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Geschrieben von REMCM am 14.09.2019 um 21:58:

Jürgen,

gib's auf !

Mach Dein Ding und versuch nicht, hier jemanden von unseren Idealen zu überzeugen !

Ist echt verlorene Liebesmüh !

Im Moparforum ist's doch mittlerweile auch nicht mehr das , was es mal war.

Gruß, Franz
 


Geschrieben von frankysan am 15.09.2019 um 11:21:

Wird in Zukunft wohl eine neue Spielart des "Tunings" werden .
Luftgekühlter 6 Zylinder als mp4 oder so ähnlich fröhlich


https://www.auto-motor-und-sport.de/tech-zukunft/sound-fuer-elektroautos/

 


Geschrieben von Clemens am 15.09.2019 um 20:21:

Dann wird ja die Life Wire ja doch noch ne richtige Harley ... dann wird sich das Geschäftsmodell von J&H, Kess Tech usw. so verändern müssen dass nur noch eine Datei auf einem Stick ausgeliefert wird ✌️


Geschrieben von brasil am 15.09.2019 um 21:20:

zum zitierten Beitrag Zitat von REMCM
Jürgen,

gib's auf !

Mach Dein Ding und versuch nicht, hier jemanden von unseren Idealen zu überzeugen !

Ist echt verlorene Liebesmüh !

Im Moparforum ist's doch mittlerweile auch nicht mehr das , was es mal war.

Gruß, Franz

Hallo Franz

also ich bin echt erstaunt wo Du Dich überall rumtreibst...smile
Mit dem Moparforum hast Du recht.... leider wirds dort immer ruhiger. Schade.

Gruß nach Dohaom
Jürgen

__________________
der Weg ist das Ziel


Geschrieben von REMCM am 15.09.2019 um 21:49:

Die Karre mußtest Du ja schon mal gesehn haben !

Gruß, Franz


Geschrieben von enrico am 15.09.2019 um 22:09:

zum zitierten Beitrag Zitat von sigi74
ich wusste ja warum ich das in die laberecke stelle Augenzwinkern

mich würde eher interessieren, wie erkennt die anlage wer überhaupt wie laut sein darf?
aber vermutlich blitzt sie jeden der eine bestimmte DB grenze überschreitet und im nachgang sehen sich dann menschen die eintragungen im fahrzeugbrief an.
d.h. aber auch, es werden ungerechtigkeit personendaten gesammelt, wenn man geblitzt wird obwohl man mit seinem z.b. oldtimer legal unterwegs ist.

...ganz abgesehen von der Tatsache, daß es ja - ("Gottseidank!?") intelligentes Soundmanagement gibt, das es mir sehr schwierig erscheinen läßt  zu erkennen, in welcher Drehzahl diese Geräuschmessung gemacht wurde großes Grinsen.
Evtl. in einem Bereich, der für die Lärmmessung völlig irrelevant ist? 3500U/min...4500U/min?...Spätestens hier sollte es dem Gesetzgeber auffallen, daß die Lärmmessung, wie sie in unseren Landen gerne zur "Lärmbekämpfung" als vorbildlich zitiert wird völlig fürn A.... ist großes GrinsenAugen rollen
 

__________________
Aber vermutlich alles Geschmacksache Augenzwinkern


​​​​​​Gute Fahrt!cool

 


Geschrieben von holgiundben am 24.09.2021 um 11:24:

So, in Frankreich geht's los. Frisch aus dem Netz. Somit nur noch eine Frage der Zeit wann die erste Versuchsstrecke in Deutschland eingerichtet wird.

__________________
Glück und Gesundheit und immer eine Handbreit Asphalt unter deinen Reifen!


Geschrieben von Middach am 24.09.2021 um 11:37:

Na dann wird es wohl hoffentlich keine Gruppenhaftung mehr für Lärm geben, hat doch was. Da kommen dann auch Autos und Quads mit ins Boot.

Frage wäre natürlich, wo denn der Grenzwert liegt?

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Neid muss man sich verdienen, Mitleid kriegst du geschenkt  großes Grinsen

Wer Rechtschreibfehler findet, sollte seine Interpunktion verbessern.cool


Geschrieben von HeikoJ am 24.09.2021 um 11:58:

zum zitierten Beitrag Zitat von Middach
Frage wäre natürlich, wo denn der Grenzwert liegt?

Je nach Fahrzeugtyp, den können die 'Medusa' Geräte nämlich erkennen. Dann wird über das Nummernschild ein Abgleich mit den Fahrzeugdaten gemacht. Wenn das Fahrgeräusch lauter war als für das Baujahr zugelassen kommt das Knöllchen, bis zu 1250 Euro sind vorgesehen ...

