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Halteriemen Sitzbank
Hallo zusammen,
ich habe mir (naja besser meiner besseren Hälfte ) die Sundowner Sitzbank für die Sportglide gegönnt. Was soll ich sagen... sie ist begeistert vom Fahrkomfort... ich von der Optik nicht wirklich
Egal... deswegen möchte ich den Sitz relativ häufig tauschen, je nach Fahrsituation eben.
Bei der Montage müsste ja eigentlich der originale Halteriemen gegen den längeren für die Sundowner getauscht werden...
Nur ist das ja dann jedes Mal beim Sitzwechsel ein Act den Halteriemen gegen den anderen zu tauschen und auch die Sitzbank in den jeweiligen einzufummeln.
Habe die Sitzbank jetzt einfach mal ohne Halteriemen montiert und konnte eigentlich nichts negatives feststellen… okay sie lässt sich hinten ganz leicht nach links und rechts bewegen (ist aber eher der Schaumstoff).
Ob dies bei der Originalbank auch so ist weiss ich im Moment nicht, diese war ja mit Halteriemen montiert.
Ich glaube aber nicht wirklich das der Halteriemen diesen Zustand verbessert oder irre ich mich etwa?
Die andere Frage die sich mir stellt, brauche ich diesen Halteriemen überhaupt??? Oder für was soll der gut sein??? Die Einbauanleitung schreibt was von schweren Verletzungen wenn er nicht moniert ist... hää???
Hoffe hier kann mich jemand ein wenig aufklären.
Viele Grüße aus dem sonnigen Süddeutschland
Der Halteriemen hat seinen Ursprung in der Homologation. HeikoJ kann uns da bestimmt einen konkreten Link zu filtern. In der Paxis ist das Teil aber eher ein Lacher und nicht wirklich zu gebrauchen. Habe die Jahre aber nie dazu etwas gelesen, dass das jemand bei einer Kontrolle bemängelt hätte. Der TÜV vielleicht.
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....
Halteriemen ist Pflicht wenn keine sonstigen Haltegriffe am Bike existieren. Über Sinn und Unsinn läßt sich trefflich streiten.
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
§ 61 Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen (1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
Tatsächlich ist das Pflicht, ob sich da tatsächlich ein Prüfer für interessiert weiß ich auch nicht.
Hab beim Sundowner auch keinen Haltegriff. Find die Sissybar wichtiger, da Halt im Rücken und Frau rutscht nicht runter
Praxiserfahrung: April 2019 Tüv Passau Soziussitzbank für die Police eintragen lassen.
Kein Halteriemen vorhanden. Hat den Tüvprüfer null interessiert.
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HD RK Police 2018
zum zitierten Beitrag Zitat von juergen007
Hat den Tüvprüfer null interessiert.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.