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Geschrieben von Straka001 am 31.05.2019 um 21:50:

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Hallo Leute

Ich würde gerne meine Pull Back Riser 4“ inkl dem Ape den ich verbauen werde eintragen lassen.
Für den Lenker hab ich ein Zettel aber für die Riser nicht ,gekauft habe ich diese gebraucht und laut Privat Verkäufer sollten die Original sein.!!!!!
Am Riser selbst denke ich gesehen zu haben eine vierstellige Nummer.
Gibt oder gab es eine Harley die Originale 4“Pullback Riser verbaut hat oder hatte.

Jetzt mal die Hauptfrage ich lese öfters im Netz von einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ,hat vielleicht jemand solch eine zufällig und könnte mir eine Kopie davon zusenden.

L.G Tom




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Geschrieben von Kallapus am 01.06.2019 um 08:34:

Laut HD gibt es für die originalen PB Riser keine Gutachten etc. Wenn man die wirklich eintragen möchte, nur per Einzelabnahme. In der Realität gibt es aber keine Probleme durch Original Riser ohne Eintragung. Weder beim Tüv noch bei einer Kontrolle. Das ist aber nur meine persönliche Erfahrung und keine Garantie.

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MfG
Christian


Geschrieben von Straka001 am 01.06.2019 um 10:09:

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Ok danke mal für diese Information!!!!
Aber gibt es ein Harley Model das Original
Pullback Riser verbaut hat weil dann kann ich ja ein Bild oder Modeldaten zur Typisierung mitnehmen um es dem TÜV zu erleichtern.

L.g Tom


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