

6.3 Fahrtrichtungsanzeiger
...
6.3.3.3.  
in  Längsrichtung:  Der  Abstand  nach  vorn  zwischen  dem  Bezugspunkt  der  hinteren  Fahrtrichtungsanzeiger  und  der  Querebene,  die  die  hinterste  Grenze  der  „Länge  über  alles“  des  Fahrzeugs markiert,  darf  höchstens  300  mm  betragen.
6.3.4. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel:  20°  nach  innen  und  80°  nach  außen
Vertikalwinkel:  15°  über  und  unter  der  Horizontalen.
Der  Vertikalwinkel  unter  der  Horizontalen  darf  jedoch  auf  5°  verringert  sein,  wenn  die  Anbauhöhe  der  Leuchten  kleiner  als  750  mm  ist.
...

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von AmiVanFan am 22.05.2019 um 09:41:

Stichwort "Geometrische Sichtbarkeit"
Unten ein Auszug (falls diese EG-Richtlinie noch gültig sein sollte.... PS: es gibt da eine Aktuellere (siehe oben), vom Inhalt aber analog und in der Skizze schnell ersichtlich, was gemeint ist)

PPS: zu erwähnen wäre noch, dass es für die Winkelangaben der geometrischen Sichtbarkeit auch noch mögliche Toleranzen von +/-3° gibt (ECE R53, Punkt 5.3 und im Anhang 5, Pkt. 1.2.1)


Geschrieben von Marco321 am 22.05.2019 um 11:15:

nun kann es bei Karl tatsächlich sein das der 20 Grad Winkel nicht mehr eingehalten wird.
Obwohl am original Platz verbaut und auch Einhaltung der 180mm , könnten die Attos jetzt "zu weit" vorne sein

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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.


Geschrieben von Mondeo am 22.05.2019 um 12:00:

Hatten wir hier im Forum erst nicht einen, dem der TÜV da Steß gemacht hat!?


Geschrieben von fat boy alex am 22.05.2019 um 13:08:

zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Hatten wir hier im Forum erst nicht einen, dem der TÜV da Steß gemacht hat!?

Ja, das war hier. In dem Fall waren es Rizoma Club S, aber bei den Atto ist das noch problematischer, weil der Abstand zu den Fenderstruts noch geringer ist...

Die im verlinkten Fred genannten EU-Vorschriften sind übrigens imho nicht mehr aktuell, die aktuelle Version dürfte die hier von HeikoJ zitierte sein. In der Sache hat sich aber nichts geändert, 20/80 Grad sind weiterhin gültig. 
 

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