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von Middach am 24.09.2021 um 12:06:

Na dann dürfen Porsche und Co ja weiter lärmen ohne Sorgen.

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Geschrieben von Grauer Wolf am 24.09.2021 um 12:14:

Na dann im engen Pulk durch mit offenen Rohren und schauen was passiert fröhlich


Geschrieben von HeikoJ am 24.09.2021 um 12:21:

zum zitierten Beitrag Zitat von Middach
Na dann dürfen Porsche und Co ja weiter lärmen ohne Sorgen.

Nein, es sollen ab 2023 ALLE Fahrzeuge erfasst werden. Grundlage der Lautstärkebewertung ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der betreffenden Straße, aber es ist vorgesehen die Geräte mit Geschwindigkeitskontrollen zu koppeln bzw. zu ergänzen. Die notwendigen gesetzlichen Regelungen werden in Frankreich grade erstellt, die EU ist auch sehr interessiert. Die Schweiz setzt auf eine Eigenentwicklung ...
Die Lärmdisplays hierzulande können auch zwischen Auto und Motorrad unterscheiden, sind aber zu 90 Prozent auf "Motorrad" eingestellt und zeigen deshalb auch bei zu lauten Autos nichts an.

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Geschrieben von Sticki1 am 24.09.2021 um 12:32:

Könnt Ihr mal das Gehirn einschalten??

Was soll das Gerät messen???

Im Endeffekt ist das Messergebnis nur rechtlich verwertbar,wenn das tatsächliche Fahrgeräusch (laut Fahrzeugschein) abgeglichen werden kann.
Dies ist nicht möglich!!

Alle Propanten müssten an der Stelle ja nach Euronorm den Messzyklus fahren ,um ein gerichtsverwertbares Ergebnis zu bekommenfröhlich
Völliger Blödsinn..Würde auch definitiv keinen Pfennig zahlen an die Baguettefresser


Geschrieben von HeikoJ am 24.09.2021 um 12:49:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sticki1
wenn das tatsächliche Fahrgeräusch (laut Fahrzeugschein) abgeglichen werden kann.
Dies ist nicht möglich!!

Natürlich ist das möglich, ist im Prinzip nichts anderes als eine Halterabfrage, und könnte nach französischem Recht von der Erfassung bis zum Knöllchen vollautomatisiert ablaufen. Es gibt ja je nach Baujahr zulässige Geräuschgrenzwerte, außerdem sind die in den Fahrzeugpapieren, äh, elektronisch gespeicherten Datensätzen vorhanden. Bei der Auswertung des Kennzeichens werden auch die hinterlegten Fahrzeugdaten berücksichtigt. Liegt für Deutschland alles zentral beim KBA. Würde in Deutschland bei Kontrollen auch ohne lästiges Anrufen des zuständigen Kollegen funktionieren wenn es in den Streifenwagen vernünftige Abfragegeräte gebe. Und natürlich auch die lange angekündigten Geräte zum automatischen Auslesen des Barcodes der Fabrikschilder ...

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Geschrieben von Leon_ am 24.09.2021 um 13:18:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Es gibt ja je nach Baujahr zulässige Geräuschgrenzwerte

Absolut richtig. Wie oben aber bereits geschrieben wurden, sind diese Grenzwerte für ein standardisiertes Messverfahren, nämlich der des Fahrgeräuschs, festgesetzt. Die Messung mit diesen Geräten im Artikel findet nicht in diesem Verfahren statt, daher fehlt der Bezug zu den Grenzwerten.
Völlig richtig, was Sticki1 schreibt.

"FAHRGERÄUSCHMESSUNG:
Als Messstrecke dient eine große Fläche mit Normasphalt, die im Umkreis von 50 Metern keine schallreflektierenden Gegenstände aufweisen darf. Das Motorrad fährt im zweiten und dritten Gang (Motorräder mit mehr als vier Gängen) mit exakt 50 km/h (± ein km/h Toleranz) an die Messstrecke  heran. Der Fahrer zieht am Anfang der Strecke das Gas voll auf und beschleunigt bis zum Ende der Strecke durch. In jedem Gang werden drei Vorbeifahrten von rechts und drei von links aufgezeichnet. Die insgesamt zwölf Messwerte werden gerundet und dann 1 dB (A) Toleranz abgezogen. Der Mittelwert daraus ergibt den alles entscheidenden Fahrgeräuschwert, der bei Nachprüfungen höchstens ein dB über dem momentan gültigen Grenzwert von 80 dB (A) liegen darf."

So...und genau das findet bei der Messung mit diesen Straßengeräten nicht statt. Ergo: Kein verwertbares Ergebnis.

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Meilleures salutations, 

Leon

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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"